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Timo2

Steuerliche Behandlung von REITs, (M)LPs, BDCs in D?

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Timo2

Hallo,

 

mich würde interessieren, wie die steuerliche Behandlung von Dividenden von REITs, (M)LPs, BDCs mit Sitz im Ausland (insb. USA) und Steuerpflicht in D bei einer dt. Bank ist. Dadurch wird man im Herkunftsland der Aktie auch nicht steuerpflichtig, oder doch?

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marelebarosan

Das gleiche würde mich auch gerne interessieren - vor Allem für den Fall von (M)LPs. Ich habe auch in der letzten Zeit viel recherchiert und bin auf unterschiedliche Antworten gestoßen.
Ich empfehle Dir folgenden Thread von der comdirect community https://community.comdirect.de/t5/Wertpapiere-Anlage/Limited-Partnership-Keine-Angst-vor-bis-zu-37-US-Quellensteuer/td-p/181136

So wie ich es verstanden habe aus dem Thread & über die IRS website (im Falle von US LPs):

  • Für Ausschüttungen des LP Unternehmens werden automatisch 37% (höchster Prozentsatz) Steuern von dem Withholding Agent einbehalten für die US Steuern.
  • Beim Verkauf von der Anteile werden auch automatisch 10% US Steuern von dem Withholding Agent  einbehalten für US Steuern.
  • Somit muss man als Besitzer von Aktien & Dividenden keine US Steuern nachträglich zahlen oder eine US Steuereklärung abgeben für die Ausschüttungen/Verkäufe.
  • Falls man die Quellensteuer reduzieren möchte - könnte man eine US Steuererklärung abgeben um diese zurückzubekommen - muss man aber nicht.

Ich würde mich aber auch viel freuen wenn andere Erfahrungen gesammelt hatten mit LP Aktien - vor Allem interessiert es mich ob sie dann verpflichtet waren US Steeuererklärung abzugeben, oder ob alles eigentlich über die Quellensteuer u. Verkaufs Abrechnung von dem Broker gemanaged wurde.

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Timo2

Hallo marelebarosan, 

 

danke für die Infos dazu. Ich habe bei meinen Recherchen auch sehr widersprüchliches gefunden.

 

Mittlerweile soll seit April diesen Jahres in Girosammelverwahrung bei Clearstream keine (M)LPs mehr erlaubt sein für nicht US-Amerikaner. Damit hat sich das Thema für mich erledigt.

 

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https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Quellensteuer-USA-Energy-transfer/m-p/94470/highlight/true#M17646

 

das habe ich im Netz gefunden

 

Die Antwort von der Consorsbank:

 

Gerne geben wir Ihnen hier Auskunft. In diesem Fall fällt eine US-Quellensteuer von 37 %, da es sich hier um eine Limited Partnership (L.P.) handelt. Diese Quellensteuer ist nicht auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechenbar. Es fällt daher zusätzlich in voller Höhe deutsche Kapitalertragsteuer an (25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). ..daher aus Dividenden-Aspekten nicht kaufbar für mich.


Meinen Sie das Steuerformular hat Aussicht auf Erfolg bzw. hat das jemand schon gemacht?

 

Gruß

 

Michael

 

 

Die Antwort von der Consorsbank: Gerne geben wir Ihnen hier Auskunft. In diesem Fall fällt eine US-Quellensteuer von 37 %, da es sich hier um eine Limited Partnership (L.P.) handelt. Diese Quellensteuer ist nicht auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechenbar. Es fällt daher zusätzlich in voller Höhe deutsche Kapitalertragsteuer an (25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). ..daher aus Dividenden-Aspekten nicht kaufbar für mich.
Die Lösung ist im Prinzip ganz einfach, aber trotzdem kaum zu machen.

 

Als Anteilsbesitzer einer US-Personengesellschaft (LP, MLP) bist Du kein schlichter dividendengieriger Aktionär, sondern Inhaber einer unternehmerischen Beteiligung.

 

Die Erträge daraus kannst Du über das Formular W-8ECI (Certificate of Foreign Person's Claim That Income Is Effectively Connected With the Conduct of a Trade or Business in the United States) vom Quellensteuerabzug freistellen lassen, indem Du das Formular beim auszahlenden Unternehmen oder dessen Withholding Agent hinterlegst.

 

Allerdings bist Du dann verpflichtet, in den USA eine Steuererklärung abzugeben, in der Deine Erträge (=Deine "Pseudo-Dividenden") zusammen mit Deinen (vermutlich nicht vorhandenen) weiteren US-Einkünften den in den USA gültigen Steuergesetzen unterworfen werden.

Der Grundfreibetrag beträgt dort seit des POTUS' letzter Steuersenkung (2017) USD 12.000.-, der vermutlich nicht überschritten würde, woraus sich eine US-Steuer von USD 0,00.- berechnen würde.

 

Dass sich kein hiesiger Broker in dieses Prozedere einmischt, versteht sich von selbst.

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Ende der Notiz, Quelle ist teilweise aus oberer Website und diesem Forum.

 

Das hier scheint dem zu widersprechen:

 

https://www.atypischstill.com/allgemein/blackstone-carlyle-kkr-besteuerung-von-us-amerikanischen-limited-partnerships-lps-und-master-limited-partnerships-mlps-stand-2019
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Ein Wermutstropfen ist die steuerliche Behandlung für ausländische Anleger. Hier kann es zu zusätzlichen Belastungen sowohl aufgrund des US-Steuerrechts als auch aufgrund des deutschen Steuerrechts kommen, je nachdem wie die Ausschüttungen fiskalisch qualifiziert werden. Umgehen lässt sich das mit Zertifikaten oder speziellen Fonds (ETFs) mit MLP-Bezug.
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Die Alternativen


Steuernachteile und Renditeeinbußen kann man umgehen, indem man direkte Investments in MLPs vermeidet und auf alternative Produkte wie Zertifikate oder ETFs ausweicht. Mit diesem Kniff erzielen deutsche Sparer dann wieder in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen und berappen auf Ausschüttungen und Kursgewinne nur 25 Prozent Abgeltungsteuer. Zudem spart man sich die Wahl, in welche MLPs man investiert - das kann man getrost den Profis überlassen.

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The reason for this is that most regular dividends from U.S. corporations are considered qualified. Nonetheless, particularly for those investors focused on foreign companies, REITs, MLPs, and other types of investment vehicles indicated above, the difference between qualification and the alternative can be significant when it comes time to calculate taxes.
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https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/taxation-of-nonresident-aliens
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für REITs

https://www.gut-veranlagt.de/omega-healthcare-investors-abrechnungschaos-roc/

https://domikratie.wordpress.com/2018/03/01/hilfe-meine-aktie-ist-ein-fonds/

 

 

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