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boerse12345

Optionen, Fragen eines Brokers

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
Zitat

Andere Frage: muss der Verkäufer einer Put-Option den Strike bezahlen, bevor er den Optionsschein verkaufen darf?

Optionen bitte bitte nicht mit Optionsscheinen verwechseln.

 

Der Verkäufer (Stillhalter) bekommt beim Verkauf eine Prämie.

Im Gegenzug muß der Verkäufer dem Broker eine Marge hinterlegen.

 

Ausnahme: beim Verkauf eines gedeckten CALLS - da werden beim Verkauf

die Aktien hinterlegt. Beim ungedeckten Verkauf wird wieder Marge hinterlegt.

 

Zitat

Noch eine Frage: ist der Verlust des Verkäufers einer Put-Option auf dem Strike begrenzt?

Auf den Strike abzüglich der vereinnahmten Prämie.

 

vor 38 Minuten von boerse12345:

Ein Investor verkauft eine Put Aktienoption mit einem Strike von 200 bei 33. (Der Käufer der Put-Option möchte, dass der Kurs fällt, denn er wettet auf den fallenden Kurs.) Der Verkäufer hat 167€ verloren. Faustregel: pro verlorenem Euro muss der Preis / die Optionsprämie um zehn Euro steigen. Oder andersrum, pro zehn verlorenen Euro (es ist ja schließlich eine Put-Option?) muss der Kurs wieder um einen Euro steigen? Im zweiten Fall wäre die Antwort 33€ plus 16,7€=49,70€

Das ist etwas konfus.

Wenn der Strike bei 200 ist und die Option wird für 33€ verkauft - da steht die Aktie (theoretisch) bei 167€.

Einnahme für den Verkäufer 33€. Der muß dann die Aktie für 200€ abnehmen.

 

Sinkt die Aktie um 10€ (=-6%) auf 157€, dann steigt der Wert der Option um 10 Euro (=+33%)- der Verkäufer kann die Option für 43€ zurückkaufen- und hat 10€ Verlust.

Übt der Käufer die Option aus- dann muß der Verkäufer eine Aktie für 200€ übernehmen, die 157€ Kurswert hat und für die er 33€ Prämie vereinnahmt hat.

Ebenfalls 10 Euro Verlust für den Verkäufer.

(Alle Summen zur Vereinfachung ohne Zeitwert, Spread und Vola, welche hier auch noch eine Rolle spielen würden).

Daher verstehe ich das mit der "Faustregel" nicht- vielleicht ist es auch schon etwas spät.

 

167 Euro hat der Verkäufer nur dann verloren, wenn die Aktie bei 0 wäre und er dann 200€ bezahlen müßte.

 

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chirlu
vor 37 Minuten von boerse12345:

Bei steigenden Preisen im Basiswert ist der Kauf einer Calloption immer profitabel?

Nein, den der Kurs kann ja wieder fallen, bevor ich verkauft habe.

 

„Nein“ ist richtig, aber die Begründung ist nicht die richtige. (Es wird vorausgesetzt, daß der Kurs steigt – da kannst du nicht davon ausgehen, daß er fällt.)

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boerse12345

Eine blöde Frage: was ist Optionsprämie, was ist Courtage, und was ist der Kurs der Option (ich dachte, der Kurs der Option ist das, was ich für die Option zum Zeitpunkt des Kaufs oder Verkaufs bezahle oder erhalte? Da sind wir uns schon einig oder?) Und wird der innere Wert nicht durch die Aktienbewertung und zum Beispiel politische Entwicklungen oder neuen wissenschaftlichen Stand abgeleitet? Zum Beispiel?

vor 25 Minuten von B.Axelrod:

Optionen bitte bitte nicht mit Optionsscheinen verwechseln.

 

Der Verkäufer (Stillhalter) bekommt beim Verkauf eine Prämie.

Im Gegenzug muß der Verkäufer dem Broker eine Marge hinterlegen.

 

Ausnahme: beim Verkauf eines gedeckten CALLS - da werden beim Verkauf

die Aktien hinterlegt. Beim ungedeckten Verkauf wird wieder Marge hinterlegt.

 

Auf den Strike abzüglich der vereinnahmten Prämie.

 

Das ist etwas konfus.

Wenn der Strike bei 200 ist und die Option wird für 33€ verkauft - da steht die Aktie (theoretisch) bei 167€.

Einnahme für den Verkäufer 33€. Der muß dann die Aktie für 200€ abnehmen.

 

Sinkt die Aktie um 10€ (=-6%) auf 157€, dann steigt der Wert der Option um 10 Euro (=+33%)- der Verkäufer kann die Option für 43€ zurückkaufen- und hat 10€ Verlust.

Übt der Käufer die Option aus- dann muß der Verkäufer eine Aktie für 200€ übernehmen, die 157€ Kurswert hat und für die er 33€ Prämie vereinnahmt hat.

Ebenfalls 10 Euro Verlust für den Verkäufer.

(Alle Summen zur Vereinfachung ohne Zeitwert, Spread und Vola, welche hier auch noch eine Rolle spielen würden).

 

167 Euro hat der Verkäufer nur dann verloren, wenn die Aktie bei 0 wäre und er dann 200€ bezahlen müßte.

 

Die Frage im Quiz war: wann ist der Breakeven-Punkt für den Verkäufer wieder erreicht.

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uang
vor 9 Minuten von boerse12345:

Eine blöde Frage: was ist Optionsprämie, was ist Courtage, und was ist der Kurs der Option (ich dachte, der Kurs der Option ist das, was ich für die Option zum Zeitpunkt des Kaufs oder Verkaufs bezahle oder erhalte? Da sind wir uns schon einig oder?) Und wird der innere Wert nicht durch die Aktienbewertung und zum Beispiel politische Entwicklungen oder neuen wissenschaftlichen Stand abgeleitet? Zum Beispiel?

Die Optionsprämie ist der Betrag den ich als Käufer einer Option bezahle bzw. als Verkäufer einer Option erhalte. Die Courtage ist Teil der Transaktionskosten.

Beim "Kurs der Option" muss man wie bei Aktien auch zwischen Brief- und Geldkurs bzw. bid und ask unterscheiden.

vor 23 Minuten von chirlu:

 

„Nein“ ist richtig, aber die Begründung ist nicht die richtige. (Es wird vorausgesetzt, daß der Kurs steigt – da kannst du nicht davon ausgehen, daß er fällt.)

Ich denke die Frage zielt eher darauf ab, dass meine call option auch bei steigendem Basiswert unprofitabel sein kann weil gleichzeitig z.B. die implizite sinkt (vega läuft gegen meine position) und/oder Zeitwert verloren geht (theta läuft gegen meine Position) und/oder der Basiswert nicht weit genug steigt um die für die Option bezahlte Prämie aufzuholen.

 

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boerse12345
vor 2 Stunden von B.Axelrod:

Optionen bitte bitte nicht mit Optionsscheinen verwechseln.

 

Der Verkäufer (Stillhalter) bekommt beim Verkauf eine Prämie.

Im Gegenzug muß der Verkäufer dem Broker eine Marge hinterlegen.

 

Ausnahme: beim Verkauf eines gedeckten CALLS - da werden beim Verkauf

die Aktien hinterlegt. Beim ungedeckten Verkauf wird wieder Marge hinterlegt.

 

Auf den Strike abzüglich der vereinnahmten Prämie.

 

Das ist etwas konfus.

Wenn der Strike bei 200 ist und die Option wird für 33€ verkauft - da steht die Aktie (theoretisch) bei 167€.

Einnahme für den Verkäufer 33€. Der muß dann die Aktie für 200€ abnehmen.

 

Sinkt die Aktie um 10€ (=-6%) auf 157€, dann steigt der Wert der Option um 10 Euro (=+33%)- der Verkäufer kann die Option für 43€ zurückkaufen- und hat 10€ Verlust.

Übt der Käufer die Option aus- dann muß der Verkäufer eine Aktie für 200€ übernehmen, die 157€ Kurswert hat und für die er 33€ Prämie vereinnahmt hat.

Ebenfalls 10 Euro Verlust für den Verkäufer.

(Alle Summen zur Vereinfachung ohne Zeitwert, Spread und Vola, welche hier auch noch eine Rolle spielen würden).

 

167 Euro hat der Verkäufer nur dann verloren, wenn die Aktie bei 0 wäre und er dann 200€ bezahlen müßte.

 

Die Frage im Quiz war: wann ist der Breakeven-Punkt für den Verkäufer wieder erreicht.

Wie hoch ist der max Verlust pro Kontrakt beim Kauf von 50 Aktiencalls mit der Kontraktgröße 10 mit einem Strike von 450€ und einem Preis von 6€?

Antwort: 60€

Wie hoch ist der max Verlust pro Kontrakt bei einer Kontraktgröße von 100 beim Kauf einer Put-Option mit einem Strike / Basiswert von 200€ und einem Preis von 19€?

Antwort: unbegrenzt, da der Kurs unbegrenzt steigen kann

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boerse12345

 

 

 

 

Was ist der Zeitwert eines Short Call ABC 640 zu €35 wenn die Aktie gegenwärtig zu 662€ notiert?

 

Zeitwert = Kurs / Kaufpreis - innerer Wert

Zeitwert = 662€ - 35€ = 627 Tage

Korrekt?

 

 

 

 

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Shoe77
vor 22 Minuten von boerse12345:

 

Was ist der Zeitwert eines Short Call ABC 640 zu €35 wenn die Aktie gegenwärtig zu 662€ notiert?

 

Zeitwert = Kurs / Kaufpreis - innerer Wert

Zeitwert = 662€ - 35€ = 627 Tage

Korrekt?

 

Seit wann ergeben Euro minus Euro Tage? 

Vielleicht man man rechnet wie lange man noch von seinen Euro leben kann.   :(

 

Innerer Wert   662 - 640 = 22

Zeitwert  35 -22 = 13 Euro.

 

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chirlu
vor 4 Stunden von boerse12345:

Antwort: unbegrenzt, da der Kurs unbegrenzt steigen kann

 

Falsch. Wenn der Kurs gewaltig steigt, übt man die Option einfach nicht aus.

 

vor 4 Stunden von boerse12345:

Zeitwert = 662€ - 35€ = 627 Tage

Korrekt?

 

Nein; auch nicht mit Euro statt Tagen. Der Zeitwert kann nicht höher sein als der Wert insgesamt.

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
Zitat

Wie hoch ist der max Verlust pro Kontrakt bei einer Kontraktgröße von 100 beim Kauf einer Put-Option mit einem Strike / Basiswert von 200€ und einem Preis von 19€?

Antwort: unbegrenzt, da der Kurs unbegrenzt steigen kann

Wie chirlu sagte- man übt nicht aus.

Der maximale Verlust bei Kauf einer Option ist immer nur der Kaufpreis =19x100=1900€

Also wenn die Aktie nach Kauf eines CALLS unterhalb des Strikes sinkt oder nach Kauf eines PUTS über den Strike steigt.

 

Der Verkauf der PUT-Option (am Verfallstag) wäre wirtschaftlich ähnlich sinnvoll, wie die Ausübung der PUT-Option, wenn die Aktie von 200 auf 300€ gestiegen ist.

Wer verkauft eine Aktie, die 300€ an der Börse erzielt, für 200€ über die Ausübung seiner Option- realisiert 100€ Verlust und hat für dieses Recht auch noch 19€ bezahlt?

Niemand wird ernsthaft freiwillig seinen Verlust von 19€ auf 119€ erhöhen wollen. Die Option hätte am Verfallstag praktisch keinen Wert mehr und könnte auch kaum

mit Kostendeckung der Gebühren wieder verkauft werden.

 

Der Käufer eines PUTS möchte eine Versicherung, dass er seine Aktie zu einem bestimmten Preis in einem bestimmten Zeitraum verkaufen kann.

Vergleichbar mit einer normalen Versicherung.

Wenn Du keinen Schaden hast, hast Du maximal die Versicherungsprämie verloren.

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boerse12345

Okay.

 

Noch ein paar Fragen:

 

der innere Wert einer Calloption wird errechnet, indem man den Strike der Option vom Kurs der Option abzieht. Bei einer Put-Option ist es andersrum. Korrekt?

Der Zeitwert einer Option errechnet sich indem man den inneren Wert vom Kurs der Option abzieht. Korrekt?

 

 

Der Verkäufer einer Put-Option hat im Ausübungsfall die Pflicht, den Basiswert zum vereinbarten Basispreis/Strike zu kaufen.

 

Ist der Ausübungspreis der Strike?

 

Wenn der Käufer eines Calls sein Optionsrecht ausübt, bezahlt er den gegenwärtigen Marktpreis des Basiswertes. Ist das richtig oder falsch?

 

Put-Optionen haben einen positiven inneren Wert, wenn der Strike der Option unter dem Kurs der Option liegt. Falsch, oder? Es ist andersrum.

 

Noch eine Aufgabe die ich selbst gelöst habe: 

 

Der Verkäufer von 10 Put-Optionen mit Strike 100 zu 8,- mit einer Kontraktgröße von 10 hat folgendes Risiko: 100-8= 92,

92×10×10 = 9200,-

 

Korrekt?

 

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chirlu
vor einer Stunde von boerse12345:

der innere Wert einer Calloption wird errechnet, indem man den Strike der Option vom Kurs der Option abzieht. Bei einer Put-Option ist es andersrum. Korrekt?

 

Nicht vom Kurs der Option, sondern vom Kurs des Basiswerts.

 

vor einer Stunde von boerse12345:

Ist der Ausübungspreis der Strike?

 

Ja.

 

vor einer Stunde von boerse12345:

Wenn der Käufer eines Calls sein Optionsrecht ausübt, bezahlt er den gegenwärtigen Marktpreis des Basiswertes. Ist das richtig oder falsch?

 

Was denkst du?

 

Der Rest scheint richtig zu sein (ohne Gewähr).

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boerse12345
· bearbeitet von boerse12345

Ich denke, dass der Käufer eines Calls das Recht hat, die Aktie/den Basiswert zum vereinbarten Preis (Strike) zu kaufen, sobald er sein Recht ausübt. 

 

Was ich bis jetzt verstanden habe: der Kurs einer Option ist die Optionsprämie, also das worauf ich gewettet habe wenn ich den Call oder Put "glattlege". Korrekt?

 

Als Käufer eines Calls bin ich im Gewinn sobald ich den Call zu einem höheren Kurs wieder verkauft habe (nehmen wir an, ich kaufe 20 Calls von einer Option die um 20€ gestiegen ist, mit einer Kontraktgröße von 1, bin ich um 400€ reicher). Dazu passen die sogenannten Leerverkäufe: ich kaufe zwanzig Calls, tippe auf einen höheren Kurs, verkaufe zwanzig Calls mit Limitsetzen bei dem getippten höheren Kurs. Deswegen Leerverkäufe, weil der Fall dass der Kurs das Verkaufslimit erreicht, in der Gegenwart noch nicht erreicht ist. Dazu passt die Nachschusspflicht des Optionskäufers wenn der sich täuscht. Korrekt?

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 23 Stunden von boerse12345:

Was ich bis jetzt verstanden habe: der Kurs einer Option ist die Optionsprämie, also das worauf ich gewettet habe wenn ich den Call oder Put "glattlege". Korrekt?

Fast- man "wettet" auf den Strike.

 

vor 23 Stunden von boerse12345:

Als Käufer eines Calls bin ich im Gewinn sobald ich den Call zu einem höheren Kurs wieder verkauft habe (nehmen wir an, ich kaufe 20 Calls von einer Option die um 20€ gestiegen ist, mit einer Kontraktgröße von 1, bin ich um 400€ reicher). Dazu passen die sogenannten Leerverkäufe: ich kaufe zwanzig Calls, tippe auf einen höheren Kurs, verkaufe zwanzig Calls mit Limitsetzen bei dem getippten höheren Kurs. Deswegen Leerverkäufe, weil der Fall dass der Kurs das Verkaufslimit erreicht, in der Gegenwart noch nicht erreicht ist. Dazu passt die Nachschusspflicht des Optionskäufers wenn der sich täuscht. Korrekt?

Falsch. Du verkaufst in Deinem Beispiel zu einem höheren Preis etwas, das Du vorher gekauft hast.(=LONG-Position)

Ein Leerverkäufer verkauft etwas, das er vorher nicht gekauft hat (SHORT-Position), um es zu einem niedrigeren Preis wieder glattzustellen.

 

Ein Käufer hat generell keine Pflichten.

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