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economist86

PKV Beamter: Hilfe bei Tarifeinschätzung

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economist86

Hallo,

da ich in nächster Zeit beim Bund verbeamtet werde, beschäftigte ich mich nun mit einem passenden PKV-Tarif.

Momentan nehme ich den Tarif VisB 50T-U der DBV näher unter die Lupe. Dazu habe ich folgende Fragen:

 

1)
Hilfsmittel:
Erstattet werden 100% der versicherten Tarifprozentstufe für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt

Sonst werden 80% der versicherten Tarifprozentstufe erstattet.

=> Was kann ich unter "Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird" verstehen? Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile oder erhöhten Aufwand?

 

2)
Transportkosten ambulant:
Je nach versicherter Tarifprozentstufe zur und von der nächsten Behandlung bei Gehunfähigkeit, Unfall oder Notfall, wenn eine stationäre Aufnahme nicht erforderlich wird.
Zur und von der nächsten Strahlentherapie, Chemotherapie oder Dialyse zu 80%, bei Organisation durch den Versicherer zu 100% der versicherten Tarifprozentstufe.

=> Ähnliche Frage wie vorhin: Habe ich Nachteile oder erhöhten Aufwand, wenn ich den Transport durch den Versicherer organisieren lasse? Sind mit "Gehunfähigkeit, Unfall oder Notfall" alle wichtigen Fälle, wo ein Transport notwendig sind, abgedeckt oder fehlt da etwas?

 

3)
Privatkliniken:
Leistungen in Krankenhäusern in Deutschland, die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder Bundespflegesatzverordnung unterliegen, werden erstattet.
Die Erstattung für allgemeine Krankenhausleistungen beträgt max. da 1,5-fache der Kosten, die in einem Krankenhaus entstanden wären, das nach Krankenhausentgeltgesetz bzw. Bundespflegesatzverordnung abrechnet.

=> Riskiere ich durch diese Regelung bei einem Aufenthalt in der Privatklinik (hohe) Selbstzahlungen?

 

4)
Transportkosten stationär:
Bei Unfall oder Notfall zum oder vom nächsten geeigneten Krankenhaus.

=> Sind mit Unfall oder Notfall alle wichtigen Fälle, wo ein Transport notwendig ist, abgedeckt?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

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chirlu
vor 52 Minuten von economist86:

Was kann ich unter "Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird" verstehen? Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile oder erhöhten Aufwand?

 

Du mußt dich im gegebenen Fall an den Versicherer wenden und sagen, du brauchst einen neuen Rollstuhl (oder Hörgerät, oder Heimdialysegerät, …). Der kauft das dann für dich oder schickt dich zu einem Partner-Sanitätshaus o.ä.

 

Nachteil somit: Du kannst nicht zu deinem bevorzugten Anbieter gehen und dein bevorzugtes Modell kaufen. (Außer du kannst nachweisen, daß es aus medizinischen Gründen genau dieses Modell sein muß und es das nirgends sonst gibt.) Der Versicherer wird dich zu einem preisgünstigen Einkauf lenken wollen. Die andere Seite der Medaille ist natürlich, daß auch die anderen Versicherten in deinem Tarif nicht beliebig shoppen gehen können, was tendenziell dämpfend auf die Beiträge wirkt.

 

vor einer Stunde von economist86:

Ähnliche Frage wie vorhin: Habe ich Nachteile oder erhöhten Aufwand, wenn ich den Transport durch den Versicherer organisieren lasse?

 

Im Prinzip gleiche Antwort.

 

vor einer Stunde von economist86:

Sind mit "Gehunfähigkeit, Unfall oder Notfall" alle wichtigen Fälle, wo ein Transport notwendig sind, abgedeckt oder fehlt da etwas?

 

Gehunfähigkeit ist ja schon einmal ganz gut, das haben viele Tarife nicht. Ansonsten gibt es natürlich Fälle, wo du z.B. nach Untersuchung beim Augenarzt (dafür Pupillen erweitert) oder nach Darmspiegelung mit Sedierung nicht selbst am Straßenverkehr teilnehmen darfst und dir ggf. ein Taxi nehmen mußt. Solche einmaligen Sachen solltest du dir aber aus eigener Tasche leisten können. Problematischer wäre, wenn du regelmäßig zum Arzt mußt, aus anderen Gründen als Gehunfähigkeit einen Transport brauchst (z.B. Sehstörungen, Erschöpfung) und der Anlaß nicht unter den geschlossenen Katalog von Strahlentherapie, Chemotherapie, Dialyse fällt.

 

vor einer Stunde von economist86:

Sind mit Unfall oder Notfall alle wichtigen Fälle, wo ein Transport notwendig ist, abgedeckt?

 

Auch ähnliche Antwort: Geplante Behandlungen, wenn du nicht selbständig anreisen kannst; allerdings sollten stationäre Behandlungen nicht ständig nötig sein.

 

Die Transportfragen hängen natürlich auch von deinem Wohnort ab. Wenn du jwd wohnst mit 50 Kilometer zum nächsten ausgewachsenen Krankenhaus und kaum öffentlichem Personenverkehr, hast du eher Bedarf an Transporten, die dann auch teurer sind, als in der Großstadt.

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economist86

@chirlu

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Das hat mir sehr weitergeholfen.

 

Wenn noch jemand eine Einschätzung zu Punkt 3) Privatkliniken hat, dann würde mir das auch noch weiterhelfen.

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economist86

Jetzt nehme ich gerade einen anderen Tarif unter die Lupe und zwar den BB20E, BB30, EB1, PPB von R+V.

 

Dazu habe ich wieder ein paar Verständnisfragen:

 

1)
Gebührenordnung stationär:
Beihilfeergänzungstarif EB1:
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GÖA hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil
=> Ich habe recherchiert, was ein Belegarzt ist, kann mit dem Begriff aber wenig anfangen. Ist die Beschränkung auf einen Belegarzt eine massive Einschränkung? Gibt es bei der Behandlung durch einen Belegarzt Besonderheiten zu beachten?

 

2)
Zahn Heil- und Kostenplan:
BB20E, BB30:
Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen
=> Passiert etwas, wenn ich dann keinen Heil- und Kostenplan vorlege?

 

3)
Wartezeiten:
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.
Sie entfällt u. a.
- durch Anrechnung der Vorversicherungszeit bei der GKV
=> Ich bin seit 10 Jahren bei der Techniker Krankenkasse in der GKV krankenversichert. Heißt das also, dass ich keine Wartezeit habe?

 

Danke!

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chirlu
vor 1 Stunde von economist86:

Ist die Beschränkung auf einen Belegarzt eine massive Einschränkung?

 

Du bist nicht auf Behandlung durch einen Belegarzt beschränkt, sondern kannst dich ganz normal stationär behandeln lassen; halt ohne privatärztliche Behandlung (sogenannte Chefarztbehandlung). Die ist Gegenstand der W-Tarife.

 

vor 1 Stunde von economist86:

Passiert etwas, wenn ich dann keinen Heil- und Kostenplan vorlege?

 

Es fällt ggf. erst im Nachhinein auf, wenn etwas nicht von der Versicherung abgedeckt ist (war).

 

vor 1 Stunde von economist86:

Heißt das also, dass ich keine Wartezeit habe?

 

Ja.

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economist86

@chirlu

Vielen Dank!

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