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Namthip

-99,9% Aktien aus Depot verschwunden/Verlustrechnung

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Namthip

Guten Tag,

 

ich hatte Halo Collective Inc Aktien im Depot welche ich total in den Sand gesetzt habe. Diese habe ich aber als Mahnmal behalten. Und auch um die Verluste später mal zu verrechnen.

 

Bei -99,9% hat mir die DKB diese nun aber aus dem Depot gebucht. (Siehe Screenshot)

 

In Euro sind es 1.163,60€ Verlust

 

Meine Fragen wären jetzt;

 

1. Mein Verlusttopf liegt nun bei 1.163,60€ , ist das richtig?

 

2. um das zu "verrechnen" muss ich Aktien mit einem GEWINN von mindestens 4.654,40€ verkaufen, richtig?

 

3. Bis wann genau habe ich Zeit diesen Verlust zu "verrechnen"?

 

4. Ich habe noch Apple Aktien mit aktuell ~2700€ Gewinn, sollte ich im Notfall diese verkaufen und direkt wieder kaufen um so den Verlusttopf zu schmälern und Steuern/Geld zu sparen?

 

Vielen Dank

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Damit ich keinen neuen Theard eröffnen muss, was ich aber schon lange wissen wollte...

 

Ich habe noch WB Discovery Aktien aus dem AT-T Split, bei der DKB wird mir hier aber weder Gewinn noch Verlust angezeigt sondern nur der Kurs. Die Aktie ist leider klar im Minus aber wie verhält sich das bei einem Verkauf und den Steuern?

 

Vielen Dank

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Schonmal vorrab vielen Dank an alle welche sich die Zeit nehmen meine Fragen zu beantworten und mir zu helfen.

Ich wünsche euch allen ein schönes und erholsames Wochenende :)

 

 

 

 

 

 

 

 

okayallesklar.jpg

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Taxadvisor

Der Verlust wird mit dem Gewinn verrechnet und nicht mit der Steuer. Es reicht ein Gewinn von EUR 1.163,60 zur vollen Verlustverrechnung aus. Nach derzeitiger Rechtslage kann dieser Verlust unbegrenzt aber wohl nur mit Aktienverlusten verrechnet werden (das legt Deine Abrechnung "Veräußerung" nahe, wenn die Bank das als Totalverlust eingebucht hat, wäre auch eine Verrechnung mit Zinsen/Dividenden möglich. Achtung: Die Verlustverrechnung ist vorrangig  gegenüber dem Pauschbetrag). Nur wenn Gefahr besteht, den Sparerpauschbetrag zu verlieren, macht eine Veräußerung mit Rückkauf wirklich Sinn, soweit die Transaktionskosten nicht zu hoch sind.

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

1. Mein Verlusttopf liegt nun bei 1.163,60€ , ist das richtig?

So ganz ist mir nicht klar was du mit "ausgebucht" meinst.

Hast du verkauft? Und hast du noch Geld ausgezahlt bekommen?

 

Dürfte aber vermutlich egal sein. Ich denke, dass du nicht über 20.000 Euro Verlust kommst, und dann ist es komplett verrechenbar.

Falls es aber als Totalverlust gewertet wurde: Du musst es unbedingt in der Steuererklöärung für 2022 angeben.

 

Zitat

2. um das zu "verrechnen" muss ich Aktien mit einem GEWINN von mindestens 4.654,40€ verkaufen, richtig?

Nein. Du brauchst 1.163,60 Gewinn, und zwar auch einen Aktienkursgewinn. Und der wäre dann steuerfrei.

 

Zitat

3. Bis wann genau habe ich Zeit diesen Verlust zu "verrechnen"?

Nach aktueller Rechtslage ohne Zeitbeschränkung.

 

Zitat

4. Ich habe noch Apple Aktien mit aktuell ~2700€ Gewinn, sollte ich im Notfall diese verkaufen und direkt wieder kaufen um so den Verlusttopf zu schmälern und Steuern/Geld zu sparen?

Ein Notfall gibt es nicht.

Aber wenn du möchtst und dir vielleicht Bürokratieaufwand ersparen willst (Steuererklärungen, solange der Verlust besteht), dann kannst du das machen (es reicht auch schon weniger als die Hälfte der Apple-Position, s.o.).

 

Zitat

Ich habe noch WB Discovery Aktien aus dem AT-T Split, bei der DKB wird mir hier aber weder Gewinn noch Verlust angezeigt sondern nur der Kurs. Die Aktie ist leider klar im Minus aber wie verhält sich das bei einem Verkauf und den Steuern?

Genauso. Die Bank kennt die Anschaffungskosten, und wenn nicht musst du es später korrigieren (nennt sich Ersatzbemessungsgrundlage).

 

Stefan

 

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Namthip
Am 18.11.2022 um 14:45 von reckoner:

Hallo,

 

So ganz ist mir nicht klar was du mit "ausgebucht" meinst.

Hast du verkauft? Und hast du noch Geld ausgezahlt bekommen?

 

Dürfte aber vermutlich egal sein. Ich denke, dass du nicht über 20.000 Euro Verlust kommst, und dann ist es komplett verrechenbar.

Falls es aber als Totalverlust gewertet wurde: Du musst es unbedingt in der Steuererklöärung für 2022 angeben.

 

Nein. Du brauchst 1.163,60 Gewinn, und zwar auch einen Aktienkursgewinn. Und der wäre dann steuerfrei.

 

Nach aktueller Rechtslage ohne Zeitbeschränkung.

 

Ein Notfall gibt es nicht.

Aber wenn du möchtst und dir vielleicht Bürokratieaufwand ersparen willst (Steuererklärungen, solange der Verlust besteht), dann kannst du das machen (es reicht auch schon weniger als die Hälfte der Apple-Position, s.o.).

 

Genauso. Die Bank kennt die Anschaffungskosten, und wenn nicht musst du es später korrigieren (nennt sich Ersatzbemessungsgrundlage).

 

Stefan

 

 

Hallo Stefan,

 

1. Die Aktien waren aufeinmal weg, im Postfach waren dann 2 Mails. Von der 2ten habe ich hier einen Screenshot gepostet und in der ersten Mail stand drin "folgenden Depotbestand haben wir mit VALUTA zum 8.11.2022 ersatzlos ausgebucht. Bei der Verwertung der Bruchteile konnte kein Erlös erzielt werden"

 

Lag es vielleicht an einem Aktiensplit?

 

https://www.ariva.de/halo_collective-aktie/dividende-split/

 

 

2. Jetzt eine ganz wichtige Frage, weil jetzt habe ich vielleicht seit Jahren einen Denkfehler.

 

Ich habe 1.163,60€ Verlust erlitten, ich dachte immer, bis 20.000€ kann man Verluste komplett mit der Verrechnung ausgleichen.

 

Sprich ich dachte ich bezahle nun die nächsten anfallenden Steuern durch Aktienverkäufe im Wert von 1.163,60€ nicht und erleide somit keinen Verlust im Idealfall.

 

Jetzt sagt ihr mir aber, ich bezahle nur auf den nächsten Gewinn von 1.163,60€ keine Steuern.

 

Um es leichter zu machen, mache ich die Rechnung mit 1000€ und wir gehen von 25% Steuern aus.

 

Ich dachte bei 1000€ Verlust, kann ich Aktien verkaufen mit 4000€ gewinn wo 1000€ Steuern anfallen würden, diese 1000€ muss ich aber nicht bezahlen da ich 1000€ Verlust erlitten habe. Ist das falsch?

 

Ist also richtig, das ich bei 1000€ Verlust nur mir 250€ zurück hohlen kann durch den Verlusttopf aber auf 750€ Verlust sitzen bleibe?

 

 

Zu 3 und 4

 

Wenn ich keine Zeitliche begrenzug habe, dann kann ich das auch erst zB. in 10 Jahren machen wenn ich sowieso die Apple Aktien verkaufen wollte?

Oder ist es jetzt ratsam, noch dieses Jahr, schnell zu verkaufen und wieder zu kaufen?

 

 

 

 

 

 

 

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chirlu
vor 8 Minuten von Namthip:

Ich dachte bei 1000€ Verlust, kann ich Aktien verkaufen mit 4000€ gewinn wo 1000€ Steuern anfallen würden, diese 1000€ muss ich aber nicht bezahlen da ich 1000€ Verlust erlitten habe. Ist das falsch?

 

Ja, das ist falsch. Du hast 1000 Euro Verlust und 4000 Euro Gewinn, die werden miteinander verrechnet, und es bleiben 3000 Euro Gewinn (4000–1000). Darauf zahlst du Steuern in Höhe von annähernd 750 Euro.

 

vor 11 Minuten von Namthip:

Ist also richtig, das ich bei 1000€ Verlust nur mir 250€ zurück hohlen kann durch den Verlusttopf aber auf 750€ Verlust sitzen bleibe?

 

Ja. Warum sollte die Allgemeinheit für deinen Verlust aufkommen?

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Shoe77

Da es sich um einen Totalverlust handelt wird dieser nicht in den Verlusttopf gestellt.

Den kannst du nur bei der nächsten Steuererklärung angeben.

Da wird dann verrechnet und ggf. ein Rest vorgetragen.

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reckoner

Hallo,

 

mal etwas Grundsätzliches zu Totalverlusten:

 

1. die angesprochenen 20.000 Euro gibt es nur bei Totalverlusten und bei Termingeschäften (die Letztgenannten lasse ich jetzt weg, interessiert hier ja nicht).

2. Totalverluste werden nicht von der Bank verrechnet, sondern erst in der Steuererklärung.

3. Daher müssen Totalverluste auch zwingend erklärt werden, sonst sind sie weg.

4. Verrechnet werden kann dabei wahrscheinlich* mit allen Gewinnen, also nicht nur mit Aktienkursgewinnen (ich hatte in meinem ersten Beitrag normale Aktienverluste und Totalverluste ein bisschen durcheinander geschmissen, weil ich noch nicht wusste um was genau es sich jetzt handelt).

 

*nur wahrscheinlich, weil so ganz logisch ist es ja nicht, dass plötzlich die Aktiengeschäfte doch wieder in den Sonstiges-Bereich wandern (gerade die großen Verluste waren imho der Grund für den Aktientopf) - andererseits wird aber in dem Steuerformular gar nicht mehr gefragt um was für Verluste es sich handelt, ergo kann es eigentlich gar keine zwei Arten von Totalverlusten geben :-*

 

Und abschließend nochmal: natürlich übernimmt der Staat nicht deine Verluste, sondern es werden nur entsprechende Gewinne nicht versteuert.

Das ist auch überall im Steuerrecht der Fall, auch Firmen oder Vermieter können ihre Verluste nur gegen das Einkommen rechnen, nicht aber gegen die Steuer. Das erklärt auch, warum die immer wieder mal zu hörende Aussage "das übernimmt ja das Finanzamt" nicht stimmt, der Fiskus beteiligt sich - indirekt - maximal in Höhe des Steuersatzes an Verlusten.

 

Zitat

Wenn ich keine Zeitliche begrenzug habe, dann kann ich das auch erst zB. in 10 Jahren machen wenn ich sowieso die Apple Aktien verkaufen wollte?

Ja, kannst du machen. Du musst dann aber jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, und wenn es blöd läuft könntest du den Sparer-Pauschbetrag verschenken.

Ich rate, nichts zu überstürzen. Vielleicht kommen die Gewinne auch von ganz alleine.

 

Wieviel Gewinn wist du denn beispielsweise 2022 haben? (aus allem, also auch Dividenden und Zinsen)

 

Stefan

 

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Maciej
vor 4 Stunden von reckoner:

3. Daher müssen Totalverluste auch zwingend erklärt werden, sonst sind sie weg.

Angenommen es gbt einen Totalverlust im Jahr 2022, der sich aber nicht oder nur zum Teil mit Gewinnen in diesem Jahr verrechnen lässt. Lässt sich der verbleibende Verlust durch die Angabe in der Steuererklärung dann automatisch in die Folgejahre schieben?

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Shoe77

Wenn ein Verlust verbleibt wird dieser in das nächste Jahr vorgetragen.

Es ist natürlich günstiger so viel Gewinn zu realisieren daß du diesen Verlust ausgleichst und auch den Freibetrag ausnutzt.

Der geht sonst ja verloren.

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reckoner

Hallo,

 

ja, der Verlustvortrag beim Finanzamt erfolgt automatsich (in Form eines gesonderten Bescheides).

 

Stefan

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