Zum Inhalt springen
finisher

Angabe von Zinsen bei ausländischen Konto in der Anlage KAP

Empfohlene Beiträge

finisher
· bearbeitet von finisher

Angenommen ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger hat 100.000 EUR bei einer Bank in der Schweiz.

Angenommen auf diese 100.000 EUR hat man im Jahr 2020 1.000 EUR Zinsen von der Bank bekommen.

Von diesen 1.000 EUR Zinsen wurden von der Bank 350 EUR Verrechnungssteuer einbehalten und an das schweizerische Finanzamt abgeführt, also sind 2020 nur 650 EUR zugeflossen.

Im Jahr 2021 wurden die 350 EUR Verrechnungssteuer vom schweizerischen Finanzamt zurückgefordert (Verrechnungssteuer wird im Gegensatz zu Quellensteuer von Dividenden vollständig zurückerstattet.)

 

Jetzt möchte man diese Zinsen in der Anlage KAP für 2020 angeben. Wie ist es richtig?

Variante 1:
Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge, welche nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben:

1000 EUR

 

Zeile 41 Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern:

350 EUR

 

Variante 2:

Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge, welche nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben:

650 EUR

 

Zeile 41 Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern:

350 EUR

 

Muss man in der Steuererklärung für 2021 nochmal die 350 EUR Verrechnungssteuer angeben, weil man diese ja erst im Jahr 2021 zurück erhalten hat?

 

Variante 3:

Ganz anders. Wenn ja, wie?

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 13 Minuten von finisher:

Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern:

350 EUR

 

Also das sicherlich nicht, denn wenn die Steuer erstattungsfähig ist, dann ist sie nicht anrechenbar. Ich vermute, der Umweg über den schweizerischen Fiskus spielt keine Rolle, sondern der Zins gilt als sofort in voller Höhe zugeflossen; aber sicher bin ich da nicht.

 

Du solltest übrigens noch einmal den Taschenrechner herausholen und nachrechnen, ob 1000–350 = 750 wirklich so stimmt. :-*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
finisher
vor 8 Minuten von chirlu:

Du solltest übrigens noch einmal den Taschenrechner herausholen und nachrechnen, ob 1000–350 = 750 wirklich so stimmt. :-*

Ähm...ja. Danke, hab es korrigiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
finisher
· bearbeitet von finisher
vor 54 Minuten von chirlu:

 

Also das sicherlich nicht, denn wenn die Steuer erstattungsfähig ist, dann ist sie nicht anrechenbar. Ich vermute, der Umweg über den schweizerischen Fiskus spielt keine Rolle, sondern der Zins gilt als sofort in voller Höhe zugeflossen; aber sicher bin ich da nicht.

 

Also einfach die 1.000 EUR Zinsen in Zeile 19 angeben und fertig. Und ob man die 350 EUR zurückerhalten hat, interessiert dann das deutsche Finanzamt nicht? Das wäre immerhin die pragmatischste Lösung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 3 Stunden von finisher:

Variante 1:
Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge, welche nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben:

1000 EUR

Die 1000  sind Deine Zinseinnahmen = Kapitalerträge

Anrechenbar sind im Falle der Schweiz 0,00 Euro der CH-Verrechnungssteuer.
Quelle: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html#js-toc-entry1

(siehe in der Tabelle die Spalte: Ergebnis ... anrechenbar sind ...)

 

Und das, weil du mit Wohnsitz in D Dir in der Schweiz die Verrechnungssteuer erstatten lassen kannst. Den dazu notwendigen Papierkram bieten übrigens viele Schweizer Banken ihren Kunden an, allerdings selten zum Nulltarif. Ich weiß aktuell nur nicht, ob die das dann zu 100% erledigen oder ob noch ein Schritt von Dir gemacht werden muss. Könnte sein, dass du in D das Antragsformular vom FA abstempeln lassen musst, welches bestätigt, dass du die Zinseinnahmen in D auch versteuerst.

 

vor 3 Stunden von finisher:

Muss man in der Steuererklärung für 2021 nochmal die 350 EUR Verrechnungssteuer angeben, weil man diese ja erst im Jahr 2021 zurück erhalten hat?

Wenn die Schweiz Dir die einbehaltene Verrechnungssteuer erstattet, sind das keine Kapitalerträge. Anders wäre es nur, wenn in der Erstattung noch Erstattungszinsen enthalten sind, falls sie sich dafür zu viel Zeit lassen. Keine Ahnung, ob die das überhaupt machen würden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
finisher
vor 20 Stunden von MeinNameIstHase:

Die 1000  sind Deine Zinseinnahmen = Kapitalerträge

Anrechenbar sind im Falle der Schweiz 0,00 Euro der CH-Verrechnungssteuer.
Quelle: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html#js-toc-entry1

(siehe in der Tabelle die Spalte: Ergebnis ... anrechenbar sind ...)

 

...

 

Wenn die Schweiz Dir die einbehaltene Verrechnungssteuer erstattet, sind das keine Kapitalerträge.

Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...