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Onassis

Personengesllschaften und ihre Form

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Onassis
· bearbeitet von Onassis

Hi Leute,

aus gegebenen Anlass bräuchte ich mal Infos von Euch.

 

Also:

Mein Vater hat eine eigene Fima, eine Personengesellschaft.

Da er alleiniger Chef ist, ist es als Unterart eine Einzelunternehmung.

Der Name Lautet (Beispiel): Max Müller Ordnungssysteme

 

Wenn ich nun als Geschäftsführer mit einsteige und es einen Personengesellschaft bleiben soll, gibt es folgende Varianten (jetzt wirds bei mir unsicher...):

 

Personengellschaft - Unterart oHG

Dann müste der Name geändert werden in: Max Müller Ordnungssysteme oHG

(dann weiß jeder ausenstehende, das mindestens 2 Gesellschafter existieren).

 

Personengellschaft - Unterart KG

Dann wäre einer der Kommandistist und einer der Komplementär

Der Firmenname müste dann geändert werden in zB.: Max Müller Ordnungssysteme KG.

 

Welche Unternehmensform muss ich wählen, wenn es nun 2 Geschäftsführer gibt, es eine Personengesellschaft bleiben muss

und der Name "Max Müller Ordnungssysteme" ebenfalls bleiben soll?

 

Gibt es da eine Möglichkeit?

Ist bei mir schon so lange her, das ich sowas in der Schule gelernt habe... :D

 

Onassis

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ZeroG

Bei mir ist es noch länger her ... aber ich glaube, Du verwechselt Gesellschafter und Geschäftsführer.

 

Ein GF hat gewisse Befugnisse und Pflichten nach innen und aussen (bis hin zur Haftung falls Insolvenz zu spät eingereicht wird), ist aber ein Angestellter.

 

Der Gesellschafter ist Inhaber und bei PG voll mit seinem Vermögen haftbar. Er kann, muss aber nicht die Geschäfte selber führen. Ihm/Ihnen gehört der Gewinn wie der Verlust.

 

Eine Änderung der Unternehmensform ist immer möglich, aber aufwendiger Papierkram und nicht ganz billig. Eine Haftungsbeschränkung ist aber auch nicht schlecht (GmbH, Ltd.) gerade die Limited soll auch interessant sein, allerdings ist immer die Frage, was die Banken dazu sagen ... zudem werden KG und PG anders besteuert, KG zahlen weniger (max 25%) ...

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Onassis

Ja, ich werde Gesellschafter, nicht Geschäftsführer.

Bzw. geschäftsführender Gesellschafter - so ist es ganz korrekt.

Und mein Vater ist ja der Inhaber - er ist dann auch automatisch geschäftsführender Gesellschafter

 

Und da wir keine Kapitalgesellschaft werden wollen, aber mehrere Gesellchafter da sind, bleibt als einzigste Möglichkeit eine oHG.

 

Bloß uns stört der Zusatz, er sieht nicht "schön" aus :D

"Max Maier Ordnungssysteme oHG"

 

Onassis

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Thomas
Mein Vater hat eine eigene Fima, eine Personengesellschaft.

Da er alleiniger Chef ist, ...

...dann ist es aber ein Einzelunternehmen, keine Personengesellschaft.

Eine Personengesellschaft entsteht erst, wenn es mindestens zwei Unternehmer gibt.

Dann geht es nun mal nicht um diese Formen herum:

http://de.wikipedia.org/wiki/Personengesellschaft

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ZeroG
Und da wir keine Kapitalgesellschaft werden wollen, aber mehrere Gesellchafter da sind, bleibt als einzigste Möglichkeit eine oHG.

 

Nö.

Jede BGB-Gesellschaft ist eine PG mit gleichberechtigten Gesellschaftern. Wenn wir uns einigen, gemeinsam einen Kasten Bier zu kaufen und den im Park zu versaufen haben wir bereits eine solche gegründet. Sie würde dann als ZeroG-Onassis firmieren, also alle Namen aller Gesellschafter sonst nix :D

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Onassis
· bearbeitet von Onassis

Jetzt muss ich mal zusammenfassen:

 

Mein Vater hat ein Einzelunternehmen.

Dort ist er der Inhaber und Geschäftsführer.

 

Wenn ich in diese Firma eintreten möchten, dann muss sich die Einzelunternehmung abwandeln

in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft (da jetzt mindestens 2 Gesellschafter da sind).

 

Da wir eine Personengesellschaft sein wollen, haben wir zu Auswahl:

-GbR

-oHG

-KG

 

Wird würden dann die oHG wählen.

Dieser Zusatz oHG muss in die Firmenbezeichnung mit eingebaut werden, da kommt man nicht drum herum.

(z.B. Max Maier Bürosysteme oHG)

Gleichzeitig sind dann mein Vater und ich geschäftsführende Gesellschafter.

Und somit bin ich nicht mehr sozialversicherungspflichtig.

D.h. Krankenkasse, Rentenversicherung muss ich dann alles selbst in die Hand nehmen.

Wobei die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht so schlecht wäre!

Rentenversicherung könnte man aber selbst besser hinkriegen als der Staat.

 

Das monatliche Gehalt fällt weg und statt dessen gibt es für mich einen Anteil vom Gewinn,

der in der Steuererklärung dann als Einkommen aus selbständiger Arbeit versteuert werden muss.

Ist der Gewinn dann eine Privatentnahme? :blink:

Ne oder, Privatentnahmen gibt es nur bei Einzelunternehmen, oder?

 

O.k - mehr fällt mit jetzt nicht grad ein - stimmt das nun alles?

 

Onassis

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ZeroG
Dieser Zusatz oHG muss in die Firmenbezeichnung mit eingebaut werden, da kommt man nicht drum herum. Gleichzeitig sind dann mein Vater und ich geschäftsführende Gesellschafter.

Und somit bin ich nicht mehr sozialversicherungspflichtig.

Das monatliche Gehalt fällt weg und statt dessen gibt es für mich einen Anteil vom Gewinn,

der in der Steuererklärung dann als Einkommen aus selbständiger Arbeit versteuert werden muss.

 

Alles korrekt.

 

Gewinne sind als Einkommen aus selbständiger Arbeit zu versteuern. Prinzip des Zahlungseingangs (?) und natürlich geht es um realisierte Gewinne.

 

Privatentnahme ? Was meinst du damit ? Natürlich kannst du keine Ware UST abziehen und dann selber verwenden. Wenn du Ware nicht verkaufst, hast du keine Erlöse und evtl. Wertberichtigungen. Auto, Handy etc überall gibt es private Nutzungsanteile.

 

Du solltest mit einem Steuerberater reden, die kennen sich da gut aus. Es gibt jede Menge Regeln und Merkwürdigkeiten, etwa gilt bei manchen nicht das Zahlungsprinzip, also musst du Erträge versteuern, wenn nur die Rechnung geschrieben ist (evtl kommt das Geld ja nicht!) ...

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Zero

Hallo Onassis,

 

ist dein Vater im Handelsregister eingetragen? oder hat er Buchführungspflicht?

 

Wenn nicht, ist er momentan ein Kleingewerbetreibender (z.B. Max Moritz Kleinhandel)

Auf dieser Grundlage kann er mit dir einen Gesellschaftervertrag schließen, d.h. ihr gründet eine GbR. (Max Moritz Kleinhandel GbR). Dort könnt ihr alles regeln, der Vertrag ist grundsätztlich formlos, sollte aber schriftlich abgeschlossen werden.

Eine GbR kann, muss aber nicht im Handelsregister eingetragen werden, erfolgt die Eintragung wird die GbR zu einer OHG oder KG.

 

Ist dein Vater im Handelsregister eingetragen, ist er wahrscheinlich ein eingetragener Kaufmann (e.K.)

Jetzt habt ihr nur zwei Möglichkeiten:

 

1. OHG gründen und ein Gesellschaftsvertrag schließen

Beide Parteien (du und dein Vater) haben die volle unbeschränkte Haftung, d.h. dass du auch mit deinem Privatvermögen haften musst. Darüberhinaus hast du zu dem Einzelvertretungsvollmacht, d.h. du kannst auch Entscheidungen ohne deinen Vater treffen (du bist sozusagen auch ein Geschäftsführer).

 

2. KG gründen und ein Gesellschaftsvertrag schließen

Der Komplementär (dein Vater) haftet mit seinem gesamten Vermögen (auch privat), du dagegen als Kommanditist, haftest nur in Höhe deine Einlage. Außerdem bist du von der Führung der Gesellschaft ausgeschlossen. Nur bei Aufnahme eines weiteren Gesellschafters oder bei einer Änderung der Firma darfst du mitentscheiden.

 

Der Firmenname erhält in allen Fällen einen Zusatz.

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starniel
Das monatliche Gehalt fällt weg und statt dessen gibt es für mich einen Anteil vom Gewinn

 

nee. du zahlst dir monatlich ein gehalt. der gewinn wird am jahresende ausgeschüttet!

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norisk

Atypisch stiller Gesellschafter wäre eine Möglichkeit.

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Onassis
Ist dein Vater im Handelsregister eingetragen, ist er wahrscheinlich ein eingetragener Kaufmann (e.K.)

Jetzt habt ihr nur zwei Möglichkeiten:

 

1. OHG gründen und ein Gesellschaftsvertrag schließen

Beide Parteien (du und dein Vater) haben die volle unbeschränkte Haftung, d.h. dass du auch mit deinem Privatvermögen haften musst. Darüberhinaus hast du zu dem Einzelvertretungsvollmacht, d.h. du kannst auch Entscheidungen ohne deinen Vater treffen (du bist sozusagen auch ein Geschäftsführer).

 

2. KG gründen und ein Gesellschaftsvertrag schließen

Der Komplementär (dein Vater) haftet mit seinem gesamten Vermögen (auch privat), du dagegen als Kommanditist, haftest nur in Höhe deine Einlage. Außerdem bist du von der Führung der Gesellschaft ausgeschlossen. Nur bei Aufnahme eines weiteren Gesellschafters oder bei einer Änderung der Firma darfst du mitentscheiden.

 

Der Firmenname erhält in allen Fällen einen Zusatz.

So ist es,

Es ist im HR eingetragen und natürlich sind wir buchführungspflichtig (über 1 Mio EUR Umsatz).

Die Entscheidung zur oHG ist meinerseits gefallen, da ich mich nicht nur beteiligen möchte, sondern die Führung in die Hand nehmen will.

Negativ ist die gesamtschuldnerische Haftung mit dem Privatvermögen - Da kann man nichts machen.

Andererseits ist es ein gutes Kriterium gegenüber den Banken,

da wir dann noch kreditwürdiger sind, da auf einmal 2 komplette Vermögen (auch meine Aktien :D ) in die Haftungsmasse mit reinfallen.

 

Onassis

 

 

nee. du zahlst dir monatlich ein gehalt. der gewinn wird am jahresende ausgeschüttet!

Bist Du dir sicher?

Ich glaube, das es beide Möglichkeiten gibt.

 

Bzw. meinst Du ein Gehalt, von dem dann auch die Sozialversicherungen etc. abgezogen werden, wie ein Angestellter?

Und das, was am Ende übrigbelibt, nach Gehalt, wird teilweise ausgeschüttet?

 

Onassis

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
nee. du zahlst dir monatlich ein gehalt. der gewinn wird am jahresende ausgeschüttet!

 

Nein, dass macht man nur als Geschäftsführer einen Kapitalgesellschaft. Bei Personengesellschaften wäre das eine Privatentnahme. Gewöhnlich wird der Gewinn bei einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt. Es gibt einen festen Prozentsatz, der jedem zusteht, der Rest wird nach Einlagehöhe aufgeteilt. Man kann den Gewinn im Unternehmen belassen, oder ihn entnehmen.

 

 

Negativ ist die gesamtschuldnerische Haftung mit dem Privatvermögen - Da kann man nichts machen.

Andererseits ist es ein gutes Kriterium gegenüber den Banken,

da wir dann noch kreditwürdiger sind, da auf einmal 2 komplette Vermögen (auch meine Aktien ) in die Haftungsmasse mit reinfallen.

 

Naja, man könnte eine GmbH machen. Von haftungstechnischer Seite gegenüber den Banken wäre das so gut wie kein Unterschied, da die Banken bei GmbHs so gut wie immer den/die Geschäftsführer oder Gesellschafter durch eine Bürgschaft mit in die Haftung nehmen. Bei der GmbH hättest du den Vorteil, dass du wie oben geschrieben dich selbst als Geschäftsführer anstellen kannst, was steuerlich Vorteile bietet. Allerdings bist du dann wieder Sozialversicherungspflichtig. Das wäre eine Möglichkeit, wenn du wegen der Vollhaftung Bauschmerzen hättest.

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starniel

stimmt so wars :-" hab nur an die gmbh gedacht

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Onassis

Die Vollhaftung macht mir eigentlich überhaupt keinen Kummer!

Ganz im Gegenteil - das Entfernen aus dem sozialversicherungstechnischen Teil, das ist es was mir am meisten gefällt.

 

Und das zielt dann ganz stark auf die Personengesellschaft (am besten die oHG) hin. :thumbsup:

 

Onassis

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Zero
Negativ ist die gesamtschuldnerische Haftung mit dem Privatvermögen - Da kann man nichts machen.

 

Natürlich kann man da was machen und zwar legal.

 

Du hast doch eine Frau (ich setze voraus, dass du ihr blind vertraust).

Du lässt dich scheiden und überschreibst ihr dein gesamtes Vermögen.

 

Kenne selbst so einen Schuldner, der hat alles seiner Frau überschrieben, danach die Firma pleite gehen lassen und Privatinsolvenz angemeldet.

Alle Gläubiger sind leer ausgegangen, darunter auch wir.

(Das sollte nur ein Notfallplan sein und als letztes Mittel dienen).

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Onassis

Na gut, das sind natürlich Tricks, die nicht aber gut für den Ruf sind.

Ich kenne auch jemand, dem gehören über 5 unterschiedliche Firmen.

Erst wenn man genauer schaut, dann merkt man das immer 1 Person dahintersteckt.

Nicht grade sehr vertrauenserweckend.

 

Ich will ja nicht alle 2 Jahre ein neue Firma gründen sondern unsere Firma nach vorne bringen

(irgendwann gehen wir dann an die Börse :D )

Mehr Umsatz, mehr Kunden, mehr Gewinn, mehr Mitarbeiter, etc.

 

Onassis

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Zero

Solche Firmen hatten wir auch, ein falscher Buchstabe im Firmennamen und schon war die Bürgschaft ungültig, natürlich merkt man es erst hinterher.

 

(irgendwann gehen wir dann an die Börse )

 

Kann man sich schon Vorab eure Aktien sichern? :thumbsup:

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starniel
Du hast doch eine Frau (ich setze voraus, dass du ihr blind vertraust).

Du lässt dich scheiden und überschreibst ihr dein gesamtes Vermögen.

 

hehe meinste bei den gläubigern, z.B. Bank, hat sich sowas noch nicht rumgesprochen??

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delubac
Du hast doch eine Frau (ich setze voraus, dass du ihr blind vertraust).

Du lässt dich scheiden und überschreibst ihr dein gesamtes Vermögen.

 

Kenne selbst so einen Schuldner, der hat alles seiner Frau überschrieben, danach die Firma pleite gehen lassen und Privatinsolvenz angemeldet.

 

Ganz so einfach geht das nicht. Wenn die Umstände der Insolvenz bereits eingetreten sind und du dann dein Vermögen wegschaffst auf diesem krummen Weg nennt sich das Insolvenzverschleppung bzw. Betrug.

 

Da werden die Gläubiger schon hinterhersein...

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DerSteeefan
· bearbeitet von DerSteeefan

hallo

 

also, ich mach jetzt mal ne kurzübersicht:

 

OHG

mind. 2 gesellschafter

die gesellschafter sind gleichermaßen zur geschäftsführung berechtigt bzw. verpflichtet

haftung mit dem gesamten privatvermögen

 

KG

mind. 2 gesellschafter

mind. 1 komplementär = vollhafter (mit gesamten privatvermögen)

mind. 1 kommanditist = teilhafter (nur bis zur einlage in die KG)

komplementär führt die geschäfte

kommanditist ist von der geschäftsführung ausgeschlossen (§ 164 HGB)

 

GmbH & Co. KG

wie KG, nur dass der komplementär eine GmbH ist

so erreicht man eine haftungsbeschränkung

gesellschafter der GmbH sind üblicherweise die kommanditisten der KG, so dass die kommanditisten so die geschäftsführung ausüben

 

GmbH

kapitalgesellschaft

beherrschende gesellschafter-geschäftsführer können durchaus sozialversicherungsfrei sein.

haftungsbeschränkung auf das gesellschaftsvermögen

bei darlehen wird durch die banken eine haftung auf die gesellschafter meist verlangt

aber im falle eines falles wollen ja noch mehr leute geld (lieferanten, sozialversicherungskassen, verbände, finanzamt, etc. etc.), so dass eine haftungsbeschränkung durchaus sinn machen kann.

 

 

 

zu personengesellschaften allgemein:

gesellschafter kriegen kein gehalt!

der gewinn! muss versteuert werden bei den gesellschaftern

privatentnahmen (tätigkeitsvergütungen) sind möglich (quasi ersatz für gehalt)

es sollte alles schrifltich festgehalten werden (verträge)

 

 

 

 

alles nur in kurzform. habe keine lust, hier ne komplette rechtsberatung abzugeben, dauert ka auch zu lang :-) ihr werdet doch sicherlich einen steuerberater haben (dein vater). der sollte euch mal beraten. onassis, ohne wirst du nur alles falsch machen, glaub mir.

 

 

ich arbeite jetzt über 8 jahre beim steuerberater, weiß also schon "ein bisschen" bescheid.

 

gruß

stefan

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Onassis

Na das ist doch mal eine gescheite Übersicht :thumbsup:

Da geht mir doch ein Licht auf!

 

Ein Steuerberater ist natürlich da, mit dem spricht mein Vater in den nächsten Tagen.

Bzw. will er auch mit der IHK sprechen.

 

Ich muss bloß mal, bevor ich mich dazusetze, einen Plan haben, um zu wissen um was es geht.

 

Wer weiß was mein Vater und der Steuerberater besprochen haben, was evtl. nicht zu meinem Vorteil ausgehen könnte.

Schließlich gehts hier doch um eine ganze Menge, seine Existenz, meine Existenz - eine Haufen Kohle und wer was von der Kohle wie abbekommt.

 

Deswegen ist es mir ganz recht, hier ein paar Infos zu sammeln um gerüstet "in den Kampf" gehen zu können!

 

Onassis

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DerSteeefan

das ist auch sehr lobenswert!

 

aber das ganze ist doch sehr komplex und die unterschiede oft nicht leicht ersichtlich.

 

als lektüre empfehle ich dir das HGB (handelsgesetzbuch)

 

§ 105 ff. OHG

 

§ 161 ff. KG

 

ist zwar ein gesetz, aber einiges kann man doch verstehen ;-)

 

und ich sehe, du hast praktisch keine ahnung davon, also wirst du beratung unbedingt nötig haben, auch wenns geld kostet! und wenn du sicher gehen willst, beauftrage einen eigenen steuerberater, die ergebnisse der beratungen noch mal durchzusehen.

 

gruß

stefan

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C.S

@Onassis

 

Bist du dir sicher, dass du jetzt schon als geschäftsführender Gesellschafter eintreten möchtest?

Dein Grundwissen ist alles andere als fundiert.

Hast du schon mal für die Firma gearbeitet oder deinem Vater zur Seite gestanden? Wenn nicht würde ich mir das alles nochmal gründlich überlegen....

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Onassis

Ich bin seit fast 4 Jahren als Vertriebler in unserer Firma angestellt.

In diesem Bereich kenne ich mich zu 100% aus.

 

Der ganze andere Kram z.B: Buchführung, Jahresabschlüsse, Finanzierung, Planung, Forecast etc.

ist mir gewollt vom Hals gehalten worden.

Einmal, damit ich mich zu 120% in den Vertrieb einbringen kann.

Zum Zweiten, sollte ich noch keinen Einblick in die Hintergründe bekommen (jedenfalls so in der Art).

 

Bisher war ich in 2 Großunternehmen tätig (eins davon gehört zur Metallgesllschaft AG bzw. GEA AG).

Und diese Erfahrungen kann ich hier gut gebrauchen, um die Unternehmung noch weiter nach vorne bringen zu können.

 

Onassis

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Odium

Unternehmer im eigenen Familienbetrieb sein und jeden Tag auf die Kurse schielen verträgt sich leider so schlecht :-/

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