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Alten Bausparvertrag auszahlen lassen?

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Hallo zusammen,

meine Frau hat einen älteren Bausparvertrag. Dazu folgende Fakten:

Abgeschlossen April 2006
Bausparsumme 15.000€
Sparziel war im Juli 2013 mit 6.400€ erreicht
Sparzinssatz beträgt 1,5%
Durch die Zinsen kommen jedes Jahr knapp 100€ dazu.

Die letzten Jahre kommen immer wieder Angebote, dass man sich das Sparguthaben + Bonus auszahlen lassen kann. Das wäre momentan 7.277€ plus 2.155€ Bonusverzinsung.
Weder wird das Guthaben momentan benötigt, noch die Bausparsumme.




Nun zu den Fragen:

  1. Würde es Sinn machen, sich das Guthaben plus Bonusverzinsung auszahlen lassen und dann woanders anzulegen?
  2. Welche Steuern würden anfallen bei einer Auszahlung?
  3. Kann die Bausparkasse irgendwann kündigen, sodass man keine Bonusverzinsung mehr bekommt? Wann kann die Bausparkasse kündigen?



Was gibt es sonst zu beachten bzw. fehlen weitere Infos?

Vielen Dank

Bauspar.jpg

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hilflos
· bearbeitet von hilflos

nach aktueller Rechtsprechung darf die Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilung oder wenn die Summe kpl eingezahlt ist, kündigen. d.h in Juli 2023 bei dir.

Daher Geld inkl. Bonus nehmen. Bei Festgeld gibt´s derzeit mehr Zinsen. Steuern fallen keine an ; Wohnungsbauprämie muss man separat betrachten

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Cai Shen
vor 44 Minuten von Tworld:

Nun zu den Fragen:

  1. Würde es Sinn machen, sich das Guthaben plus Bonusverzinsung auszahlen lassen und dann woanders anzulegen?
  2. Welche Steuern würden anfallen bei einer Auszahlung?
  3. Kann die Bausparkasse irgendwann kündigen, sodass man keine Bonusverzinsung mehr bekommt? Wann kann die Bausparkasse kündigen?

1. Wenn es woanders mehr Zinsen gibt, selbstverständlich.
Wie oben schon angesprochen, wenn "Sparziel" Zuteilungsreife meint, dann unbedingt vor Sommer 2023 aud das "Angebot" eingehen, den Bausparvertrag zu beenden.
Danach kann alles Mögliche passieren, bis zum Verlust der Bonuszinsen 10 Jahre nach Zuteilungsreife!

 

2. Kapitalertragssteuer, ggf. zzgl. Kirchensteuer, also rund 27% der noch nicht versteuerten Zinsszahlungen (v.a. Bonuszinsen) nach Berücksichtigung des Sparerfreibetrags (nachträglich per Steuererklärung) bzw. des erteilten Freistellungsauftrags.

 

3. Ja, wenn vereinbarte Regelsparbeiträge ausbleiben oder 10 Jahre nach Zuteilung. Alles in der Vergangenheit juristisch bis in die letzte Instanz ausgefochten.

 

 

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satgar
Gerade eben von Cai Shen:

1. Wenn es woanders mehr Zinsen gibt, selbstverständlich.
Wie oben schon angesprochen, wenn "Sparziel" Zuteilungsreife meint, dann unbedingt vor Sommer 2023 aud das "Angebot" eingehen, den Bausparvertrag zu beenden.
Danach kann alles Mögliche passieren, bis zum Verlust der Bonuszinsen 10 Jahre nach Zuteilungsreife!

 

2. Kapitalertragssteuer, ggf. zzgl. Kirchensteuer, also rund 27% der Zinsszahlungen nach Berücksichtigung des Sparerfreibetrags (nachträglich per Steuererklärung) bzw. des erteilten Freistellungsauftrags.

 

3. Ja, wenn vereinbarte Regelsparbeiträge ausbleiben oder 10 Jahre nach Zuteilung. Alles in der Vergangenheit juristisch bis in die letzte Instanz ausgefochten.

Steuern werden auf die Erträge bei Bausparverträgen schon jedes Jahr versteuert. Es erfolgt keine Besteuerung auf die Auszahlungssumme oder auf den Zinsertrag am Ende der Laufzeit. Das passiert schon alles innerhalb der Laufzeit.

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Cai Shen
vor 51 Minuten von Tworld:

Was gibt es sonst zu beachten

Ich würde mal schauen, ob es eine Rückerstattung der Abschlussgebühren bei Verzicht auf das Darlehen in den Bausparbedingungen von 2006 gab.
Nach der Jahrtausendwende war es zwar weitgehend aus den Verträgen verschwunden, evtl. war die Frau noch unter 27 bei Abschluss und dann war der Passus durchaus noch üblich.

vor 5 Minuten von satgar:

Steuern werden auf die Erträge bei Bausparverträgen schon jedes Jahr versteuert.

Bei den angesammelten Bonuszinsen kommt es darauf an, wie diese jährlich ausgewiesen wurden.

Bei der BHW zum Beispiel bis zum Ende gar nicht und dann wurde alles im Auszahlungsjahr versteuert!

Unter Annahme des Darlehens wäre der Bonus nämlich komplett verfallen und daher der Zufluss erst am Ende endgültig vereinbart.

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vanity
vor 2 Minuten von satgar:

Steuern werden auf die Erträge bei Bausparverträgen schon jedes Jahr versteuert. Es erfolgt keine Besteuerung auf die Auszahlungssumme oder auf den Zinsertrag am Ende der Laufzeit. Das passiert schon alles innerhalb der Laufzeit.

Beim Bonus auch? Bei dem steht während der Laufzeit noch gar nicht fest, ob er gewährt wird oder nicht. Also wohl kaum.

 

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satgar
vor 46 Minuten von vanity:

Beim Bonus auch? Bei dem steht während der Laufzeit noch gar nicht fest, ob er gewährt wird oder nicht. Also wohl kaum.

 

Beim Bonus nicht, korrekt.

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Anja Terchova
vor 9 Stunden von hilflos:

nach aktueller Rechtsprechung darf die Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilung oder wenn die Summe kpl eingezahlt ist, kündigen. d.h in Juli 2023 bei dir.

Daher Geld inkl. Bonus nehmen. Bei Festgeld gibt´s derzeit mehr Zinsen. Steuern fallen keine an ; Wohnungsbauprämie muss man separat betrachten


Auch wenn die Bausparkassen nach 10 Jahren kündigen dürften, heisst das noch lange nicht das die von dem Recht tatsächlich gebrauch machen. So gesehen kann man ruhig abwarten. Den Bonus verliert man ja nicht, sondern bekommt man auch noch wenn man durch die Bausparkasse gekündigt wird.

Tagesgeld und Festgeld ist derzeit auch nicht sonderlich attraktiv, bei 1822direkt gibt es derzeit 1,00% die ersten sechs Monate, bei der LeasePlan Bank 0,55% unbefristet.
 

Da würde ich es lieber im zuteilungsfähigen Bausparvertrag liegen lassen.

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Cai Shen
vor 10 Minuten von Anja Terchova:

Den Bonus verliert man ja nicht, sondern bekommt man auch noch wenn man durch die Bausparkasse gekündigt wird.

Das kannst du bei deinen Verträgen gern so handhaben und mag im Einzelfall unschädlich sein, unkommentiert stehen lassen mag ich diesen Kommentar in der postulierten Allgemeingültigkeit hier nicht.

https://www.google.com/search?q=bonus+verloren+bei+kündigung+bausparkasse

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satgar
vor 6 Stunden von Cai Shen:

Das kannst du bei deinen Verträgen gern so handhaben und mag im Einzelfall unschädlich sein, unkommentiert stehen lassen mag ich diesen Kommentar in der postulierten Allgemeingültigkeit hier nicht.

https://www.google.com/search?q=bonus+verloren+bei+kündigung+bausparkasse

+1 Gibt’s auch gute Infoseiten der Verbraucherzentrale oder Finanztest zu. Ich wär da auch deutlich vorsichtiger.

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citrus

Der Bausparer wurde ja vor 2009 abgeschlossen. Deswegen gelten bzgl. einer nicht wohnwirtschaftlichen Verwendung kein Beschränkungen. Gilt das eigentlich auch für eine ggf. erhaltene Wohnungsbauprämie? Oder wird diese dann nachträglich verwehrt?

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chirlu
vor einer Stunde von citrus:

Gilt das eigentlich auch für eine ggf. erhaltene Wohnungsbauprämie?

 

Ja. (Wofür gilt es denn noch?)

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citrus
vor 26 Minuten von chirlu:

 

Ja. (Wofür gilt es denn noch?)

 

Auf diversen Internetseite stand immer nur, dass man die angesparte Bausparsumme (inkl. Zinsen + ggf. Bonus) ran kommt. Laut meiner Kenntnis wird die Wohnungsbauprämie erst ganz am Ende gutgeschrieben. Deswegen meine Frage ob man diese ggf. dadurch wieder verlieren kann.

 

Mein BSV-Gesellschaft hat mir in der Zwischenzeit die Aussage auch bestätigt. Die Wohnungsbauprämie bleibt erhalten.

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