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korona35

Kinder - Übersicht über Finanzthemen vor und nach der Geburt

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korona35
· bearbeitet von korona35
Formatierung

Hallo zusammen,

da wir vor einem Jahr Nachwuchs bekommen haben, habe ich mich unter anderem intensiv mit den sich daraus ergebenden Änderungen im Finanz- und Versicherungsbereich beschäftigt. Dabei hatte ich den Eindruck, dass es relativ viel zu beachten gibt, die Informationen jedoch nicht gesammelt an einem Ort verfügbar sind und man teilweise ohne die richtigen Stichworte auch gar nicht darauf kommt. Generell scheint mir das Thema "Kind" ähnlich wie das Thema "Hochzeit" sehr emotional zu sein und meist von Personen diskutiert, die sich wenig mit finanziellen Details beschäftigen. Aus diesem Grund wage ich mich hier an eine Übersicht, um anderen die Suche zu erleichtern und das Verpassen von Fristen zu vermeiden.

Auch wenn es sich hierbei nicht zu 100% um "Börsenwissen" handelt, war dies für mich noch der am besten passende Bereich.

Motivation für diesen Thread ist einerseits, Wissen weiterzugeben, andererseits aber auch Wissen über Dinge zu erhalten, die ich übersehen habe. Ich freue mich sehr auf eure Ergänzungen, gerade in Bereichen, die ich mir mangels Relevanz für uns persönlich nur am Rande angeschaut habe.

 

Disclaimer/Vorabinformation: Kinder sind unglaublich facettenreich und sollten nicht auf eine rein finanzielle Sichtweise reduziert werden. Dieser Beitrag soll deshalb nur ein Ausschnitt sein, der sich diesem Fokusthema widmet. Für andere Bereiche wie z.B. Kinderkleidung, Ernährung oder Betreuungsplatzsuche gibt es andere Foren.
Im Folgenden werde ich zudem eine Unterteilung in "klassische" und "moderne" Familienkonstellationen vornehmen. Diese Begriffe dienen rein der Unterscheidung von zwei theoretischen Modellen und sind nicht wertend. In der Praxis wird es am Ende in der Regel sowieso auf eine Mischform aus beiden Modellen hinauslaufen.
Dieser Beitrag soll zudem nach Möglichkeit Standardfälle abdecken, um nicht zu unübersichtlich zu werden. Sonderkonstellationen können deshalb nur sehr eingeschränkt berücksichtigt werden.
Zudem können hier nicht alle Grundlagen erläutert werden, da dies den Beitrag sprengen würde. Der Sinn ist, dass ihr Stichworte erhaltet, mit denen ihr dann weitere Recherchen anstellen könnt.
Dieser Beitrag enthält zudem an einigen Stellen Links auf externe Seiten, auf denen teilweise auch Provisionslinks enthalten sind. Die Verlinkung erfolgt ausschließlich aufgrund der Informationen auf der jeweiligen Seite und stellen meinerseits explizit keine Empfehlung für Produkte dar.


Vorplanung
Bereits während der Kinderwunschplanung und vor der Zeugung lohnt es sich, einige Dinge zu klären, da diese u.U. ab Feststellung der Schwangerschaft nicht mehr beeinflusst werden können:
1) Erziehungsplanung
In finanzieller Hinsicht möglicherweise erstmal ein Randthema, aber entscheidend für alle folgenden Punkte, deshalb hier mit aufgenommen. Setzt euch als Paar zusammen und besprecht eure Vorstellungen von der Aufgabenverteilung und Erziehung. Mögliche Fragen: Möchten beide zu Hause bleiben? Wie lange soll das Kind zu Hause sein? Stehen Großeltern zur Unterstützung zur Verfügung? Ist der Job "sicher"? Ist unsere Wohnung groß genug (Umzug/Hauskauf)?
Uns fiel es damals unglaublich schwer, vorherzusehen, wie es mit Kind werden wird ... aber durch das Gespräch lernt ihr die Vorstellungen und Erwartungen des anderen kennen und könnt daraus einen gemeinsamen Plan schmieden. Ob ihr diesen am Ende auch umsetzen könnt, steht auf einem anderen Blatt; aber zumindest habt ihr erstmal ein Grundgerüst. Insbesondere, da ihr einige Dinge wie Elternzeit auch bereits vor der Geburt festlegen müsst. Sprecht hier am besten auch mit Freunden und Bekannten, welches Modell diese gewählt haben und was ihre Beweggründe waren.

2) Steuerklassen
Wenn ihr verheiratet seid, habt ihr die Möglichkeit, die Steuerklassenkombi 3/5 zu wählen. Klassischerweise (ihr könnt ja mal spaßeshalber im Internet suchen) wird auf fast allen Websites empfohlen, dass der Besserverdienende Steuerklasse 3 und der andere Steuerklasse 5 wählen soll, um Steuern zu sparen. Ganz wichtig: Egal welche Kombi ihr wählt, ihr zahlt aufs Jahr gesehen immer die gleiche Steuer! Bei manchen Kombinationen erhaltet ihr mit der Steuererklärung eine Rückzahlung, bei anderen müsst ihr ggf. nachzahlen.
Wenn ihr also einen entsprechenden finanziellen Puffer habt (siehe auch "Finanzielle Einschränkungen berücksichtigen") und kein großes Problem damit, dem Finanzamt ggf. über einige Monate einen zinslosen Kredit zu gewähren, könnt ihr die Steuerklassen zu eurem Vorteil nutzen.
Steuerklassen beeinflussen die Höhe eures monatlichen Nettos und damit auch die Höhe von Entgeltersatzleistungen (da diese vom Netto abhängen) wie z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Durch eine geschickte Wahl der Steuerklassen könnt ihr somit das Elterngeld eines Partners erhöhen, ggf. sogar ohne das Elterngeld des anderen Partners zu verringern. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
- ein Partner fast ausschließlich in Elternzeit geht
- ein Partner auch in Steuerklasse 5 den Maximal-Elterngeldbetrag erhalten würde, der andere Partner in Steuerklasse 4 jedoch nicht.
Nutzt hier einfach den Elterngeldrechner https://familienportal.de/familienportal/meta/egr und spielt verschiedene Konstellationen durch, damit ihr ein Gefühl dafür entwickelt.
Eine Änderung der Steuerklassen ist nur vor oder am Anfang der Schwangerschaft möglich, da der Antrag auf den Steuerklassenwechsel spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden muss, in dem der Mutterschutz beginnt. Gerade bei Zwillingen also schwierig ;).

Praxisbeispiel:
Partner A verdient 4.000 € pro Monat, Partner B verdient 6.000 € pro Monat. Berechnung ohne Kirchensteuer.
- Fall 1: Partner A ist in Steuerklasse 5, Partner B in Steuerklasse 3 (als Besserverdienender). Hier erhält Partner A ca. 1.300 € Elterngeld, Partner B 1.800 €.
- Fall 2: Partner A ist in Steuerklasse 3, Partner B in Steuerklasse 5. Hier erhält Partner A ca. 1.770 €, Partner B 1.800 €.

Nebeneffekt: Durch die Wahl von Steuerklasse 3 für den schlechter verdienenden Partner nähern sich auch ohne Kind die Nettogehälter beider Partner an, was (auch wenn es nicht rational ist) zu mehr Wertschätzung/Gleichberechtigung in der Partnerschaft führen kann.

3) Elterngeldbesonderheiten
Vorab noch einige kurze Informationen zum Elterngeld, die ihr u.U. schon vor der Schwangerschaft beeinflussen könnt:
- Grundsätzlich sind die Gehälter der letzten 12 Monate vor der Geburt relevant (auch wenn ihr erst später Elterngeld nutzen wollt (z.B. von Monat 12 bis 14))
- Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV), die von eurem Brutto direkt abgezogen werden, können das Elterngeld mindern (d.h. es wird der Wert "Brutto abzgl. BAV-Beitrag" zur Berechnung verwendet)
- Wenn ihr in der Krankenkasse gesetzlich pflichtversichert seid, werden automatisch Krankenkassenbeiträge vom Elterngeld abgezogen (ist in den Rechnern berücksichtigt); wenn ihr jedoch gesetzlich freiwillig versichert seid, erfolgt kein Abzug und ihr erhaltet dadurch ein höheres Elterngeld. Durch die Nutzung der "Familienversicherung" (wenn der andere Partner während eurer Elternzeit arbeitet) könnt ihr euch ggf. beitragsfrei über euren Partner versichern
- Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni, etc.) werden bei der Ermittlung nicht berücksichtigt
- Für Selbstständige und privat Versicherte gelten Besonderheiten
- Es gibt Ausnahmeregeln für Monate, in denen ihr aufgrund von Corona Kurzarbeit hattet
- Es gibt weitere Besonderheiten bei Geschwisterkindern, siehe auch letzter Abschnitt

4) Finanzielle Einschränkungen berücksichtigen
Sprecht darüber, welche Zwänge ihr aus rein finanzieller Sicht habt. Wenn nebenher ein Kredit abzubezahlen ist, ein Partner arbeitslos oder in Ausbildung ist oder der Gehaltsunterschied sehr groß ist, fallen für euch möglicherweise einzelne Optionen weg. So kann es z.B. rein aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, dass ihr vorübergehend die Steuerklasse wechselt oder ein Partner 3 Jahre zu Hause bleibt.
Mein persönliches Anliegen: Seid ehrlich zu euch selbst und differenziert zwischen tatsächlichen finanziellen Engpässen und anderen Gründen. Man kennt ja das Argument, dass es finanziell nicht anders gehen würde, dass beide Partner Elternzeit nehmen und deshalb nur ein Partner zu Hause bleibt. Ohne Frage gibt es genug Fälle, wo es tatsächlich so ist; nutzt es jedoch bitte nicht als Vorwand, wenn ihr tatsächlich aus anderen Gründen (welche auch immer; das ist Privatsache) dieses Modell wählt.

5) Risikoabsicherungen überprüfen
Es empfiehlt sich, eure Risikoabsicherung (BU, Haftpflicht, etc.) auf Aktualität und insbesondere auf Vereinbarkeit mit eurer gewählten Erziehungsplanung zu prüfen. Mögliche Punkte sind:
- Passen die versicherten Summen auch zu uns als Familie
- Wenn eine Nachversicherung möglich ist, kann diese ohne Gesundheitsprüfung aufgrund der Geburt unseres Kindes erfolgen
- Sind weitere Versicherungen nötig oder können Versicherungen entfallen
- Falls ein Partner vorrangig zu Hause bleiben soll, ist dieser trotzdem entsprechend abgesichert (z.B. gibt es BU-Versicherungen, die ab einer gewissen Anzahl an Jahren als Hausfrau/Hausmann eine abstrakte Verweisung erlauben)

Für weitere Details verweise ich auf das Unterforum ‚Versicherungen zur Risikovorsorge‘ https://www.wertpapier-forum.de/forum/111-versicherungen-zur-risikovorsorge/ mit entsprechenden Stickies.

5) Risikolebensversicherung
Zahlt bei Tod der versicherten Person eine Summe X. Ist immer dann sinnvoll, wenn der Tod eines Elternteils zu finanziellen Problemen führt. Beispielhaft seien hier die Konstellationen "Hauptverdiener / Hausfrau" und "Hauskredit" genannt. Mehr Details zum Beispiel in folgendem Thread:
https://www.wertpapier-forum.de/topic/47483-risikolebensversicherung/?ct=1646229899

6) Pflegetagegeldversicherung
Leider kommen nicht alle Kinder gesund zur Welt. Eine Pflegetagegeldversicherung kann die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auffangen. Durch §198 VVG ist eine Nachversicherung eures Kindes ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung möglich, wenn ihr zuvor mindestens 3 Monate versichert wart. Da man dieses Gesetz aufgrund von Pränataldiagnostik leider missbrauchen kann, nehmen viele Versicherer keine Eltern mit festgestellter Schwangerschaft mehr auf. Aus diesem Grund ist es essenziell, dass ihr euch hier bereits vor der Schwangerschaft kümmert.
Die Thematik ist hier gut beschrieben: https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/hallesche-aendert-antragsfragen/

7) Sonstiges zur Elternzeit
Anbei noch ein paar kleine Dinge, die ggf. für euch relevant sein können:
- Euer Arbeitgeber kann euren Urlaubsanspruch während der Elternzeit kürzen
- Als Mann habt ihr 8 Wochen vor Beginn eurer Elternzeit Kündigungsschutz, eine Information des Arbeitgebers muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit erfolgen. 7 Wochen ist natürlich sehr kurz, deshalb überlegt euch vorher, wann ihr informieren wollt.
- Ihr müsst euch für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen
- Weitere Details & Ausnahmen zur Elternzeit siehe BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

8) Allgemeine Tipps
- Kauft Kindersachen nach Möglichkeit gebraucht, die Preisabschläge sind in der Regel enorm und der Zustand der Sachen aufgrund der nur kurzen Nutzung sehr gut
- Im ersten Jahr benötigt das Kind noch kein eigenes Zimmer
- Beschränkt euch auf die nötigsten Sachen, vieles kann man auch im Nachgang noch kaufen
- Füllt Formulare (Kindergeld, Elterngeld, etc.) nach Möglichkeit bereits soweit wie möglich vor der Geburt aus, da habt ihr noch mehr Ruhe
- Informiert euch frühzeitig über die Betreuungssituation in eurem Umkreis. In manchen Bundesländern ist ein Betreuungsstart in Kitas nur im August/September möglich, in anderen Monaten kann es sehr schwer sein, überhaupt einen Platz zu erhalten. Berücksichtigt dies am besten bei euren Elternzeitplanungen.


Nach der Geburt
Herzlichen Glückwunsch, euer Nachwuchs ist da. Neben Freude, Trubel und Schlafentzug wartet aber leider auch noch ein großer Berg Bürokratie auf euch.
Hierzu zählen in der Regel Anträge auf: 
- Elterngeld
- Kindergeld
- Mutterschaftsleistungen

Versicherungen
Hier gehen die Meinungen stark auseinander, inwiefern Versicherungen für euer Kind bereits notwendig sind oder nicht. Ich verweise deshalb auf die folgenden Beiträge, anhand derer sich jeder eine eigene Meinung bilden kann:
https://www.wertpapier-forum.de/topic/62821-versicherung-f%C3%BCr-ein-neugeborenes/
https://www.wertpapier-forum.de/topic/51549-versicherung-f%C3%BCr-neugeborenes/

Vermögensaufbau Kind
Oftmals wollen Großeltern und Freunde/Verwandte euren Nachwuchs beim Start ins Leben unterstützen. Statt Spielzeug oder Windeln sind auch Sparpläne oder Geldgeschenke beliebt. Es gibt hier mehrere Threads dazu, zum Beispiel:
https://www.wertpapier-forum.de/topic/61008-etf-sparplan-kinder/
Kurze Quintessenz:
- Einkommensgrenze des Kindes für Familienversicherung (Krankenversicherung) beachten
- Das Geld gehört dem Kind und dieses kann mit 18 Jahren darüber vollkommen frei verfügen
- Aus diesem Grund sollte man sein Kind auch nicht zur steuerfreien Realisierung der eigenen Kursgewinne „missbrauchen“, sofern man das Geld nicht sowieso schenken möchte


Unterteilung nach Erziehungsmodell
Modernes Erziehungsmodell
Modell, in dem sich beide Elternteile die Erziehungsaufgaben möglichst gleichberechtigt aufteilen und beide Partner gleich lang zu Hause bleiben.

Gesetzliche Rente
Die Gesetzeslage geht im Bereich gesetzlicher Rente sehr stark vom klassischen Erziehungsmodell aus, sodass ihr im modernen Erziehungsmodell rechtzeitig aktiv werden müsst. Eine sehr gute Übersicht habe ich hier gefunden: https://www.rentenfuchs.info/kindererziehung-und-rente/
Aufgrund der Relevanz hier ein kurzer Auszug der wichtigsten Regelungen:
- Die Kindererziehungszeit erhält der Elternteil, welcher die Kinder überwiegend erzogen hat. Die Prüfung der überwiegenden Erziehung erfolgt monatsweise.
- Bei gleichem Umfang der Erziehung, wird die Zeit immer der Kindesmutter zugerechnet. Ein gleicher Erziehungsanteil liegt beispielsweise vor, wenn beide Elternteile während der Erziehung voll erwerbstätig waren oder beide gar nicht gearbeitet haben.
- Kindererziehungszeit gibt es für 3 Jahre (ab dem Monat nach der Geburt)

Wenn ihr hiervon abweichen wollt, müsst ihr das Formular V0820 der Rentenversicherung ausfüllen und eine Abweichung von obigen Regeln erklären. Ihr könnt das allerdings nur für die Zukunft (max. 2 Monate rückwirkend) tun!
Das Formular V0820 kann man spaßeshalber auch als „Antrag zur Erteilung eines Antragformulars“ bezeichnen. Ihr erklärt hiermit, dass ihr später bei der Beantragung der Kindererziehungszeiten von den oben genannten Regeln abweichen wollt. Die tatsächliche Berücksichtigung in eurem Rentenkonto erfolgt jedoch üblicherweise erst nach 10 Jahren (Ende der Kinderberücksichtigungszeit).
Für weitere Details, insbesondere zum Unterschied Kindererziehungszeit/Kinderberücksichtigungszeit und ob das für euch relevant ist, verweise ich auf den vorhin genannten Artikel.

Praxisbeispiel:
Das Kind wird am 01.01.2021 geboren. Die Mutter ist vom 01.01.2021 bis 31.07.2021 in Elternzeit, der Vater vom 01.08.2021 bis 28.02.2022. Nach ihrer jeweiligen Elternzeit arbeiten Mutter (ab 01.08.2021) und Vater (ab 01.03.2022) in Vollzeit. Das Gehalt der Mutter beträgt 60.000 € p.a., das Gehalt des Vaters 70.000 € p.a. .
- 01.01.2021 – 28.02.2022: Kindererziehungszeit erhält der Elternteil, der gerade in Elternzeit ist. Für den Vater ist hier eigentlich kein V0820 notwendig, es schadet aber nicht, einen Antrag zu stellen, um ggf. nach 10 Jahren nicht mit der Rente diskutieren zu müssen.
- 28.02.2022 – 31.12.2022: Es stehen 2022 noch 10 Monate Kindererziehungszeit zu. Da beide Eltern arbeiten, werden die Rentenpunkte normalerweise der Mutter zugerechnet. Diese würde somit 2022 1,5424 Rentenpunkte aus Erwerbstätigkeit und 0,8330 Rentenpunkte aus Kindererziehungszeit erhalten, in Summe 2,3754. Es werden jedoch alle Rentenpunkte über dem Maximalwert von 2,17 Rentenpunkten (berechnet sich aus Beitragsbemessungsgrenze/Durchschnittseinkommen) gekappt, somit gehen ca. 0,2 Rentenpunkte „verloren“. Wenn rechtzeitig Formular V0820 ausgefüllt wird und z.B. 3 Monate Erziehungszeit auf den Vater übertragen werden, werden keine Rentenpunkte „verschenkt“.
- 2023: Je nach Einkommen und Rechengrößen muss die Situation für 2023 analog 2022 berechnet werden.


Klassisches Erziehungsmodell
Modell, in dem hauptsächlich ein Elternteil für die Erziehung zuständig ist und zu Hause bleibt, während der Partner fast durchgehend arbeitet.

Absicherung
Hier geht es vor allem um die Absicherung des zu Hause bleibenden Partners. Dies beinhaltet die anfangs erwähnten Risikoabsicherungen (auf Kompatibilität mit diesem Modell prüfen) sowie eine Risikolebensversicherung.

Vorsorge
Da der Gesetzgeber in Sachen Altersvorsorge dieses Modell berücksichtigt, ist eine Grundversorgung in den ersten 3 Jahren sichergestellt. Dennoch sollte, insbesondere wenn einer mehr als 3 Jahre zu Hause bleibt, eine separate Altersvorsorge durch den arbeitenden Partner erfolgen. Dies kann auf verschiedene Art und Weise (ETF, private Rentenversicherung) erfolgen. Falls der zu Hause bleibende Elternteil in einem Monat keine Rentenpunkte aus Kindererziehungszeit erhält (siehe „modernes Familienmodell“), können auch freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden.
Wenn ein Elternteil in den ersten 10 Jahren nach der Geburt arbeitet, aber unterhalb des Durchschnittseinkommens verdient, können sich zusätzliche Rentenpunkte durch Kinderberücksichtigungszeiten ergeben. Hierzu empfehle ich ebenfalls folgenden Artikel: https://www.rentenfuchs.info/kindererziehung-und-rente/


Geschwisterchen geplant?
Viele Eltern möchten nach dem ersten Kind zeitnah auch noch ein weiteres haben. Neben den bereits oben erwähnten Aspekten gibt es hier einige Besonderheiten, die ich im Folgenden erläutern möchte:

Elterngeld: Geschwisterbonus
Solange euer erstes Kind noch unter 3 ist, erhaltet ihr während eures Elterngeldbezugs für das zweite Kind jeden Monat einen Bonus von 10 % (somit max. 180 Euro pro Monat). Zur Ermittlung der Höhe des Elterngelds sind auch hier wieder die ersten 12 Monate mit Einkommen vor der Geburt relevant, allerdings können Monate mit Elterngeldbezug für euer erstes Kind ausgeklammert werden und stattdessen die Monate davor berücksichtigt werden. Es lohnt sich also insbesondere für Eltern, bei denen der Nachwuchs schnell hintereinander kommt, bei Eltern im modernen Erziehungsmodell und bei Eltern im klassischen Erziehungsmodell mit Partnertausch (z.B. Kind 1 wird durch Mutter erzogen, Kind 2 durch Vater).

Rente: Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten
Die Kindererziehungszeit der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe „modernes Erziehungsmodell“) für euer zweites Kind beginnt erst nach Ende der Kindererziehungszeit eures ersten Kindes und geht dann wieder 3 Jahre. Die Kinderberücksichtigungszeit wird dagegen nicht hinten angehängt, sondern läuft unabhängig von eventuell vorhandenen Geschwisterkindern. Es gibt jedoch bei Einkommen unterhalb des Durchschnittseinkommens zusätzliche Boni, falls sich Kinderberücksichtigungszeiten überschneiden. Das kann im klassischen Erziehungsmodell, aber auch bei geringerem Einkommen eines Partners (z.B. auch durch Ausstieg aus dem Berufsleben in Richtung finanzielle Unabhängigkeit), Sinn ergeben. Für weitere Details verweise ich auch hier auf folgenden Artikel, welcher die Thematik erläutert: https://www.rentenfuchs.info/kindererziehung-und-rente/

 


Ich hoffe, dass ihr durch die Menge an Text nicht erschlagen seid, die Ausführungen für euch hilfreich sind und freue mich über eure Rückmeldung.

Viele Grüße

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Albanest

Danke für die Erstellung dieser Übersicht.

 

Ich greife direkt mal ein Thema heraus, das mich ("uns") derzeit beschäftigt: 

 

vor 28 Minuten von korona35:

5) Risikoabsicherungen überprüfen

- Falls ein Partner vorrangig zu Hause bleiben soll, ist dieser trotzdem entsprechend abgesichert (z.B. gibt es BU-Versicherungen, die ab einer gewissen Anzahl an Jahren als Hausfrau/Hausmann eine abstrakte Verweisung erlauben)

Wie viel Sinn macht die Fortführung einer BU, wenn der-/diejenige, die "zu Hause" bleibt, ggf später/nach dem Wiedereinstieg, nicht mehr in ihrem Beruf (hier mit dem "Bürojob" Recruiter) arbeiten wird?

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chirlu
vor 2 Stunden von korona35:

Die Kinderberücksichtigungszeit wird dagegen nicht hinten angehängt, sondern läuft unabhängig von eventuell vorhandenen Geschwisterkindern. Es gibt jedoch bei Einkommen unterhalb des Durchschnittseinkommens zusätzliche Boni, falls sich Kindererziehungszeiten überschneiden.

 

Ich denke, du meintest hier: falls sich Kinderberücksichtigungszeiten überschneiden.

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korona35

Hallo,

danke für die ersten Rückmeldungen.
@Albanest: Da kenne ich mich selbst leider zu wenig aus und empfehle, ein Thema im Unterforum 'Versicherungen zur Risikovorsorge' aufzumachen. Meines laienhaften Verständnisses nach ist aber immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert. Das sollte vor der Elternzeit in deinem Beispiel "Recruiter", dann für einen gewissen Übergangszeitraum je nach Bedingungen vermutlich weiterhin der alte Beruf und nach Wiedereinstieg dann der neue Beruf sein.
Je früher im Leben eine BU abgeschlossen wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man noch keine Vorerkrankungen hat, die zu Ausschlüssen führen können.
Konkreteres solltest du dann aber wie gesagt am besten in einem eigenen Thread erfragen. Ich würde den Beitrag dann, falls du eine Antwort erhältst, im Ursprungsbeitrag verlinken.

@chirlu: Danke, ist korrigiert :).

Viele Grüße

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