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murks86

Versicherung gegen Schäden im Haushalt durch eine via Minijob-Zentrale angestellte Haushaltshilfe

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murks86
· bearbeitet von murks86

Liebes Forum,

 

unsere bisherige Haushaltshilfe (angestellt bei einer Firma, welche wir monatlich per Rechnung gezahlt haben) hört leider auf und wir sind mit den durch die Firma angebotenen Alternativen nicht einverstanden. Daher spielen wir mit dem Gedanken eine Haushaltshilfe über die Minijob-Zentrale selbst anzustellen.

 

Eine direkte Anstellung durch uns hat sicher ein paar Vorteile, wie zum Beispiel geringere Kosten für uns bei gleichem Stundenlohn für die Haushaltshilfe gegenüber einer Lösung via Firma. Es gibt aber eben auch ein paar Nachteile, z.B. kein Ersatz bei Krankheit/Urlaub und die Haftungsfrage bei Schäden im Haushalt während der Ausübung der Tätigkeit.

 

Um die Haftungsfrage soll es heute gehen: Nach unserem Verständnis war bei der Haushaltshilfe, welche bei einer Firma angestellt war und von uns via Rechnung bezahlt wurde, die Haftungsfrage klar. Die Haushaltshilfe bzw. Firma würde für jeden Schaden haften (auch bei geringer Fahrlässigkeit).

 

Wie sieht es nun aus bei einer Haushaltshilfe, die wir selbst via Minijob-Zentrale einstellen? Zumindest bei geringer Fahrlässigkeit würden wir wohl nach meinem Verständnis auf etwaigen Schäden im Haushalt, die bei Ausübung der Tätigkeit entstehen, sitzen bleiben. Ist mein Verständnis richtig? Kann man sich dagegen als Arbeitgeber absichern? Wäre die Absicherung sinnvoll? Wenn ja, wie kann man sich absichern? Würden wir eine Betriebshaftpflicht abschließen, würde die ja nicht bei uns zu Hause greifen, oder?

 

Vielen Dank und viele Grüße

murks

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Sapine

Sofern ihr nicht extrem teures Inventar habt kann ich mir nicht vorstellen, dass sich eine Versicherung rentiert. Wichtiger fände ich die Überlegung einer Unfallversicherung für die Putzfee, denn das könnte ggf. teuer werden. 

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chirlu
vor 2 Minuten von Sapine:

Wichtiger fände ich die Überlegung einer Unfallversicherung für die Putzfee, denn das könnte ggf. teuer werden.

 

Sie ist ja (unvermeidlich) gesetzlich unfallversichert.

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murks86
· bearbeitet von murks86

Hallo zusammen,

 

danke für den Input.

@Sapine: Sie ist durch die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale definitiv gesetzlich unfallversichert.

 

Ob die Absicherung Sinn machen würden, hängt sicherlich von der Höhe einer etwaigen Versicherungsprämie ab und der Frage, ob es überhaupt einfach zu versichern ist.

Betriebshaftpflicht würde nach meinem Verständnis wohl nur bei einer von uns angestellten Putzfee in einem anderen Haushalt für Absicherung sorgen

Privathaftpflicht ist definitiv raus

Berufshaftpflicht abzuschließen durch die Putzfee selbst?

Irgendeine Hausratversicherung mit Allgefahrendeckung?

 

 

Ich mache mir auch weniger Gedanken um zum Beispiel ein kaputtes Weinglas als vielmehr zum Beispiel einen verlorenen Schlüssel (Teil einer Schließanlage einer WEG)

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oktavian
vor 21 Minuten von murks86:

kein Ersatz bei Krankheit

wozu zahlt man denn die Umlage U1? Ja, wegen der Bürokratie kann man evtl. darauf verzichten kleine Beträge einzureichen. Dachte man kriegt so 80% wieder.

 

Urlaub muss man in den kalkulierten Stundensatz für selbst angestellte Mini-Jobber zum Vergleich mit Selbstständigen irgendwie einrechnen. Also der Lohn für jede real im Haus geleistete Stunde liegt deswegen auch > Stundenlohn. Wie das mit dem Urlaub konkret aussieht, habe ich auch keine Ahnung.

 

vor 36 Minuten von murks86:

Haftungsfrage

dann würde ich schriftlich darauf hinweisen, was dieser Schlüssel bei Verlust so kostet und wie sorgsam man damit umzugehen hat. Auch bei anderen Wertsachen festlegen wie diese zu putzen sind. Sonst ist das eher nicht fahrlässig. Wer weiß schon was wertvoll ist. Angestellte können schon viel machen, bis sie wegen grob fahrlässig haften. Also auch Putzeinweisung unterschreiben lassen und Schlüsselübergabe auch unterschreiben lassen usw.

 

Wurde bei der Putzfirma auch vorher alles mit 360 grad Fotos abgescannt vor jedem Putzen, um beweisen zu können wie der Zustand vorher war? Du hast du ja auch ein gewisses Risiko, wenn die Firma es nicht zugibt.

Bei Diebstahl hast Du in beiden Fällen ein Beweisproblem.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

@oktavian: Es ist ja schön, wenn es bei Krankheit oder Urlaub Geld gibt, aber geputzt ist dann trotzdem nicht. Die Putzfirma dagegen hätte jemand anderen geschickt.

 

vor 37 Minuten von oktavian:

Wie das mit dem Urlaub konkret aussieht, habe ich auch keine Ahnung.

 

Na ja, der Mindesturlaub sind vier Wochen. Wenn jemand zum Beispiel zweimal die Woche arbeitet, sind es also insgesamt 8 Urlaubstage. An denen wird konkret nicht gearbeitet.

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beamter97
vor 59 Minuten von chirlu:

Na ja, der Mindesturlaub sind vier Wochen. Wenn jemand zum Beispiel zweimal die Woche arbeitet, sind es also insgesamt 8 Urlaubstage.

Und wenn du selber in Urlaub bist, braucht die Reinigungskraft ja auch nicht zu kommen. Es sei denn, es sollen in diesem Zeitraum besondere Arbeiten ausgeführt werden, oder kurz vor deiner Rückkehr noch mal durchgewischt werden. Du als Arbeitgeber hast ein Direktionsrecht, den Zeitraum des Urlaubs deiner Mitarbeiter zu bestimmen. Sollte man nicht unbedingt drauf bestehen, sondern lieber einen Konsens suchen, aber das ist wie bei VW, der Termin der Werksferien wird von oben bestimmt.

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Bolanger

Was spricht dagegen, von der Haushaltshilfe eine Haftpflichtversicherung zu fordern? Ggf den Lohn zum Ausgleich anpassen oder auch nicht, je nach Marktumfeld

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oktavian
vor 2 Stunden von Bolanger:

Was spricht dagegen, von der Haushaltshilfe eine Haftpflichtversicherung zu fordern?

Die Privathaftpflicht von Angestellten wird nicht zahlen bei vergüteter Arbeit im Angestelltenverhältnis. Eine Betriebshaftpflicht mit Angestellten als Versicherungsnehmer kenne ich nicht. Wenn nun Leute lieber auf Schwarzarbeit setzen, weil sie bei Angestellten auch keine Haftung haben, wäre das fatal. Fehlende Haftung wird oft als Nachteil von Schwarzarbeit dargestellt. Wobei man hier wenigsten die Unfallversicherung hätte und nur der eigene Schaden noch extra versichert werden müsste. Finde hier sollte die Mini-Jobzentrale auch unterstützen, denn man will ja mehr legale Angestelltenverhältnisse erreichen. Nun muss aber der threadersteller als Arbeitgeber mühsam Betriebshaftpflicht Bedingungen studieren oder auch Hausratversicherungsbedingungen studieren, denn eine Standardklausel für diesen Mini-Job Fall ist mir nicht bekannt.

vor 22 Stunden von chirlu:

Na ja, der Mindesturlaub sind vier Wochen. Wenn jemand zum Beispiel zweimal die Woche arbeitet, sind es also insgesamt 8 Urlaubstage. An denen wird konkret nicht gearbeitet.

werden die Arbeitszeiten dafür aufs Jahr hochgerechnet und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zugrunde gelegt? Der Arbeitnehmer würde dann bei 8 Tagen, 8x durchschnittliche Arbeitszeit/Arbeitstag ohne Arbeit vergütet bekommen? Arbeitszeit könnte z.B saisonal schwanken. 

vor 22 Stunden von chirlu:

Die Putzfirma dagegen hätte jemand anderen geschickt.

das kommt drauf an, z.B. ob die kurzfristig genug Personal haben, was wohl auch von der Größe des Betriebes abhängt. Bin mir nicht sicher, ob man da bei Krankheit Schadenersatz geltend machen könnte. Also nicht unbedingt ein Vorteil. Der Angestellte Mini-Jobber muss zumindest einen Nachweis vorlegen (Krankschreibung).

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 2 Stunden von oktavian:

Bin mir nicht sicher, ob man da bei Krankheit Schadenersatz geltend machen könnte.

Wenn das Gebäudereinigungsunternehmen die vertraglich geschuldete Leistung nicht fristgerecht erbringen konnte, sei es aus Personalmangel (Krankheit, Streik, o.ä.) oder anderen Gründen, die unter das unternehmerische Risiko fallen, brauchst du dafür auch nicht zu bezahlen. Ein gutes Unternehmen berücksichtigt das bei der Rechnungsstellung, Falls das nicht erfolgte, kürzst du die Rechnung entsprechend und zahlst nur den Rest.

Einen Anspruch auf Schadenersatz hast du, wenn du die nicht erbrachte Leistung von einem Dritten erbringen lässt.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
Am 4.11.2022 um 11:13 von murks86:

Sie ist durch die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale definitiv gesetzlich unfallversichert.

Nicht vergessen: Wegeunfälle

Auch der Unfall mit dem Fahrrad auf dem Weg von ihrer Wohnung bis zu dir

(Arbeitsstätte) fällt unter die ges. Unfallversicherung.

Am 4.11.2022 um 11:13 von murks86:

Betriebshaftpflicht würde nach meinem Verständnis wohl nur bei einer von uns angestellten Putzfee in einem anderen Haushalt für Absicherung sorgen

Genau! In unserer Privathaftpflichtversicherung steht unter der Überschrift "Haushalt und Familie"

Zitat

Versichert ist die gestzliche Haftpflicht...

  • als Dienstherr der in ihrem Haushalt tätigen Personen
  • mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in ihrem Haushalt tätigen Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder Gefälligkeit Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.

 

 

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oktavian
vor 5 Stunden von beamter97:
vor 7 Stunden von oktavian:

Bin mir nicht sicher, ob man da bei Krankheit Schadenersatz geltend machen könnte.

Wenn das Gebäudereinigungsunternehmen die vertraglich geschuldete Leistung nicht fristgerecht erbringen konnte, sei es aus Personalmangel (Krankheit, Streik, o.ä.) oder anderen Gründen, die unter das unternehmerische Risiko fallen, brauchst du dafür auch nicht zu bezahlen.

Klar muss man nicht bezahlen, wenn keine Leistung erbracht wird. Mit Schadensersatz meine z.B. ich wenn du deine verdreckte Bude dann nicht gesellschaftlich nutzen kannst und ausgehen müsstest mit entsprechenden Mehrkosten, weil nicht wie vereinbart gereinigt wurde. Als Arbeitgeber kriegt man das definitiv nicht. Als Kunde bei einem Unternehmen müsste man wohl bei Vorsatz Schadenersatz bekommen, aber wie das bei Ausfall wegen Krankheit aussieht, weiß ich nicht so genau.

 

Durch die Umlage U1 kriegt man auch als Mini-Job Arbeitgeber etwas Geld wieder raus. Man kann ja auch kündigen, wenn jemand sehr oft krank ist.

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ml20
vor 5 Stunden von beamter97:

Versichert ist die gestzliche Haftpflicht...

  • als Dienstherr der in ihrem Haushalt tätigen Personen
  • mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in ihrem Haushalt tätigen Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder Gefälligkeit Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.

"Gegenüber Dritten" würde ich so verstehen, dass das nicht gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversichern Personen gilt, aber IANAL.

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chirlu
vor 4 Minuten von ml20:

"Gegenüber Dritten" würde ich so verstehen, dass das nicht gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversichern Personen gilt

 

Ja, so verstehen es auch @murks86 und @beamter97 (und auch ich).

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qmb63
· bearbeitet von qmb63

Nur mal so außerhalb des Themas: Du solltest froh sein überhaupt eine Putzfee zu haben, die offensichtlich auch noch bereit ist, sich anmelden zu lassen. Alle Überlegungen, a la man habe ein Direktionsrecht, sind sehr schnell "Worte in den Wind" gesprochen. Die Dame ist dann schlicht und ergreifend weg, beim nächsten Interessenten.

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oktavian

@qmb63hat Recht. Es gibt erschreckend viele asoziale Gesetzesbrecher.

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chocobo

Es gibt Privathaftpflichtversicherungen, da kann man eine nebenberufliche Tätigkeit für ein paar Euros hinzu versichern. Bis zu einem Jahresumsatz X würde man dann keine Betriebshaftpflicht benötigen. 
 

Dies könnte man ja mit der künftigen Reinigungskraft besprechen. 

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satgar
vor 22 Minuten von chocobo:

Es gibt Privathaftpflichtversicherungen, da kann man eine nebenberufliche Tätigkeit für ein paar Euros hinzu versichern. Bis zu einem Jahresumsatz X würde man dann keine Betriebshaftpflicht benötigen. 
 

Dies könnte man ja mit der künftigen Reinigungskraft besprechen. 

Vorsicht bei den Ausschlüssen, die es in diesem Bereich dann extra gibt. Als Beispiel kann man sich die Haftpflichtkasse EinfachKomplett dazu mal anschauen. 

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cjdenver
Am 5.11.2022 um 18:33 von oktavian:

Mit Schadensersatz meine z.B. ich wenn du deine verdreckte Bude dann nicht gesellschaftlich nutzen kannst und ausgehen müsstest mit entsprechenden Mehrkosten, weil nicht wie vereinbart gereinigt wurde. 

 

Haha, die Argumentation moechte ich mal vor Gericht sehen wenns um Schadensersatz geht ;)

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oktavian
vor 14 Stunden von cjdenver:

Haha, die Argumentation moechte ich mal vor Gericht sehen wenns um Schadensersatz geht

im Privatbereich ist Schadenersatz tatsächlich schwer, weil die deine Zeit mit 0,00€ ansetzen. Da ist das deutsche Recht schlecht. (nur nach meiner Erfahrung als Laie und Geschädigter).

Dann könnte man vielleicht noch am ehesten einen Ersatz mit entsprechend höherer Notfall-Vergütung anheuern und dann die Mehrkosten geltend machen.

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