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Bolanger

Abfindung von BAV-Direktversicherung - §3 Abs.3 BetAVG

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Bolanger

Hallo,

 

es gibt hier schon ein paar verteilte Threads, die sich mit Abfindungen von Betriebsrenten befassen. Diese Abfindungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine davon gibt §3 Abs. 3 BetrAVG:

 

Zitat

Die Anwartschaft ist auf Verlangen des Arbeitnehmers abzufinden, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet worden sind.

 

Was ist denn darunter zu verstehen? Wer soll denn da wem Beiträge erstatten? Und was bedeutet das für Arbeitnehmer, die während der Einzahlungspahse stets über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicheurng verdient haben und sich die BAV-Einzahlung gar nicht auf die Höhe der GRV auswirkt?

 

Grüße

 

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chirlu
vor 4 Minuten von Bolanger:

Wer soll denn da wem Beiträge erstatten?

 

Die Deutsche Rentenversicherung dem Versicherten. Beispielsweise dann, wenn keine fünf Jahre mit Beiträgen zusammengekommen sind.

 

vor 5 Minuten von Bolanger:

was bedeutet das für Arbeitnehmer, die während der Einzahlungspahse stets über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicheurng verdient haben und sich die BAV-Einzahlung gar nicht auf die Höhe der GRV auswirkt?

 

Nichts?

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Bolanger

OK, verstanden.

Ich stelle nämlich gerade fest, dass die Kündigung mit zeitnaher Auszahlung einer Klein-BAV auch nicht ganz einfach ist.

Prinzipiell scheint diese Möglichkeit im Rahmen einer Kleinstrente zu bestehen, kann aber nicht vom Arbeitnehmer eingefordert werden.

Der AG kann dies bei Verlassen des Unternehmens einseitig abfinden, muss es aber nicht. Zwingen kann ihn der AN dazu nicht.

Der Arbeitnehmer hat nur dann den oben zitierten Anspruch, wenn er letztlich keine gesetzliche Rente bekommt (da ihm die Beiträge erstattet wurden). Das dürfte auch nur auf wenige zutreffen.

Andere Möglichkeiten (ohne Insolvenz des AG) scheint es nicht zu geben. 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 4 Minuten von Bolanger:

Andere Möglichkeiten (ohne Insolvenz des AG) scheint es nicht zu geben. 

Auch bei Insolvenz des AG geht es nicht, dann ist der Pensions-Sicherungs-Verein verpflichtet, die unverfallbaren Zusagen und die laufenden Renten zu übernehmen.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 4 Stunden von Bolanger:

Ich stelle nämlich gerade fest, dass die Kündigung mit zeitnaher Auszahlung einer Klein-BAV auch nicht ganz einfach ist.

Prinzipiell scheint diese Möglichkeit im Rahmen einer Kleinstrente zu bestehen, kann aber nicht vom Arbeitnehmer eingefordert werden.

 

Das sehe ich anders. Ich hatte die Möglichkeit eine Abfindung zu beantragen - der Versicherer hatte mir bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ein Formular geschickt wo ich entscheiden sollte ob ich weiterlaufen oder abfinden lassen wollte. Aber vielleicht kommt das auf die BAV-Form an, bei mir war es eine Direktversicherung.

 

Zitat

Der AG kann dies bei Verlassen des Unternehmens einseitig abfinden, muss es aber nicht.

 

Kommt drauf an von wem die Beiträge kamen, der AG darf wenn ich mich recht erinnere nicht zwangsabfinden wenn der AN auch Beiträge zugeschossen hat. Und das ganze kann auch wieder typspezifisch sein.

 

Zitat

Zwingen kann ihn der AN dazu nicht.

Der Arbeitnehmer hat nur dann den oben zitierten Anspruch, wenn er letztlich keine gesetzliche Rente bekommt (da ihm die Beiträge erstattet wurden). Das dürfte auch nur auf wenige zutreffen.

Andere Möglichkeiten (ohne Insolvenz des AG) scheint es nicht zu geben. 

 

Wie gesagt, solange es sich um eine Kleinstrente handelt stimmt das nicht. Und der „Vorteil“ ist dass die Kleinstrentengrenze regelmäßig angehoben wird, die Vermögensentwicklung von beitragsfrei gestellten Verträgen aber typischerweise bescheiden ist. Will sagen: über kurz oder lang dürfte sich das angesparte Guthaben einer Kleinstrente annähern ;) 

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Bolanger

@cjdenver: Das betrAVG enthält eine abschließende Auflistung, unter welchen bedingungen die Abfindung zulässig ist:

- AG kann Kleinstbetrag abfinden, muss es aber nicht und darf es nur mit Zustimmung des AN, wenn dieser ins Ausland zieht

- AN kann Auszahlung fordern, wenn er keine gesetzliche Rente bekommt

und das wars es auch schon.

 

Eigentlich spannend dabei ist, dass ein AG nach Kündigung schon nicht mehr abfinden darf. Und wenn man das Unternehmen schon verlassen hat, dann wurde die Versicherung schon übertragen und darf damit auch nicht mehr abgefunden werden. Wenn da nun eine Direktversicherung das Angebot zur Abfindung macht, dann ist das eben nur ein Angebot des AG/der Versicherung.

 

In meinem konkreten Fall geht es um einen Jobwechsel in diesem Jahr mit dem Bestreben, die BAV-Kleinstrente erst im nächsten Jahr auszahlen zu lassen. Da suche ich nach Möglichkeiten, wie ich das geschickt anstellen kann. Der alte AG zeigt sich da wenig kooperativ.

 

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Bolanger

mal etwas weiter gefragt zu diesem Thema. Gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge eigentlich auch eine Beitragsgarantie? Oft werden diese BAV über eine Versicherung mit Zillmerung abgeschlossen. Wenn man dann in frühen Jahren die Versicherung auflöst, dann kann man durchaus auch Verluste einfahren.  

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Cauchykriterium
vor 13 Minuten von Bolanger:

mal etwas weiter gefragt zu diesem Thema. Gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge eigentlich auch eine Beitragsgarantie? Oft werden diese BAV über eine Versicherung mit Zillmerung abgeschlossen. Wenn man dann in frühen Jahren die Versicherung auflöst, dann kann man durchaus auch Verluste einfahren.  

Guckst Du zunächst https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1.html zwecks Werterhalt. Zur Auflösung siehe den Thread.

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cjdenver
vor 3 Stunden von Bolanger:

mal etwas weiter gefragt zu diesem Thema. Gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge eigentlich auch eine Beitragsgarantie?

 

Nicht grundsaetzlich, fuer deinen Tarif aber schon. 

 

vor 3 Stunden von Bolanger:

Oft werden diese BAV über eine Versicherung mit Zillmerung abgeschlossen. Wenn man dann in frühen Jahren die Versicherung auflöst, dann kann man durchaus auch Verluste einfahren.  

 

Man soll eine BAV ja auch nicht aufloesen sondern verrenten. ;)

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