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toomuchmoon

Aktiendepot versteuern bei Auswanderung?

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MeinNameIstHase
vor 9 Minuten von Rotenstein:

Ich selbst bin vor Jahren von Deutschland in die Schweiz ausgewandert

Bzgl. § 2 AStG muss man erst mal prüfen, ob die Schweiz ein Niedrigsteuerland ist. Dürfte vom Kanton abhängig sein.

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Whoever

Erstmal Danke für den Einwurf. Ich bin auch von einer vollständigen Auswanderung (wenn auch vlt auf Zeit, aber das ist ja erstmal irrelevant) ausgegangen.

In der Schweiz habe ich auch einige Jahre gearbeitet, da ist idT die Versteuerung ebenfalls interessant, vor allem als Arbeitnehmer (vs. Rentner). Hat sehr geholfen beim Vermögensaufbau.

Bei Kapitalgewinnen magst Du recht haben, bei Dividendenzahlungen und Zinsen wirst Du vermutlich die Quellensteuern auch nicht los bzw. Musst das Geld als Einkommen versteuern. Mit dann ebenfalls mE interessanten Steuersätzen.

Da das Land aber wie Du schon sagst eines mit den höchsten Lebenshaltungskosten ist, ist es in meiner Auswahl nicht relevant.

Mein Fazit war, anhand der Berechnung am Beispiel Rumäniens, dass ich ca 10-15 Prozentpunkte bei den Kapitalertragssteuern sparen könnte. Auf die vollen 25% Ersparnis komme ich nicht. Und ich habe die Luxussituation, dass ich als Nicht-Deutscher mir weniger um nachträgliche Besteuerungpflichten Gedanken machen muss.

Natürlich ist jedes Land da unterschiedlich. Aber ich habe mal grob die "typischen" Länder überschlagen, wie Malta, Spanien, Griechenland, Bulgarien und Rumänien.

Überall gibt es Steuern zu berücksichtigen, wenn auch ggf. Geringe und diverse zu beachtende Fallstricke.

Auf jeden Fall habe ich dank Euch ein paar Schritte vorwärts gemacht.

Danke dafür.

Ich habe noch ein paar Jahre bis zur Rente, kann mir gut vorstellen dann solange gesund für ein paar Jahre auszuwandern um den Geldbeutel zu schonen und in einer schönen ruhigen Gegend etwas leichter zu leben. Um dann später mit gestärkter Finanzkraft vielleicht eine Ebene besser wieder in D, L oder CH leben zu können. Letzteres reizt mich besonders wegen der deutlich besseren medizinischen Versorgung, die man im Alter vlt braucht.

Liebe Grüße 

 

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bufa
Am 6.6.2024 um 23:02 von MeinNameIstHase:

"Nicht ausländische Einkünfte" ist fast identisch mit "inländisch deutschen Einkünften"

Einen ganz wichtigen Unterschied gibt es hier z.B. bei Crypto. Da man i.d.R. nicht nachweisen kann, dass die z.B. Bitcoin - welche auf der Blockchain liegen - definitiv im Ausland liegen, sind die nach diversen Meinungen durchaus relevant für das Außensteuergesetz, als "nicht ausländische Einkünfte". Zumindest besteht hier - Aufgrund fehlender höchstrichterlicher Entscheidungen - eine große Rechtsunsicherheit.

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Penelope64
· bearbeitet von Penelope64

Ich befasse mich seit gewisser Zeit mit dem Thema der Auswanderung nach Südafrika. Ich habe einen Betrag unter 500k in Aktien und ETF`s investiert und habe den Tip eines Mitglieds im Auswanderforum erhalten das Depot auf einen Steuereinfachen Broker (in meinem Fall habe ich ein Konto bei Degiro eröffnet) zu übertragen.  Aus DE wegziehen und abmelden, die Aktien etc. zu einem guten Zeitpunkt verkaufen und das Geld mit Wise nach SA überweisen. Mein Degiro ist mit Wise als Konto verknüpft. 

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PEOPLES

 

 

Bin kein Anwalt oder Steuerverdreher!!!

 

Naja, es gibt zwei Aspekte bei der Sache:

 

Vorneweg: Manche Dinge/Einkommen sind in D auch als Steuerausländer steuerpflichtig. Mieteinnahmen aus der eigenen Immobilie ist da ganz klassisch. Was beispielsweise nicht steuerpflichtig ist, sind deutsche Gehaltsanteile die man bekommen würde, wenn man für ein Unternehmen ins Ausland geht, sofern man keinen dt. Steuersitz hat (was anderes als amtlicher Wohnsitz).

 

Beim Wegzug können zwei Dinge relevant werden:

1. Wegzugsbesteuerung: Das ist das Thema mit den Firmenbeteiligungen oder auch Fonds >500k€ Anschaffungskosten. Diese würden beim Wegzug versteuert werden müssen und zwar auf die hypothetisch entstandenen Gewinne bei Veräußerung. Aktien, Autos, ... sind nicht betroffen. 
Ärgerlich hier, dass "unsere" ETFs da mit reinzählen. Hintergrund ist, dass man Fonds als Vehikel nutzen könnte, um Firmenanteile ins Ausland zu überführen. Auch wenn man "nur" 500k von einem 50Milliarden-ETF hält.

Dies ist quasi ein "One-Time-Event" im Moment des Wegzugs und das kann/sollte man planen, zb. indem man schaut, dass man nicht über 500k Anschaffungskosten für eine Einzelposition kommt, oder eben Einzelaktien hält oder so. Meiner Meinung nach, sollten ETFs da ausgenommen werden, wenn man beispielsweise <1% des Fondsvolumen hält.

 

2. Ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht :

Also wenn man schon weg ist und Steuerausländer ist, also keinen steuerlichen Sitz mehr in D hat, dann unterliegt man der beschränkten Steuerpflicht. Mieteinnahmen muss man in D versteuern, Kapitaleinkünfte (meistens) nicht. Um den Abzug in ein Niedrigsteuerland weniger attraktiv zu machen, gibt es die Möglichkeit, dass man dennoch (für 10 Jahre) in D steuerpflichtig bleibt. Sollte man beispielsweise für eine Firma ins Ausland gehen und vorhaben wieder zurück zu kommen, kann man das aufschieben und sollte man tatsächlich wiederkommen, wird das unter Umständen erlassen.

Bedingungen:

-Deutscher Pass

-5 Jahre steuerpflichtig gewesen

-Wegzug in ein Niedrigsteuerland

- "wesentliche Wirtschaftliche Interessen" in D

 

Zwei Themen die nicht so einfach zu erfassen sind:

1. "Niedrigsteuerland" : Zwar gibts hier eine definition mit einem Vergleichseinkommen in D und sich daraus ergebenen Steuersätzen (und das darf nicht niedriger sein, als 2/3 des deutschen Wertes), aber so glasklar ist das nicht, wenn wir im Ausland von den Kapitaleinkuenften leben wollen, die unterliegen dann uU eines deutlich niedrigeren Steuersatz.
Also wenn man rechnerisch in D auf 77k Einkommen rund 25% Lohnsteuer zahlst und man im Zielland für die gleiche Summe 23% zahlen würde, dann wärs kein Niedrigsteuerland. Das ist aber eine abstrakte Herleitung damit man mal irgendwie nen Vergleich hat. 

Zudem darf es keine Vorzugsbesteuerung geben, sprich du kannst dich im Zielland nicht steuerfrei stellen lassen aufgrund deines Umzugs. Also so Modelle, wie, die ersten 5 Jahre ist die Kapitalertragssteuer besonders niedrig oder sowas. Es gibt ja Länder die sowas machen, auch hier soll die Grenze rund 2/3 der Vergleichsbesteuerung in D sein. 

Wie sieht es nun aus, wenn es gem. Lohnsteuerberechnung kein Niedrigsteuerland wäre, aber man von Kapitalerträgen aus D lebt und diese tatsächlich so niedrig versteuert werden (allerdings ohne Sonderfreistellung, einfach weil der Steuersatz so niedrig ist), dass man unter die 2/3 fällt? -> Keine Ahnung. Bin kein Steuerberater/Anwalt, ich vermute am Ende würden sowas Gerichte entscheiden. Ich vermute, es wäre nicht relevant, weil man sonst wirklich jedes Jahr schauen müsste, wie sich der deutsche Steuersatz im vergleich zum ausländischen Steuersatz verhält (und dann noch Währungsschwankungen).

 

UND

 

2. Wesentliches Wirtschaftliches Interesse:

Da zählen ein paar Dinge drunter, aber wohl der komplexeste Teil:

- Immobilien ansich nicht, aber Mieteinnahmen daraus wäre ein Thema, wenn sie mehr als 30% der Gesamteinkünfte ausmachen.

- Inländische Einkommen, darunter zählt aber nicht, wenn man beispielsweise Kapitalgewinne realisiert oder ein deutsches Einkommen bezieht, sofern man seine Arbeitsleistung im Ausland erbringt (Also Expat oder sowas). Die zählen nur dann, wenn sie über 62k € liegen. Beim Lohn wird das knapp, bei Kapitalerträgen bei manchen nicht. 

- Und dann gibts die Vermögensklausel: Wer mehr als 30% seines Vermögens in D hält oder mehr als 154k€.

 

Das letzte ist tricky, weil man das als erweitertes Inlandsvermögen definiert und das muss man sich genau anschauen, was darunter fällt. Als Auszug:
- Barwerte, also Geld auf dem Girokonto, Tagesgeld, etc. pp

- Eine Reihe an Beteiligungen von inländischen Firmen und dergleichen.

- Anteile an Investmentfonds und offenen Immobilienfonds sowie Geschäftsguthaben bei Genossenschaften im Inland, die nicht bereits § 121 Nummer 3 BewG unterfallen;

- Rentenansprüche gegen "Schuldner im Inland"

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2023-12-22-grundsaetze-zur-anwendung-des-aussensteuergesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Seite 22

https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__121.html

 

Aktien werden nie als explizit aufgefhrt, fallen aber wohl unter: "Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, die nicht bereits § 121 Nummer 3 oder 4 BewG unterfallen; hierunter können z. B. Beteiligungen von weniger als 10 Prozent an inländischen Kapitalgesellschaften fallen;"

Meiner persönlichen Auffassung nach, sind beispielsweise ETFs die keine DE-ISIN haben, nicht betroffen, diese zählen nicht zum Inländischen Vermögen, auch wenn sie auf einem Deutschen Depot liegen. Sie begründen kein wirtschaftliches Interesse in D. Es wird immer von einem konkreten Bezug zu D gesprochen, sprich Sitz der Gesellschaft selbst muss in D liegen. Kann mich natürlich auch täuschen, denn in der Wegzugsbesteuerung sind die Aktien ja aussen vor, ETFs nicht. 

 

Ob Rentenansprüche in der GRV als "Schuldner im Inland" gelten -> ? Und wird da ein Barwert berechnet und dem Vermögen zugeschlagen oder schaut man sich dann später nur die Rentenzahlungen an -> ?

 

 

Mein persönliches Fazit (ohne Rechtssicherheit hier) für Leute, die in D ihr Vermögen erwirtschaften und dann ins Ausland ziehen wollen, um dort in Rente zu gehen: Muss man sich gut durchrechnen unter allen Aspekten und das im Zweifel früh in die Richtigen Wege leiten. Hohe Vermögen in ETFs ausländischer ISINs sollten OK sein. Allerdings muss man schauen, dass man in den ersten 10 Jahren keine Einkünfte >62k/ano generiert. Wobei Einkünfte hier logischerweise der steuerlich relevante Teil sind und damit Kapitalgewinne. Sowas kann man ja auch etwas über mehrere Depots steuern, sodass man zuerst die Anteile verkloppt, die nicht viel Gewinn gemacht haben (junge Anteile).

Ich vermute, die Rente spielt später in die Einkommen rein und dann muss man sich das eh nochmal neu anschauen, ob man in D oder im Ausland versteuern will. 

 

Das Thema mit dem wirtschaftlichen Interesse (und damit Vermögen in D) wird eh nur relevant, wenn man in ein Niedrigsteuerland geht. Leider gibts da keine Liste, was nun ein solches Land in Augen des Fiskus ist oder nicht. 

Aber aufpassen bei Ländern wie Thailand oder Paraguay, die eine Territorialbesteuerung haben. Das wird einem wahrscheinlich als Vorzugsbesteuerung ausgelegt werden. Oder Zypern/Griechenland mit Sonderbesteuerung zu zugereiste. 

 

vor 2 Stunden von Penelope64:

Ich befasse mich seit gewisser Zeit mit dem Thema der Auswanderung nach Südafrika. Ich habe einen Betrag unter 500k in Aktien und ETF`s investiert und habe den Tip eines Mitglieds im Auswanderforum erhalten das Depot auf einen Steuereinfachen Broker (in meinem Fall habe ich ein Konto bei Degiro eröffnet) zu übertragen.

Südafrika sieht nicht aus wie ein Niedrigsteuerland, insofern greift die erweiterte begrenzte Steuerpflicht bei dir wahrscheinlich garnicht. Wenn du unter 500K Einstandskurs PRO ETF hast, dann wird auch keine Wegzugsbesteuerung fällig. Für Aktien eh nicht. 
Kannst sie natürlich dennoch auf ein "steuereinfaches" Depot transferieren, was das auch immer ist. Und dann dort verkaufen und per WISE transferieren. Aber steuerlich macht das in D keinen Unterschied. 

 

Davon abgesehen würde ich ein DKB-Konto aufmachen, die haben keine Probleme mit Steuerausländer und das funktioniert einwandfrei. Du kannst da deine ETFs und Aktien halten und dann in tranchen verkaufen, wenn du es brauchst. 

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wpapifo
Am 12.3.2026 um 13:16 von Penelope64:

Iin meinem Fall habe ich ein Konto bei Degiro eröffnet

Das war keine gute Idee. Da Südafrika nicht zu den Ländern gehört, die Degiro unterstützt hast du zwei Möglichkeiten:

1. Du teilst Degiro deinen Wohnsitzwechsel nicht mit und kannst dein Depot weiterführen. Damit verstößt du aber gegen die AGB von Degiro und begehst nach deutschem Recht auch eine Ordnungswidrigkeit. Du musst aber jederzeit damit rechnen, dass Degiro aufgrund von KYC-Verpflichtungen einen Wohnsitznachweis von dir haben will. Die Folge wird sein, dass Degiro dir dein Depot kündigt.

2. Du teilst Degiro deinen Wohnsitzwechsel mit und Degiro kündigt dir dein Depot.

 

Mach lieber ein Depot bei Interactive Brokers auf und transferiere deine Wertpapiere dorthin. Dann hast du die oben genannten Probleme nicht.

Am 12.3.2026 um 16:06 von PEOPLES:

Südafrika sieht nicht aus wie ein Niedrigsteuerland, insofern greift die erweiterte begrenzte Steuerpflicht bei dir wahrscheinlich garnicht.

Da es ein DBA zwischen Deutschland und Südafrika gibt, spielt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht erst einmal ohnehin keine Rolle.

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