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smoney

Steuer bei Krypto-Verkauf - Freigrenze nutzen bei zusätzlichem long investment

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smoney
· bearbeitet von smoney

Hallo,

 

in Gedanken gehe ich ein kleines Investmentvorhaben durch und unweigerlich kommt dabei auch das Steuerthema auf. Freigrenze bis 600 Euro für Spekulationsgewinne, Veräußerungsgewinne, persönlicher Steuersatz, FIFO oder LIFO, unterjähriger Verkauf, Haltedauer länger als ein Jahr, ... All diese Begriffe und die Erklärungen dazu lassen sich mit ein bisschen Recherche schnell finden.

 

Weitestgehend werden die Begriffe Bitcoin und Steuer in einer Überschrift oder einem Satz erwähnt und in entsprechenden Artikeln die steuerrechtliche Behandlung anhand von Rechenbeispielen (FIFO, LIFO) aufgezeigt. Auf nur wenigen Seiten wird auch mal von anderen Kryptowährungen in Bezug auf Steuern gesprochen. Was ich aber bisher nicht finden konnte ist die steuerrechtliche Behandlung und entsprechende Rechenbeispiele, wenn man mehrere Coins besitzt und nur einen Teil verkaufen bzw. einen Coin wieder "abstoßen" möchte. (Vielleicht habe ich auch einfach nicht die richtigen Suchbegriffe verwendet. In dem Fall wäre ich über Links dankbar.)

 

Aus diesem Grund möchte ich hier den nachstehenden (fiktiven) Fall einmal skizzieren. Bestimmt gibt es hier jemanden, der schnell Klarheit reinbringen kann.

 

Gegeben sei Folgendes:

 

a) Coin A, gekauft am 01.01.2022, soll länger als ein Jahr gehalten werden, Spekulationsgewinn inzwischen größer als 600 Euro

b) Coin B, gekauft am 01.02.2022, soll nur kurzfristig gehalten werden um jährliche Freigrenze von 600 Euro auszunutzen, Komplettverkauf

Es gibt keine anderen privaten Veräußerungsgewinne/-verluste

 

Wenn ich jetzt z.B. nach 2-3 Monaten Coin B mit einem Veräußerungsgewinn von höchstens 599,99 Euro verkaufe, würden, wenn ich das richtig verstanden habe, keine Steuern anfallen.

 

Welche Rolle spielt hier aber Coin A mit einem Buchgewinn von mehr als 600 Euro beim Verkauf von Coin B? Unerheblich, da es sich bei Coin A nur um einen Buchgewinn handelt? Wäre hier nur der Verkauf von Coin B steuerrechtlich relevant und könnte man somit die Freigrenze von 600 Euro jährlich ausnutzen? Oder ist das alles zu einfach gedacht und es ist doch mehr zu berücksichtigen?

 

Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkle bringen. Besten Dank vorab.

 

smoney

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 3 Stunden von smoney:

Unerheblich, da es sich bei Coin A nur um einen Buchgewinn handelt?

Nach aktuellem Recht, ja.

Wichtig ist, dass Coin B dann aber auch wirklich eine andere Coin / Kryptowährung ist als Coin A.

Z.B. Coin A = BTC und Coin B = ETH.

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PKW
vor 4 Stunden von BigSpender09:

Wichtig ist, dass Coin B dann aber auch wirklich eine andere Coin / Kryptowährung ist als Coin A.

Z.B. Coin A = BTC und Coin B = ETH.

Warum?
M.E. reicht es vollkommen aus, wenn die beiden gleichen Coins auf verschiedenen Wallets gehalten werden.

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Undercover
vor 14 Minuten von PKW:

Warum?
M.E. reicht es vollkommen aus, wenn die beiden gleichen Coins auf verschiedenen Wallets gehalten werden.

Das ist richtig.

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smoney

Danke für eure Antworten.

Also könnte man die 600 Freigrenze jährlich ausnutzen. Also zumindest unter der Prämisse, wenn die Kurse entsprechend auch steigen. Richtig verstanden?

 

vor 1 Stunde von PKW:

M.E. reicht es vollkommen aus, wenn die beiden gleichen Coins auf verschiedenen Wallets gehalten werden.

Wie würde es bei Anbietern aussehen, die die gekauften Coins für den Käufer zentral verwahren - zum Beispiel bei BISON? Ich habe bei dem Anbieter in den FAQ nichts finden können, dass von der blocknox GmbH unterschiedliche Coins in separaten Wallets verwahrt werden. Also gehe ich mal davon aus, dass alle gekauften Coins in einem "Topf" landen. Hier wäre es also nur möglich wie oben beschrieben vorzugehen, um die Freigrenze auszunutzen.

 

Alternativ könnte man bei Anbietern wie BISON die Coins auf eigene Wallets transferieren, somit gleiche Coins aufteilen und entsprechend unterschiedlich steuerrechtlich behandeln. Wäre mir aber für einen kleinen Veräußerungsgewinn von maximal 599,99 Euro zu aufwendig.

 

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s1lv3r
vor 9 Minuten von smoney:

Wie würde es bei Anbietern aussehen, die die gekauften Coins für den Käufer zentral verwahren - zum Beispiel bei BISON?

 

Was in deinem Ursprungspost ein bisschen verwirrend ist und du im weiteren auch noch nicht zu 100% aufgeklärt hast: Was wird denn gekauft? Du sprichst von "Coin A" und "Coin B"? Handelt es sich dabei um die gleiche Kryptowährung oder nicht?

Jede unterschiedliche Kryptowährung (BTC vs. ETH) hat selbstverständlich (auch wenn sie im gleichen Wallet/beim gleichen Anbieter liegen) ihre eigene FIFO-Verwendungsreihenfolge.

 

Wenn es sich um die gleiche Kryptowährung handelt ist es eigentlich auch ganz einfach: Sobald du tatsächlich entscheiden kannst, welcher Coin bewegt wird (ob Coin A oder Coin B verkauft wird) und du dies auch nachweisen kannst, gilt kein FIFO - dann kannst du einfach den Coin verkaufen, der für dich steuerlich günstiger ist.

 

FIFO kommt erst ins Spiel, wenn du diese Unterscheidung nicht treffen kannst. Weder bei einem einzelnen privaten Wallet auf dem Coins von mehreren Transaktionen gebucht worden, noch auf einem zentralen Wallet einer Kryptobörse wie BISON kannst du tatsächlich entscheiden, welche der Coins bewegt werden. Daher wird hier behelfsweise angenommen, dass immer der Coin zuerst bewegt wird, der als erstes auf das Wallet gebucht wurde (FIFO).

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Undercover

Bei privaten Wallets kann man i.d.R schon entscheiden welche Coins man bewegt.

Natürlich muß man für jeden Eingang eine neue Adresse verwenden.

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BigSpender09
vor 3 Stunden von PKW:

Warum?
M.E. reicht es vollkommen aus, wenn die beiden gleichen Coins auf verschiedenen Wallets gehalten werden.

Das stimmt.

Es muss halt nachvollziehbar differenzierbar sein.

Ich habe (fälschlicherweise) angenommen, dass der TE von einer Wallet redet.

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smoney
vor einer Stunde von s1lv3r:

Was wird denn gekauft? Du sprichst von "Coin A" und "Coin B"? Handelt es sich dabei um die gleiche Kryptowährung oder nicht?

Die Bezeichnung Coin A und Coin B sollte eigentlich verdeutlichen, dass es sich um zwei unterschiedliche Kryptowährungen handelt. Vielleicht ist das doch nicht so schlüssig gewesen. 

Aber wir können gerne annehmen, dass es sich um Bitcoin und Ether handelt oder auch um Ether und Solana. Eigentlich egal. ;)

 

vor einer Stunde von s1lv3r:

Jede unterschiedliche Kryptowährung (BTC vs. ETH) hat selbstverständlich (auch wenn sie im gleichen Wallet/beim gleichen Anbieter liegen) ihre eigene FIFO-Verwendungsreihenfolge.

 

Wenn es sich um die gleiche Kryptowährung handelt ist es eigentlich auch ganz einfach: Sobald du tatsächlich entscheiden kannst, welcher Coin bewegt wird (ob Coin A oder Coin B verkauft wird) und du dies auch nachweisen kannst, gilt kein FIFO - dann kannst du einfach den Coin verkaufen, der für dich steuerlich günstiger ist.

Top. Vielen Dank für die Klarheit. Das bringt es für mich auf den Punkt und beantwortet meine Fragen.

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