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kariya

Steuerliche Behandlung Direktversicherung, Altvertrag vor 2005

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kariya

Hallo,

 

da sich hier glücklicherweise einige Versicherungs- und Steuerfachleute tummeln und das für mich als Techniker weitgehend fremde Materien sind folgende Frage die mich aktuell umtreibt:

 

In 1994 habe ich eine Direktversicherung als Kapitallebensversicherung abgeschlossen.

Beginn 01.02.1994, Ende 01.01.2023

Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, unwiderruflich versicherte Person bin ich.

Beitragszahlunng durch den Arbeitgeber als  bAV (Entgeltumwandlung) mit € 1.533,88 pa.

auf die Beiträge entfallende psch. Lohn- und Kirschensteuer nach §40b EStG wird vom Arbeitnehmer getragen

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz 2005 habe ich gegenüber Arbeitgeber und Versicherer erklärt, dass der Vertrag nach altem Recht weitergeführt werden soll.

Die Gesamtleistung liegt bei ca 65.000€

 

Inwieweit und ggfs in welcher Höhe ist die Auszahlung (es ist nur Einmalzahlung möglich) am 01.01.23 steuer- und / oder sozialversicherungspflichtig?

 

Der Versicherer (Volkswohl Bund) fragt an ob die Auszahlung für 2022 oder 2023 steuerwirksam sein soll. Welche Option ist steuerlich optimaler? In 2022 werde ich vermutlich noch bis 31.10. vollzeit berufstätig sein, danach ist Renteneintritt vorgesehen.

 

Vielen Dank.

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Gibt es in Deinen Vertragsunterlagen einen Abschnitt zum Thema Steuern?

 

Ansonsten schau mal hier: https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/direktversicherung im Abschnitt "Welche Steuern und Sozialabgaben werden fällig? / Sonderfall: Alte Verträge bis 2004".

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goccih

Vertrag vor 2005: 

"Lässt sich der Rentner das angesparte Kapital in einem Betrag auszahlen, bleibt dieser Betrag steuerfrei."

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Sapine

Dafür gibt es Sozialabgaben gestreckt auf mehrere Jahre. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Aber nur, wenn.... Siehe Finanztip-Artikel.

 

Ich habe mir schon etwas dabei gedacht, dass ich auf den Artikel verlinkt habe. Es ist kompliziert - denn man muss sich durch die vielen Wenn-Dann-Regeln durcharbeiten.

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kariya
vor 22 Minuten von stagflation:

Es ist kompliziert -....

...hat mich aber ein grosses Stück weitergebracht. Danke dafür.

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goccih

Da mich das in ein paar Jahren auch betrifft, mache ich hier mal einen Versuch die Situation zusammen zu fassen:

Rahmenbedingung:

  • Vertrag vor 2005
  • Einmalzahlung

=>

  • Keine Steuern
  • 10 Jahre monatliche anteilige Anrechnung des ausgezahlten Betrags auf die Kranken- und Pflegeversicherung mit der Formel:
  • - A) wenn man KK pflichtversichert ist: (Betrag / 120) - 160
  • - B) sonst (z.B. KK freiwillig versichert): (Betrag / 120)

Da ich als freiwilliges Mitglied in der KK aber schon den Höchstsatz zahle, werden da keine zusätzlichen Zahlungen fällig.

Wenn ich dann (innerhalb der 10 Jahren) in die Krankenversicherung der Rentner komme (was bei bei mir der Fall sein wird), gilt A), oder?

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