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johanna-maria

Verlustverrechnung unterjährig bei NVB

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johanna-maria

Hallo und guten Morgen,

Ich lese immer wieder davon, daß kein Verlustvortrag bei NV-Bescheinigung erfolgt, ein unterjähriger Ausgleich aber schon,  oder ?

LG Johanna

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chirlu

 

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johanna-maria

... irgendwie verstehe ich es nicht richtig. Also ich habe z.B 500 Euro Erträge und 600 Euro Verluste, heisst Kapitalerträge 0 und quasi nur einen Verlustvortrag wenn ich diesen explizit bei meiner Bank beantrage z.B für später wenn ich einkommensteuerpflichtig bin. Was ist wenn ich dann einen Freistellungsauftrag habe mit unter 801 Euro Erträge ? 

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johanna-maria

.. ist es dann nicht einfacher, wenn ich jetzt bei meinen Banken die NV-Bescheinigung zurückgebe, einen Freistellungsauftrag einreiche , meine leider im Moment relativ hohen Verluste Jahr für Jahr weiter fortschreibe und eine EST-erklärung mache wenn ich muss ( wg. evtl. Einkünfte aus n.s. Arbeit) . Dann muß ich mich doch zunächst um nichts weiter zu kümmern, oder ?

 

LG Johanna

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Johanna,

Deine Frage ist berechtigt. Worin besteht der Vorteil einer NV-Bescheinigung?

 

Man erspart sich die Steuererklärung. Es gibt nichts, was man nicht auch ohne NV-Bescheinigung, dann aber durch Abgabe einer Steuererklärung nicht auch erreichen könnte.

Ok, mit NV-Bescheinigung werden unterjährig keine Steuern erhoben, die man ansonsten erst im nächsten Jahr per Steuererklärung wieder erstattet bekäme. Dieser Liquiditätsvorteil ist besonderes bei einkommensschwachen Personen durchaus wichtig. Man erkauft sich diesen Vorteil damit, dass man schon vorher  wissen muss, wie die Einkünfte sich im Laufe des Jahres entwickeln (Prognosefähigkeit). Und es bleibt einem nicht erspart, am Ende des Jahres zu überprüfen, ob man doch eine Steuererklärung machen muss, um z.B. Verluste beim FA feststellen zu lassen oder schlimmer, ob die Voraussetzungen der NV-Bescheinigung überhaupt zutreffen.

 

Durch das Prinzip der Abgeltungssteuer verringert sich der Kreis der Nutznießer einer NV-Bescheinigung auf Personen, die

a) unter die Einkommensgrenzen insgesamt

b) aber mehr als 801 Euro Kapitalerträge haben.

Bleibt man drunter, ergibt sich kein Vorteil. Man zahlt dann mit Hilfe des Freistellungsauftrags schon keine Steuer, verliert aber die Möglichkeit, bei der Bank realisierte Verluste in einem Verlusttopf vortragen zu können. Das kann dazu führen, dass man genau wegen der NV-Bescheinigung eine Steuererklärung abgeben will (aber nicht muss).

 

Kleiner Hinweis am Rande: Man kann eine NV-Bescheinigung beim FA beantragen, muss sie aber nicht bei der Bank einreichen. Und man kann man auch zwei Bankverbindungen pflegen, eine ohne Freistellungsauftrag, wo man seinen Sparplan usw. mit entsprechenden Erträgen über 801 jährlich führt. Die andere, wo man die riskanten Geschäfte mach, keine NV-Bescheinigung einreicht, aber einen Freistellungsauftrag über 801 führt. Diese zweite Bank trägt notfalls auch die Verluste vor.

 

Meine persönliche Einschätzung: Wer so clever ist, das alles unterjährig zu steuern, der empfindet eine Steuererklärung nicht als "Arbeit" und gehört nicht zur Zielgruppe der NV-Bescheinigungen.

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johanna-maria

.. vielen Dank.

Dann mache ich es so wie ich es mir überlegt habe. Ich fordere meine NV-Bescheinigung zurück ( gebe sie aber noch nicht zum Finanzamt, was ich ja auch nicht muss, da ich noch nicht einkommensteuerpflichtig bin)  stelle einen Freistellungsauftrag und brauche mich erst mal um nichts bis kümmern.  Falls ich durch n.s. Arbeit ( evtl. dieses oder nächstes Jahr) eine Steuererklärung machen muss, schicke ich die NV-Bescheinigungen einfach mit. Ist doch so alles o.K.?- auch für das Finanzamt, oder ?

 

Grüße Johanna

 

P.S. zum "kleiner Hinweis am Rande": bin etwas begriffsstutzig: welchen Sinn macht es eine NV-Bescheinigung zu beantragen und nicht einzureichen ?      

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor einer Stunde von johanna-maria:

P.S. zum "kleiner Hinweis am Rande": bin etwas begriffsstutzig: welchen Sinn macht es eine NV-Bescheinigung zu beantragen und nicht einzureichen ?   

... wenn man zwei Bankverbindungen hat, kann man die gezielt nur bei einer einreichen. 

... bei der Beantragung prüft das FA, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Für Leute, die vom Steuerrecht keine Ahnung, schafft das ein Gefühl der Sicherheit, dass sie keine Steuererklärung abgeben müssen, sondern nur noch dürfen. Auch wenn das im Ergebnis nur halb richtig ist, denn die Abgabepflicht weiß man endgültig immer erst, wenn das Jahr um ist. Aber das Gefühl auf der sicheren Seite zu sein, hilft solchen Leuten. Die schlafen sonst unruhig. ;)

 

Das FA rückt nämlich keine NV-Bescheinigung raus, wenn man an der Grenze zur Steuerpflicht ist. Das Ganze basiert auf Prognosen. Solche Prognosen sind bei Arbeitseinkünften usw. durchaus gut. Aber wenn es um Einkünfte aus Kapitalvermögen geht, wozu auch Veräußerungsgewinne zählen, liegen die halt auch oft daneben.

Es gab früher (vor 2009) mal eine Zeit, da gab es noch keine Abgeltungssteuer und kein Freistellungsauftrag, sondern da wurden 25% Kapitalertragssteuern einbehalten und (noch ganz früher, vor 2000) konnte sich der Privatanleger die auf Dividenden entfallende Körperschaftssteuer (deutscher Aktiengesellschaften) in Höhe 3/7 des Dividende anrechnen lassen. Die 3/7 entstehen, wenn 30% KSt von 100 einbehalten werden, 70,- ausgezahlt werden und man die 30% dann auf SEINE 70,- Dividende rechnete. Auf die 70,- wurden damals noch 25% = 17,5 KapErtSt einbehalten. Mit NV-Bescheinigung bekam man vor dem Jahr 2000 somit 30,-+17,5 = 47,50 zusätzlich auf die 70,00 ausbezahlt. Da hatte sich das gelohnt, nicht auf die Steuererklärung/Erstattung zu warten. Das waren noch Zeiten ...;) Ach ja, damals wurden Veräußerungsgewinne gar nicht versteuert, wenn man sie länger als 1 Jahr im Depot hatte; da galt das als Privatsache, ging das FA nichts an. Und damals gab's noch Zinsen.B-)

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johanna-maria
· bearbeitet von johanna-maria

Ah, verstanden.

Ich dachte immer das , ich glaube Bundeszentralamt für Steuern oder so Kontollmitteilungen schickt wenn man z.B. 2000 Euro Freistellungsaufträge erteilt hat oder NVB und FSA hat. Plausibilitätsprüfung oder so. Fragen die bei so einer Konstellation nicht auch nach? Wird doch irgendwie alles gemeldet.

 

 

 

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chirlu

Gemeldet wird die Höhe der Erträge, die (durch Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung) nicht besteuert wurden.

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johanna-maria
vor 12 Stunden von chirlu:

Gemeldet wird die Höhe der Erträge, die (durch Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung) nicht besteuert wurden.

O.k, die Kapitalerträge für die man " nichts " eingereicht hat, werden quasi gar nicht gemeldet sondern nur die bei der zweiten Bank wg. NVB. Das ist doch ein Fehler im System. Aber o.k.ich unterschreibe ja, dass ich eigenständig überprüfe ob die Voraussetzungen noch vorliegen und dann zurückgeben.

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chirlu
vor 39 Minuten von johanna-maria:

Das ist doch ein Fehler im System.

 

Inwiefern?

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johanna-maria

Wenn dem  Bundeszentralamt nur die freigestellten Erträge gemeldet werden könnte ich ja bei einer Bank 20.0000 Euro Erträge haben ( ohne FSA und NBV). Wie will das Finanzamt prüfen ob meine KAP richtig ist oder Arbeitsamt etc. Ich dachte immer, dass dies doch ein wasserdichtes Kontrollinstrument ist. Dann habe ich als Arbeitsloser hohes Guthaben und keine Frristellungen und fertig. Ist Betrug is klar, aber böh möglich. Ach ja bei Kap is wg. Abgeltungsteuer egal, oder ?

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chirlu
vor 17 Minuten von johanna-maria:

Wenn dem  Bundeszentralamt nur die freigestellten Erträge gemeldet werden könnte ich ja bei einer Bank 20.0000 Euro Erträge haben ( ohne FSA und NBV).

 

Ja, und darauf hättest du dann 50000 Euro (plus Solidaritätszuschlag) Steuern bezahlt, anonym über die Bank. Damit ist das Finanzamt vollkommen zufrieden.

 

vor 18 Minuten von johanna-maria:

oder Arbeitsamt etc.

 

Das Arbeitsamt interessiert das gar nicht. Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, die du auch bekommst, wenn du Milliarden auf dem Konto hast. Unter Umständen kann es das Jobcenter interessieren (Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld) oder die Kommune (Sozialhilfe in verschiedenen Formen, Wohngeld) oder ein paar andere Behörden. Falls es Verdachtsmomente gibt, können die einen Kontenabruf veranlassen; damit erfahren sie zwar nicht direkt das Vermögen oder die Erträge, aber die vorhandenen Konten und Depots, und können weiter nachhaken.

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