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orschiro

Position von Kinderdepot zurück an Elterndepot übertragen?

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kleinerfisch

Eine offenbar nicht sehr bekannte Steuerfalle ist diese:

Kind fällt aus dem Kindergeld heraus, ist aber noch in der Ausbildung (zB Student über 25).

Kind wird weiterhin unterstützt.

Grundsätzlich ist die Unterstützung nun absetzbar (Unterhaltspflicht ist ja gegeben), dies scheitert aber an dem zu hohen Vermögen des Kindes.

Das in § 33a EStG genannte "geringe Vermögen" wird seit Jahren (Jahrzehnten?) bei mageren 15.500 EUR angesetzt.

 

Ist in einem Segment meines Bekanntenkreises (Eltern Gutverdiener, späte Kinder, die es nicht eilig haben (müssen)) in den letzten Jahren mehrfach passiert.

 

Besser erscheint mir daher ein Kinderdepot rechtlich bis zur Schenkung bei den Eltern zu führen, auch wenn dabei der eine oder andere EUR an Steuern auf dem Weg liegen bleibt. Die spätere Schenkung bleibt idR steuerfrei wegen der hohen Freibeträge Eltern -> Kind und kann in kleinen Portionen erfolgen. So bleibt die Steuerbefreiung von bis zu ca. 10 k/Jahr bei den Eltern erhalten.

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