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moppel

Freistellungsauftrag und Nv-Bescheinigung

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moppel

Hallo an alle,

 

ich verwalte das Depot meiner Mutter ( Rentnerin) . Wollte im letzten Jahr Aktienfonds verkaufen und habe daher "vorsichtshalber" eine NV-Bescheinigung beantragt ( um mir eine evtl. Steuererklärung zu ersparen, NV-Bescheinigung ist ja in 5 Minuten ausgefüllt). Beim Papiere sortieren ist mir diese jetzt wieder in die Hände gefallen. Da ich den Verkauf dann doch nicht gemacht habe, hab ich diese völlig vergessen. Meine Mutter hatte somit nur 50 € Kapitalerträge gegen FSA. Da sie eine Minirente von 700  Euro hat braucht sie ja keine Erklärung zu machen. Kriege ich ( bzw. sie- oh Mist) jetzt Ärger mit dem Finanzamt, da sie ja eine NV-Bescheinigung hat und gegen FSA freigestellt hat ? Habe mal was gegoogelt, dass das Bundeszentralamt für Steuern Kontrollmitteilungen  verschickt ? Aber sie hat ja nur gegen FSA freigestellt. Sie kriegt einen Herzinfarkt wenn sie Post vom Finanzamt bekommt. 

 

Danke schon mal, Moppel

 

.. aber eigentlich dürfte da ja nix passieren, da ich sie ja schlechter gestellt habe, oder ?      

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reckoner

Hallo,

 

mich wundert schon mal, dass die NV überhaupt erteilt wurde. Aber egal.

 

Wenn ich es aber richtig verstanden habe, dann hast du die NV gar nicht genutzt (sprich: einer Bank vorgelegt). Und dann bekommt das Finanzamt auch keine Meldung über nicht versteuerte Kapitalerträge. Folglich passiert gar nichts.

 

Stefan

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 52 Minuten von reckoner:

dann bekommt das Finanzamt auch keine Meldung über nicht versteuerte Kapitalerträge.

 

Doch, es macht für die Meldung keinen Unterschied, ob ein Kapitalertrag durch einen Freistellungsauftrag oder durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung freigestellt wurde. Es wird also so oder so ein Betrag von 50 Euro gemeldet.

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reckoner

Hallo chirlu,

 

ja, du hast natürlich recht, ich hatte mich blöd ausgedrückt.

Es passiert deshalb nichts, weil nicht mehr als 801 Euro gemeldet werden.

 

Stefan

 

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moppel

Hallo ihr beiden,

danke für die Beantwortung.

 

Also die NV- Bescheinigung habe ich gekriegt auf Grund der Schätzung der KAP-Erträge von 1.000 Euro ( hatte ich überschlagen bei Verkauf) und dann war das o.K. ( keine weiteren Fragen)

 

Ich dachte nur, ob das Finanzamt evtl. jährlich prüft ob und wieviel Zinsen Empfänger von NV-Bescheinigungen erhalten haben ( Irgendwer hat mal gesagt das das Bundeszentralamt für Steuern oder so sich meldet wenn über dem Grundfreibetrag Kap-Erträge anfallen oder bei FSA über 801 € ausgeschöpft sind - Kontrollmitteilung ??) Deshalb hatte ich die Befürchtung, dass die sich auch melden wenn die einem eine NV-Bescheinigung ausgestellt haben und man FSA eingereicht hat .Aber bei 50 Euro ist das eh egal.

Ist es ein Problem , wenn ich die Bescheinigung noch behalte ( evtl. verkaufe ich ja noch im Zeitraum der Gültigkeit und dann habe ich den "Zettel" noch) ? Sieht bei der derzeitigen Börsenlage aber eher nicht danach aus !! 

 

VG Moppel

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich dachte nur, ob das Finanzamt evtl. jährlich prüft ob und wieviel Zinsen Empfänger von NV-Bescheinigungen erhalten haben ( Irgendwer hat mal gesagt das das Bundeszentralamt für Steuern oder so sich meldet wenn über dem Grundfreibetrag Kap-Erträge anfallen oder bei FSA über 801 € ausgeschöpft sind - Kontrollmitteilung ??)

Das ist ja auch richtig - und zwar nicht erst ab Grundfreibetrag.

Solange man die NV aber gar nicht nutzt gibt es diesbezüglich auch nichts zu melden (sondern nur - wie von chirlu angemerkt - der in ANspruch genommene Sparer-Pauschbetrag, der wird immer und bei jedem gemeldet).

 

Zitat

 

Deshalb hatte ich die Befürchtung, dass die sich auch melden wenn die einem eine NV-Bescheinigung ausgestellt haben und man FSA eingereicht hat .Aber bei 50 Euro ist das eh egal.

 

Ich denke, dass das Finanzamt bei einer genutzten NV, also unversteuerte Kapitalerträge über 801 Euro, eine Plausibilitätsprüfung macht.

Konkret bei deiner Mutter: 700 Euro Rente*, sagen wir mal 500 Euro steuerpflichtig, das mal 12 minus Sonderausgaben ergibt etwa 4.000 Euro. Also dürfen noch grob 6.000 Euro Kapitalerträge hinzukommen, ohne das der Grundfreibetrag überschritten wird. Sind die Kapitalerträge höher kommt eine Aufforderung zur Erklärung.

 

*Anmerkung: die Rente ist dem Finanzamt bekannt, auch die wird gemeldet

 

Zitat

Ist es ein Problem , wenn ich die Bescheinigung noch behalte ( evtl. verkaufe ich ja noch im Zeitraum der Gültigkeit und dann habe ich den "Zettel" noch) ?

Imho kein Problem.

 

Stefan

 

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