Zum Inhalt springen
kleinerfisch

Rentenversicherung aus 2004, steuerliche Folgen bei Kündigung

Empfohlene Beiträge

kleinerfisch

Ich habe 2004 eine RV ohne Kapitalwahlrecht abgeschlossen (keine Rürup-Rente).

In diese Versicherung habe ich 2004 ca. 8 TEUR eingezahlt, die für die zwei Jahresbeiträge 2004 und 2005 verwendet wurden. Mehr war nicht beabsichtigt und wurde auchnicht eingezahlt.

2004 und 2005 habe ich die Zahlungen steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht.

 

Nun hat mir die Versicherung einen vorzeitigen Rentenbeginn ab sofort angeboten (Ablauf wäre eigentlich erst Ende 2026).

Es scheint aber auch möglich die Versicherung zu kündigen. Dabei würde ich den mir bekannten Rückkaufwert abzgl. noch unbekannter Stornokosten bekommen.

Das scheint nicht unattraktiv, jedoch bin ich mir über die steuerlichen Folgen nicht im Klaren.

 

Eine Nachversteuerung der damals abgesetzten Sonderausgaben kommt nach § 10 Abs. 5 EStG 2004 grundsätzlich in Frage, dann aber nur für RVs auf „Einmalbeitrag“.

Während der Wortsinn von „Einmalbeitrag“ hier ja nicht zutrifft, kann man ja nicht immer danach gehen. Leider finde ich keine Definition des Begriffs.

In EStG 2022 fehlt eine entsprechende Vorschrift, aber § 30 EStDV, der die Nachversteuerung näher regelt, steht noch fast unverändert.

 

Weiß jemand, ob eine Kündigung in meinem Fall eine Nachversteuerung auslösen würde oder wie der Gewinn (ca. 50% auf die Einzahlungen) sonst besteuert würde?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation

Du könntest in Deine Versicherungsbedingungen schauen.

 

In meinen "Versicherungsbedingungen und Steuerinformationen" aus dieser Zeit steht zu einer RV ohne Kapitalwahlrecht:

Zitat

Der Einmalbetrag zu einer begünstigten Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht kann bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden.

 

Dieser Steuervorteil wird durch eine Nachversteuerung rückgängig gemacht, wenn

  • der Einmalbetrag von Ablauf der Vertragsdauer, außer im Schadensfall (Tod der versicherten Person) ganz oder zum Teil zurückgezahlt wird oder
  • die steuerliche Begünstigung wegen eines schädliches Einsatzes zur Sicherung oder Tilgung von Darlehen rückwirkend entfällt.

Wenn Du kündigst und dann das Geld zurückbekommst, wird der Steuervorteil durch eine Nachversteuerung rückgängig gemacht.

 

Anders ausgedrückt: bei Einmalzahlungen konnte man den Steuervorteil damals nur dann bekommen, wenn man auf das Kapitalwahlrecht verzichtet hat. Wenn man ein Kapitalwahlrecht wollte, musste man über die "mindestens 5 Jahre Beitragszahlungsdauer und mindestens 12 Jahre bis zum Beginn der Rentenzahlung"-Regel gehen.

 

Ist doch nur konsequent, dass man sich ein steuerbegünstigtes Kapitalwahlrecht bei einer Versicherung OHNE Kapitalwahlrecht nicht hintenrum über eine Kündigung holen kann.

 

Hinweis: ich bin weder Jurist, noch Steuerberater.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...