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BaWü individuelle Beihilfe <-> pauschale Beihilfe

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DeWeMe
· bearbeitet von DeWeMe

Hallo zusammen,

meine Frau (Beamtin) hat heute das Infoblatt zur pauschalen Beihilfe bekommen, welche man ab 1. Januar 2023 in Baden-Württemberg innerhalb von fünf Monaten beantragen kann https://lbv.landbw.de/vordrucke#vordrucknummer=375

 

Aktuelle Situation:

Mann, 34, freiwillig gesetzlich versichert

Frau, 31, individuelle Beihilfe (50%) und private Kranken-/Pflegeversicherung (50%)

 

Frage:

Ist das jetzt ein no-brainer in die pauschale Beihilfe zu wechseln, da man dann beide Optionen hat (private Vollversicherung & gesetzliche Vollversicherung)?

Oder ist das eine komplexe Entscheidung?

 

Meine Gedanken:

Vorteile:

  • spart Kostendämpfungspauschale der individuellen Beihilfe (~160€ pro Jahr)
  • man rechnet nur noch gegenüber einer Partei ab, statt wie aktuell gegenüber zwei Parteien
  • Option in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln (da spart man dank Familienversicherung u.U. später mit Kindern und wenn ich mal nicht arbeite)

Nachteile:

  • Habe es so verstanden, dass die individuelle Beihilfe den Beitrag niedrig hält, da explodierende Behandlungskosten immer zu 50% vom Staat abgefangen werden

 

Bin für jeden Input dankbar, denken darüber nach uns ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch bei einem Experten zu gönnen.

 

Grüße

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chirlu
vor 33 Minuten von DeWeMe:

ist das eine komplexe Entscheidung?

 

Würde ich so sehen. Vorab wäre erst einmal die Frage, ob deine Frau überhaupt ihre private Krankenversicherung auf 100% aufstocken kann; denn in die gesetzliche Krankenversicherung kommt sie jedenfalls vorerst nicht. Da kommt es also auf ihren Gesundheitszustand an. Es gibt zwar prinzipiell einen Anspruch aus § 199 Abs. 2 VVG auf Anpassung, aber ob der bei einem mutwilligen Wechsel in pauschale Beihilfe einschlägig ist, scheint mir nicht zwingend. Ich weiß nicht, ob das gerichtlich schon geklärt ist (andere Bundesländer haben pauschale Beihilfe ja schon länger eingeführt).

 

vor 41 Minuten von DeWeMe:

Habe es so verstanden, dass die individuelle Beihilfe den Beitrag niedrig hält, da explodierende Behandlungskosten immer zu 50% vom Staat abgefangen werden

 

Ein 50%-Tarif kostet prinzipiell 50% eines Volltarifs. Somit steigen die Beiträge im gleichen Tempo, nur eben vom halben Niveau aus. Solange der Beitrag zur Hälfte als pauschale Beihilfe übernommen wird, macht das also keinen Unterschied.

 

Was hingegen einen Unterschied macht, ist die Erhöhung des Beihilfesatzes auf 70% im Ruhestand (jetzt auch wieder in Baden-Württemberg). Das kann auch schon vorher wirken, wenn man einen 30%-Tarif zusammen mit einem 20%-Tarif hat, bei dem der spätere Wegfall schon einkalkuliert ist.

 

Ich würde in jedem Fall noch klären wollen, ob die pauschale Beihilfe ggf. auch (hälftig) die Beiträge für Altersentlastungstarife übernimmt. Außerdem wäre relevant, wie viele Kinder ihr plant und ob deine Frau einmal eine Beurlaubung (= Wechselmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung) in Betracht zieht.

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Peter Wolnitza

Nur kurz:

Bisher hatten Beamte zwei Optionen:  GKV komplett selber zahlen ohne Beihilfe zu beanspruchen oder Beihilfeanspruch nutzen mit privater "Restkostenversicherung"

 

Da kommen jetzt zwei neue, zusätzliche Optionen hinzu:

1. Pauschale Beihilfe + Private Vollkostenversicherung (meist nur eine theoretische, da wenig sinnvolle Lösung): Dienstherr zahlt 50 % der Beiträge bis max. Grenze

2. Pauschale Beihilfe + GKV  (wohl das, was aktuell viele am meisten lockt) - auch hier zahlt der Dienstherr 50% der Beiträge

 

Bei Option 2 aber einige Stolperfallen zu beachten:

1. Die Entscheidung ist unwiderruflich!

2. Leistungsumfang GKV vs. PKV - ohne jetzt zu tief einzusteigen: GKV ist schlechter als Beihilfe + PKV

3. In vielen Fällen höhere Beiträge (hängt allerdings vom jeweiligen Bundesland, Beihilfesätzen, Familienstand, Kinderanzahl und Einkommen ab)

4. Die Pflegeversicherung: Wenn GKV, dann auch Pflegepflicht in der GKV. Achtung: Dienstherr beteiligt sich NICHT an den Kosten zur Pflegeversicherung (hier gilt nach wie vor die Beihilfe!)

(Private Pflegepflichttarife sind (noch) um einiges günstiger als GKV Pflegepflichttarife)

5. Wechsel in ein anderes Bundelland, das keinen Zuschuss zum Beitrag entrichtet? - siehe Punkt 1!

6. Überraschung im Alter: der "normale" Beamte mit klassischer Laufbahn hat keine Ansprüche auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung! --> i.d.R. kein Zugang zur KVdR (krankenversicherung der Rentner) 

--> Status im Alter: Freiwillig in der GKV versichert --> ALLE, im Alter zur Verfügung stehenden Einkunftsarten werden zur Beitragsbemessung heran gezogen!

 

Da würde ich erstmal definitiv nicht von einem "No brainer" sprechen - da sind ganz viele individuelle Planungen zu berücksichtigen.

 

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etherial
· bearbeitet von etherial
vor 16 Stunden von DeWeMe:
  • Option in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln (da spart man dank Familienversicherung u.U. später mit Kindern und wenn ich mal nicht arbeite)

Mich würde mal interessieren, ob man in der Elternzeit in die freiwillige Versicherung wechseln kann?

Vorgesehen war bisher ja, dass man die bisherige Versicherung in der Elternzeit weiterführt. Man konnte nicht von der Familienversicherung profitieren. Ich weiß nicht ob man wirklich nicht wechseln konnte, aber vor dem Hintergrund, dass man nach der Elternzeit ja wieder arbeiten möchte, war der Wechsel auch irgendwie nicht sinnvoll.

 

Mit pauschaler Beihilfe ändern sich diese Spielregeln ja. Es wäre ganz klar von Vorteil in der Elternzeit zu wechseln. Und der Nachteil dass man hinterher weiterhin in der GKV ist, ist doch stark gedämpft, weil man die pauschale Beihilfe bekommt. Bleibt jetzt also die Frage, ob es überhaupt möglich ist, während der Elternzeit die Versicherung zu wechseln.

 

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Bassinus
vor 55 Minuten von Peter Wolnitza:

Dienstherr zahlt 50 % der Beiträge bis max. Grenze

Kannst du was zur Grenze sagen? Höhe, Regelungen, etc. ?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 3 Minuten von Bassinus:

Kannst du was zur Grenze sagen?

 

Steht im Merkblatt: Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

 

vor 7 Minuten von etherial:

Bleibt jetzt also die Frage, ob es überhaupt möglich ist, während der Elternzeit die Versicherung zu wechseln.

 

Wenn man nicht in die Familienversicherung kommt, dann nicht.

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chirlu
vor einer Stunde von Peter Wolnitza:

4. Die Pflegeversicherung: Wenn GKV, dann auch Pflegepflicht in der GKV.

 

Sie könnte sich jedoch befreien lassen und weiterhin privat pflegeversichert bleiben. Erst einmal müßte sie aber überhaupt in die GKV kommen, bevor sich das Problem stellen kann.

 

vor einer Stunde von Peter Wolnitza:

6. Überraschung im Alter: der "normale" Beamte mit klassischer Laufbahn hat keine Ansprüche auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung! --> i.d.R. kein Zugang zur KVdR (krankenversicherung der Rentner)

 

Das läßt sich natürlich ändern, wenn es einem nicht erst zu (Nicht-)Rentenbeginn auffällt. Aber klar, muß bedacht werden.

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DeWeMe

@chirlu @Peter Wolnitza @etherial @Bassinus Danke Euch allen für die Beiträge.

 

Ein weiterer Punkt: Meine Frau reicht nur Vorsorgeleistungen bei der PKV ein, da der Jahresbonus für's Nichteinreichen regelmäßig höher ist - die Beihilfe bekommt alle Rechnungen. Auch das wäre bei pauschalierter Beihilfe + Krankenvollversicherung nicht möglich.

Aufgrund der Punkte dir ihr genannt habt, scheidet die pauschalierte Beihilfe ziemlich sicher aus.

  • Keine Möglichkeit in GKV zu kommen -> Keine Familienversicherung (nur für Neubeamte)
  • Keine Möglichkeit in KVdR
  • Keine pauschalen Beiträge zur Pflegeversicherungsbeiträge

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 8 Stunden von DeWeMe:

Aufgrund der Punkte dir ihr genannt habt, scheidet die pauschalierte Beihilfe ziemlich sicher aus.

Sehe ich genauso! Meine Frau ist ebenfalls Beamtin in BW mit Beihilfe und beihilfekonformer Restkostenversicherung. Kurz überflogen was da kommt: nach aktuellem Kenntnisstand, never ever. 
 

Nächstes Jahr, mit Geburt des zweiten Kindes, sind wir bei 70% Beihilfe. 
Muss mal schauen, ob die Debeka den B20K und WL20K auf Anwartschaft setzen kann für die Zeit einer erneuten 50%-Behilfe-Phase (sobald Kind 1 „rausfällt“). Das ursprüngliche Eintrittsalter würde so bei Hinzunahme beider Kurzstufen wieder gelten, im Vergleich zum Neuabschluss. Dürfte sich Beitragsseitig schon auswirken, so die Vermutung. Falls jemand Erfahrungen diesbezüglich hat, bitte kurze Info.
 

 

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etherial
· bearbeitet von etherial
vor 13 Stunden von DeWeMe:
  • Keine Möglichkeit in GKV zu kommen -> Keine Familienversicherung (nur für Neubeamte)

Das war ja genau was ich gefragt habe - und die Antwort lese ich leider nirgends.

So wie ich @chirlu verstehe kommt man in die gesetzliche Versicherung nur, wenn man in die Familienversicherung kommt. Das widerspricht jetzt komplett meinem Verständnis. Aus meiner Sicht ist es anders herum: Man kommt nur in die Familienversicherung, wenn man als Beamter schon gesetzlch krankenversichert war und der Partner während der Elternzeit ebenfalls gesetzlich versichert ist. Vermutlich habe ich da entweder die Regelung oder @chirlu falsch verstanden.

Zur Frage ob ein Wechsel in die GKV möglich ist:

Zitat

Nein. Mit der Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer pauschalen Beihilfe wird keine neue/weitere Wechselmöglichkeit in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung geschaffen. Ob ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung im Einzelfall möglich ist, richtet sich nach bundesgesetzlichen Regelungen. [...]

Diese bundesgesetzlichen Regeln beinhalten, dass man bei Unterschreiten der JAEG die Möglichkeit hat in die GKV zu wechseln.

Was ist aber nun, wenn man nie mehr als die JAEG verdient hat. Darf man dann in die GKV?

Und was ist in der Elternzeit? Da verdient man auch weniger als die JAEG. Darf man dann in die GKV?

 

Leider wird man durch Internet-Recherche nicht so wirklich schlau. Wer während der Elternzeit Teilzeit arbeitet hat wohl die Möglichkeit zu wechseln, zu denjenigen die nicht arbeiten wird nichts gesagt.
 

Zitat
  • Keine Möglichkeit in KVdR

  • Keine pauschalen Beiträge zur Pflegeversicherungsbeiträge

Das betrifft dich doch nur, wenn du in die GKV wechselst. Die pauschale Beihilfe in Kombination mit PKV hat diese Nachteile nicht. Und trotzdem die Vorteile, die du oben aufzählst. Der Wegfall der Bürokratie auf Versichertenseiten lässt sich auch geldmäßig abschätzen.

 

So wie ich es verstehe übernimmt die Beihilfe bis maximal 50% des Basistarifs in der PKV:

Zitat

Die Höhe der pauschalen Beihilfe beträgt bei
- freiwilig in der gesetzlichen [...]
- vollständig privat krankenversicherten Personen höchstens die Hälfte des Beitrags einer im Basistarif nach § 152 Absatz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz versicherten Person

Der Basistarif ist doch der teuerste Tarif, den eine private Krankenversicherung anbietet (dessen Kosten gedeckelt sind durch den Maximalbeitrag zur GKV). Wenn dem so ist, dann ist auch gesichert, dass ich für eine 100% private Versicherung nur 50% der Beiträge zahle, so wie aktuell in der Restkostenversicherung.

 

Kritisch sehe ich aktuell eher die Fälle, in denen man als Beamter früher mehr als 50% Beihilfe bekam:

- Wer mehr als 2 Kinder hatte hat selbst 70% Beihilfe bekommen und musste nur 30% in der PKV versichern
- Wer Kinder mitversichert hat, hat für diese 80% der Beihilfe bekommen und musste nur 20% in der PKV versichern


Wenn ich die Regeln zur pauschalisierten Beihilfe lese, bekommt man nicht mehr Beihilfe in solchen Situationen. Man kann nur 50% des Basistarifs voll ausschöpfen.

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chirlu
vor 8 Stunden von etherial:

Diese bundesgesetzlichen Regeln beinhalten, dass man bei Unterschreiten der JAEG die Möglichkeit hat in die GKV zu wechseln.

 

Als Arbeitnehmer, aber nicht als Beamter. Beamte sind unabhängig vom Verdienst immer versicherungsfrei. Wenn jemand als Beamter zuletzt privat krankenversichert war, hat er auch kein Recht, sich einfach so freiwillig gesetzlich zu versichern.

 

Somit muß man also für eine gesetzliche Versicherung aufhören, Beamter zu sein (entweder Entlassung auf Dauer oder vorübergehende Beurlaubung ohne Bezüge). Dann kann man entweder durch den Ehepartner in die Familienversicherung kommen, wenn das Einkommen gering genug ist, oder durch Antritt einer normalen Stelle oder den Bezug bestimmter Leistungen versicherungspflichtig werden. Wenn man anschließend wieder in den Beamtenstatus zurückkehrt, war man zuletzt gesetzlich krankenversichert und kann sich freiwillig weiter gesetzlich versichern.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 22 Stunden von etherial:

Mich würde mal interessieren, ob man in der Elternzeit in die freiwillige Versicherung wechseln kann?

Nein, in der Elternzeit bleibt man so versichert wie vorher. Ein Wechsel ist nicht möglich.

  • Wer privat war bleibt privat, auch wenn das Einkommen auf max. 1800 fällt und ggf. der Arbeitgeberanteil / Beihilfe wegfällt.
  • "Freiwillig" gesetzlich Versicherten zahlen den Mindestbetrag selbst bzw. den prozentualen Anteil auf 1800 Einnahmen durch Elterngeld.
  • GKV Pflichtversicherte zahlen gar keine Beiträge (auch wenn Mutter unverheiratet und nicht beim Partner familienversichert wird). Beamte sind niemals GKV pflichtversichert.
vor 23 Minuten von chirlu:

Somit muß man also für eine gesetzliche Versicherung aufhören, Beamter zu sein (entweder Entlassung auf Dauer oder vorübergehende Beurlaubung ohne Bezüge). Dann kann man entweder durch den Ehepartner in die Familienversicherung kommen, wenn das Einkommen gering genug ist, oder durch Antritt einer normalen Stelle oder den Bezug bestimmter Leistungen versicherungspflichtig werden. Wenn man anschließend wieder in den Beamtenstatus zurückkehrt, war man zuletzt gesetzlich krankenversichert und kann sich freiwillig weiter gesetzlich versichern.

Genauso. Als Beamter wechselt man nicht so leicht zurück wie als Angestellter.

vor 8 Stunden von etherial:

Das widerspricht jetzt komplett meinem Verständnis. Aus meiner Sicht ist es anders herum: Man kommt nur in die Familienversicherung, wenn man als Beamter schon gesetzlch krankenversichert war und der Partner während der Elternzeit ebenfalls gesetzlich versichert ist.

Ein Beamter mit aktivem Beamtenstatus wird niemals "familienversichert" in der GKV. Wenn er vorher freiwillig GKV-versichert war, dann ist er nachher auch weiterhin freiwillig versichert, mit der Konsequenz dass auch mit geringem Einkommen mindestens der Mindestbeitrag der GKV zu bezahlen ist. Pflichtversichert wird man nur als Angestellter mit Einkommen unter der JAEG. 

Ein Beamter mit freiwilliger GKV-Versicherung kann jedoch andere Familienmitglieder bei sich mit familienversichern, zB sein Kind oder seinen Partner, sofern sie <450 Euro Einkommen haben.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 8 Stunden von etherial:

Wer während der Elternzeit Teilzeit arbeitet hat wohl die Möglichkeit zu wechseln

Ein aktuell privatversicherter Beamter, der in der Elternzeit Teilzeit arbeitet, wird dadurch nicht GKV-versicherungspflichtig und kann nicht zurückwechseln, denn er ist weiterhin Beamter was "versicherungspflichtig" ausschließt. Die JAEG ist für ihn irrelevant.

Ein privat versicherter Angestellter mit Einkommen >JAEG kann durch Teilzeit sein Einkommen unter die JAEG drücken, woraufhin er dann versicherungspflichtig wird. Das ist aber unabhängig von Elternzeit immer möglich, man kann das sogar als "Single" machen und hat oft auch einen Anspruch darauf, zB durch die Brückenteilzeit.

vor 23 Stunden von Peter Wolnitza:

1. Pauschale Beihilfe + Private Vollkostenversicherung (meist nur eine theoretische, da wenig sinnvolle Lösung): Dienstherr zahlt 50 % der Beiträge bis max. Grenze

2. Pauschale Beihilfe + GKV  (wohl das, was aktuell viele am meisten lockt) - auch hier zahlt der Dienstherr 50% der Beiträge

Option 1 ist maximal für kinderlose Beamte zu empfehlen, aber eigentlich nicht einmal für die (weil Beihilfe im Alter >50%).

Option 2 ist sinnvoll, wenn man in die GKV will und dort für immer bleiben will (sofern man Neubeamter ist und ein Wahlrecht hat).

vor 8 Stunden von etherial:

Diese bundesgesetzlichen Regeln beinhalten, dass man bei Unterschreiten der JAEG die Möglichkeit hat in die GKV zu wechseln.

Das gilt nur für Angestellte. Beamte werden (solange sie Beamte sind) nie GKV-versicherungspflichtig, auch nicht mit 0 Einkommen.

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Beamter48
· bearbeitet von Beamter48
Am 4.12.2022 um 21:45 von yuser:

Sehe ich genauso! Meine Frau ist ebenfalls Beamtin in BW mit Beihilfe und beihilfekonformer Restkostenversicherung. Kurz überflogen was da kommt: nach aktuellem Kenntnisstand, never ever. 
 

Nächstes Jahr, mit Geburt des zweiten Kindes, sind wir bei 70% Beihilfe. 
Muss mal schauen, ob die Debeka den B20K und WL20K auf Anwartschaft setzen kann für die Zeit einer erneuten 50%-Behilfe-Phase (sobald Kind 1 „rausfällt“). Das ursprüngliche Eintrittsalter würde so bei Hinzunahme beider Kurzstufen wieder gelten, im Vergleich zum Neuabschluss. Dürfte sich Beitragsseitig schon auswirken, so die Vermutung. Falls jemand Erfahrungen diesbezüglich hat, bitte kurze Info.
 

 

Dann noch Kind 3 und deine Frau bleibt immer bei 70% Beihilfe. Und dank der Besoldungsnovellierung ist die Kinderzulage bei Kind 3 :1st:

 

Ich ändere da auch nichts. Die Novellierung macht vielleicht für Beamte die weniger verdienen und mehrere Kinder haben Sinn. 

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Quercusrobur
vor 2 Stunden von Beamter48:

Ich ändere da auch nichts.

Die PKV muss doch künftig durch die Erhöhung der Beihilfe im Ruhestand weniger Altersrückstellungen bilden. Werdet ihr euren Versicherer aufgrund der 20 % mehr Beihilfe im Ruhestand bitten euren Vertrag anzupassen oder lasst ihr eure Tarife einfach weiterlaufen, um mehr Altersrückstellungen zu bilden für eine höhere Entlastung im Alter?

Am 4.12.2022 um 21:45 von yuser:

B20K und WL20K

Werden künftig bei Neuabschluss für diese Kurzstufen überhaupt noch nennenswert Altersrückstellungen gebildet? So wie ich es verstanden habe müssten diese doch bei Eintritt in Ruhestand sowieso entfallen.

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chirlu
vor 42 Minuten von Quercusrobur:

Werden künftig bei Neuabschluss für diese Kurzstufen überhaupt noch nennenswert Altersrückstellungen gebildet?

 

Nein, der Sinn dieser Tarife ist ja gerade, keine Alterungsrückstellungen für 67+ zu bilden. In geringerem Umfang für die Zeit bis 67 natürlich schon.

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etherial
Am 5.12.2022 um 10:52 von chirlu:

Als Arbeitnehmer, aber nicht als Beamter. Beamte sind unabhängig vom Verdienst immer versicherungsfrei. Wenn jemand als Beamter zuletzt privat krankenversichert war, hat er auch kein Recht, sich einfach so freiwillig gesetzlich zu versichern.

Das deckt sich ja mit anderen Aussagen hier, dann ist das was im Netz steht also Unsinn, z.B. hier.

Am 5.12.2022 um 10:52 von chirlu:

Somit muß man also für eine gesetzliche Versicherung aufhören, Beamter zu sein (entweder Entlassung auf Dauer oder vorübergehende Beurlaubung ohne Bezüge).

So habe ich das auch einmal gehört: In der Elternzeit ist der Wechsel nicht möglich (weil man da noch als Beamter gilt), in der Erziehungszeit (Beurlaubung ohne Bezüge) schon - und das obwohl man die Möglichkeit hat jederzeit ins Beamtenverhältnis zurück zu kehren.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

 

vor 25 Minuten von etherial:

Erziehungszeit (Beurlaubung ohne Bezüge) schon - und das obwohl man die Möglichkeit hat jederzeit ins Beamtenverhältnis zurück zu kehren.

Man muss dazu aber sozialversicherungspflichtig werden, d.h. eine nicht geringfügige Beschäftigung während der Beurlaubung annehmen. Wer nur daheim bleibt (ohne Bezüge) kann sich nicht gesetzlich versichern, er wird ja nicht versicherungspflichtig. Wer aber zB 20h/Woche als beurlaubter Beamter arbeiten will, der wird irgendwelche Beurlaubungsvorschriften nicht mehr erfüllen - Beurlaubung gibt es meines Wissens ja nur aus besonderen Gründen wie zB Kinder erziehen, Eltern pflegen, längere Krankheit. Man kann sich nicht von seinem 40h Beamtenjob wegen Kindererziehung beurlauben lassen und dann 40h woanders arbeiten, da wird der Dienstherr wohl darauf bestehen, dass die 40h bei ihm abgeleistet werden.

 

Man kann natürlich den Beamtenstatus aufgeben, dann ist man wieder gesetzlich. Das musste übrigens eine mir Bekannte so machen: Sie war nach dem Abi ein paar Jahre Rechtspflegerin und schon verbeamtet auf Lebenszeit, dann wurde es zu langweilig und sie hat dann mit ca. 25 noch Jura studiert. Während des Studiums war sie beurlaubt und hätte jederzeit zu ihrer Rechtspflegerstelle zurückgekonnt, d.h. sie musste sich komplett privatversichern im Studium. Sobald sie dann im zweiten Staatsexamen ins Jura-Referendariat ging (d.h. als Angestellte gearbeitet hat), musste sie ihren Beamtenstatus endgültig aufgeben und wurde dann auch gesetzlich pflichtversichert. Da ihre Juranote gut genug war, ist sie mittlerweile "Richterin auf Probe", d.h. wird wohl langfristig wieder verbeamtet werden.

Zitat

Beamte sind solange kranken- und pflegeversicherungsfrei in ihrer Nebenbeschäftigung, wie im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge aus dem Beamtenverhältnis besteht.

Beamte / 7 Nebenbeschäftigung und anderweitige Beschäftigung von Beamten | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

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chirlu
vor 32 Minuten von slowandsteady:

Sobald sie dann im zweiten Staatsexamen ins Jura-Referendariat ging (d.h. als Angestellte gearbeitet hat), musste sie ihren Beamtenstatus endgültig aufgeben und wurde dann auch gesetzlich pflichtversichert.

 

Das ist bundeslandabhängig (und in manchen Ländern auch fachabhängig). Manche Bundesländer stellen Referendare an, andere verbeamten sie (auf Widerruf).

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etherial
vor 7 Stunden von slowandsteady:

Man muss dazu aber sozialversicherungspflichtig werden, d.h. eine nicht geringfügige Beschäftigung während der Beurlaubung annehmen.

Ich habe das jetzt ja nicht erfunden, im Merkblatt Beamtenversorgung BW steht:

Zitat

Beurlaubte Beamte, die beabsichtigen, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehegatten beitragsfrei mitzuversichern (Familienversicherung) und die bisherige private Krankenversicherung aufzugeben, sollten bedenken, dass ein Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung nach der Beurlaubung schwierig oder gar unmöglich sein kann. Es empfiehlt sich daher, vorher zu prüfen, ob ein Ruhen der privaten Krankenversicherung günstiger ist.

Und für NRW finde ich:

Zitat

Im Gegensatz zur Elternzeit besteht ab dem Beginn der Beurlaubung gemäß § 64 Absatz 1 LBG NRW nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Anspruch auf Familienhilfe nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Sofern Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, haben Sie somit einen Anspruch auf kostenfreie Aufnahme in die Familienversicherung Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners.

Ganz allgemein lese ich, dass ab dem Zeitpunkt zu dem die Beihilfe erlischt, auch die Möglichkeit der Familienversicherung besteht.

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chirlu

Wie gesagt:

Am 5.12.2022 um 10:52 von chirlu:

Somit muß man also für eine gesetzliche Versicherung aufhören, Beamter zu sein (entweder Entlassung auf Dauer oder vorübergehende Beurlaubung ohne Bezüge). Dann kann man entweder durch den Ehepartner in die Familienversicherung kommen, wenn das Einkommen gering genug ist, oder durch Antritt einer normalen Stelle oder den Bezug bestimmter Leistungen versicherungspflichtig werden.

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 12 Stunden von etherial:

Ganz allgemein lese ich, dass ab dem Zeitpunkt zu dem die Beihilfe erlischt, auch die Möglichkeit der Familienversicherung besteht.

Ok, dann kann man sich vllt. doch als beurlaubter Beamter familienversichern lassen. Das wusste ich nicht. Jedenfalls ist es als Beamter schwerer als ein Angestellter. Und man muss vllt. auch mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse diskutieren, ist vermutlich nicht der alltäglichste Fall, dass sich ein Beamter familienversichern lässt.

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chirlu
vor 3 Stunden von slowandsteady:

Ok, dann kann man sich vllt. doch als beurlaubter Beamter familienversichern lassen.

 

Ja, das geht; hat meine Mutter gemacht (vor fünfzehn Jahren).

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Bonobo22

Hallo zusammen,

 

tut mir leid, wenn ich diesen alten Thread nochmals weiterführe, aber ich habe genau die Fragen, die hier von @Quercusrobur gestellt worden ist. Durch die neuen 30+20 Tarife, ist die Frage, ob man alles so weiterlaufen lassen sollte wie bisher oder den Vertrag anpassen sollte.

Am 6.12.2022 um 12:14 von Quercusrobur:

Die PKV muss doch künftig durch die Erhöhung der Beihilfe im Ruhestand weniger Altersrückstellungen bilden. Werdet ihr euren Versicherer aufgrund der 20 % mehr Beihilfe im Ruhestand bitten euren Vertrag anzupassen oder lasst ihr eure Tarife einfach weiterlaufen, um mehr Altersrückstellungen zu bilden für eine höhere Entlastung im Alter?

Werden künftig bei Neuabschluss für diese Kurzstufen überhaupt noch nennenswert Altersrückstellungen gebildet? So wie ich es verstanden habe müssten diese doch bei Eintritt in Ruhestand sowieso entfallen.

Habt ihr dazu Tipps?

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DancingWombat
Am 4.12.2022 um 12:03 von Peter Wolnitza:

 

Da kommen jetzt zwei neue, zusätzliche Optionen hinzu:

1. Pauschale Beihilfe + Private Vollkostenversicherung (meist nur eine theoretische, da wenig sinnvolle Lösung): Dienstherr zahlt 50 % der Beiträge bis max. Grenze

Warum ist das wenig sinnvoll? 

 

Am 4.12.2022 um 12:03 von Peter Wolnitza:

 

4. Die Pflegeversicherung: Wenn GKV, dann auch Pflegepflicht in der GKV. Achtung: Dienstherr beteiligt sich NICHT an den Kosten zur Pflegeversicherung (hier gilt nach wie vor die Beihilfe!)

Was bedeutet das? Wenn Pflege über die Beihilfe geht, dann dürfte doch auch kein Pflegebeitrag anfallen, oder? 

Am 4.12.2022 um 12:03 von Peter Wolnitza:

(Private Pflegepflichttarife sind (noch) um einiges günstiger als GKV Pflegepflichttarife)

Warum noch? Aus welchem Grund sollte sich das ändern? 

 

Am 4.12.2022 um 12:03 von Peter Wolnitza:

 

 

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