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johanna-maria

Verlustvortrag/Sparerfreibetrag

Empfohlene Beiträge

johanna-maria
· bearbeitet von johanna-maria

Hallo,

 

ich habe 2 Zertifikate der CS mit Verlust ( ca. 4.500 Euro) verkauft.

Das wird dann ja wohl in den sonstigen Verlusttopf eingestellt.

Hier bei Institut 1 habe ich noch Sparerpauschbetrag von 500 € - per jetzt mit ca. 800 € in Anspruch genommen, d.h.ca. 80 € KAP gezahlt.

Daraufhin dürfte dann eine Erstattung kommen.

Bei einem anderen Institut 2 habe ich eine Freistellung von  1.102 €-in Anspruch mit ca. 1000 Euro.

Wird der Verlusttopf bei Institut 1 automatisch immer weiter vorgetragen ?

Wäre es besser den Sparerpauschbetrag  bei Institut 2 auf 1.602 € zu erhöhen und hier evtl. noch den ganzen Sparerfreibetrag zu nutzen ?

Oder geht das nicht. Muß ich bei Institut 1 eine Verlustbescheinigung beantragen für die Steuererklärung     

 

... oh sorry ich habe es im Forum gefunden.

Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte ich den kompletten Freibetrag ( 1602) auf Institut 2.übertragen und bis Jahresende noch ausschöpfen. Bei Institut 2 greift der sonstige Verlusttopf für alles was schon an Erträgen geflossen ist und was noch kommt, richtig ? Und machen muss ich am Jahresende nichts, der Rest wird automatisch auf das Folgejahr übertragen? Verlustbescheinigung für die Steuer auch nicht ,?

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Mick79

Nicht ganz klar was da jetzt wo ist.

Wenn die Verluste bei #1 sind dann werden die Gewinne verrechnet und der Freibetrag ist wieder ungenutzt.

Den solltest du dann sofort löschen. Das geht nämlich nur wenn er nicht in Anspruch genommen wurde.

Dann kannst du den vollen FB bei #2 angeben.

Verlustbescheinigung brauchst du nur wenn du zwischen Banken verrechnen willst. Das ist hier unnötig.

Der restliche Verlust wird automatisch bei der Bank vorgetragen.

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johanna-maria

Ok, wenn bei 1aber ein FA von 500 € schon unterjährig ausgeschöpft ist und jetzt erst die Verluste realisiert werden wird dann der FA quasi wieder frei und kann zu 2 transferiert werden und da genutzt werden? Verluste bei 1 werden automatisch durch den Topf nach 2023 fortgeschrieben. Korrekt ?

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chirlu
vor 6 Minuten von johanna-maria:

wird dann der FA quasi wieder frei

 

Ja.

 

vor 6 Minuten von johanna-maria:

Verluste bei 1 werden automatisch durch den Topf nach 2023 fortgeschrieben.

 

Ja.

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Mick79

Alles richtig.

Wenn die Bank mit spielt. Bei manchen ist Löschen ein Drama oder nicht möglich. Zur Not auf 1 Euro reduzieren.

 

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beamter97
vor einer Stunde von Mick79:

Zur Not auf 1 Euro reduzieren.

.. auf 0 (NULL) € setzen.

 

im übrigen gilt: Verlustverrechnung vor Freibetrag.

Wenn die in diesem Jahr noch erwarteten Erträge kleiner sind als der dzt.verbleibende Verlustvortrag, ist die Höhe das FSA egal, da er nicht in Anspruch genommen wird. Man sollte aber überlegen, ihn auf das Jahresende zu befristen. Wenn dann im nächsten Jahr der Verlustvortrag verbraucht ist, kann man ja immer noch einen FSA nachschieben.

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Mick79
vor 2 Minuten von beamter97:

.. auf 0 (NULL) € setzen.

 

Das dürfte dir aber schwer fallen.   :)

 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Nö!

wegen der 200€ Liquiditätsvorteil unterjährig mache ich den Aufwand mit den FSA erst gar nicht.

Ich stelle bei den Banken keine FSA und lass die Finanzverwaltung den Pauschbetrag erst in der Veranlagung berücksichtigen.

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Mick79

Welcher Aufwand? Das richtet man einmal ein und fertig.

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chirlu
vor 30 Minuten von beamter97:

wegen der 200€ Liquiditätsvorteil unterjährig mache ich den Aufwand mit den FSA erst gar nicht.

 

Ich finde den Aufwand, eine Anlage KAP einzureichen, höher als den Aufwand, Freistellungsaufträge zu steuern. So unterscheiden sich die Menschen. ;)

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beamter97

da ich die Anlage KAP aus anderen Gründen in jedem Fall einreichen muß, ist das kein Mehraufwand.

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johanna-maria

Was passiert jetzt mit der schon einbehaltener Kapitalertragssteuer bei Institut 1, wo jetzt der gesamte Verlust zu  Buche steht ?  

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

wird dir vom Broker erstattet.

Das handhabt aber jeder Broker anders: einige optimieren das Steuerkonto bei jeder Buchung, andere erst wenn ein Mindestbetrag erreicht ist, andere zum Quartalsende.

Pflicht ist aber, das spätestens vor Ausstellen der Steuerbescheinigung zu machen.

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Belgien
Am 6.10.2022 um 11:07 von beamter97:

 

Pflicht ist aber, das spätestens vor Ausstellen der Steuerbescheinigung zu machen.


Kleine Korrektur: Die Verpflichtung des Gesetzgebers legt den Banken die Durchführung einer steuerlichen Verrechnung zum 31.12. eines Jahres auf. Die meisten Banken machen dies jedoch freiwillig in kundenfreundlicherer Art und Weise. 

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beamter97
vor 2 Stunden von Belgien:


Kleine Korrektur: Die Verpflichtung des Gesetzgebers legt den Banken die Durchführung einer steuerlichen Verrechnung zum 31.12. eines Jahres auf.

Das muß aber nicht bis zum 31.12. eines Jahres auch gebucht sein.

 

wenn ich bei der comdirect den FSA zum spätestmöglichen Zeitpunkt stelle, ist das gar nicht möglich.

 

Screenshot 2022-10-09 at 00-50-04 Freistellungsauftrag für Kapitalerträge comdirect magazin.png

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