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benko04

Interactive Brokers richtig eintragen - Anlage KAP

Empfohlene Beiträge

benko04

Hallo,

 

ich hätte eine Frage zu der Eintragung von Interactive Brokers in die Anlage KAP.

So habe ich jetzt die Sachen aus der Gesamtübersicht für 2021 entnommen.

 

image.png.6dafb0fb42c03cdbd04381375a66638c.png

Wo tue ich die Devisenverluste rein?

 

 

So würde ich das jetzt in die Anlage KAP eintragen:

 

Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge = (3533-2416+245+190-272+136) = 1416

In den Zeilen 18 und 19 enthalten:

Zeile 20 Gewinne aus Aktienverkäufen 3533,08

Zeile 21 Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften

Zeile 22 Verluste - ohne Verluste aus Aktienverkäufen [da dann Verluste aus Devisen?] (190,65-272,05) = 81,4

Zeile 23 Verluste aus Aktienverkäufen 2416,91

Zeile 24 Verluste aus Termingeschäften

Zeile 25 Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Zeile 26 Steuererstattungszinsen

 

Ausländische Steuerabzugsbeträge (Zeilen 41 und 42 Anlage KAP)

Sind ausländische Steuern angerechnet bzw. noch anzurechnen?

Ja

Noch anzurechnende ausländische Steuern (Zeile 41) 13,09

Fiktive ausländische Steuern (Zeile 42)

 

 

Vielen Dank

Ben

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

das hört sich doch nach einem Fremdwährungskonto an.

Und dann gehören die Spekulationsgewinne nicht in die Anlage KAP, sondern in die Anlage SO. Und zwar auch nur, wenn die Währungen weniger als ein Jahr gehalten wurden.

 

Wenn das aber alles ist (also nichts weiter für die Anlage SO), dann kannst du es auch komplett weglassen (wegen Freigrenze 600 Euro).

 

Was für fiktie Steuern hattest du denn?

 

Stefan

 

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benko04

Hallo Stefan,

 

also die Basiswährung des Kontos ist Euro. Ich habe aber manche Aktien in Fremdwährung gekauft, und dann wird automatisch Euro in bzw. Dollar gewechselt um die Aktien kaufen zu können. Wenn die Aktien dann verkauft werden, bekomme ich Dollar dafür und kann die dann wieder in Euro tauschen, wann ich will. 

 

Meinst du allrs in die Anlage SO? oder nur die Devisen? Weil in den Devisen habe ich ja Verluste realisiert. 

 

Das is nicht alles, wir haben da noch ein Konto, und realisierte Kryptoerlöse.

 

Grüße 

Ben

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

bekomme ich Dollar dafür und kann die dann wieder in Euro tauschen, wann ich will. 

Und das nennt man Fremdwährungskonto.

 

Steuerpflichtig ist dabei der Spekulationsgewinn zwischen Kauf (=Einbuchung der Dollar) und Verkuaf (=Umtausch in Euro). Und es gilt die einjährige Spekulationsfrist und die Freigrenze von 600 Euro (wichtig, Grenze, das ist anders als ein Freibetrag). Einzutragen in die Anlage SO.

 

Der indirekte Kursgewinn während der Haltezeit der Aktien gehört übrigens zu dem Aktiengeschäft. Beim Kauf und Verkauf der Aktien musst du jeweils mit dem Tageswechselkurs rechnen, da ist das dann mit drin. Keine Ahnung, ob der Broker das richtig rechnet.

 

Stefan

 

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benko04

Hallo Stefan,

 

also kann ic hdie Devisen auch einfach weglassen, da kein Gewinn? Weil Verlustvortrag kann ich ja nicht machen?

 

Gruß Ben

vor 2 Stunden von reckoner:

Was für fiktie Steuern hattest du denn?

 

 

 

 

Hatte ich keine, hab ich nur aus dem Formular mitkopiert

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reckoner

Hallo,

 

achso, sorry, ich war von einem Gewinn ausgegangen (mal wieder nicht richtig gelesen :wallbash: ).

 

Aber doch, Verlustvortrag gibt es auch da. Du musst aber bedenken, dass du zum Verrechnen in der Zukunft erstmal Gewinne über 600 Euro brauchst. Musst du selber wissen ob sich der Aufwand lohnt.

Weglassen darfst du sie aber, man ist nicht verpflichtet Verluste zu erklären.

 

Stefan

 

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marcda

Hallo Ben (et. alt.),
im Prinzip habe ich die gleiche Situation bei IB wie Du 
Zusätzlich noch positive (Stock Yield Enhancement Program + Zinsen auf Cash) und  negative Brokerzinsen (Margin Zinsen).

Meine Fragen:
Wie hast Du jetzt für die  Steuererklärung angegeben?
Auf welcher Basis?

Wäre sehr hilfreich - vielen Dank!

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MeinNameIstHase

Besagte realisierte Devisenverluste kommen in die Anlage SO unter "private Veräußerungsgeschäfte". Das ist dann ein eigenständiger Verlusttopf (§23 Topf), der vom FA gesondert festgestellt wird. Man weiß ja nie, ob man in Zukunft nicht doch einen Spekulationsgewinn macht (z.B. beim Verkauf eines Grundstücks innerhalb der 10-Jahresfrist).

 

Ob IB das wirklich richtig rechnet, weiß ich nicht. Es steht zumindest bei denen auf dem Papier.

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marcda

... MeinNameIstHase - danke!

Für die Währungsgewinne,-verluste hätte (habe) ich das "FX Income Worksheet" herangezogen - wird seitens IB als Steuerunterlage geliefert.
Gibt es Indizien, dass die Werte falsch sind
Hier wird zumindest pro Trade berechnet (FX Income = (Opening Currency Balance - Closing Currency Balance) * Closing FX Rate) und fürs Jahr summiert.

PS: Hat jemand Erfahrung mit steuerlicher Berücksichtigung von Broker Zinsen?

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oktavian
Am 24.7.2023 um 13:36 von marcda:

PS: Hat jemand Erfahrung mit steuerlicher Berücksichtigung von Broker Zinsen?

Werbungskosten sind normalerweise schon abgegolten wegen Abgeltungssteuer. Die gezahlten Zinsen könnte man vermutlich bei den FX-Geschäften ansetzen als Werbungskosten bei private Veräußerungsgeschäfte. Ansonsten sind erhaltene Zinsen von Anleihen usw. normal zu versteuern mit Abgeltungssteuerbzw. Günstigerprüfung. Nur meine Meinung.

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