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optiontrader

Berücksichtigung Verlustvortrag aus Kapitalvermögen

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optiontrader
· bearbeitet von optiontrader

Hallo Leute,

 

nach meiner Information (und Erfahrung) werden eventuell bestehende Verlustvorträge im Folgejahr automatisch mit Gewinnen verrechnet, ohne dass hierzu irgendwelche Angaben in Anlage KAP etc. gemacht werden müssen.

Nun ist mir aufgefallen, dass meine Steuersoftware die Anlage Sonstige erstellt mit einem "Ja" bei Zeile 7: "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach §10d EStG zum 31.12.xxxx festgestellt" sobald ich ihr zum Zwecke korrekter Berechnung der zu erwartenden Steuererstattung die Verlustvorträge aus dem Vorjahr mitteile.

Bei §10d EStG geht es jedoch um Sonderausgaben, zu denen Verlustvorträge aus Kapitaleinkünften m. M. n. gar nicht gehören.

Folglich muss diese Anlage nicht abgegeben werden.

Sehe ich das richtig so? Die Hotline des Anbieters (Buhl) ließ sich leider nicht hiervon überzeugen und besteht darauf, dass die Software das richtige tut.

 

Grüße,

 

optiontrader

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Bist Du sicher, dass Du die Eingabemasken in Deiner Steuersoftware richtig ausgefüllt hast?

 

Hast Du bei Deiner Bank / Deinem Broker eine Verlustbescheinigung beantragt und bekommen? Ist eine deutsche Bank / Broker? Oder eine ausländische?

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optiontrader
· bearbeitet von optiontrader

Ja, habe einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2020" bekommen. Broker ist CapTrader.

Diese Verlustvorträge werden ja in der Steuererklärung des Folgejahres nirgends explizit nochmal eingetragen. Das Steuerprogramm muss aber mitgeteilt bekommen, dass es solche Vorträge überhaupt gibt. Also gibt es eine Maske, in die man die Zahl(en) eintragen kann (bzw. automatisch übernommen bekommt bei Import von Vorjahresdaten). Wenn ich diese Verlustvorträge entferne, ändert sich die berechnete Steuererstattung und die Anlage Sonstige verschwindet. Sieht so aus als wenn das Steuerprogramm überflüssigerweise einen Marker à la "hier gibt es Verlustvorträge" senden möchte für eine ganz andere Art Verlustvorträge (eben nach §10d EStG). Würde ich die Steuererklärung ohne Hilfsmittel erstellen, würde ich diese Anlage gar nicht erst abgeben in der Annahme, dass das Finanzamt einfach weiß, dass es mir Verlustvorträge im Vorjahr bescheinigt hat und entsprechend verrechnet.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Also ich nutze die "Steuersparerklärung" und da gibt es auf der Übersichtsseite "Einkünfte aus Kapitalvermögen" neben den Rubriken "Anlage KAP" und "KAP -xxx"

auch noch "Festgestellte Verluste", "Restfreibetrag bestandsgesch.Altanteile".

und die werden bei entsprechender Eingabe und verrechenbaren Werten in den  Anlagen KAP auch berücksichtigt und der neue Wert in der Ergebnisübersicht ausgewiesen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@optiontrader: ich habe es immer noch nicht ganz verstanden.

  1. Du hattest also in 2020 Verluste und hast eine Verlustbescheinigung bekommen. Diese hast Du beim Finanzamt eingereicht? Und wurden diese Verluste auch in dem Steuerbescheid für 2020 anerkannt und festgestellt?
     
  2. Jetzt geht es um die Steuererklärung für 2021. Richtig?
     
  3. Möchtest Du, dass der festgestellte Verlust weiterhin beim Finanzamt bestehen bleibt? Für zukünftige Jahre? Oder möchtest Du den Verlust von 2020 nutzen, um ihn mit Einnahmen von 2021 zu verrechnen?
     
  4. Welches Steuerprogramm benutzt Du? Von Buhl gibt es ja mehrere...

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chirlu
vor 3 Stunden von optiontrader:

Bei §10d EStG geht es jedoch um Sonderausgaben

 

Kann ich nicht bestätigen. Da geht es, wie die Überschrift sagt, um „Verlustabzug“.

 

vor einer Stunde von optiontrader:

Broker ist CapTrader.

 

Also Interactive Brokers = Ausland.

 

vor 3 Stunden von optiontrader:

nach meiner Information (und Erfahrung) werden eventuell bestehende Verlustvorträge im Folgejahr automatisch mit Gewinnen verrechnet, ohne dass hierzu irgendwelche Angaben in Anlage KAP etc. gemacht werden müssen.

 

Du solltest dich auf jeden Fall mit dem Unterschied zwischen Verlustverrechnungstöpfen (bei deutschen Banken) und Verlustvorträgen befassen.

 

vor 3 Stunden von optiontrader:

Die Hotline des Anbieters (Buhl) ließ sich leider nicht hiervon überzeugen und besteht darauf, dass die Software das richtige tut.

 

Ich neige dazu, der Hotline (in diesem Fall) recht zu geben. Es besteht ein Verlustvortrag, also ist es richtig, anzugeben, daß ein Verlustvortrag besteht.

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optiontrader
· bearbeitet von optiontrader
vor 43 Minuten von stagflation:

Du hattest also in 2020 Verluste und hast eine Verlustbescheinigung bekommen. Diese hast Du beim Finanzamt eingereicht? Und wurden diese Verluste auch in dem Steuerbescheid für 2020 anerkannt und festgestellt?

Genau, CapTrader hat Kontoführung im Ausland und meine Aufstellungen wurden vom Finanzamt akzeptiert, so dass ich höchstoffiziell oben angegebenen Bescheid bekommen habe.

 

vor 43 Minuten von stagflation:

Jetzt geht es um die Steuererklärung für 2021. Richtig?

Richtig

 

vor 43 Minuten von stagflation:

Möchtest Du, dass der festgestellte Verlust weiterhin beim Finanzamt bestehen bleibt? Für zukünftige Jahre? Oder möchtest Du den Verlust von 2020 nutzen, um ihn mit Einnahmen von 2021 zu verrechnen?

Ich habe meine Gewinnrealisierung 2021 so gestaltet, dass ich Ende des Jahres in etwa den Verlust aus 2020 ausgleichen kann. Rückblickend war der Zeitpunkt Ende 2021 auch gar nicht so schlecht. ;-)

 

vor 43 Minuten von stagflation:

Welches Steuerprogramm benutzt Du? Von Buhl gibt es ja mehrere...

Steuer 2020 vom Aldi

vor einer Stunde von beamter97:

Also ich nutze die "Steuersparerklärung" und da gibt es auf der Übersichtsseite "Einkünfte aus Kapitalvermögen" neben den Rubriken "Anlage KAP" und "KAP -xxx"

auch noch "Festgestellte Verluste", "Restfreibetrag bestandsgesch.Altanteile".

und die werden bei entsprechender Eingabe und verrechenbaren Werten in den  Anlagen KAP auch berücksichtigt und der neue Wert in der Ergebnisübersicht ausgewiesen.

Ja, programmintern berücksichtigt schon. Aber wenn Du Dir die Vordrucke anzeigen lässt, die ja das widerspiegeln, was ans Finanzamt rüberwandert, steht ja nirgends explizit, was Dein Verlustvortrag ist.

Man könnte alternativ auch fragen: "Wie würde jemand in Papierform seine Steuererklärung mit diesem Sachverhalt abgeben? Muss er Anlage Sonstige abgeben?"

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 1 Stunde von optiontrader:

"Wie würde jemand in Papierform seine Steuererklärung mit diesem Sachverhalt abgeben? Muss er Anlage Sonstige abgeben?"

Nein, denn §20 EStG Kapitaleinkünfte Abs. 6 sagt:

 

Zitat

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden.

...

Satz 3: § 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden.

 

Wie @stagflation bereits sagte, in den (edit) KAP-Vordrucken gibt es kein Feld, das auf das Vorhandensein eines Verlustvortrages hinweist. Die Eingabe dieses Wertes im privaten Steuerprogramm hilft nur, die richtige Steuerlast zu berechnen. Und später die Richtigkeit des/r Bescheid(e) zu kontrollieren.

 

M. E. hast du als Steuerbürger zwei Möglichkeiten:

  1. Du gibst eine Anlage KAP ab, und das FA berücksichtigt von Amts wegen der von ihm bescheinigten Verlustvortrag.
  2.  Du gibst keine Anlage KAP ab, und erhältst mit dem ESt-Bescheid einen Bescheid, in dem der Verlustvortrag(KAP) unverändert ist.

Möglchkeit (edit)1 2 scheidet für dich aus, da du wg. des ausl. Brokers in jedem Fall eine Anlage KAP abgeben mußt.

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chirlu
vor 11 Minuten von beamter97:

Wie @stagflation bereits sagte, in den Vordrucken gibt es kein Feld, das auf das Vorhandensein eines Verlustvortrages hinweist.

 

Doch, gibt es – Zeile 7 in Anlage Sonstiges, wie es ja schon im Anfangsbeitrag steht.

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optiontrader
· bearbeitet von optiontrader
vor 37 Minuten von beamter97:

Nein, denn §20 EStG Kapitaleinkünfte Abs. 6 sagt: [...]

Genau das habe ich der Hotline heute Nachmittag auch zitiert. Leider wollte man den Programmfehler und die überflüssige Abgabe der Anlage trotzdem nicht zugeben.

 

vor 37 Minuten von beamter97:

Möglchkeit 1 scheidet für dich aus, da du wg. des ausl. Brokers in jedem Fall eine Anlage KAP abgeben mußt.

Du meinst, Möglichkeit 2 scheidet aus.

 

Zum Thema Verlustvortragstöpfe ist mir auch immer noch unklar, warum das Finanzamt einen Aktienverlustvortrag aus dem Vorjahr (2019) nicht ausgleicht, wenn Aktiengewinne im aktuellen Jahr (2020) vorliegen, Termingeschäftsverluste im aktuellen Jahr (2020) diese aber übersteigen, siehe hier. Da muss ich nochmal nachhaken, auch wenn es wie in einer der Antworten erwähnt letztlich nicht wirklich relevant war/ist.

 

vor 25 Minuten von chirlu:

 

Doch, gibt es – Zeile 7 in Anlage Sonstiges, wie es ja schon im Anfangsbeitrag steht.

Ich habe das so aufgefasst, dass es auch an anderen Stellen Verlustvorträge gibt (Sonderausgaben?), aber ausgerechnet die aus Kapitalerträgen nicht unter genannten Paragraph fallen. Warum man auf diese explizit hinweisen soll und auf letztere nicht, ist mir ein Rätsel.

 

Im Steuerjahr 2019 hatte ich einen kleinen Aktienverlust, welcher seitens des Finanzamts per Bescheid festgestellt wurde. Damals hat die Steuersoftware für 2020 auch schon diese Anlage abgeschickt. Hat zumindest nicht wehgetan.

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chirlu
vor 22 Minuten von optiontrader:

Ich habe das so aufgefasst, dass es auch an anderen Stellen Verlustvorträge gibt (Sonderausgaben?), aber ausgerechnet die aus Kapitalerträgen nicht unter genannten Paragraph fallen.

 

Wie Absatz 4 von § 10d EStG dann doch wieder hereinkommt, steht ja schon oben.

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optiontrader
vor 36 Minuten von chirlu:

 

Wie Absatz 4 von § 10d EStG dann doch wieder hereinkommt, steht ja schon oben.

Oh, mea culpa! Das hab ich glatt übersehen (dicker Ordner und links nicht ganz umgeblättert, haha). Wahrscheinlich war es die nächste Zeile 8 zum Verlustrücktrag (die ja ausgerechnet in diesem Fall leider nicht möglich ist), die mich in die Irre getrieben hat. Wie gerne hätte ich so einen Verlustrücktrag...

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