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Bärenbulle

Zukunftsfinanzierungsgesetz

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laputa
vor 18 Minuten von B.Axelrod:

 

Dieses Jahr sind gerade wegen der Vorlage bei BVerfG diese Dinge seitens der Finanzamtes vorläufig

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-01-31-vorlaeufige-steuerfestsetzung-im-hinblick-auf-anhaengige-musterverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Wenn dicke versteuerte sonstige Gewinne aufgelaufen sind, müßte man überlegen, sich eine Aktien-Verlustbescheinigung bei der Bank ausstellen zu lassen.

Dann kann das Finanzamt nachträglich verrechnen- sofern das BVerfG positiv für Anleger entscheidet. Was ja anscheinend erst 2023 ansteht.

 

Ich will mal hoffen, daß auch die Banken (welche ja die Verlusstöpfe verwalten) hier mit einbezogen werden, sodaß eine Verrechnung nicht unbedingt über das FA erfolgen muss sondern anonymisiert (wie die AbgSt) stattfindet. Natürlich werde ich erst bei Inbetriebnahme des Gesetzes so richtig mit Vollgas (gehebelt) versuchen meine Töpfe "zu leeren". Aber Danke für den Hinweis mit der Bescheiningung fürs FA (obwohl ich bei Denen am liebsten einen auf Jack Reacher (1) machen würde).

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dev

Die Banken werden nichts rückwirkend verrechnen, die haben in der Vergangenheit immer auf das FA verwiesen.

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Hamster92

Für mich wäre es allerdings das Beste, wenn da nichts nachträglich verrechnet wird.

 

Ich habe auf der einen Seite (noch) einen Verlustvortrag Aktien und auf der anderen Seite meinen Sparerpauschbetrag in den letzten Jahren mit Dividenden aufgebraucht. Dieses Jahr habe ich einen Aktiengewinn realisiert, der meinen Verlustvortrag Aktien beim Finanzamt leeren wird. Das schlimmste, was mir passieren könnte, wäre, dass das Finanzamt rückwirkend den Sparerpauschbetrag verfallen lässt und die Dividenden mit dem Verlustvortrag verrechnet und ich letztlich auf den diesjährigen Aktiengewinn auch noch Steuern zahlen müsste.

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B.Axelrod

Natürlich werden Banken mit einbezogen- die brauchen aber Monate,

um die IT abzuändern.

Ich möchte mal anzweifeln, das Banken unterjährig (also 2023) die steuerliche Verrechnung umstricken.

Und rückwirkend aufrechnen- wäre wohl der Super-GAU für deren IT.

Die leiten den Schwarzen Peter lieber an die Finanzämter weiter.

 

Witz am Rande: die Consorsbank hat es nicht geschafft, mir eine korrekte Steuerbescheinigung auszustellen,

da keine Gewinne aus Termingeschäften aus den Gesamtgewinnen heraus ausgewiesen wurden.

Und das Gesetz stammt von 2020 mit einem Jahr Vorlauf für die Banken.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 14 Minuten von Hamster92:

[...] und ich letztlich auf den diesjährigen Aktiengewinn auch noch Steuern zahlen müsste.

 

Da komme ich nicht ganz mit. Warum würde der diesjährige Aktiengewinn, denn dann nicht (mit dem im Endeffekt gleichen Ergebnis) mit dem diesjährigen Pauschbetrag verrechnet? Oder meinst du der Sparerpauschbetrag der Vorjahre würde dadurch rückwirkend nicht ausgenutzt werden? Das dass passieren würde (die Steuerbescheide sind dann ja schon durch), kann ich mir nicht vorstellen ...

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Hamster92
vor 16 Minuten von s1lv3r:

Oder meinst du der Sparerpauschbetrag der Vorjahre würde dadurch rückwirkend nicht ausgenutzt werden?

Ja, das meine ich.

 

vor 17 Minuten von s1lv3r:

Das dass passieren würde (die Steuerbescheide sind dann ja schon durch), kann ich mir nicht vorstellen ...

Für 2019 und vorher wohl nicht, aber der Vorläufkeitsvermerk wird ja wahrscheinlich unter dem Steuerbescheid für 2020 stehen.

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Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle
Am 29.6.2022 um 18:11 von MeinNameIstHase:

Das geht zwar eigentlich in die richtige Richtung....

 

Am 29.6.2022 um 18:11 von MeinNameIstHase:

Bin gespannt, was davon am Ende im Gesetzgebungsverfahren übrig bleibt oder, ob nur eine weitere Kuh durchs Dorf getrieben wird.

Ausgewählte Eckpunkte für Privatanleger und Mitarbeiterbeteiligungen:

  • Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nummer 39 Einkommensteuergesetz - EStG) von derzeit 1.440 EUR auf 5.000 EUR erhöhen

 

... aber das ist halt mal wieder selten kleinkariert.  Was es bräuchte ist ein großer Wurf. Die USA mit Ihrem 401(k) Plan oder andere sind da deutlich weiter. Wenn ich bei 5% Nominalrendite 100K steuerfreie Anlage realisiere ist das nett, aber völlig unzureichend. mit 100K in Rente zu gehen ist wohl nur was für Extrem-Frugalisten. Nimmt man die derzeitige Inflationslage in den Blick, schmilz die Rechung zusammen auf  das Statement: "Geht doch mit 10% Nominalrendite (und 5% Realrendite) und 50TEUR in Rente". Das riecht ja schon fast nach einem Tankrabtt 2.0 in Rentenversion :-*

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Hamster92
vor 7 Minuten von Bärenbulle:

Wenn ich bei 5% Nominalrendite 100K steuerfreie Anlage realisiere ist das nett, aber völlig unzureichend. mit 100K in Rente zu gehen ist wohl nur was für Extrem-Frugalisten.

Erzähl mal einem Linken, dass man mit 100K nicht reich ist. :D

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chirlu
vor einer Stunde von Hamster92:

Erzähl mal einem Linken, dass man mit 100K nicht reich ist. :D

 

Er wird auf jeden Fall zustimmen. (Notfalls mußt du für ihn übersetzen: entspricht einer Monatsrente von 300 Euro.)

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Holgerli
vor einer Stunde von Hamster92:

Erzähl mal einem Linken, dass man mit 100K nicht reich ist. :D

Und was wählt der Linke? Nicht "Die Linke". ;)

 

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domkapitular

Zitat aus dem Haufe-Newsletter :

"Im Eckpunktepapier des BMF wurde angekündigt, einen Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen einzuführen, um stärkere Anreize für die Aktienanlage zu erzeugen. Diese Maßnahme findet sich im Regierungsentwurf nicht wieder. Das gilt auch für die Eckpunktepapier vorgeschlagene Abschaffung des gesonderten Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste."

 

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days

Ich halte mich bei Fragen zu Verlusten immer an Warren Buffets bekanntes Regelwerk:

Zitat

Rule No. 1: Never lose money.

Rule No. 2: Never forget rule No. 1.

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domkapitular
vor 6 Minuten von stagflation:

Es gibt schon einen Thread zum Zukunftsfinanzierungsgesetz:

Sorry. Bei Suchfunktion wohl vertippt

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satgar

Na toll…..Menno…

 

„Keine Ausweitung und Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage

Im Referentenentwurf des BMF war eine Neufassung von § 13 Abs 1 Satz 1 des 5. VermBG vorgesehen. Damit sollte die Einkommensgrenze bei der steuerfreien Arbeitnehmer-Sparzulage für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen aufgehoben werden. Der Höchstbetrag für die geförderten vermögenswirksamen Leistungen sollte mit einer Anhebung auf 1.200 EUR verdreifacht werden. Die höchstmögliche Arbeitnehmer-Sparzulage sollte danach ab 2024 240 EUR jährlich (1.200 EUR x 20 %) betragen. Diese Ausweitung und Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist jedoch im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.“

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Hamster92
vor 5 Stunden von domkapitular:

Zitat aus dem Haufe-Newsletter :

"Im Eckpunktepapier des BMF wurde angekündigt, einen Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen einzuführen, um stärkere Anreize für die Aktienanlage zu erzeugen. Diese Maßnahme findet sich im Regierungsentwurf nicht wieder. Das gilt auch für die Eckpunktepapier vorgeschlagene Abschaffung des gesonderten Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste."

Sie wollen also eine Niederlage vor dem BVerfG kassieren.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 (zugunsten von 4-mit-Faktor) soll auch nicht mehr zum nächsten Jahr kommen. Also viele enttäuschende Punkte im Finanzbereich.

 

vor 18 Minuten von Hamster92:

Sie wollen also eine Niederlage vor dem BVerfG kassieren.

 

Vermutlich nicht, sondern Teile der Regierung(sfraktionen) würden die bestehende Regelung gern behalten. Falls das Bundesverfassungsgericht sie aufhebt, können sie sagen, dass es an ihnen nicht gelegen hat.

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SlowHand7
vor 15 Minuten von Hamster92:

Sie wollen also eine Niederlage vor dem BVerfG kassieren.

Warum nicht? Das ist doch kein Risiko.

Einfach Zeit schinden und weiter Steuern kassieren.

Während dessen kann man sich ja schon neue Tricks ausdenken wie man die Anleger abzocken kann.

 

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Hamster92
vor 4 Minuten von chirlu:

Vermutlich nicht, sondern Teile der Regierung(sfraktionen) würden die bestehende Regelung behalten wollen. Falls das Bundesverfassungsgericht sie aufhebt, können sie sagen, dass es an ihnen nicht gelegen hat.

Kommt auf's gleiche raus. Außerhalb von SPD, Linken und Grünen gibt es vermutlich keinen Finanzexperten und Verfassungsrechtler, der die aktuellen Regelungen zur Verlustverrechnungsbeschränkung als verfassungskonform ansieht.

 

vor 5 Minuten von SlowHand7:

Warum nicht? Das ist doch kein Risiko.

Einfach Zeit schinden und weiter Steuern kassieren.

Während dessen kann man sich ja schon neue Tricks ausdenken wie man die Anleger abzocken kann.

Ich weiß ja nicht, ob das anhängige Verfahren quasi hinfällig werden würde, wenn die Regelung jetzt abgeschafft würde, also die Verluste bis Stichtag X nicht verrechnet werden würden. Aber wenn nicht, dann besteht die Gefahr, dass die Finanzämter Steuern mit dicken Zinsen zurückzahlen müssten.

 

Aber ich bin auch gespannt, was sich die geistigen Nachfolger von Scholz und Binding danach ausdenken werden.

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odensee
vor 23 Minuten von Hamster92:

Kommt auf's gleiche raus. Außerhalb von SPD, Linken und Grünen gibt es vermutlich keinen Finanzexperten und Verfassungsrechtler, der die aktuellen Regelungen zur Verlustverrechnungsbeschränkung als verfassungskonform ansieht.

Hmm, warum in aller Welt hat denn Wolfgang Schäuble (CDU) die Regelungen nicht direkt wieder abgeschafft? Die Möglichkeit hätte es ja in einer Koalition mit der FDP durchaus gegeben.

 

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Hamster92
vor 7 Minuten von odensee:

Hmm, warum in aller Welt hat denn Wolfgang Schäuble (CDU) die Regelungen nicht direkt wieder abgeschafft? Die Möglichkeit hätte es ja in einer Koalition mit der FDP durchaus gegeben.

Weil es ihnen schlicht egal war. Von der FDP war damals gar nichts zu hören, von den Grünen dagegen schon:

Zitat

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte diese Einschränkung, da sie die Gleichbehandlung aller Kapitaleinkünfte durchbreche.

 

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odensee
vor 5 Minuten von Hamster92:

Weil es ihnen schlicht egal war.

Na sowas. CDU und FDP war es also egal, dass man, um es mit den Worten von @SlowHand7 zu sagen:

vor einer Stunde von SlowHand7:

die Anleger abzocken kann.

 

vor 7 Minuten von Hamster92:

Na, ist doch mal was. Hätte man den Grünen doch gar nicht zugetraut.

 

So jetzt aber genug (Partei)politik. Falls jemand durchwischt: dann konsequent ab #44.

 

 

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PKW
vor einer Stunde von odensee:

Hmm, warum in aller Welt hat denn Wolfgang Schäuble (CDU) die Regelungen nicht direkt wieder abgeschafft? Die Möglichkeit hätte es ja in einer Koalition mit der FDP durchaus gegeben.

Huch, wenn man mal etwas länger schläft. Ich habe glatt die schwarzgelbe Regierung unter Kanzler Schäuble verpennt

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chirlu
vor 10 Minuten von PKW:

Ich habe glatt die schwarzgelbe Regierung unter Kanzler Schäuble verpennt

 

Finanzminister im Kabinett Merkel II.

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PKW

Und da gab es Bindingsteuer&Co schon, die Schäuble abschaffen soll(te)?

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