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migieger

Vorabpauschale erhoeht Kapitalertraege?

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migieger

Die DKB gibt die Berechnungsgrundlage der Vorabpauschale bei Thesaurierern in der Jahressteuerbescheinigung als echten (!) Kapitalertrag (Zeile 7 KAP) an.
(Beisp. 1000 EUR "Gewinn" abzgl. 30% Teilfreistellung = 700 EUR fiktiver Kapitalertrag. Vorabpauschale mit 0.07% ergibt 4,90 EUR Steuer und 0,27 EUR Soli. Ausserdem 700 EUR fuer Zeile 7 KAP).
Das kann dazu fuehren, dass man als nicht-KVdR-Rentner darauf KV-/PV-Beitraege bezahlen muss.
 
Frage: ist die Angabe der Berechnungsgrundlage fuer die Vorabpauschale als echter Kapitalertrag gesetzl. vorgeschrieben? Oder ist das eine DKB-Spezialitaet?

VG
 

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Undercover
vor 18 Minuten von migieger:

Frage: ist die Angabe der Berechnungsgrundlage fuer die Vorabpauschale als echter Kapitalertrag gesetzl. vorgeschrieben? Oder ist das eine DKB-Spezialitaet?
 

Da klingt eher nach Unfug auf Niveau der DKB.  :(

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabpauschale

 

Es sei denn du hast bei deinen Zahlen etwas verdreht und die Wertsteigerung ist geringer als der Basisertrag.

Aber selbst dann ist das falsch da die Vorabpauschale seit 2021 Null ist.

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chirlu
vor 22 Minuten von migieger:

Die DKB gibt die Berechnungsgrundlage der Vorabpauschale bei Thesaurierern in der Jahressteuerbescheinigung als echten (!) Kapitalertrag (Zeile 7 KAP) an.

 

Was verstehst du unter der „Berechnungsgrundlage“? Die Vorabpauschale selbst ist jedenfalls Kapitalertrag.

 

vor 31 Minuten von migieger:

ergibt 4,90 EUR Steuer

 

Das entspräche 19,60 Euro Kapitalertrag. Aber die Beispielrechnung insgesamt verstehe ich nicht:

vor 32 Minuten von migieger:

Beisp. 1000 EUR "Gewinn" abzgl. 30% Teilfreistellung = 700 EUR fiktiver Kapitalertrag. Vorabpauschale mit 0.07% ergibt 4,90 EUR Steuer und 0,27 EUR Soli.

Die Vorabpauschale wird aus dem Bestand berechnet.

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Undercover
vor 4 Minuten von chirlu:

Die Vorabpauschale wird aus dem Bestand berechnet.

Das ist wohl der Punkt der nicht klar war.

 

Aber trotzdem kann da nur 0 heraus kommen da der Zinssatz negativ ist.

Ich habe von allen betreffenden Banken Abrechnungen über 0,00 EUR erhalten. (ohne DKB).

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chirlu
vor 11 Minuten von Undercover:

trotzdem kann da nur 0 heraus kommen da der Zinssatz negativ ist.

 

Es geht ja sicherlich ums Steuerjahr 2021, also um die Anfang 2021 angefallene Vorabpauschale für 2020.

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migieger
vor 13 Minuten von chirlu:

 

Was verstehst du unter der „Berechnungsgrundlage“? Die Vorabpauschale selbst ist jedenfalls Kapitalertrag.

...

Die Vorabpauschale wird aus dem Bestand berechnet.

Das hab' ich voellig verbaselt, sorry.
Neues Beispiel: 100 TEUR Bestand abzgl. 30% Teilfreistellung = 70 TEUR. Darauf 0.07 % Basiszins = 49 EUR fiktiver Kapitalertrag. Darauf 25 % Kap.St. und davon 5,5% Soli.

Verstehe ich Dich richtig, dass die 49 EUR als echter Kapitalertrag in die Steuererklaerung aufgenommen werden und damit im Zweifelsfall KV-/PV-pflichtig werden?

@Undercover, ja z.Z. ist der Basiszins 0 (weil negativ) aber das kann auch mal 1 oder 2 oder mehr % werden...
 

vor 2 Minuten von chirlu:

 

Es geht ja sicherlich ums Steuerjahr 2021, also um die Anfang 2021 angefallene Vorabpauschale für 2020.

Fuer das Beispiel mit 0,07% ja, aber mir geht's um die Frage, ob das tatsaechlich als echter Kapitalertrag gewertet wird (und ggf. so weitere Belastungen nach sich zieht). Wenn ja, ist das ziemlich unangenehm.

 

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chirlu
vor 3 Minuten von migieger:

Neues Beispiel: 100 TEUR Bestand abzgl. 30% Teilfreistellung = 70 TEUR. Darauf 0.07 % Basiszins = 49 EUR fiktiver Kapitalertrag.

 

Es kommt noch ein weiterer Faktor 0,7 hinein, daher sind es 34,30 Euro steuerpflichtige Vorabpauschale. Aber vom Prinzip ja.

 

vor 5 Minuten von migieger:

Verstehe ich Dich richtig, dass die 49 EUR als echter Kapitalertrag in die Steuererklaerung aufgenommen werden und damit im Zweifelsfall KV-/PV-pflichtig werden?

 

Ja, die Vorabpauschale ist ein steuerpflichtiger Investmentertrag; genau wie eine Ausschüttung in entsprechender Höhe es wäre.

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Undercover
vor 7 Minuten von migieger:

Verstehe ich Dich richtig, dass die 49 EUR als echter Kapitalertrag in die Steuererklaerung aufgenommen werden und damit im Zweifelsfall KV-/PV-pflichtig werden?

Natürlich sind das Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Sonst würden sie ja nicht so versteuert.

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migieger
vor 2 Minuten von Undercover:

Natürlich sind das Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Sonst würden sie ja nicht so versteuert.

Natuerlich?
Ich sah das (wahrsch. durchaus falsch) als eine Art Steuervorauszahlung... (dass ich darauf auch KV/PV bezahlen darf, hatte ich nicht auf dem Schirm).
 

vor 13 Minuten von chirlu:

Ja, die Vorabpauschale ist ein steuerpflichtiger Investmentertrag; genau wie eine Ausschüttung in entsprechender Höhe es wäre.

 @chirlu und @Undercover, danke euch beiden fuer die schnelle Info...
 

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chirlu
vor 6 Minuten von migieger:

Ich sah das (wahrsch. durchaus falsch) als eine Art Steuervorauszahlung... (dass ich darauf auch KV/PV bezahlen darf, hatte ich nicht auf dem Schirm).

 

Wenn du die Fondsanteile später einmal verkaufst, wird die Vorabpauschale von dem Gewinn abgezogen. Zu diesem Zeitpunkt zahlst du also weniger Steuern (und ggf. weniger SV-Beiträge), als es ohne Vorabpauschale der Fall gewesen wäre.

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beamter97
vor einer Stunde von migieger:

Das kann dazu fuehren, dass man als nicht-KVdR-Rentner darauf KV-/PV-Beitraege bezahlen muss.

das Problem hat aber nicht nur ein Rentner, sondern jeder frw. GKV-Versicherte.

 

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migieger
vor 14 Minuten von beamter97:

das Problem hat aber nicht nur ein Rentner, sondern jeder frw. GKV-Versicherte.

 

Welch ueberaus angenehmer Nebeneffekt des Investmentsteuergesetzes aus der Sicht einer weiteren Verbeitragungsbasis fuer die KV/PV...

 

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fgk

Tatsächlich waren thesaurierte Fondsgewinne auch vorher schon vollständig beitragsrelevant:

 

https://lexetius.com/2015,3302

Zitat

Die Beklagte hat die Beiträge zur GKV des bei ihr freiwillig versicherten Klägers für die Monate Mai 2007 bis März 2008 (sowie die Beiträge zur sPV namens der Beigeladenen) zutreffend festgesetzt. Insbesondere war sie berechtigt, bei der Beitragsbemessung auch thesaurierte Gewinne aus dessen Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zugrunde zu legen.

 

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