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Metasom

Besteuerung bei Beteiligungen des Bundes und der Länder

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Metasom
· bearbeitet von Metasom

Ist der Bund verpflichtet bei Beteiligungen wie bei der Commmerzbank oder Deutschen Post oder eigene Bundesländer wie Niedersachsen bei VW Steuern auf Veräußerungsgewinnen oder Dividenden zu zahlen?

 

Rational gesehen, müsste der Bund keine Steuern entrichten. Aber die Länder waren nach meiner Logik davon nicht befreit. 

 

Hat jemand dazu etwas genaueres? Die Beteiligungen des Bundes unterliegen wohl nach § 2 BSchuWG  der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH. Dann wäre die Art der Besteuerung üblich wie jede andere. Nur was passiert mit den Beteiligungen der Länder? 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Kommt darauf an. Ggf liegen die Papiere in ner bga des Landes. Mangels Befreiungsvorschrift müsste das Land also Ertragssteuern zahlen an sich selbst. Würde dann den Topf der zu verteilenden Steuern erhöhen, der Rest bliebe im Land.

 

Ansonsten auf die Broschüre von Bayern im Anhang verwiesen:

Broschuere_Besteuerung_der_oeffentlichen_Hand.pdf

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Metasom
· bearbeitet von Metasom
vor 25 Minuten von Bassinus:

Ansonsten auf die Broschüre von Bayern im Anhang verwiesen:

Vielen Dank. Hier sind die beiden BMF-Schreiben.

 

Das Halten von Beteiligungen an Mitunternehmerschaften durch die öffentliche Hand wird wohl als Betrieb gewerblicher Art definiert und ist damit steuerpflichtig. 

 

https://datenbank.nwb.de/Dokument/698538/

https://datenbank.nwb.de/Dokument/615621/

 

Ist nur ein perplexes Konstrukt, dass man an sich selbst Steuern zahlen muss. 

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Bassinus
vor 32 Minuten von Metasom:

Ist nur ein perplexes Konstrukt, dass man an sich selbst Steuern zahlen muss. 

Liegt halt am Föderalismus und der Verteilung der jeweiligen Steuern auf Ebene Bund/Land und Kommunen. Mit der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im 2b kommt ja auch noch die Verteilung zur EU mit dazu ;)

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