Zum Inhalt springen
Someone

Übernahme von Pflegekosten der Eltern und Schenkungssteuer

Empfohlene Beiträge

Someone

Ich habe eine (Schenkungs-)Steuer-Frage zu Zuwendungen an die Eltern z.B. im Pflegefall:

 

Um den (hypothetischen) Fall einfach zu gestalten: Es hat keinerlei Schenkungen der Eltern an das Kind gegeben, das Sozialamt müsste auch ohne den Beitrag nicht "einspringen" aber die Unterbringung würde z.B. einen höheren Komfort bieten o.ä...

 

Wenn das Kind nun für den Vater bzw. die Mutter Pflegekosten übernehmen würde und z.B. 1.000 EUR p.m. zu einer Heimunterbringung beisteuern würde, wäre dieser Betrag, wenn er nach ca. zwei Jahren in Summe über den 20.000 EUR Steuerfreibetrag liegt, schenkungssteuerpflichtig?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Falsche Frage. Sofern man das bei einem "hypothetischen" Fall ohne Einzelheiten sagen kann.

Richtige Frage: Sind die Zahlungen bei dir als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Someone

Was hat die Absetzbarkeit als aussergewöhnliche Belastung mit Schenkungssteuer zu tun? Heisst das wenn ein Teil der Zuwendungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar wäre ist die Frage der Schenkungssteuer irrelevant?

 

Nehmen wir einmal annein sie sind nicht absetzbar.

 

Und ergänzend: Ich habe kein konkretes Beispiel, mir geht es darum Schenkungssteuer besser zu verstehen…

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Ich sehe da überhaupt keinen Anwendungsbereich für Schenkungssteuer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

es handelt sich ziemlich sicher um Unterhalt. Und Unterhalt ist keine Schenkung.

 

Zitat

Heisst das wenn ein Teil der Zuwendungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar wäre ist die Frage der Schenkungssteuer irrelevant?

Ja. Denn dann wäre es eindeutig Unterhalt.

 

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Someone

@reckoner: Danke, mit dem Stichwort "Unterhalt" bin ich weiter gekommen.

 

Wenn ich es richtig verstehe, sind (freiwillige) regelmäßige Zahlungen für ein Pflegeheim/Wohnung z.B. Unterhalt (auch wenn keine Unterhaltspflicht bestehen würde) und damit nicht schenkungssteuerpflichtig, gibt es hier Rahmenbedingungen die zu beachten sind oder kommt es auf den Einzelfall an? Würde das auch gelten, wenn Zahlungen an eine nicht (oder entfernt) verwandte Person gingen?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 5 Minuten von Someone:

Würde das auch gelten, wenn Zahlungen an eine nicht (oder entfernt) verwandte Person gingen?

 

vor 44 Minuten von chirlu:

Ich sehe da überhaupt keinen Anwendungsbereich für Schenkungssteuer.

 

Wo ist denn die Bereicherung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Someone
vor 1 Minute von chirlu:

Wo ist denn die Bereicherung?

Ich würde naiv annehmen, dass wenn mehrere Beträge X von A nach B fließen ist Person B um diese Beträge X "reicher" - wenn dem nicht so ist, ist um so besser...

 

Ich verstehe Deine Kurzkommentare immer weniger... Es gab einmal Zeiten wo Du Dir mit Deinen Antworten in meiner Wahrnehmung mehr Mühe gegeben hast.  Schade.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

gibt es hier Rahmenbedingungen die zu beachten sind oder kommt es auf den Einzelfall an?

Erstens muss die Zuwendung angemessen sein (aus Sicht des Begünstigten), also kein purer Luxus. Was genau angemessen ist kann man pauschal nicht sagen, da kommt es wirklich auf den Einzelfall an (etwa den Lebensstandard, die Wohngegend etc.).

Außerdem muss eine Bedürftigkeit vorliegen, der Begünstigte darf sich also nicht alleine unterhalten können (Beispiel: man zahlt die Heimkosten, damit die Eltern von ihrer Rente etwas übrig behalten und sich davon teure Reisen leisten können - das geht nicht).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Theobuy

Könnte es sein, dass für die Annahme von "Unterhalt" eine entsprechende Pflicht bestehen muss und für "Schenkung" diese Pflicht gerade nicht besteht? Wofür das Geld vom Empfänger ausgegeben wird, ist dann seine Sache und der gute Zwecke spielt keine Rolle. Bei Unterhalt stellt sich dann weiter die Frage, ob das für den Verpflichteten steuerlich absetzbar ist (keine Ahnung in diesem Bereich). Besteht keine Unterhaltspflicht, wäre es eine Schenkung mit allen sich daraus ergebenden Folgen.

 

Mit Bereicherung (= Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrund) hat das m.E. jedenfalls nichts zu tun, weil es entweder eine Pflicht gibt oder eine freiwillige Sache ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Könnte es sein, dass für die Annahme von "Unterhalt" eine entsprechende Pflicht bestehen muss und für "Schenkung" diese Pflicht gerade nicht besteht?

So einfach ist es nicht. Beispielsweise gibt es auch keine Pflicht seinen Kindern Taschengeld zu geben, trotzdem ist das aber in aller Regel keine Schenkung (aber zugegeben, da reicht der Freibetrag wohl immer aus).

 

Ich hatte folgenden Artikel gefunden und mich daran orientiert: https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2021/09/14/wann-sind-unterhaltsleistungen-und-gelegenheitsgeschenke-schenkung-steuerfrei/

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...