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toomuchmoon

Aktiendepot versteuern bei Auswanderung?

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toomuchmoon

Muss man sein Aktiendepot versteuern, wenn man Auswandert und der Depotwert in den letzten Jahren mit Wohnsitz in Deutschland gestiegen ist? Beispielsweise man kauft 2018 Aktien. Der Wert steigt bis 2022 um 70% an und 2022 wandert man aus in ein Land ohne Kapitalertragssteuer. Kann man dann alles im Ausland steuerfrei realisieren?

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Vette

Das würde mich auch interessieren, den Gedanken hatte ich auch. Und welche Länder das wären.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Das wurde hier im Forum schon öfter diskutiert - z.B. hier:

 

 

Für Kapitalbeteiligungen ist der entsprechende Suchbegriff "Wegzugsbesteuerung". Mit Wirkung zum Anfang diesen Jahres wurde diese noch einmal maßgeblich verschärft und viele Schlüpflöcher geschlossen. Generell ist das aber ein super komplexes Thema für viele darauf spezialisierte Fachanwälte und lässt sich daher schwer in einem einzelnen Forumpost zusammenfassen. Wer sich dafür interessiert muss daher denke ich eher selber mal selber für einen konkreten Einzelfall recherchieren.

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Mithrandir77

Kann man nicht auswandern und sein Depot beim deutschen Broker belassen? Der automatische Einzug der Abgeltungssteuer sollte mit der entsprechenden Bescheidung ja auch aufhören. 

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toomuchmoon
vor einer Stunde von s1lv3r:

Wer sich dafür interessiert muss daher denke ich eher selber mal selber für einen konkreten Einzelfall recherchieren.

naja ich denke, dass der Fall schon relativ häufig vorkommt. Bei deinem genannten Thread wurde leider stark vom Thema abgewichen.

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migieger

Ich habe das in den letzten 20 Jahren mehrmals beruflich durchexerziert. Bei jeder Auswanderung, habe ich mich bei den hiesigen Banken als Steuerauslaender gemeldet (Abmeldebestaetigung in D, Anmeldebestaetigung des Gastlandes), mein Depot in Deutschlkand aber behalten. Damit haben die Banken keine Besteuerung fuer den deutschen Fiskus mehr vorgenommen.
Uebrigens, nicht vergessen die Depot-Gewinne im Gastland zu versteuern...
 

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MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von DeWeMe:

Da hilft der Blick in Paragraph 6 AStG

§ 6 AStG betrifft Beteiligungen im Sinne von § 17 Absatz 1 Satz 1 EStG, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent beteiligt war.

 

Aber § 2 AStG könnte bei Wegzug als Deutscher in ein Niedrigsteuerland relevant werden. § 2 AStG fingiert aber keine Veräußerung durch Wegzug wie in § 6 AStG und die Voraussetzungen sind nicht ganz einfach zu verstehen. Siehe Wiki zum Außensteuergesetz als Einstieg. Und nicht alles, was im AStG steht, ist im Einklang mit EU-Recht.

 

Dann gibt es noch DBA-Regeln ... Hier wird ebenfalls keine Veräußerung bei Wegzug fingiert.

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Maxiflo

Hallo ins Forum, habe diesen Thread hier beim recherchieren gefunden und würde ihn gern wiederbeleben. Ich stelle mir auch gerade die Frage, welche steuerlichen Auswirkungen es hätte, wenn ich nach der Wohnsitzverlagerung einige Wertpapiere verkaufe. Was ich soweit verstanden habe ist, dass es einen Unterschied macht, ob man ins EU Ausland zieht oder in ein "Niedrigsteuerland". Aber gibt es irgendwo dazu eine Liste, in der für Deutschland definiert ist, welche Länder als Niedrigsteuerland gelten?

 

Ich habe Aktien und GmbH-Beteiligungen (alles unter 1%) und auch wenn es keine Wegzugsbesteuerung oder "fingierte" Veräußerung bei Wegzug gibt, wäre eine Besteuerung in Deutschland bzw. nach deutschen Steuersätzen trotzdem nicht das Ziel.  So wie ich es verstehe hängt es dann am länderindividuellen DBA wie bei einem Verkauf von Aktien bzw. Beteiligungen verfahren wird, korrekt?

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Maxiflo

Danke für den Hinweis. Aber gibt es davon auch eine Zusammenfassung? Das sind stolze 82 Seiten;-)

Ich lese die relevanten Abschnitte so, dass sich auch bei einer Beteiligung unter 1% an einer GmbH bzw. bei bloßen Streubesitz von Aktien eine Steuerpflicht in Deutschland bei Wegzug ergibt wenn diese Wertpapiere bzw. Anteile einen Großteil des Vermögens des Besitzers darstellen.

 

Also ein in Deutschland Ansässiger mit einem Aktienportfolio im Wert von 500 Tsd. Euro der nach Dubai umzieht, muss beim Verkauf dieser Aktien innerhalb der 10 Jahre nach dem Umzug IMMER Steuern in Deutschland zahlen wenn die Aktien den Großteil seines Vermögens ausmachen.

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Gast240408
· bearbeitet von myrtle

Ich kann dir nur pauschal sagen, dass etliche Leute (keine konkreten Empfehlungen von mir) selbst fuer Auswanderungen nach Zypern - kein Niedrigsteuerland, EU (oder gerade EU) - neben der mittlerweile obligatorischen physisch zu vollziehenden Wohnsitzverlagerung empfehlen, ALLE signifikanten Vermoegenswerte in D vorher abzubauen, auch Depots. Ich wuerde mich wohl schon zeitig um einen IB account und seine Spezifika bzgl. Zielland kuemmern und den Kram vorher transferieren wollen (aber auch dessen steuerliche Konsequenzen vorher belastbarer abklopfen als in einem Forum). Eine unbeschraenkte oder auch erweitert beschraenkte Steuerpflicht entsteht an Ecken an die du al Laie nicht denkst, vielleicht schneller als du annimmst. Und auch eine einfache beschraenkte Steuerpflicht kann dir auf die Fuesse fallen.

 

Generell wird es immer enger, auch Selbststaendige mit weitergefuhrtem im Umsatzverhaeltnis grossem deutschen Kundenstamm (zumindest B2B) berichten von Begehrlichkeiten. Ganz ohne formelle Gesellschaftsverlagerung (weil sie als Freiberufler z.B. dachten, gar keine zu haben). Gut vorbereiten!

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Maxiflo
· bearbeitet von Maxiflo

Ja das sehe ich auch so, dass das Thema komplex ist. Hier im Forum gibt es einige Beiträge wo das viel zu simpel diskutiert wird. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht wird oft nicht betrachtet.

Du schreibst man solle seine Vermögenswerte vor dem Umzug abbauen. Aber das hieße ja, Gewinne in Deutschland zu realisieren, worauf dann mit 100%tiger Wahrscheinlichkeit Steuern anfallen. Die Eingangsfrage war ja aber, welche Möglichkeiten man hat, Depotinhalte NACH dem Umzug steuergünstig zu verkaufen.

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