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DK7

PC Ratenkauf Steuererklärung

Empfohlene Beiträge

DK7

Guten Abend zusammen,

 

als frischgebackener Selbstständiger tu ich mich mit Steuern doch etwas schwierig und solange die Auftragslage sagen wir überschaubar ist, kommt ein Steuerberater leider noch nicht in Frage. Daher habe ich mir Lexoffice geschnappt und stehe aktuell vor einen für mich großen Rätsel.

 

Ich hoffe ihr Profis könnt mir einen Tipp geben :)

 

Ich habe im September diesen Jahres ein PC ausschließlich für die Arbeit auf Raten finanziert. Ich weiß, der ein oder Andere wird, sagen wenn es schon mit Raten anfängt, kann das nichts werden ^^ aber ich kann mein Job nur so ausführen und da ich sofort loslegen muss hatte ich keine Option um vorher lange zu sparen. 

 

Nun habe ich eine Gesamtsumme von 1700 Euro. Diese zahle ich monatlich über 2 Jahre ab. 

 

Ich hatte jetzt bei Google gelesen, dass die Abschreibung seit der Corona-Situation nicht mehr über mehrere Jahre stattfinden muss sondern auf 1 Jahr verkürzt wurde. 

 

Außerdem hatte ich irgendwo gelesen (was ich leider nicht wiederfinde), dass ich, da es sich um eine Art Kredit handelt, den ich durch en Ratenkauf aufgenommen habe, die Gesamtsumme bereits voll absetzen kann, statt die monatlichen Raten immer als einzelne Ausgabe anzugeben.

 

Die Fragen, die ich jetzt nicht beantwortet bekomme egal wo ich auch suche ist:

 

1. Kann ich wirklich die 1700 Euro auf einmal absetzen, obwohl ich diesen Betrag noch nicht gezahlt habe?

2. Wenn ich diesen Betrag gesamt absetzen kann, in welcher Kategorie trage ich diesen Betrag ein? Einfach nur als sonstige Ausgaben bzw. Büromaterial?

3. Was mache ich mit den monatlichen Zahlungen von meinem Konto? Werden die im Steuerprogramm zu einem Geldtransit? Weil sie können ja nicht noch einmal als Ausgabe verbucht werden, oder wird das dann eine Art Einnahme?

4. Bei Lexoffice kann ich neue Belege als bezahlt setzen allerdings kann ich dann nur "Überweisung" und "Privat" auswählen. Ist die Gesamtsumme, wenn ich sie als Beleg anlege dann über Privat bezahlt? Weil Überweisung geht ja nicht, dann will Lexoffice an ein Fremdkonto den Betrag überweisen. Aber ich muss diesen Beleg als bezahl markieren, damit er auch bereits angerechnet wird und nicht offen bleibt.

 

Ich weiß die Fragen nach Lexoffice-Funktionen sind wohl zu speziell und ich erwarte natürlich keinesfalls, dass mir jemand hierzu ganz genau erklären kann was ich zu tun habe. Aber da ich vermute, dass in allen Steuerprogrammen die Dinge ähnlich oder vielleicht sogar gleich gehandhabt werden, hoffe ich, dass ihr mir allgemein mit den richtigen Zuordnungen helfen könnt. 

 

Ich bedanke vielmals für eure Zeit und Unterstützung und wünsche einen schönen Dienstag Abend :)

 

 

 

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
vor 1 Stunde von DK7:

Guten Abend zusammen,

...

Nun habe ich eine Gesamtsumme von 1700 Euro. Diese zahle ich monatlich über 2 Jahre ab. 

...

Die Fragen, die ich jetzt nicht beantwortet bekomme egal wo ich auch suche ist:

 

1. Kann ich wirklich die 1700 Euro auf einmal absetzen, obwohl ich diesen Betrag noch nicht gezahlt habe?

2. Wenn ich diesen Betrag gesamt absetzen kann, in welcher Kategorie trage ich diesen Betrag ein? Einfach nur als sonstige Ausgaben bzw. Büromaterial?

3. Was mache ich mit den monatlichen Zahlungen von meinem Konto? Werden die im Steuerprogramm zu einem Geldtransit? Weil sie können ja nicht noch einmal als Ausgabe verbucht werden, oder wird das dann eine Art Einnahme?

4. Bei Lexoffice kann ich neue Belege als bezahlt setzen allerdings kann ich dann nur "Überweisung" und "Privat" auswählen. Ist die Gesamtsumme, wenn ich sie als Beleg anlege dann über Privat bezahlt? Weil Überweisung geht ja nicht, dann will Lexoffice an ein Fremdkonto den Betrag überweisen. Aber ich muss diesen Beleg als bezahl markieren, damit er auch bereits angerechnet wird und nicht offen bleibt.

 

Ich weiß die Fragen nach Lexoffice-Funktionen sind wohl zu speziell und ich erwarte natürlich keinesfalls, dass mir jemand hierzu ganz genau erklären kann was ich zu tun habe. Aber da ich vermute, dass in allen Steuerprogrammen die Dinge ähnlich oder vielleicht sogar gleich gehandhabt werden, hoffe ich, dass ihr mir allgemein mit den richtigen Zuordnungen helfen könnt. 

 

Ich bedanke vielmals für eure Zeit und Unterstützung und wünsche einen schönen Dienstag Abend :)

 

Vorweg, eine steuerliche Beratung ist hier (den meisten) nicht erlaubt.

Ich gebe daher meine persönliche Meinung wieder und berate nicht.

 

Was Du fragst ist eigentlich schon ein halber Buchhaltungskurs, aber ich versuche das mal trotzdem zu machen.

Die Antworten sind leider wegen von Dir unzureichend genannten Daten etwas oberflächlich. 

 

Zu Deinen Fragen:

1.) Jein, siehe Link. Du kannst die Anschaffungskosten pro Rata temporis abschreiben. D.h. es stellt sich die Frage, WANN Du den Computer gekauft hast.

 

Hier bitte nachlesen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Da Du kein Kaufdatum genannt hast, kann Dir hier keiner exakt die Beträge nennen. Ich gehe aber davon aus, dass Du nicht in den ersten zwei Wochen des Jahres gekauft hast.

Du kannst für jeden vollen Monat der Nutzung in 2022 eine Afa berechnen.

Du buchst dann z.B. monatlich jeweils eine Rate (1700 / 12)

per Soll Afa Abschreibung EUR 141,67 an Haben Anlagengut EUR 141,67

(Natürlich nur, bis das Anlagengut auf Null ist.)

 

2.) Prinzipiell must Du das Anlagegut vorher natürlich aktivieren. Da must Du mal gucken, welche Kategorien es bei Deinem Programm so gibt, aber Büroausstattung oder IT oder so sollte dabei sein.

Hier must Du prinzipiell erst einmal den Eingang buchen.

 

per Soll Anlagengut EUR 1700 an Haben Kreditor Lieferant/Händler EUR 1700

 

Dann steht ein Betrag auf der Aktiv und Passivseite Deiner Bilanz EUR 1.700

Der Buchungssatz muss aber alle Kosten beinhalten, die Du hattest. Ich kann und will hier nicht in Detail gehen, aber Versandkosten gehören z.B. zum Kaufpreis und sind mit zu aktivieren. D.h. Dein o.g. Betrag von 1700 kann natürlich höher (Versandkosten  und Zubehör etc.) oder niedriger (Rabatte, Skonti etc.) sein, dafür müßte man die Details kennen.

 

3.) Du buchst einen Geldausgang und verringerst dadurch Dein Bankguthaben und Deine Verbindlichkeit beim Lieferanten 

per Soll Kreditor Lieferant an Haben Bank/Kasse.

Die Rate sollte die o.g. 141,67 und sehr wahrscheinlich eine Zinskomponente beinhalten, wenn der Zins nicht Null ist.

Dann würde die Buchung vielleicht  (Beispiel Zins mi 8,33 angenommen) so aussehen:

 

per Soll Kreditor Lieferant/Händler EUR 141,67

per Soll Zinsaufwand EUR 8,33

an Haben Bank/Kasse EUR 150,00

Bis der Ratenkredit getilgt ist.

 

4.) Ich kenne das Programm nicht.

 

Ansonsten google mal die einschlägigen Buchhaltungsseiten im Internet, da müßten solche Fälle auch (und wahrscheinlich didaktisch besser) aufgeführt sein.

 

In der Hoffnung keinen Fehler zu dieser späten Stunde gemacht zu haben, Dir viel Erfolg bei der Selbstständigkeit!

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DK7
vor 44 Minuten von John Silver:

Vorweg, eine steuerliche Beratung ist hier (den meisten) nicht erlaubt.

Ich gebe daher meine persönliche Meinung wieder und berate nicht.

 

Was Du fragst ist eigentlich schon ein halber Buchhaltungskurs, aber ich versuche das mal trotzdem zu machen.

Die Antworten sind leider wegen von Dir unzureichend genannten Daten etwas oberflächlich. 

 

Zu Deinen Fragen:

1.) Jein, siehe Link. Du kannst die Anschaffungskosten pro Rata temporis abschreiben. D.h. es stellt sich die Frage, WANN Du den Computer gekauft hast.

 

Hier bitte nachlesen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Da Du kein Kaufdatum genannt hast, kann Dir hier keiner exakt die Beträge nennen. Ich gehe aber davon aus, dass Du nicht in den ersten zwei Wochen des Jahres gekauft hast.

Du kannst für jeden vollen Monat der Nutzung in 2022 eine Afa berechnen.

Du buchst dann z.B. monatlich jeweils eine Rate (1700 / 12)

per Soll Afa Abschreibung EUR 141,67 an Haben Anlagengut EUR 141,67

(Natürlich nur, bis das Anlagengut auf Null ist.)

 

2.) Prinzipiell must Du das Anlagegut vorher natürlich aktivieren. Da must Du mal gucken, welche Kategorien es bei Deinem Programm so gibt, aber Büroausstattung oder IT oder so sollte dabei sein.

Hier must Du prinzipiell erst einmal den Eingang buchen.

 

per Soll Anlagengut EUR 1700 an Haben Kreditor Lieferant/Händler EUR 1700

 

Dann steht ein Betrag auf der Aktiv und Passivseite Deiner Bilanz EUR 1.700

Der Buchungssatz muss aber alle Kosten beinhalten, die Du hattest. Ich kann und will hier nicht in Detail gehen, aber Versandkosten gehören z.B. zum Kaufpreis und sind mit zu aktivieren. D.h. Dein o.g. Betrag von 1700 kann natürlich höher (Versandkosten  und Zubehör etc.) oder niedriger (Rabatte, Skonti etc.) sein, dafür müßte man die Details kennen.

 

3.) Du buchst einen Geldausgang und verringerst dadurch Dein Bankguthaben und Deine Verbindlichkeit beim Lieferanten 

per Soll Kreditor Lieferant an Haben Bank/Kasse.

Die Rate sollte die o.g. 141,67 und sehr wahrscheinlich eine Zinskomponente beinhalten, wenn der Zins nicht Null ist.

Dann würde die Buchung vielleicht  (Beispiel Zins mi 8,33 angenommen) so aussehen:

 

per Soll Kreditor Lieferant/Händler EUR  

per Soll Zinsaufwand EUR 8,33

an Haben Bank/Kasse EUR 150,00

Bis der Ratenkredit getilgt ist.

 

4.) Ich kenne das Programm nicht.

 

Ansonsten google mal die einschlägigen Buchhaltungsseiten im Internet, da müßten solche Fälle auch (und wahrscheinlich didaktisch besser) aufgeführt sein.

 

In der Hoffnung keinen Fehler zu dieser späten Stunde gemacht zu haben, Dir viel Erfolg bei der Selbstständigkeit!

Hi John Silver,

 

wow vielen Dank für deine schnelle detaillierte Antwort und das um diese Uhrzeit! Das rechne ich dir wirklich hoch an :)

 

Sorry für die Daten, die noch für eine bessere Berechnung gefehlt haben. Kaufdatum war der 2.7.2022.

 

Ich vermute aus den ganzen Begriffen mit Haben, Soll, Kreditor / Lieferant und Co. dass du absolut vom Fach bist. Für mich sind das alles aktuell noch Böhmische Dörfer aber ich bin lernwillig !

 

Bei Lexoffice musste ich mich bisher nicht mit diesen Begriffen beschäftigen (was natürlich gerade am Anfang für Neulinge ein Segen sein kann). 

 

Dort lade ich nur den Beleg hoch, gebe dann die Rechnunsnummer und den Betrag ein und wähle eine von anscheint Hunderttausenden Kategorien wie Bürobedarf oder sonstige Ausgaben etc. aus. Dann habe dort wiederum einen Bank-Bereich der meine kompletten Transaktionen der Bank auflistet und ich kann direkt dort eine Transaktion meines Bankkontos mit dem neuen zuvor erstellen Beleg verbinden. Alles andere macht dann Lexoffice im Hintergrund. 

 

Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich also nicht einfach im Juli 2022 einen Beleg erstellen über 1700,00 Euro. Stattdessen splitte ich das auf 12 Monate - dann ab Juli ? oder darf ich hier schon ab Januar rückwirkend starten? Ok blöde Frage ich glaube ich kenne die Antwort bereits ^^

 

Bedeutet dann final, dass ich 6 Monate (Juli - Dezember) mit 141,67€ also gesamt 850,02€ in 2022 absetzen kann richtig? 

 

Nochmals vielen Dank für deine Unterstützung !

 

Und natürlich eine angenehme Nacht :)

 

 

 

 

 

 

 

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John Silver
vor 13 Stunden von DK7:

Hi John Silver,

 

wow vielen Dank für deine schnelle detaillierte Antwort und das um diese Uhrzeit! Das rechne ich dir wirklich hoch an :)

,...

Und natürlich eine angenehme Nacht :)

 

 

Danke, hat sich aber doch ein Fehler eingeschlichen.

Ich habe übersehen:

"1.4 Es wird nicht beanstandet, wenn abweichend zu § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird."

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Also doch alles in einem Jahr möglich.

Ich schreibe nachher noch einmal etwas dazu.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
Am 19.10.2022 um 01:07 von DK7:

Hi John Silver,

...

 

Hallo DK7,

 

sorry nochmal für die Verwirrung oben, deshalb noch einmal:

Ja, Du kannst die 1700 + Versandkosten + Zubehör auf einmal abschreiben.

 

Falls Du die Kategorien hast würde ich "Computer" oder "IT" oder "Büroausstattung" wählen, das ist alles etwas gleich gut.

 

Leider kenne ich wie gesagt Dein Buchhaltungsprogramm nicht, deshalb weiß ich aktuell nicht wie ich Dir weiter helfen soll.

Ich glaube Buchungssätze etc. helfen Dir nicht weiter oder doch?

Ansonsten frage einfach und ich gucke ob ich Dir helfen kann.

 

Viele Grüße

John

 

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