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ETFan

Widerruf NV-Bescheinigung - Was tun?

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ETFan

Hallo zusammen,
Vor ein paar Tagen habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen, indem meine NV-Bescheinigung widerrufen wurde. Wie sich später herausstellte, liegt der Grund laut der Beamtin darin, dass keine NV-Bescheinigung und Einkommenssteuererklärung im gleichen Jahr abgegeben werden kann. Genau das habe ich allerdings für 2021 getan. Um dieses Problem zu lösen, gebe es jetzt 2 Optionen:
1. Einkommenssteuererklärung für 2021 zurückziehen und die NV-Bescheinigungen behalten.

2. NV-Bescheinigungen von Bank und Broker widerrufen und dem FA zurückgeben. Dafür Einkommenssteuererklärung für 2021 behalten.

Falls ich nicht irgendeinen Denkfehler habe, dann ergibt Option 2 deutlich mehr Sinn. Der Grund liegt darin, dass ich immer mal wieder Minijobs mache, bei denen es ja mal vorkommen kann, dass mir fälschlicherweise Lohnsteuer abgezogen wird. So war es beispielsweise 2021. Wenn ich jetzt aber die Steuererklärung zurückziehen würde/ keine mehr abgeben kann, so würden mir ca.170 EUR verloren gehen. Der wesentliche Nachteil bei dieser Option besteht aus meiner Sicht allerdings darin, dass mir im Zuge vom jährlichen "Fifo" am Ende des Jahres für einige Monate etwas Geld fehlen würde bis ich es wieder erstattet und reinvestieren kann(auch wenn ich genauso wie mit der NV-Bescheinigung keine Steuern bei der Veräußerung zahle). 

Auf Basis der Annahme, dass es am Ende Option 2 wird, bestehen bei mir Fragen: 

Ich habe erstmals bei meinem Broker 2022 die NV-Bescheinigung eingereicht. Nach Teilfreistellung (,die ja auch für Ausschüttungen gilt,) werde ich für 2022 einen realisierten Gewinn um die 800 EUR haben. Eingereicht ist beim Broker zudem ein Sparerpauschbetrag von 671 EUR. 
1. Frage: Kann ich jetzt noch den vollen Sparerpauschbetrag auf meinen Broker übertragen und für dieses Jahr wirken lassen? Mit Glück würde ich dann dieses Jahr ebenfalls keine Kapitalertragssteuer zahlen und sie mir zurückholen müssen.

2. Frage: Angenommen das mit dem Sparerpauschbetrag geht nicht oder ich liege knapp über den 801 EUR Gewinn - wie wird das mit der Kapitalertragssteuer (und Kirchensteuer) geregelt, die ich ja noch minimal "nachzahlen" muss. Kommt hier mein Broker auf mich zu?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. 
Beste Grüße 

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reckoner

Hallo,

 

zu den 2 Optionen: Da die NV sowieso nur einen temporären Vorteil bringt, die unterlassene Steuererklärung für 2021 aber vermutlich richtiges Geld kostet, ist sicher Option 2 die bessere Wahl.

 

Zu den Fragen:

1: Ja, kein Problem, das geht sogar bis Ende des Jahres. Der Betrag muss aber natürlich noch frei sein, also nicht bei einer anderen Bank stehen (weil du nur 671 freigestellt hast ergibt sich der Verdacht, dass du noch andere Banken hast).

2: Die Bank würde die Steuern einbehalten und abführen. Falls es dabei um bereits abgerechnete Gewinne geht wird die Bank die Steuern von deinem Konto einziehen (mitunter geht es dabei ins Minus). Mit welchem Valuta kann ich nicht sicher sagen, möglicherweise aber mit dem der ursprünglichen Zahlung.

 

Anmerkung: Warum du überhaupt einen Freistellungsauftrag erteilt hast kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

 

Stefan

 

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