Zum Inhalt springen
Lukey

BU/DU Berufseinsteiger Beamter - Angebot Nürnberger BU4Future

Empfohlene Beiträge

Lukey
· bearbeitet von Lukey

Hallo zusammen!

Aktuell stehe ich vor einer - für mich sehr schwierigen - Entscheidung und möchte mich vor Fällen dieser Entscheidung nochmal ans Forum wenden, um eine zweite Meinung einzuholen. Kurzum: Die untenstehende BU/DU-Versicherung annehmen/beantragen oder nicht... 

 

Ich war/bin bei einem Makler in Beratung bzgl. einer Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Dienstunfähigkeitsklausel).

Nach einem Studium bin ich Beamter auf Probe im gehobenen Dienst (Bereich mit IT/Informatik Hintergrund). Perspektivisch wäre noch der Aufstieg in den höheren Dienst möglich bzw. angestrebt. Die Möglichkeit irgendwann nochmal aus dem öD auszutreten würde ich mir aber auch offenhalten, falls sich ein gutes Jobangebot ergibt - wer weiß?

Beim Makler haben wir nach Gesundheitsaufarbeitung etc. einige Risikovoranfragen gestartet bei einigen Versicherern. Davon haben ein paar Ausschlüsse oder Nachfragen (Nachreichen von Arztunterlagen) in den Voten notiert, deren Akzeptanz für mich eigentlich nicht in Frage kommen und auf die wir nicht näher eingegangen sind. Das Votum der Nürnberger war Annahme ohne Ausschlüsse und der Vertrag hat eine DU-Klausel, daher hat mein Makler mir zur Beantragung dieser Versicherung geraten:

 

Vorliegendes Angebot/Votum der BU Versicherung

Anbieter: Nürnberger

Bezeichnung der Police: SDU3120DC + ABZ2022 + B (lt. Vertrag, was die beiden Zusätze bedeuten weiß ich nicht)
(beworben als BU4Future mit DU-Schutz Komfort (SDU3120DC))

eigenständige BU ohne Fond-Sparen etc.

vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente 1500€

Berufsgruppe 1

riskante Hobbys: keine

Laufzeit: bis 67

Dynamik: 5% jährlich, max. 2 Mal nacheinander aussetzbar (geplant: jedes 3 Mal annehmen)

Beitrag (Brutto/Netto): 70,11€ | 44,95€

 

Von den BU Bedingungen ist der Vertrag lt. Makler vernünftig, nach PremiumCircle wohl im mittel-oberen Bereich und die wichtigen Klauseln/Regelungen erfüllt. Preis aus meiner Sicht noch okay, mit Dynamik kann erhöht werden. Annahme ohne Ausschlüsse ist ja auch gut soweit...

Ich sehe nur folgendes Problem: wenn ich das richtig recherchiert & verstanden habe, scheint die DU-Klausel zwar eine vollständige, aber "unechte" DU-Klausel zu sein, sodass der Versicherer bei einer potentiellen Dienstunfähigkeit sich selbst ein Prüfungsrecht einräumt. Und damit wäre der Sinn einer solchen Klausel quasi hinüber: nämlich dass eben nicht nur noch die Urkunde des Dienstherrn ausreicht und der Versicherer die DU anerkennt und man so erleichterten Zugang hat. Sondern die Versicherung noch diskutieren kann, ob das ärztliche Gutachten ausreicht. Und sowas artet ja bekanntlich gerne mal in rechtlichen Streitigkeiten aus, wenn man sich so umhört. Und mit sowas will man sich vermutlich nicht rumschlagen, wenn's einem so dreckig geht, dass man gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann.

 

Laut Auszug: (sehe ich das richtig? bin auch über diesen Blog-Beitrag von Philipp Wenzel drauf aufmerksam geworden)

Zitat

Ihr Versicherungsangebot enthält eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel. Mit dieser Klausel werden im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt. Nach der Dienstunfähigkeitsklausel gelten die Leistungsvoraussetzungen bereits dann als erfüllt, wenn die versicherte Person einen der oben genannten Berufe ausübt und sie ausschließlich infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt und zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist und dazu wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist.

Sucht man im Netz danach, findet man viele Quellen, die dringend zur "echten DU-Klausel" raten. Wäre sicherlich der Optimalfall. Wie siehts unter den gegebenen Umständen aus?

Die Frage für die Entscheidung "ja/nein" wäre jetzt hier wohl: ist der Umstand, mit dem Vertrag eine vernünftige BU ohne Ausschlüsse zu haben, so viel Wert, dass man über die ungünstige Gestaltung der DU-Klausel hinwegsehen kann/sollte? Beziehungsweise die Anforderung überhaupt eine BU zu haben so wichtig, den Vertrag auch so abzuschließen?

 

Einerseits habe ich da jetzt schon viel Mühe reingesteckt, sodass ich das Thema gerne abschließen würde (und der Makler auch :p). Andererseits scheint es halt auch eine verdammt wichtige Entscheidung zu sein, zu der man sich auch gerne mal den Kopf zerbrechen darf. (Ich hatte übrigens auch schonmal aufgeschnappt, dass die Nürnberger aus der Vergangenheit nicht den besten Ruf hat, aber die Diskussion ist hier vermutlich nicht so richtig förderlich).

Für eure Hinweise und Tipps zur baldigen Entscheidung bin ich jedenfalls sehr dankbar! LG ^_^

 

Edit: @polydeikes, hast du dazu vielleicht noch einen Rat? In deinem Blog scheinst du dich ja schon näher damit auseinandergesetzt zu haben.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sonnenschein412
· bearbeitet von Sonnenschein412

Mein Beitrag hat sich als falsch herausgestellt ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe
· bearbeitet von Okabe
vor 17 Stunden von Sonnenschein412:

im verwaltungsgerichtlichen Prozess den Streit der BU-Versicherung verkünden; dies bedeutet, dass die BU-Versicherung an die Feststellung des verwaltungsgerichtlichen Urteils über die Dienstunfähigkeit gebunden ist.

So funktioniert das deutsche Rechtssystem nicht. Das kann helfen, ist aber absolut keine Garantie.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fgk

Im Verwaltungsrecht gibt es keine Streitverkündung. Stattdessen ist die Beiladung Dritter möglich:

 

https://dejure.org/gesetze/VwGO/65.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...