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johanna-maria

NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag

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johanna-maria

Hallo,

ich werde im lfd. Jahr meine NV-Bescheinigung zurückgeben und wieder einen Freistellungsauftrag einreichen.

Lt. Aussagen meiner Bank wird dann rückwirkend eine Verrechnung ( ab 01.01.2022) über den FSA vorgenommen, und die NV-Bescheinigung quasi mit 31.12.2021 gelöscht.

Ist das richtig ?   

 

VG Johanna-Maria

 

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chirlu

Die Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer. Also hast du entweder über das ganze Jahr hinweg so geringe Einkünfte, daß keine Steuer anfällt (was sich durch eine NV-Bescheinigung vereinfachen läßt), oder du hast höhere Einkünfte, mußt Steuern zahlen und kannst keine NV-Bescheinigung nutzen.

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johanna-maria

Das heißt dann also, dass für dieses Jahr ab 01.01.2022 eine Freistellung über FSA ( nicht mehr NV)  habe und dieses auch so gemeldet wird ?

 

Wahrscheinlich entfallen in diesem Jahr bei mir die Voraussetzungen für die NV-Bescheinigung und ich möchte sie schon jetzt mal einsammeln. 

 

  

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alsuna
vor 37 Minuten von johanna-maria:

Das heißt dann also, dass für dieses Jahr ab 01.01.2022 eine Freistellung über FSA ( nicht mehr NV)  habe und dieses auch so gemeldet wird ?

Ja, wenn du der Bank auch einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilst. 

 

vor 38 Minuten von johanna-maria:

Wahrscheinlich entfallen in diesem Jahr bei mir die Voraussetzungen für die NV-Bescheinigung und ich möchte sie schon jetzt mal einsammeln. 

Da du "wahrscheinlich" schreibst: falls nicht, kannst du dir die zu viel gezahlten Steuern mit der Steuererklärung zurück holen. 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 7 Minuten von alsuna:

Da du "wahrscheinlich" schreibst: falls nicht, kannst du dir die zu viel gezahlten Steuern mit der Steuererklärung zurück holen. 

Das wird anders laufen:

Da aufgrund der NV gar keine Steuern einbehalten werden, wird die TO, wenn die Finanzverwaltung nach Ende des Jahres und Erhalt aller Kontrollmitteilungen feststellt, dass die Voraussetzungen für die NV nicht gegeben sind, eine Aufforderung erhalten, eine Steuererklärung abzugeben, sofern sie das nicht von sich aus macht, und wird die Steuern nachzahlen dürfen.

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johanna-maria

Was ist TO ?

 

Ich wollte einen FSA einreichen, da ich wahrscheinlich ab 07/2022 arbeite und dann eine Steuererklärung mache.

Bei den jetzigen Zinsen brauchst man eine NV Bescheinigung ja eh nur, wenn man Kursgewinne hat. Also bei mir z.Zt. nicht mehr nötig, da ich z.T. verkauft habe für meinen Lebensunterhalt.

 

Bei diesen Kontrollmitteilungen steht doch immer der freigestellte Betrag.

 

Ich wollte eigentlich bezwecken, dass dann da steht für 2022 z.B. 350 € gegen FSA und keine NV-Bescheinigung, und dann eine Steuerklärung machen.

 

 

 

 

     

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chirlu
vor 6 Minuten von johanna-maria:

Was ist TO ?

 

Wer den Thread begonnen hat; in diesem Fall also du.

 

vor 8 Minuten von johanna-maria:

Ich wollte einen FSA einreichen, da ich wahrscheinlich ab 07/2022 arbeite

 

Ja, dann kannst (mußt) du die NV-Bescheinigung zurückholen und dem Finanzamt geben. Und wenn du eh nicht mehr als 801 Euro Kapitalerträge hast, ist das ja auch kein Problem.

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johanna-maria

Sorry, noch ne doofe Frage.

 

Wenn ich meine NV-Bescheinigungen jetzt schon einsammle ( weiß ja nicht wie schnell das geht - mein Broker braucht z.T. ewig für Kleinigkeiten ) und erst mal zu Hause liegen lasse bis ich anfange zu arbeiten ist das erlaubt ? 

Oder muss ich die sofort ans Finanzamt schicken ?

Wenn ich dann einen FSA abgebe, stell ich mich doch schlechter, oder ?

Was ist mit diesen Kontrollmitteilungen ? Wird dann gemeldet, dass ich FSA und NV habe ? Ne, kann ja nicht, da ich die NV Bescheinigung ja offiziell zurückziehe, mmh !! 

 

Habe gerade von einer Kommilitonin gehört ( sie bezieht Bafög- vielleicht deshalb ?) das eine NV-bescheinigung immer verdächtig ist ? 

 

Ich dachte, ich mach so auf jeden Fall alles richtig ?      

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alsuna
vor 1 Stunde von beamter97:

Da aufgrund der NV gar keine Steuern einbehalten werden

vor 1 Stunde von chirlu:

Ja, dann kannst (mußt) du die NV-Bescheinigung zurückholen

Das steht doch schon in #1:

vor 4 Stunden von johanna-maria:

ich werde im lfd. Jahr meine NV-Bescheinigung zurückgeben

 

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johanna-maria

Oh sorry unglücklich ausgedrückt  ich meinte ,ich wollte meine  NV erstmals von den Banken zurückfordern, ( die setzten die dann ja nichts mehr an) und erst ans Finanzamt schicken, wenn ich wirklich anfange zu arbeiten ( Praktikum ist noch nicht ganz sicher) Falls es nicht klappt reiche ich die etl, wieder ein ( ist noch bis Ende 2023 gültig).  

Ich bin doch nicht verpflichtet eine NV-Bescheinigung zu nutzen, ? Ich hatte schon mal welche 1/2 Jahr zu Hause liegen und hab die dann erst eingereicht .

 

Meine Bedenken sind, ob es dann so aussieht als ob ich gegen NV und FSA freistellen wollte und das Finanzamt dann meint ich würde beides nutzen ?  

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MeinNameIstHase

Du widerrufst die NV dann, wenn Dein Job unter Dach und Fach ist und du dort anfängst und nicht auf Verdacht. Mach doch die Bank nicht kirre.
Und falls du widerrufst, reichst du gleich das Formular für den FSA mit ein.

 

Ich glaub nicht, dass die Bank Dir den Zettel zurückgibt. Die wird den entwertet aufbewahren, als Nachweis, dass du dort mal eine NV hattest. 

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odensee
vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Ich glaub nicht, dass die Bank Dir den Zettel zurückgibt.

Zettel = NV-Bescheinigung? Habe ich von mehreren Banken sehr zügig zurück bekommen, nachdem die das in ihre Daten aufgenommen hatten.

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