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Anja Terchova

Lebensfremde gesetzliche Regelungen in Deutschland

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Anja Terchova

Eigentlich gibt es doch eine ganze Menge gesetzlicher Regleungen in Deutschland die sehr lebensfremd, und fast immer zu Ungunsten der Bürger sind:

1) Steuerfreibetrag: Dessen Sinn sollte doch eigentlich sein das Existenzminimum einkommensteuerfrei zu stellen, aber 10.632€ bzw. inclusive Arbeitnehmerarbeitnehmerpauschbetrag dann 11.832€ sind doch viel zu wenig, denn davon könnte doch niemand leben. Fair wären wohl eher so 19.800€ bzw. inclusive Arbeitnehmerarbeitnehmerpauschbetrag 21.000€. Das wären dann bei zwölf Monatsgehältern 1.750€ brutto abzüglich Sozialversicherungsbeiträge bei den aktuellen Beitragssätzen so ca. 1.295€ netto. Mindestens soviel müsste eigentlich schon einkommensteuerfrei sein.

2) Apruchsalter auf volles ALGII: Das erwachsene Kinder erst mit 25 ausziehen sollten dürfen ist doch ziehmlich unrealistisch, im Durchschnitt werden es die meisten erwachsenen Kinder wohl mit 22/23 tun, aber gerade in ALGII Haushalten sind einerseits Wohnflächen kleiner und man ist mehr zuhause, so das es mehr Konflikpontial gibt. Mit spätestens 21 müsste man auch erwachsenen Kindern aus ALGII Familien eine eigene Wohnung zugestehen.

3) Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose: Prinzipiell ist gegen einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose nichts einzuwenden, aber das man den schon ab 23 verlangt ist doch unfair, weil die meisten Leute doch heute erst wesentlich später Kinder bekommen. Lieber einen höheren Aufschlag für Kinderlose, aber erst ab so 32 wäre viel fairer.
 

4) Abgeltungssteuer: In Zeiten der aktuellen Inflation fällt es besonders auf, das die Abgeltungssteuer nicht nur auf den Realgewinn fällig wird, sondern auf den Tel des Gewinns der von der Inflation aufgefressen wird. Wer jetzt 5% Rendite erzielt müsste also ggf. Abgeltungssteuer zahlen obwohl die 5% Rendite nicht reichen die 9% Inflation auszugleichen.

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chirlu

Soll das das Wahlprogramm deiner neu zu gründenden Partei werden? :rolleyes:

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Bei 1.) liegst du denke ich tatsächlich daneben, da der Grundfreibetrag sich ja auf das zvE (zu versteuernde Einkommen) bezieht. Davon sind Sozialversicherungsbeiträge schon abgezogen und von 1.000€ netto im Monat leben in Deutschland sehr viele Menschen. Das trifft den Begriff Minimum daher wohl tatsächlich sehr gut.

 

Die anderen Punkte kann man subjektiv natürlich so sehen, allerdings störe ich mich da doch an der Formulierung "zu Ungunsten der Bürger". Denn es ist ja nicht so, dass Sozialleistungen oder Steuervergünstigungen aus dem Nichts entstehen ... was man an der einen Stelle entlastet, muss man durch steigende Abgaben an anderer Stelle wieder reinholen ...

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oktavian
vor 2 Stunden von s1lv3r:

Die anderen Punkte kann man subjektiv natürlich so sehen, allerdings störe ich mich da doch an der Formulierung "zu Ungunsten der Bürger". Denn es ist ja nicht so, dass Sozialleistungen oder Steuervergünstigungen aus dem Nichts entstehen ... was man an der einen Stelle entlastet, muss man durch steigende Abgaben an anderer Stelle wieder reinholen ...

genau, ich sehe die Entlastungspakete daher auch eher als Verschiebungspakete. Ich fühle mich nicht entlastet und höhere Staatsschulden machen mir auch Angst vor Steuererhöhungen/Enteignungen/Souveranitätsverlust etc.

 

vor 6 Stunden von Anja Terchova:

1) Steuerfreibetrag

wegen der Inflation sollte man in der Tat erhöhen. Miete und besonders Nebenkosten stiegen extrem. Generell besteuert Deutschland verfassungswidrig (:myop:) nicht an die Leistungsfähigkeit gekoppelte Steigerungen durch Inflation.

vor 6 Stunden von Anja Terchova:

2) Apruchsalter auf volles ALGII

die können i.d.R. zumutbar arbeiten und/oder BAFÖG bekommen. Sehe da das Problem nicht. Irgendwo muss man schon Anreize setzen. Wenn die Kinder Besonderheiten haben, können Sie evtl. in speziellen Einrichtungen untergebracht werden, wobei das für den Staat teurer als ALGII kommt.

vor 6 Stunden von Anja Terchova:

3) Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose

alternativ wäre eine Rückerstattung denkbar, wenn man Kinder bekommt. Eine Nachzahlung, wenn das Kind stirbt oder ALGII braucht wäre in diesem Sinne auch fair. Wenn es um Entlastung für die Allgemeinheit geht (finanziell), wäre kinderlos besser als kostenverursachende Kinder. :narr:Einfach Massen an Kindern in die Welt zu setzen ist nicht unbedingt sinnvoll.

anderes Beispiel: Was ist denn mit einem Ehepaar, welches keine biologischen Kinder bekommen kann und sich ehrenamtlich engagiert in der Jugendarbeit und auch Kinder von Verwandten mit betreut anstatt sich einen Hund anzuschaffen?

vor 6 Stunden von Anja Terchova:

4) Abgeltungssteuer

ja, das ist eine verkappte Substanzbesteuerung und widerspricht der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.

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s1lv3r
vor einer Stunde von oktavian:

ja, das ist eine verkappte Substanzbesteuerung und widerspricht der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.

... aber die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit ist hier doch durch die Günstigerprüfung gelöst?

 

Wer tatsächlich Kapitalerträge zum Leben braucht, hat dort auch den Grundfreibetrag und zahlt zumindest bis zur Summe, die ein Existenzminimum ermöglicht, gar keine Steuern ...

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oktavian
vor 10 Minuten von s1lv3r:

Wer tatsächlich Kapitalerträge zum Leben braucht, hat dort auch den Grundfreibetrag und zahlt zumindest bis zur Summe, die ein Existenzminimum ermöglicht, gar keine Steuern ...

zu einem: Quellensteuern gibt es dann nicht wieder raus. Zudem gibt es weitere Steuern. Auch mal monatsweise unter dem Existenzminimum lebende Menschen (Ausgaben < ~1.000€) wie ich zahlen Steuern.

 

Beispiel:

Person A verdient durch harte Arbeit jedes Jahr exakt das Existenzminimum. In jüngeren Jahren war Person A etwas leistungsfähiger, bis ihr wegen chronischer Krankheit gekündigt wurde. Dadurch konnten in der Vergangenheit Ersparnisse von 100.000€ 'angehäuft' werden. Diese 100.000 wurden voll in Anleihenetfs/Tagelsgeld/Girokonto gesteckt. Die reale Rendite war hierbei negativ, aber die Sicherheit musste sein wegen psychologischer Ängste und der nicht vorhandenen Finanzbildung aus der Schulzeit.

 

Kaufkraftbereinigt ist der Wert der Ersparnisse gesunken, dennoch wurden Steuern fällig. Die Leistungsfähigkeit inkl. Vermögen ist kontinuierlich gesunken. Rentenanspruche werden unter Existenzminimum liegen. Dennoch möchte Person A das Geld nicht verprassen und nicht auf Wohngeld/ALGII und Co setzen, sondern langsam Entsparen bei Bedarf. Person A hat noch das überholte Ehrgefühl auch bei Erfüllung der Anforderungen nicht sofort Sozialhilfe beantragen zu wollen.

 

 

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Anja Terchova
vor 4 Stunden von s1lv3r:

Bei 1.) liegst du denke ich tatsächlich daneben, da der Grundfreibetrag sich ja auf das zvE (zu versteuernde Einkommen) bezieht. Davon sind Sozialversicherungsbeiträge schon abgezogen und von 1.000€ netto im Monat leben in Deutschland sehr viele Menschen. Das trifft den Begriff Minimum daher wohl tatsächlich sehr gut.

Von 986€ im Monat kann doch zumindest ohne Wohneigentum niemand leben. Mit Wohneigentum, wenn man nur die Nebenkosten zahlen muss, geht es natürlich durchaus. Aber diese Leute sind im Endeffekt ja reicher als jemand ohne Wohneigentum.
 

vor 4 Stunden von s1lv3r:

Die anderen Punkte kann man subjektiv natürlich so sehen, allerdings störe ich mich da doch an der Formulierung "zu Ungunsten der Bürger". Denn es ist ja nicht so, dass Sozialleistungen oder Steuervergünstigungen aus dem Nichts entstehen ... was man an der einen Stelle entlastet, muss man durch steigende Abgaben an anderer Stelle wieder reinholen ...

An anderer Stelle würden sie aber weit weniger weh tun und wären auch gerechter. Bei der Pflegeversicherung statt 0,35% Kinderlosenzuschlag ab 23 eben 0,5% Kinderlosenzuschlag ab 32. Oder bei der Einkommenssteuer dann eben bei den 19.800€ direkt mit einem Grenzsteuersatz von 29% statt bislang 26% anfangen und einen Spitzensteuersatz von 49% statt 42%.

 

vor 2 Stunden von oktavian:

die können i.d.R. zumutbar arbeiten und/oder BAFÖG bekommen. Sehe da das Problem nicht.

Das gilt aber doch für 26jährige und 62jährige ALGII Empfänger genauso und kann deshalb kein Argument sein warum man jüngeren Arbeitslosen die Leistung vorenthält.

Im Gegenteil, wenn man Erwachsene Kinder aus ALGII Haushalten frühzeitig in eigene Wohnungen in etwas besseren Wohnviertel bringt, könnte man sie wahrscheinlich viel besser motivieren eine Ausbildung oder Studium and anschliessend in Erwerbsarbeit zu bringen. Wenn sie bei ihren ALGII Eltern in einem Umfeld wo auch 60-80% der Nachbarschaft von ALGII oder ähnlichen Sozialleistungen leben, wird es quasi unmöglich die erwachsenen Kinder als ALGII zu bringen. Und mit 25 ist es fast schon zu spät.

 

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s1lv3r
vor 44 Minuten von oktavian:

Kaufkraftbereinigt ist der Wert der Ersparnisse gesunken, dennoch wurden Steuern fällig. Die Leistungsfähigkeit inkl. Vermögen ist kontinuierlich gesunken.

 

Das stimmt wohl. Ein Modell welches Wohlstand in die Zukunft transferieren will ist darüber hinaus denke ich eh schon immer benachteiligt. Wenn ein Arbeitnehmer ein Jahr 150k€ verdient und dann vier Jahre davon leben will/muss ist er ja auch wesentlich schlechter gestellt, als wenn er 5 Jahre lang konstant 30k€ im Jahr verdient ...

 

vor 18 Minuten von Anja Terchova:

An anderer Stelle würden sie aber weit weniger weh tun und wären auch gerechter.

 

Das Gerechtigkeitsempfinden ist halt bei verschiedenen Menschen auch sehr individuell ausgeprägt. ;) 

 

Auch wenn ich z.B. mal 10 Jahre lang nur mit einem Betrag ausgekommen bin, der laut deiner Definition unterhalb des Existenzminimums liegt (unterhalb damaliger Grundfreibetrag), würde ich heute bei 49% Spitzensteuersatz (bei Gutverdienern dann noch zzgl. Soli) schon überlegen, ob es nötig wäre soviel Lebensenergie in die Arbeit zu investieren, wenn bei mir dann nicht einmal mehr die Hälfte von jedem zusätzlich verdientem Euro ankommt.

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chirlu
vor 8 Minuten von s1lv3r:

heute bei 49% Spitzensteuersatz (bei Gutverdienern dann noch zzgl. Soli)

 

45% (mit Solidaritätszuschlag knapp 47,5%), ab 277826 Euro zvE. Davor, ab 58597 Euro zvE, 42% (mit Solidaritätszuschlag rund 44,3%).

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oktavian
vor 38 Minuten von Anja Terchova:

Im Gegenteil, wenn man Erwachsene Kinder aus ALGII Haushalten frühzeitig in eigene Wohnungen in etwas besseren Wohnviertel bringt, könnte man sie wahrscheinlich viel besser motivieren eine Ausbildung oder Studium and anschliessend in Erwerbsarbeit zu bringen. Wenn sie bei ihren ALGII Eltern in einem Umfeld wo auch 60-80% der Nachbarschaft von ALGII oder ähnlichen Sozialleistungen leben, wird es quasi unmöglich die erwachsenen Kinder als ALGII zu bringen. Und mit 25 ist es fast schon zu spät.

das jetzt mehr mit Sozialarbeitern zu tun als mit ALGII. Glaube nicht, dass es weniger ALGII Empfänger geben würde, wenn man ALGII auch an Jüngere voll ausbezahlt. Am besten wäre Förderung, Forderung und gute Vorbilder zusammen. Wenn jemand eine Ausbildung macht, wäre eine ja eine Förderung des Wohnens in der Nähe der Ausbildungsstätte sinnvoll. Meinst du das geht derzeit nicht und ein Kind von ALGII Empfängern kann aus Geldgründen nur wohnortsnah eine Ausbildung antreten?

vor 14 Minuten von s1lv3r:

Wenn ein Arbeitnehmer ein Jahr 150k€ verdient und dann vier Jahre davon leben will/muss ist er ja auch wesentlich schlechter gestellt, als wenn er 5 Jahre lang konstant 30k€ im Jahr verdient ...

das ist auch wieder wahr. 100% gerecht, kann man es nicht machen. Auch die Krankenversicherung wäre wesentlich teurer in dieser Konstellation.

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Anja Terchova
vor 6 Minuten von oktavian:

das jetzt mehr mit Sozialarbeitern zu tun als mit ALGII. Glaube nicht, dass es weniger ALGII Empfänger geben würde, wenn man ALGII auch an Jüngere voll ausbezahlt. Am besten wäre Förderung, Forderung und gute Vorbilder zusammen. Wenn jemand eine Ausbildung macht, wäre eine ja eine Förderung des Wohnens in der Nähe der Ausbildungsstätte sinnvoll. Meinst du das geht derzeit nicht und ein Kind von ALGII Empfängern kann aus Geldgründen nur wohnortsnah eine Ausbildung antreten?

Aber man darf die Möglichkeiten der Sozialarbeiter nicht überschätzen, denn egal wie sehr sich Sozialarbeiter auch bemühen, wenn sie vielleicht so zwei Stunden in der Woche mit einer Familie arbeiten sind sie für die Familie einfach fremd und werden nicht als Vorbild gesehen. Sondern Kinder orientieren sich immer an den Vorbildern mit denen sie regelmässig zu tun haben, also eher an Bezugspersonen und Nachbarschaft.

Und die Probleme fangen eigentlich schon früher an, des es z.B. nur sehr wenige Kinder aus ALGII Familien überhaupt auf weiterführende Schulen schaffen.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 11 Stunden von Anja Terchova:

Eigentlich gibt es doch eine ganze Menge gesetzlicher Regleungen in Deutschland die sehr lebensfremd, und fast immer zu Ungunsten der Bürger sind:

Gesetze, Regelungen und Steuern sollen nicht den Zweck erfüllen immer zugunsten des Bürgers zu sein. Da hast du glaube was missverstanden.

Zitat

1) Steuerfreibetrag: 

kommt darauf an, aber die Verfassungsunkonforme Umsetzung wurde ja nicht nur einmal angeprangert. Die Frage ist, ob sich zum Beispiel bei mir etwas verschieben würde oder ob man dann den Steuersatz eben staucht und verschiebt, so dass sich keinerler Veränderungen in der Steuerlast ab 20k ergeben würden und nur die unteren entlastet werden. Hier müsste dann ggf. natürlich mit abschmelzungen gearbeitet werden, da sonst der mit 19k mehr hat als der mit 20,5k.

 

 

2) Apruchsalter auf volles ALGII: hier gibt es mWn Härtefallregelungen. Pauschal benötigt es eben eine Vorgabe die sich mittlerweile wohl am Bezug Kindergeld orientiert. Die Frage ist ja, ob deiner Meinung nach (Statistik und belastbare zahlen?) alle mit 22/23 ausziehen durch H4 Regelung mit 25 nach hinten oder vorne ändert. Außerdem gibt es genügend Möglichkeiten sich dem zu entziehen. Legal versteht sich.

 

3) Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose: egal welches Alter - ich halte das aufgrund der Regelung für verfassungsrechtlich höchst problematisch. Es diskriminiert nicht nur nach Alter sondern auch ggf. für ungewollt Kinderlose, Sternenkindereltern, etc. Ich verstehe natürlich den Sinn dahinter. Jedoch könnte man das im Rahmen "Belohnungssystem" anders Regeln (Rente = Kindererziehungszeiten etc.)

 

 

4) Abgeltungssteuer: ist bekannt. Gab es auch schon vor der Abgeltungssteuer. Ist die systematische Benachteiligung von Geldvermögen. Deckt sich aber mit problematischen Regelungen zu 1) auch bei Arbeit oder anderen Einkunftsarten

Zitat

 

 

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chirlu
vor 8 Stunden von Bassinus:

Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose: egal welches Alter - ich halte das aufgrund der Regelung für verfassungsrechtlich höchst problematisch.

 

Lustigerweise gibt es den Zusatzbeitrag deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht ihn für verfassungsrechtlich geboten hält. :P

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 4 Stunden von chirlu:

Lustigerweise gibt es den Zusatzbeitrag deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht ihn für verfassungsrechtlich geboten hält. :P

Wenigstens setzt das BVerfG konsequent seine Linie fort: "Im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern in spezifischer Weise benachteiligt, weil der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung findet. Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen." --> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-046.html

 

Bin mal gespannt ab welcher Kinderanzahl der Erziehungsmehraufwand nicht mehr steigt, oder ob es möglich sein wird durch genug Kinder den Beitrag auf 0 zu senken (oder gar einen negativen Beitrag zu errreichen).

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oktavian
vor 4 Stunden von CorMaguire:

steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung findet

sollte man dann nicht auch den Aufwand messen, z.B. durch das Einkommen der Kinder? Nicht jeder betreibt den gleichen Aufwand, unabhängig davon, dass manche Kinder eben problemloser durchkommen als andere.

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odensee
vor 25 Minuten von oktavian:

sollte man dann nicht auch den Aufwand messen, z.B. durch das Einkommen der Kinder? Nicht jeder betreibt den gleichen Aufwand, unabhängig davon, dass manche Kinder eben problemloser durchkommen als andere.

Passend zum Threadthema: lebensfremde Forderung 

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oktavian
vor 2 Stunden von odensee:
vor 2 Stunden von oktavian:

sollte man dann nicht auch den Aufwand messen, z.B. durch das Einkommen der Kinder? Nicht jeder betreibt den gleichen Aufwand, unabhängig davon, dass manche Kinder eben problemloser durchkommen als andere.

Passend zum Threadthema: lebensfremde Forderung

die aufwandsbezogene Entschädigung für die Kindererziehung kommt direkt vom Bundesverfassungsgericht. Ich halte es für schwachsinnig die Pflegeversicherung isoliert als Umlagesystem zu betrachten, was den Tunnelblick der Richter demonstriert.

In der Realität wird auch allgemeines Steuergeld in der Pflege eingesetzt. Man sollte den Mehraufwand für Kinder und die diversen Entlastungen für Eltern/Kinder holistisch betrachten. Der Ausgleich muss nicht innerhalb der Pflegeversicherung erfolgen, sondern kann auch über das Kindergeld geregelt werden.

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Ramstein
Zitat

 

FAZ: Stehen bald an allen Arbeitsplätzen Stechuhren?

 

Das Bundesarbeitsgericht hat klar gestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Ein Fachmann bezeichnet das Urteil als Paukenschlag. Es hat Folgen für Vertrauensarbeit und Homeoffice.

 

Gallner, Vorsitzende Richterin des Ersten Senats, verwies auf einen Passus im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitgeber verpflichte, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, sagte sie in der Verhandlung.

 

Am besten wird das Zeiterfassungsgerät am Körper befestigt, damit alles ganz korrekt ist undSchlafphasen automatisch datenschutzgerecht abgezogen werden können.

 

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oktavian
vor 1 Stunde von Ramstein:

Am besten wird das Zeiterfassungsgerät am Körper befestigt, damit alles ganz korrekt ist undSchlafphasen automatisch datenschutzgerecht abgezogen werden können.

Ich finde schon, man kann auch im Schlaf/unter der Dusche usw. arbeiten - unterbewusst. Wir brauchen ein Dauer-MRT oder irgendwas für die Gehirnströme, was erkennt sobald man an die Arbeit denkt.

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Metasom
vor 21 Minuten von oktavian:

Wir brauchen ein Dauer-MRT oder irgendwas für die Gehirnströme, was erkennt sobald man an die Arbeit denkt.

Ein EEG wäre hierfür besser geeignet. 

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B.Axelrod
Am 12.9.2022 um 13:28 von Anja Terchova:

Von 986€ im Monat kann doch zumindest ohne Wohneigentum niemand leben. Mit Wohneigentum, wenn man nur die Nebenkosten zahlen muss, geht es natürlich durchaus. Aber diese Leute sind im Endeffekt ja reicher als jemand ohne Wohneigentum.

Wovon träumst Du nachts?

Die meisten Leute haben eine Hypothek auf ihrer Immobilie und stottern diese über Jahrzehnte ab.

Und natürlich hat man auch - jetzt wirst Du ganz große Augen machen- einen Aufwand mit der Instandhaltung.

 

Aber das ist leider die Meinung des linken Parteienspektrums- wer ne Immo hat, ist reich- PUNKT.

Das man sich dafür über Jahrzehnte verschuldet, krummbuckelt und Konsumverzicht übt (üben muss), wird gerne übersehen

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Norica
· bearbeitet von Norica
Am 12.9.2022 um 02:30 von Anja Terchova:

Eigentlich gibt es doch eine ganze Menge gesetzlicher Regleungen in Deutschland die sehr lebensfremd, und fast immer zu Ungunsten der Bürger sind

Das kommt davon, weil die Verantwortlichen jeglicher Parteien (egal ob sie regieren oder nicht) selbst in einer Parallelwelt leben, die mit der momentan existierenden Welt und den darin bestehenden oder auftretenden Problemen überhaupt nichts zu tun hat. Eindrucksvoll vor ein paar Tagen unter Beweis gestellt durch den derzeitigen Wirtschaftsminister. Es ist - leider- schon lange nicht mehr zum Lachen.

 

 

SG

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Anja Terchova
Am 12.9.2022 um 16:14 von Bassinus:

Die Frage ist, ob sich zum Beispiel bei mir etwas verschieben würde oder ob man dann den Steuersatz eben staucht und verschiebt, so dass sich keinerler Veränderungen in der Steuerlast ab 20k ergeben würden und nur die unteren entlastet werden. Hier müsste dann ggf. natürlich mit abschmelzungen gearbeitet werden, da sonst der mit 19k mehr hat als der mit 20,5k

Der Steursatz ist ja immer ein Grenzsteuersatz, es muss ja immer nur das was über dem Freibetrag liegt versteuert werden.


 

vor 8 Stunden von B.Axelrod:

Wovon träumst Du nachts?

Die meisten Leute haben eine Hypothek auf ihrer Immobilie und stottern diese über Jahrzehnte ab.

Und natürlich hat man auch - jetzt wirst Du ganz große Augen machen- einen Aufwand mit der Instandhaltung.

 

Aber das ist leider die Meinung des linken Parteienspektrums- wer ne Immo hat, ist reich- PUNKT.

Das man sich dafür über Jahrzehnte verschuldet, krummbuckelt und Konsumverzicht übt (üben muss), wird gerne übersehen

Wer so wenig verdient wird sich keine Immobilie anschaffen, und würde es auch nicht können, weil es einem so niedrigen Einkommen quasi unmöglich wäre.

Der Regelfall ist also eher, das die Betroffenen entweder früher ganz gut verdient haben und die Immobilie längst abbezahlt ist, oder aber das sie eine grössere Erbschaft gemacht haben. Also entweder die Immobilie direkt geerbt haben oder sie davon kaufen konnten.

Natürlich ist ein Rentner der von 880€ Rente leben muss, aber eine selbstgenutzte Immobilie und noch so 35.000€ Tagesgeld und 85.000€ Wertpapierdepot hat nicht wirklich reich. Aber man kann ganz gut davon leben. Denn für grössere Anschaffungen und dringend notwendige Reperaturen kann man dann ja die Ersparnisse anzapfen.

Wenn man die gesparte Kaltmiete mit so 525€ und die im Ruhestand nicht mehr nötigen Fahrten zur Arbeit und Arbeitsverpflegung mit so 225€ ansetzt, und nochmal 50€ wegen der billigeren Kfz-Versicherung, dann hat der 880€ Rentner soviel Kaufkraft wie in junger, immobilienloser Arbeitnehmer der 1.680€ netto verdient.

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Shonsu

Hier noch ein irrsinnige Regelung aus dem Baurecht:

 

Freunde von mir haben eine älteres Bauernhaus (Bruchbude) in einem Dorf gekauft. Sie durften es nicht komplett abreisen und in gleicher größe wieder aufbauen, da bei Neubauten eine 2m Abstandsregel zur Grundstücksgrenze gilt. 

 

Konsequenz war:

Ein Abriss bis auf die Grundmauern, trockenlegung des Kellers und "Neubau" auf dem alten Keller. Hat natrülcih deutlich mehr gekostet als das Haus abzureißen und neu zu bauen. Von der eingeschränkten Nutzungsfähigkeit des alten Kellers im Verhältnis zu einem neuen Keller wollen wir gar nicht reden. 

 

Hier fände ich eine Regelung sinnvoll, die sagt, dass bestehendes "Bauvolumen" abgerissen und wieder aufgebaut werden darf.

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Rubberduck
vor einer Stunde von Shonsu:

Hier fände ich eine Regelung sinnvoll, die sagt, dass bestehendes "Bauvolumen" abgerissen und wieder aufgebaut werden darf.

 

Ist das nicht mittlerweile so?

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