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cpandrea

Ersatzbemessungsgrundlage in der Anlage KAP

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cpandrea

Hallo

 

In der Steuerbescheinigung für 2021 der Bank wird ein Betrag in Höhe von 1.500  € als Ersatzbemessungsgrundlage aus Veräußerungen mit Aktientopfzuordnung für die Zeile 11 ausgewiesen.

 

Dieser Betrag ist in der Zeile 7 Höhe der Kapitalerträge NICHT enthalten, weil ich bei dieser Bank  am Endes des Jahres einen Verlust  bei der Aktientopfzuordnung hatte und habe ich auch eine Verlustbescheinigung für die Aktien beantragt und bekommen.  Der korrigierte Betrag wäre 700 Euro und ich werde auch mit einer Anlage erläutern.  

 

Meine Frage;

Ich muss die Ersatzbemessungsgrundlage korrigieren, eigentlich die Beschreibung der Zeile 11 ist „in Zeile 7 enthaltene Ersatzbemessungsgrundlage“, aber in der Zeile 7 wurde der Betrag nicht angegeben.   

Soll ich einfach den Betrag im Zeile 11 korrigieren, ohne die Beschreibung der Zeile zu berücksichtigen ?

 

Ich werde auch im Zeile 13 „Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien“  der Betrag der Aktienverluste um 800 Euro erhöhen.

 

 

Danke  

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

aus Veräußerungen mit Aktientopfzuordnung

So etwas gibt es meiner Kenntnis nach nicht. Eine Ersatzbemessungsgrundlage hat keinen Status (Aktien oder Sonstiges).

 

Zitat

Soll ich einfach den Betrag im Zeile 11 korrigieren, ohne die Beschreibung der Zeile zu berücksichtigen ?

Ich würde es auf das wirkliche korrigieren (die Möglichkeit der Korrektur ist auch für Dinge die die Bank einfach nur falsch gemacht hat, auch das kommt gelegentlich vor).

 

Und du weißt, dass du bezüglich der Ersatzbemessungsgrundlage auch Zeile 7 und 8 (oder eben Zeile 13, oder noch schlimmer alle 3genannten Zeilen) korrigieren musst?

Am Ende soll deine Korrektur so aussehen wie die Bescheinigung der Bank wenn sie alle Daten gehabt hätte, und Zeile 11 Null.

 

Stefan

 

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cpandrea
vor 13 Minuten von reckoner:

Hallo,

  

vor einer Stunde von cpandrea:

 

In der Steuerbescheinigung für 2021 der Bank wird ein Betrag in Höhe von 1.500  € als Ersatzbemessungsgrundlage aus Veräußerungen mit Aktientopfzuordnung für die Zeile 11 ausgewiesen.

 

 

So etwas gibt es meiner Kenntnis nach nicht. Eine Ersatzbemessungsgrundlage hat keinen Status (Aktien oder Sonstiges).

 

 

 

 

Danke Stefan.  es ist eindeutig in der Erträgnisaufstelllung der Bank "Ersatzbemessungsgrundlage aus Veräußerungen mit Aktientopfzuordnung"  geschrieben.    

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 21 Stunden von cpandrea:

Dieser Betrag ist in der Zeile 7 Höhe der Kapitalerträge NICHT enthalten, weil ich bei dieser Bank  am Endes des Jahres einen Verlust  bei der Aktientopfzuordnung hatte und habe ich auch eine Verlustbescheinigung für die Aktien beantragt und bekommen.

Bescheinigt werden nur die nicht verrechenbare Verluste zum Ende des Jahres. Das setzt aber voraus, dass jedes Aktienveräußerungsgeschäft erst mal als Einkunft erfasst wird. Das erfolgt in einer Nebenrechnung. Die Minusgeschäfte als neg. Beträge,, die pos. Veräußerungsgeschäfte als +-Beträge. Ist der Saldo positiv erhöht das den Betrag in Zeile 7, ist er negativ wird er gesondert in Zeile 13 der Anlage KAP ausgewiesen.

 

Durch Deine gesondert beantragte Verlustbescheinigung ist auch ausgeschlossen, dass die Bank darüber einen Verlusttopf fortführt. 

 

 

Wie könnte Deine Korrektur aussehen?

Lt. Deiner Beschreibung entstammt der Ersatzbemessungsbetrag aus einem Aktienveräußerungsgeschäft, bei der die Bank nicht in der Lage war, den Veräußerungsgewinn zu berechnen. Es ist schon i.O., dass die Bank in der Steuerbescheinigung das entsprechend gesondert zeigt. Die Anlage KAP 2021 ist da nicht konsequent, die unterscheidet Ersatzbemessungen nicht nach "Topf". Die Ersatzbemessung ist nur eine besondere Methode zur Berechnung der Höhe der Veräußerungseinkünfte.

 

Wenn du die Zahl korrigieren willst, heißt das, dass du als korrigierte Zahl in 11 eine null hast, weil du die Ersatzbemessungsgrundlage durch den materiell richtigen Veräußerungsgewinn ersetzen möchtest. Das ist quasi ein Storno in Zeile 11 (-1500) + Neubuchung des verringerten Betrags in Zeile 13 (1500-700= +800) als Verlusterhöhung.

 

Du kannst auch hingehen und das Ganze in Brutto in der KAP eintragen:

Zeile 7 = +700

Zeile 8 = +700

Zeile 11 = 0

Zeile 13 = 1500 (Verlusterhöhend), da von der Bank der Erlös gem. Ersatzbemessungsgrundlage verlustmindernd verrechnet wurde.

Das FA würde dann die +700 aus Zeile 8 mit Zeile 13 verrechnen (und Zeile 7 entsprechend verringern). Und über den neuen Saldo in Zeile 13 dir einen gesonderten Verlustfeststellungsbescheid ausstellen.

 

Achte auf die Vorzeichen, die zeilenabhängig sind. Beschreibt eine Zeile einen "Verlust", wie in Zeile 13, steht der Betrag dort ohne Minus. Manche schreiben ihn auch mit Minus, aber durch die Zeilenbeschreibung ist ja ausgeschlossen, dass Werte mit unterschiedlichen Vorzeichen vorkommen können.

 

 

 

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cpandrea

Danke  Stefan,    Danke    MeinNameIstHase

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reckoner

Hallo,

 

noch ein kleiner Hinweis: Egal wie man es einträgt, man sollte später den Bescheid auf jeden Fall entsprechend überprüfen.

 

Man weiß nämlich nicht genau, wie die Software beim Finanzamt rechnet (da geht manchmal was durch die Hintertür, also erst herausrechnen, dann verrechnen und am Ende wieder rein - mit einem unerwartet negativen Betrag in den Zwischenrechnungen kann es da immer Probleme geben). Und die Steuersoftware welche man selber verwendet muss auch nicht den gleichen Weg nehmen, da kann es also stimmen und beim Finanzamt eben nicht.

 

 

Stefan

 

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Katsu
On 9/4/2022 at 11:04 AM, reckoner said:

Hallo,

 

noch ein kleiner Hinweis: Egal wie man es einträgt, man sollte später den Bescheid auf jeden Fall entsprechend überprüfen.

 

Man weiß nämlich nicht genau, wie die Software beim Finanzamt rechnet (da geht manchmal was durch die Hintertür, also erst herausrechnen, dann verrechnen und am Ende wieder rein - mit einem unerwartet negativen Betrag in den Zwischenrechnungen kann es da immer Probleme geben). Und die Steuersoftware welche man selber verwendet muss auch nicht den gleichen Weg nehmen, da kann es also stimmen und beim Finanzamt eben nicht.

 

 

Stefan

 

Interessanter Beitrag, wenn ich in Elster direkt arbeite, sollte es da aber eher keine Probleme geben.

Habe dieses eine Ersatzbemessungsgrundlage bei TR erhalten, deren 3 Ursprungstransaktionen ich mittlerweile lokalisieren konnte. In jedem Fall habe ich hier nur sehr kleine Gewinne und in einem Fall sogar Verluste gemacht. Dementsprechend will ich das natürlich irgendwie korrigiert wissen.

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reckoner

Hallo,

 

ja, in normalen Fällen gibt es kaum Fehler, weder bei Elster noch in irgendeiner Software. Schwierig wird es erst bei ungewöhnlichen Sachen (etwa einer negativen Ersatzbemessungsgrundlage - bei Stornierungen kann das vielleicht vorkommen).

 

Nochmal grundsätzlich: Überleg' dir wie die Steuerbescheinigung ausgesehen hätte, wenn der Bank alle Daten bekannt gewesen wären. Und genau das schreibst du rechts in die Korrekturspalte; links übernimmst du hingegen einfach die Steuerbescheinigung.

Ist kein Hexenwerk.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Fehler gibt es häufiger, als man denkt.

 

Zitat "Pepper-Papers" (Frau Lederer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht): 

Im Jahr 2023 hat das Finanzamt über 2,5 Millionen falsche Steuerbescheide verschickt – das sind 68,8 % aller Bescheide. Das heißt, mehr als jeder zweite Bescheid ist fehlerhaft!

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Im Jahr 2023 hat das Finanzamt über 2,5 Millionen falsche Steuerbescheide verschickt – das sind 68,8 % aller Bescheide.

Meine Bescheide sind jedenfalls überwiegend korrekt, sicher zu über 90%.

 

Wie man in dem Artikel lesen kann ist auch nur von Einsprüchen die Rede. Klar, dann waren die Bescheide offenbar falsch, jedenfalls nach Ansicht des Betroffenen. Aber die Ursache können ja auch schon Fehler oder Versäumnisse des Erklärenden sein*. Oder einfach unterschiedliche Rechtsauffassungen (das würde ich dann nicht als Fehler bezeichnen).

Interessanter wäre auch die Zahl der Einsprüche die zu einem geänderten Bescheid geführt haben.

 

*vielleicht sind meine ja deshalb korrekt? B-)

 

Zudem irritiert mich etwas die Anzahl. Ergehen wirklich nur gut 3,6 Mio Bescheide pro Jahr?

Das würde ja bedeuten, dass weniger als jeder zehnte Bürger eine Steuererklärung abgibt, von den Unternehmen ganz zu schweigen.

Laut einem auf die Schnelle gefunden Bericht vom mdr waren es im Jahr 2020 jedenfalls noch knapp 15 Mio Steuererklärungen.

 

Fazit: "Glaub' keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast". :D

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von reckoner:

Fazit: "Glaub' keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast".

 

Zitat Smartsteuer:

Einer Statistik des Bundes der Steuerzahler zufolge ist mindestens jeder fünfte Steuerbescheid zur Einkommensteuererklärung fehlerhaft. In so einem Fall können und sollten Sie Einspruch einlegen. Statistisch gesehen sind 75 % der Einsprüche erfolgreich. Das zeigen die Zahlen des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2021: von den insgesamt eingegangen etwa 3 Mio. Einsprüchen, waren fast 1,9 Mio. erfolgreich.

 

Quelle BMF Einspruchsbearbeitung

 

Zitat Bund der Steuerzahler

Von fast 3,7 Millionen erledigten Einsprüchen in 2023 seien immerhin rund 69 Prozent erfolgreich gewesen. Das heiße, dass die Finanzämter über 2,5 Millionen Steuerbescheide im Einspruchsverfahren richtigstellen und zugunsten der Steuerpflichtigen ändern mussten. Nur zwölf Prozent der Einsprüche hätten keinen oder nur teilweise Erfolg. Rund ein Fünftel der Einsprüche sei zurückgenommen worden.

 

Die unterschiedlichen Zahlen sind u.a. auch Folge der betreffenden Auswertungsjahre. Zum Beispiel stieg im Zuge der Grundsteuerreform die Zahl der Einsprüche massiv an. 

 

Die FÄ führen keine Statistik, wie viele ESt-Bescheide zzgl. Grundlagenbescheide, Feststellungsbescheide zur ESt sie jährlich bescheiden. Ein Schelm, wer Böses denkt. Oder vielleicht auch eine Frage, wie effizient unsere Behörde arbeitet. Bekannt ist, dass nur gut 16 % der Steuererklärungen ohne manuelle Bearbeitung vollautomatisch beschieden werden.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Von fast 3,7 Millionen erledigten Einsprüchen in 2023 seien immerhin rund 69 Prozent erfolgreich gewesen.

Aha, also völlig anders als in dem verlinkten Artikel dargestellt.

 

Dort heißt es nämlich: "Im Jahr 2023 hat das Finanzamt über 2,5 Millionen falsche Steuerbescheide verschickt – das sind 68,8 % aller Bescheide.".

Also angeblich 68,8% aller Bescheide, in Wirklichkeit waren es aber nur 68,8% aller Einsprüche.

 

Im vierten Satz steht es dann zwar korrekt, aber - zugegeben - bis dahin hatte ich gar nicht gelsen.

 

Fazit: Ein reißerischer Artikel auf BILD-Niveau.

 

Zitat

Einer Statistik des Bundes der Steuerzahler zufolge ist mindestens jeder fünfte Steuerbescheid zur Einkommensteuererklärung fehlerhaft.

Das hört sich schon realistischer an. Obwohl auch hier alles in einen Topf geworfen wird, egal wer nun für den Fehler verantwortlich war (das kann natürlich das Finanzamt sein - aber auch der Erklärende, der Arbeitgeber, die Krankenversicherung, die Rentenkasse, das Arbeitsamt u.s.w.).

 

Fazit: Für das Finanzamt bleiben da sicher weniger als 10%. Und im Vergleich zu 68,8% ist das gar nichts.

 

Und die Grundsteuerproblematik ist auch noch ein Sonderfall, damit kennt sich ja nun noch niemand richtig aus (die Rechtsprechung fehlt ja auch noch fast komplett).

Dieses Thema gehört imho übrigen ganz groß ins Schwarzbuch der Steuerzahler (wenn es da nicht schon drin ist). Ein Riesenaufwand, und am Ende ändert sich für die meisten fast gar nichts. Für mich ein völlig übertriebenes Gerechtigkeitsdenken das Ganze.

 

Anmerkung: Auch wenn es sich hier vielleicht so anhört, ich bin nicht für das Finanzamt tätig. Und möchte dort auch niemanden in Schutz nehmen, aber fair muss man doch bleiben.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
vor 4 Stunden von reckoner:

Obwohl auch hier alles in einen Topf geworfen wird ...

...

Fazit: Für das Finanzamt bleiben da sicher weniger als 10%. ...

 

... wo waren wir stehen geblieben?

Ach ja, Steuerbescheide prüfen, weil die Fehlerquote größer ist, als viele meinen. Da reicht eigentlich die Zahl vom Bund der Steuerzahler: Min. 20% sind fehlerhaft. 
Ich persönlich schätze die Zahl eher bei einem Drittel ... und 80% aller Anlagen KAP, wenn die Bank ihren Sitz im Ausland hat. Sogar 99%, wenn das Abrechnungskonto in Fremdwährung geführt wird.

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