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Pauke

Pauschalbesteuerung bei intransparenten Fonds

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Pauke

Hallo zusammen,

 

kurze Frage. Gibt es die Pauschalbesteuerung von 6% des Rücknahmepreises oder eine andere Sonderregelung bei intransparenten Fonds noch, wie z.B. hier beschrieben: siehe Ende.

Gibt überhaupt noch den Begriff eines intransparenten Fonds?

 

Noch genauer ich habe Weiss Korea Opportunity Fund in meinem Depot bei IB/Lynx ("a Registered Closed-ended investment scheme limited by shares and incorporated in Guernsey"). Erworben 2021. 

Nach meinen Recherchen handelt es sich dabei entweder um einen intransparenten Fond (ggf. Pauschalbesteuerung s.o.) oder eine normale Aktie (Dividenden- und Veräußerungsgewinn-Besteuerung) oder einen ausländischen ausschüttenden Fond (Dividenden-Besteuerung und Veräußerungsgewinn 70% etc. nach Steuerreform von 2018).

 

Ende:

 

 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Nein, gibt es nicht mehr seit 2018.

Da gibt es nur noch Versteuerung von Investmenterträgen nach §16 InvStG: Investmenterträge sind ...

Ausschüttungen

Vorabpauschale

Veräußerungsgewinne

 

Und die obigen Investmenterträge sind alles Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG

Das zum Verständnis, wie InvStG und EStG zusammen spielen. Nebeneffekt: Der Veräußerungsgewinn beim Verkauf eines Anteils an einem Aktienfonds landet im allgemeinen Topf und nicht im Sondertopf aus Aktienveräußerungen nach §20 Absatz 2 Nr. 1 EStG, weil Investmenterträge Einkünfte (ausschließlich) nach §20 Absatz1 Nr. 3 EStG sind.

 

Das kann man inzwischen ohne Zutun des Fonds berechnen oder in Erfahrung bringen. Was im Fonds passiert, spielt vom Grundsatz keine Rolle mehr. Der Teufel liegt allerdings im Detail, wenn z.B. ein Fonds nicht sagt, ob er nach Deutschen Recht als Aktienfonds gilt oder nicht, weil das dann 30% Teilfreistellung kostet. 

 

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Pauke
vor 11 Stunden von MeinNameIstHase:

Der Teufel liegt allerdings im Detail, wenn z.B. ein Fonds nicht sagt, ob er nach Deutschen Recht als Aktienfonds gilt oder nicht, weil das dann 30% Teilfreistellung kostet. 

 

Vielen lieben Dank für deine Hilfe. Echt super das Du hier im Forum so aktiv bist. Du hast mir jetzt schon mehrfach sehr geholfen. 

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es ein Investmentertrag (was ich als Fond bezeichnet habe). Da der Fond aber ggf. in Deutschland nicht als Aktienfond gilt, verliere ich vermutlich die Teilfreistellung. 

 

 

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