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millionendieb

Hausfrau = Arbeitslos?

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millionendieb

Hallo zusammen,

wie sollte eine Hausfrau bei der Arbeitsagentur geführt werden? Arbeitslos melden geht ja nicht, muss man sich dann wegen der Rente

Arbeitslos ohne Arbeitssuche/Bezüge melden oder spielt das dann auch keine Rolle?


Danke

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migieger
· bearbeitet von migieger
Ergänzung

"Arbeitsuchend", wenn Hausfrau Arbeit sucht...

Rentenpunkte gibt's i.d.R. nur bei sozialversicherungspflichtigen Jobs.
 

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Tenno

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morini
· bearbeitet von morini
vor 51 Minuten von migieger:

"Arbeitsuchend", wenn Hausfrau Arbeit sucht...

Rentenpunkte gibt's i.d.R. nur bei sozialversicherungspflichtigen Jobs.

 

Haben Ausfallzeiten wie Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug überhaupt keinen positiven Effekt in Bezug auf die spätere Rentenhöhe?

 

Wie sieht es aus, wenn jemand nicht arbeiten gehen kann, weil er wegen Krankheit der Eltern im elterlichen Geschäft aushilft und hierfür kein Gehalt erhält und somit auch keinerlei Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt?

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DeWeMe
· bearbeitet von DeWeMe

Für Pflege kann es Rentenpunkte geben:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen_node.html

 

Zitat

Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sie können sich die Pflege auch mit einer anderen Person teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.

Folgende sonstige Voraussetzungen werden von der Pflegekasse der zu pflegenden Person geprüft:

  • Die Pflege muss notwendig sein. Dieses wird vom MDK festgestellt. Die Prüfung erfolgt, sobald der Fragebogen von Ihnen abgegeben wurde.
  • Die zu pflegenden Person hat Anspruch auf Leistungen aus der sozialen (gesetzlichen) oder einer privaten Pflegeversicherung.
  • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.

 

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migieger
· bearbeitet von migieger
Korrektur
vor 2 Stunden von migieger:

Rentenpunkte gibt's i.d.R. nur bei sozialversicherungspflichtigen Jobs.

 

vor 1 Stunde von morini:

Haben Ausfallzeiten wie Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug überhaupt keinen positiven Effekt in Bezug auf die spätere Rentenhöhe?

 

Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, Rentenpunkte gibt es gg. entspr. Einzahlungen. Renten ohne eigene Beitragszahlungen (Mütterrente usw.) werden vom Bund ausgeglichen (zumindest im Prinzip).

Sollten, aus welchen Gründen auch immer, keine oder nur geringe Beitragszahlungen in die Rentenversicherung möglich gewesen sein, gibt's in D die "Grundsicherung"...
 

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DarkBasti

Wenn sich eine die Frau arbeitssuchend meldet, muss sie gewillt sein die Arbeitslosigkeit zu beenden. Sonst kann es zu Sperrzeiten kommen.

Sie kann sich als Hausfrau melden. Dann steht ihr kein Geld zu, wird aber auch nicht vom AA genervt.

 

Wenn sie verheiratet und ihr Mann versicherungspflichtig beschäftigt ist, bekommt sie die Hälfte an Rentenpunkte.

 

So im groben, sind die Regelungen. Es gibt da noch ein paar Ausnahmen wie die genannte Pflege von Angehörigen. Aber da muss man schon tief in der Materie stecken, um beraten zu können.

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 2 Stunden von DarkBasti:

Wenn sie verheiratet und ihr Mann versicherungspflichtig beschäftigt ist, bekommt sie die Hälfte an Rentenpunkte.

… sofern die Ehe geschieden und ein entsprechender Versorgungsausgleich durchgeführt wird. 
 

Andernfalls bekommt sie, vorbehaltlich der schon zum Teil genannten Sonderfälle, nichts.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 11 Stunden von Cando:
vor 14 Stunden von DarkBasti:

Wenn sie verheiratet und ihr Mann versicherungspflichtig beschäftigt ist, bekommt sie die Hälfte an Rentenpunkte.

… sofern die Ehe geschieden und ein entsprechender Versorgungsausgleich durchgeführt wird. 

Wobei eine verheiratete Hausfrau ohne (viele) eigene Rentenpunkte auch geringfügig abgesichert ist durch die Witwenrente, wenn der Mann mit vielen Punkten stirbt. Reichen wird das aber in der Regel auch nicht, vor allem nicht die "kleine Witwenrente" (=25% der eh schon niedrigen Erwerbsminderungsrente, in der Realität oft nur so 50-200€/Monat).

vor 17 Stunden von morini:

Wie sieht es aus, wenn jemand nicht arbeiten gehen kann, weil er wegen Krankheit der Eltern im elterlichen Geschäft aushilft und hierfür kein Gehalt erhält und somit auch keinerlei Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt?

Wenn die Eltern das Geschäft nicht mehr führen können, müssten sie das Kind sozialversicherungspflichtig einstellen. Wenn das Geschäft dafür nicht gut genug läuft, dann sollten die Eltern über eine Geschäftsaufgabe nachdenken. Wenn das Kind aus bei der Selbstständigkeit der Eltern mitmacht, dann ist es auch selbstständig -> keine Sozialversicherung, das Kind muss sich selbst um seine Altersvorsorge kümmern oder landet in der Altersarmut.

vor 17 Stunden von morini:

Haben Ausfallzeiten wie Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug überhaupt keinen positiven Effekt in Bezug auf die spätere Rentenhöhe?

"Arbeitslos" (im Jobcenter-Sprech "arbeitssuchend") ist man nur, wenn man sich beim Jobcenter meldet und bereit ist Jobs anzunehmen. Wenn man sich nicht arbeitssuchend meldet, wird man in Ruhe gelassen, bekommt aber weder monatlich Geld noch erwirbt irgendwelche Rentenansprüche. Wer als Privatier/Hausfrau/Lebenskünstler nicht freiwillig monatlich in die Rentenkasse einzahlt, sammelt weder Rentenpunkte noch Rentenzeiten. Dann wird auch kein Anspruch erworben. Einzige Ausnahme für Hausfrauen sind die Kindererziehungszeiten und ggf. Pflegezeiten.

 

Jahrelang Hausfrau zu bleiben ist heutzutage ein sicherer Weg in die Altersarmut...

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s1lv3r
vor 54 Minuten von slowandsteady:

Jahrelang Hausfrau zu bleiben ist heutzutage ein sicherer Weg in die Altersarmut...

 

... und früher war es das nicht? Weil früher die Scheidungsquote noch sehr viel niedriger war, oder warum? 

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Warren vom Rhein
vor 7 Minuten von s1lv3r:

 

... und früher war es das nicht? Weil früher die Scheidungsquote noch sehr viel niedriger war, oder warum? 

Ist auch früher so gewesen...sehe ich an meiner Mutter.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 9 Minuten von s1lv3r:

... und früher war es das nicht? Weil früher die Scheidungsquote noch sehr viel niedriger war, oder warum?

 

Im Scheidungsfall wohl vor allem, weil es früher einen sehr viel umfangreicheren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gab. Im Todesfall wegen der „großen“ Witwenrente. Aber wie @Warren vom Rhein schon sagte, auch früher war Altersarmut nicht fern.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 17 Minuten von s1lv3r:

... und früher war es das nicht? Weil früher die Scheidungsquote noch sehr viel niedriger war, oder warum? 

Unter anderem. Ist natürlich auch nicht toll, wenn man beim Mann bleiben musste, weil man finanziell auf ihn angewiesen war.

 

Außerdem gab es früher in der Regel mehr Unterhalt nach einer Scheidung, da galt noch "einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin"...

 

Es gibt auch noch andere Gründe:

Zitat

Bis 1977 blieb es dem Ehemann per Gesetz vorbehalten, seine Zustimmung zu verweigern, wenn seine Frau arbeiten wollte. Als typische Frauenberufe galten Lehrerin, Krankenschwester oder Verkäuferin, weitergehende Ambitionen waren meist außerhalb der gesellschaftlichen Vorstellungswelt.

Die DDR war da übrigens fortschrittlicher als Westdeutschland, dort haben fast alle Frauen bald nach der Geburt wieder gearbeitet. Auch heute noch ist das Modell "Hausfrau" überwiegend in Westdeutschland zu finden, im Osten sind viel mehr Frauen berufstätig. Natürlich könnte das auch wirtschaftliche Gründe haben aufgrund der niedrigeren Löhne in Ostdeutschland...

 

Aber jetzt wird es mal wieder off-topic...

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morini
· bearbeitet von morini
vor 12 Stunden von slowandsteady:

Wenn die Eltern das Geschäft nicht mehr führen können, müssten sie das Kind sozialversicherungspflichtig einstellen. Wenn das Geschäft dafür nicht gut genug läuft, dann sollten die Eltern über eine Geschäftsaufgabe nachdenken. Wenn das Kind aus bei der Selbstständigkeit der Eltern mitmacht, dann ist es auch selbstständig -> keine Sozialversicherung, das Kind muss sich selbst um seine Altersvorsorge kümmern oder landet in der Altersarmut.

 

Ist das schon immer so gewesen, oder haben sich die Bedingungen verschlechtert?

 

vor 12 Stunden von slowandsteady:

Wobei eine verheiratete Hausfrau ohne (viele) eigene Rentenpunkte auch geringfügig abgesichert ist durch die Witwenrente, wenn der Mann mit vielen Punkten stirbt. Reichen wird das aber in der Regel auch nicht, vor allem nicht die "kleine Witwenrente" (=25% der eh schon niedrigen Erwerbsminderungsrente, in der Realität oft nur so 50-200€/Monat).

 ......

Jahrelang Hausfrau zu bleiben ist heutzutage ein sicherer Weg in die Altersarmut...

 

Ich bin immer davon ausgegangen, dass nicht berufstätige Ehefrauen im Scheidungsfall bzw. im Todesfall des berufstätigen Ehegatten automatisch 40 % der Rentenansprüche erhalten. So kann man sich täuschen....

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Beginner81
vor 11 Stunden von slowandsteady:

das Modell "Hausfrau"


Wenn dann nur das "Modell" Patrick Süskind: Ein Buch schreiben und dann der (angeblich) perfekte Hausmann werden. ;)

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 11 Stunden von morini:

dass nicht berufstätige Ehefrauen im Scheidungsfall bzw. im Todesfall des berufstätigen Ehegatten automatisch 40 % der Rentenansprüche erhalten

Im Scheidungsfall werden die Rentenpunkte die zwischen Ehebeginn und Ende der Ehe (i.d.R. 1 Jahr nach Trennung) erwirtschaftet worden sind, gleichmäßig aufgeteilt. Man erhält aber nicht die Ansprüche aus den Zeiten von vor der Ehe. Ist man von 18 bis 67 verheiratet, kriegt man also sogar 50% der Punkte. Ist man zB nur von 32 bis 34 verheiratet, kriegt man kaum Punkte ausgeglichen.

 

Im Todesfall werden keine Punkte übertragen, sondern es gibt nur die Witwenrente, die sich prozentual zur "Erwerbsunfähigkeitsrente" des Verstorbenen berechnet und in eine "große" und "kleine" aufteilt. Das reicht aber in der Regel nicht zum Leben, da es oft nur wenige Hundert Euro pro Monat sind und die kleine Witwenrente wird auch nur 24 Monate gezahlt. Siehe hier: Rechtliche Regeln bei der Witwenrente | Sozialverband VdK Deutschland e.V.

vor 11 Stunden von morini:

Ist das schon immer so gewesen, oder haben sich die Bedingungen verschlechtert?

Soweit ich weiß, sind Selbständige schon immer grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig und sind für ihre Absicherung gegen berufliche und krankheitsbedingte Risiken sowie für die Alterssicherung selbst verantwortlich. Was sich im Vergleich zu früher vllt. geändert hat, ist, dass es viele prekäre Selbstständige gibt, die wenig bis nichts zurücklegen können (zB selbstständige Paketzusteller). Für das Übernehmen/Aushelfen im Unternehmen der Eltern gibt und gab es jedenfalls noch nie staatliche Kompensation, das ist Geschäftsrisiko.

Finanzielle Leistungen gibt es nur von der Pflegeversicherungen für das häusliche Pflegen der Eltern selbst - wenn eine entsprechende Pflegestufe von mindestens 2 festgestellt wurde. Die Pflegestufen wurden irgendwann mal geändert, als ich Zivi war gab es glaube ich nur 3, jetzt 5.

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chirlu

Es gibt noch die (wenig genutzte) Möglichkeit des Rentensplittings, u.U. auch nach dem Tod eines Partners.

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Sapine
vor 3 Stunden von slowandsteady:

Im Todesfall werden keine Punkte übertragen, sondern es gibt nur die Witwenrente, die sich prozentual zur "Erwerbsunfähigkeitsrente" des Verstorbenen berechnet und in eine "große" und "kleine" aufteilt. Das reicht aber in der Regel nicht zum Leben, da es oft nur wenige Hundert Euro pro Monat sind und die kleine Witwenrente wird auch nur 24 Monate gezahlt. Siehe hier: Rechtliche Regeln bei der Witwenrente | Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Zusätzlich werden auf die Witwenrente eigene Einkünfte (Gehalt, Altersrente) teilweise angerechnet. D.h. wer zu viel verdient, bekommt weniger Witwenrente. Das "zu viel" wird je nach Höhe der Witwenrente recht schnell erreicht. 

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Tenno

Wie sagt Mr. Spock immer: Faszinierend.

Was sich hier für ein Faden entwickelt, aufgrund einer Frage zur Meldung bei der AfA!

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morini
· bearbeitet von morini
vor 11 Stunden von slowandsteady:

Im Scheidungsfall werden die Rentenpunkte die zwischen Ehebeginn und Ende der Ehe (i.d.R. 1 Jahr nach Trennung) erwirtschaftet worden sind, gleichmäßig aufgeteilt. Man erhält aber nicht die Ansprüche aus den Zeiten von vor der Ehe. Ist man von 18 bis 67 verheiratet, kriegt man also sogar 50% der Punkte. Ist man zB nur von 32 bis 34 verheiratet, kriegt man kaum Punkte ausgeglichen.

 

Im Todesfall werden keine Punkte übertragen, sondern es gibt nur die Witwenrente, die sich prozentual zur "Erwerbsunfähigkeitsrente" des Verstorbenen berechnet und in eine "große" und "kleine" aufteilt. Das reicht aber in der Regel nicht zum Leben, da es oft nur wenige Hundert Euro pro Monat sind und die kleine Witwenrente wird auch nur 24 Monate gezahlt. Siehe hier: Rechtliche Regeln bei der Witwenrente | Sozialverband VdK Deutschland e.V.

 

Was die Rentenhöhe anbelangt, ist es ist für mich vollkommen unverständlich, dass eine Scheidung sich finanziell sehr viel lukrativer auswirkt als der Tod des Ehegatten.

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cjdenver
vor 55 Minuten von morini:

 

Was die Rentenhöhe anbelangt, ist es ist für mich vollkommen unverständlich, dass eine Scheidung sich finanziell sehr viel lukrativer auswirkt als der Tod des Ehegatten.

Also besser schonmal die Scheidungspapiere vorbereiten wenn die bessere Haelfte gen Krankenhaus transportiert wird ;)

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morini
· bearbeitet von morini
vor 39 Minuten von cjdenver:

Also besser schonmal die Scheidungspapiere vorbereiten wenn die bessere Haelfte gen Krankenhaus transportiert wird ;)

 

Da ist etwas Wahres dran! Auch wenn es moralisch gesehen sicherlich nicht die feine englische Art ist....

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Cando
· bearbeitet von Cando

 

vor 2 Stunden von morini:

 

Was die Rentenhöhe anbelangt, ist es ist für mich vollkommen unverständlich, dass eine Scheidung sich finanziell sehr viel lukrativer auswirkt als der Tod des Ehegatten.

Es geht aber nicht darum, was „lukrativer“ ist, sondern wie viele Rentenpunkte die Ehegatten gemeinsam erwirtschaftet haben und wie sie sie untereinander aufteilen… Oder anders gesagt: die Versichertengemeinschaft kann nicht mehrfach belastet werden, obwohl nur ein Ehegatte eingezahlt hat.

 

In der Ehe bestehen gegenseitige Unterhaltspflichten. Die Ehegatten müssen sich also die Rentenpunkte effektiv zu Lebzeiten teilen. Stirbt ein Ehegatte, gibt es ggf. eine Witwenrente. Das ist aber keine Rente aus eigenem, sondern aus übergegangenem Recht, rührt also letztlich auch aus der Anwartschaft des verstorbenen Ehegatten.

 

Im Fall der Scheidung teilt das Familiengericht die Rentenpunkte und jeder geht seines Weges. Aus einer Anwartschaft werden also zwei, aber in Summe werden sie dadurch nicht größer.

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Okabe

Ist halt alles Quatsch mit Käse.

 

Besser wäre: sobald geheiratet wird, bekommt eben bei Zugewinngemeinschaft jeder 50% der erbrachten Rentenpunkte. Dann muss auch nix aufgeteilt werden bei einer Scheidung. Wenn das im Alter beim Tod des Partners nicht reicht, dann muss man zusätlich absichern und das kostet dann eben extra. So wie es aktuell ist zahlen Singles für Ehepaare drauf. Man kann ja auch Ehen finanziell fördern, aber dann ordentlich über das Steuersystem und nicht indirekt über Rentenbeiträge.

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Sapine

Das Modell Witwenrente ist "historisch gewachsen". Es gab nicht nur Zeiten wo der Mann der Frau vorschreiben konnte, ob sie arbeitet oder nicht. Es gab auch Zeiten wo nur einer aus der Ehe arbeiten durfte und nicht zuletzt gab es in der Mitte des letzten Jahrhunderts keine nennenswerte Kinderbetreuung, die über ein paar Stunden am Vormittag hinaus ging. Ja ich denke noch in den 60ern des letzten Jahrhunderts war es möglich und auch weit verbreitet, dass Frauen sich nach Eheschließung ihre Rentenanwartschaft auszahlen ließen, um Geld für die Familie frei zu machen. Frauen waren also nahezu zwangsläufig an Kinder und Küche gekettet und das war gesellschaftlich und rechtlich so gewollt. Es braucht Zeit bis eine geänderte Arbeitsaufteilung in der Familie sich auch in den Erwerbsbiographien der Neurentner widerspiegelt. 

 

Die Witwen-/Witwerrente werden bereits seit 1986 eingeschränkt, wo eingeführt wurde, dass eigenes Einkommen teilweise angerechnet wird. 2001 wurden die Bedingungen weiter eingeschränkt. Mit Blick auf die sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sicher ein Schritt in die richtige Richtung aber vergesst nicht, dass es Zeit braucht, bis Erwerbsbiographien von Frauen die dem alten Modell folgten in Rente sind. In dem Kontext sind die Verschlechterungen im Bereich Witwen/Witwer-Rente für die jüngeren Jahrgänge sicher ein richtiger Schritt und in einigen Jahrzehnten kann man vielleicht weiter gehen, wenn auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen passen.

 

Der Versorgungsausgleich bei Scheidung kostet die Rentenversicherung nichts, wenn man von ein wenig Verwaltungsarbeit absieht.

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