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Holgerli

Einzugsermächtigung Finanzamt

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Holgerli

Eine kurze Frage bezüglich der Erteilung einer Einzugsermächtigung für das Finanzamt:

Für den Einzug der Umsatzsteuerjahreserklärung hat das Finanzamt von mir eine Einzugsermächtigung um die fällige Stuer von meinem Konto abzubuchen. Das funktioniert auch ohne Probleme.

 

Nun habe ich dieses Jahr das erste Mal, dass ich bei der Einkommensteuer eine Nachzahlung habe. Auf dem Steuerbescheid steht leider nur, dass ich rechtzeitig überweisen solle oder eben auch eine Einzugsermächtigung erteilen könne.

 

Nun die Frage: Gilt meine für die Umsatzsteuerjahreserklärung erteilte Einzugsermächtigung auch für die Einkommenssteuererklärung oder sind das für das Finanzamt zwei unterschiedliche Vorgänge. Beide Steuerbescheide laufen über die selbe Steuer- und Idnummer.

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Ramstein

Standardformular erlaubt, alle fälligen Beträge einzuziehen.

Du musst doch wissen, ob du abweichende Ermächtigung erteilt hast!

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Holgerli
Gerade eben von Ramstein:

Du musst doch wissen, ob du abweichende Ermächtigung erteilt hast!

Das war vor mittlerweile 10 Jahren. Daher ist die Antwort: Nein, weiss ich nicht (mehr).

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 9 Stunden von Holgerli:

Nun die Frage: Gilt meine für die Umsatzsteuerjahreserklärung erteilte Einzugsermächtigung auch für die Einkommenssteuererklärun

Wenn im Bescheid steht, bis zum... überweisen, liegt keine Ermächtigung vor.

Generell gibst du im Formular an, für welche Steuerart und für welche Beträge (Vorauszahlung und/oder schlußzahlung) die Ermächtigung gelten soll.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 3 Minuten von beamter97:

Wenn im Bescheid steht, bis zum... überweisen, liegt keine Ermächtigung vor.

Ok, danke.

Da dort steht "Bitte zahlen Sie spätestens bis zum 04.08.22..."

Daher gehe ich mal davon aus, dass ich für die ESt. keine Einzugsermächtigung erteilt habe.

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stagflation

Hast Du den Bescheid auch bis zum Ende gelesen? Manchmal steht weiter unten noch "Aufgrund der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung ziehen wir den Betrag am XX.XX.XXXX ein". Wenn das nicht dort steht, wirst Du wohl selbst überweisen müssen.

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Holgerli
vor 7 Minuten von stagflation:

Hast Du den Bescheid auch bis zum Ende gelesen? Manchmal steht weiter unten noch "Aufgrund der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung ziehen wir den Betrag am XX.XX.XXXX ein". Wenn das nicht dort steht, wirst Du wohl selbst überweisen müssen.

Ja, habe ich. Genau soetwas hatte ich auch gesucht aber eben nicht gefunden.

Daher halt auch meine Frage hier im Forum. Ich hatte ursprünglich eigentlich gedacht, dass Einzugsermächtigung Einzugsermächtigung ist, später aber dann Zweifel bekommen ob das über das wirklich so über verschiedene Steuerbescheide hin funktioniert.

Um das Ganze abzuschließen: Ich habe jetzt eine Überweisung getätigt. War eh' nur ein kleiner zweistelliger Betrag.

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