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cpandrea

Ersatzbemessungsgrundlage in der Anlage KAP

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cpandrea

Hallo

 

In der Steuerbescheinigung für 2021 der Bank wird ein Betrag in Höhe von 1.500  € als Ersatzbemessungsgrundlage aus Veräußerungen mit Aktientopfzuordnung für die Zeile 11 ausgewiesen.

 

Dieser Betrag ist in der Zeile 7 Höhe der Kapitalerträge NICHT enthalten, weil ich bei dieser Bank  am Endes des Jahres einen Verlust  bei der Aktientopfzuordnung hatte und habe ich auch eine Verlustbescheinigung für die Aktien beantragt und bekommen.  Der korrigierte Betrag wäre 700 Euro und ich werde auch mit einer Anlage erläutern.  

 

Meine Frage;

Ich muss die Ersatzbemessungsgrundlage korrigieren, eigentlich die Beschreibung der Zeile 11 ist „in Zeile 7 enthaltene Ersatzbemessungsgrundlage“, aber in der Zeile 7 wurde der Betrag nicht angegeben.   

Soll ich einfach den Betrag im Zeile 11 korrigieren, ohne die Beschreibung der Zeile zu berücksichtigen ?

 

Ich werde auch im Zeile 13 „Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien“  der Betrag der Aktienverluste um 800 Euro erhöhen.

 

 

Danke  

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

aus Veräußerungen mit Aktientopfzuordnung

So etwas gibt es meiner Kenntnis nach nicht. Eine Ersatzbemessungsgrundlage hat keinen Status (Aktien oder Sonstiges).

 

Zitat

Soll ich einfach den Betrag im Zeile 11 korrigieren, ohne die Beschreibung der Zeile zu berücksichtigen ?

Ich würde es auf das wirkliche korrigieren (die Möglichkeit der Korrektur ist auch für Dinge die die Bank einfach nur falsch gemacht hat, auch das kommt gelegentlich vor).

 

Und du weißt, dass du bezüglich der Ersatzbemessungsgrundlage auch Zeile 7 und 8 (oder eben Zeile 13, oder noch schlimmer alle 3genannten Zeilen) korrigieren musst?

Am Ende soll deine Korrektur so aussehen wie die Bescheinigung der Bank wenn sie alle Daten gehabt hätte, und Zeile 11 Null.

 

Stefan

 

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cpandrea
vor 13 Minuten von reckoner:

Hallo,

  

vor einer Stunde von cpandrea:

 

In der Steuerbescheinigung für 2021 der Bank wird ein Betrag in Höhe von 1.500  € als Ersatzbemessungsgrundlage aus Veräußerungen mit Aktientopfzuordnung für die Zeile 11 ausgewiesen.

 

 

So etwas gibt es meiner Kenntnis nach nicht. Eine Ersatzbemessungsgrundlage hat keinen Status (Aktien oder Sonstiges).

 

 

 

 

Danke Stefan.  es ist eindeutig in der Erträgnisaufstelllung der Bank "Ersatzbemessungsgrundlage aus Veräußerungen mit Aktientopfzuordnung"  geschrieben.    

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 21 Stunden von cpandrea:

Dieser Betrag ist in der Zeile 7 Höhe der Kapitalerträge NICHT enthalten, weil ich bei dieser Bank  am Endes des Jahres einen Verlust  bei der Aktientopfzuordnung hatte und habe ich auch eine Verlustbescheinigung für die Aktien beantragt und bekommen.

Bescheinigt werden nur die nicht verrechenbare Verluste zum Ende des Jahres. Das setzt aber voraus, dass jedes Aktienveräußerungsgeschäft erst mal als Einkunft erfasst wird. Das erfolgt in einer Nebenrechnung. Die Minusgeschäfte als neg. Beträge,, die pos. Veräußerungsgeschäfte als +-Beträge. Ist der Saldo positiv erhöht das den Betrag in Zeile 7, ist er negativ wird er gesondert in Zeile 13 der Anlage KAP ausgewiesen.

 

Durch Deine gesondert beantragte Verlustbescheinigung ist auch ausgeschlossen, dass die Bank darüber einen Verlusttopf fortführt. 

 

 

Wie könnte Deine Korrektur aussehen?

Lt. Deiner Beschreibung entstammt der Ersatzbemessungsbetrag aus einem Aktienveräußerungsgeschäft, bei der die Bank nicht in der Lage war, den Veräußerungsgewinn zu berechnen. Es ist schon i.O., dass die Bank in der Steuerbescheinigung das entsprechend gesondert zeigt. Die Anlage KAP 2021 ist da nicht konsequent, die unterscheidet Ersatzbemessungen nicht nach "Topf". Die Ersatzbemessung ist nur eine besondere Methode zur Berechnung der Höhe der Veräußerungseinkünfte.

 

Wenn du die Zahl korrigieren willst, heißt das, dass du als korrigierte Zahl in 11 eine null hast, weil du die Ersatzbemessungsgrundlage durch den materiell richtigen Veräußerungsgewinn ersetzen möchtest. Das ist quasi ein Storno in Zeile 11 (-1500) + Neubuchung des verringerten Betrags in Zeile 13 (1500-700= +800) als Verlusterhöhung.

 

Du kannst auch hingehen und das Ganze in Brutto in der KAP eintragen:

Zeile 7 = +700

Zeile 8 = +700

Zeile 11 = 0

Zeile 13 = 1500 (Verlusterhöhend), da von der Bank der Erlös gem. Ersatzbemessungsgrundlage verlustmindernd verrechnet wurde.

Das FA würde dann die +700 aus Zeile 8 mit Zeile 13 verrechnen (und Zeile 7 entsprechend verringern). Und über den neuen Saldo in Zeile 13 dir einen gesonderten Verlustfeststellungsbescheid ausstellen.

 

Achte auf die Vorzeichen, die zeilenabhängig sind. Beschreibt eine Zeile einen "Verlust", wie in Zeile 13, steht der Betrag dort ohne Minus. Manche schreiben ihn auch mit Minus, aber durch die Zeilenbeschreibung ist ja ausgeschlossen, dass Werte mit unterschiedlichen Vorzeichen vorkommen können.

 

 

 

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cpandrea

Danke  Stefan,    Danke    MeinNameIstHase

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reckoner

Hallo,

 

noch ein kleiner Hinweis: Egal wie man es einträgt, man sollte später den Bescheid auf jeden Fall entsprechend überprüfen.

 

Man weiß nämlich nicht genau, wie die Software beim Finanzamt rechnet (da geht manchmal was durch die Hintertür, also erst herausrechnen, dann verrechnen und am Ende wieder rein - mit einem unerwartet negativen Betrag in den Zwischenrechnungen kann es da immer Probleme geben). Und die Steuersoftware welche man selber verwendet muss auch nicht den gleichen Weg nehmen, da kann es also stimmen und beim Finanzamt eben nicht.

 

 

Stefan

 

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