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Konkordanzia

Steuern beim ETF (mit 2 konkreten Fallbeispielen)

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Konkordanzia

Hallo Forum,

 

ich habe meine Wertpapierabrechnungen alle durchgesehen und möchte anhand dieser verstehen, wie mein Portfolio steuerlich eigentlich "funktioniert". Ich möchte gerne drei Beispiele vorstellen. Denn obwohl ich mich nun schon recht ausführlich mit dem Quellensteuerthema beschäftigt habe, fühle ich mich noch immer etwas unsicher bei dem Thema. Danke für die Hilfe! Kurzer Kontext: Mein Broker ist Scalable Capital und mein Freistellungsauftrag ist nicht ausgeschöpft.

 

Fall 1: Ich erhalte eine Bruttodividende von T. Rowe Price in Höhe von 2,16 Euro. Als US-Titel werden 15% Quellensteuer abgezogen (minus 0,32 Euro). Diese Quellensteuer wird automatisch auf die Kapitalertragssteuer angerechnet (~26% Kapitalertr.steuer minus 15% Quellensteuer), wodurch nur noch ~10 Prozent Kapitalertragssteuer abgezogen werden (minus 0,22 Euro). Nachdem auch noch der Soli abgezogen wurde wird eine Nettodividende von 1,60 Euro gezahlt. Frage: Diese Interpretation ist doch korrekt, oder?

 

Fall 2: Ich erhalte eine Bruttodividende vom ETF "VanEck Morningstar Developed Markets Dividend Leaders" (WKN: A2JAHJ). Höhe: 1,80 Euro. Fondsdomizil: Niederlande. Hier wird von meiner Bruttodividende eine 15%ige Quellensteuer abgezogen (minus 0,27 Euro), was einen Ausschüttungsbetrag von 1,53 Euro verursacht. Frage: Wieso wird hier keine Kapitalertragssteuer abgeführt? Wird die Kapitalertragssteuer nicht abgeführt, weil sie praktisch automatisch mit meinem nicht ausgeschöpften Freibetrag verrechnet wird? Wieso aber wird sie dann bei der Dividende durch Einzelaktien (wie im Fall 1) abgeführt?

 

Fall 3: Ich erhalte eine Bruttodividende vom ETF "Fidelity Global Quality Income" (WKN: A2DL7E). Das Fondsdomizil ist Irland. Auf der Abrechnung erscheint Bruttodividende = Nettodividende. Frage: Woran liegt das? Wieso wird hier weder Kapitalertragssteuer noch Quellensteuer ausgewiesen/verrechnet? Ich dachte, bei irländischen ETFs wird die Quellensteuer mit der Kapitalertragssteuer verrechnet? Oder liegt es am Thema der "Teilfreistellung"? Was passiert hier?

 

Vielen vielen Dank für die Aufklärung!

 

Hier nochmal die Übersicht:

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Fall 1: Korrekt.

 

Fall 2: Da fehlt die Teilfreistellung von 30%.

 

Fall 3: Quellensteueranrechnung gibt es bei Fonds nicht mehr. Dafür gibt es (sollte es geben) eine Teilfreistellung von 30%.

 

Unklarheiten liegen vermutlich an Scalable Capital. You pay peanuts, you get monkeys.

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Sapine

Bei niederländischen Fonds wie dem NL0011683594 Vaneck Morningstar Developed Markets Dividend Leaders ist es ein Sonderfall, denn in den Niederlanden muss der Fonds selbst eine Quellensteuer abführen (was nichts mit den Änderungen von 2018 zu tun hat, bei denen es um Quellensteuern innerhalb des Fonds geht). Für Anleger, die den Pauschbetrag nicht ausschöpfen und auch auf absehbare Zeit nicht ausschöpfen werden, sind niederländische Fonds ungünstig, denn das Geld bekommt man nicht zurück sondern es ist nur anrechenbar. Da hilft auch die Teilfreistellung nicht. 

 

Soweit habe ich jedenfalls die Problematik bei niederländischen Fonds verstanden - wer es besser weiß, darf mich gerne korrigieren. 

 

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Konkordanzia
vor 48 Minuten von Ramstein:

Fall 2: Da fehlt die Teilfreistellung von 30%.

 

Fall 3: Quellensteueranrechnung gibt es bei Fonds nicht mehr. Dafür gibt es (sollte es geben) eine Teilfreistellung von 30%.

 

Unklarheiten liegen vermutlich an Scalable Capital. You pay peanuts, you get monkeys.

 

"Teilfreistellung von 30%" - zum Verständnis: Das heißt doch, dass die 15% Steuern dann nur auf Basis des 70%igen Dividendenbetrags berechnet werden? Demzufolge würden vom Bruttobetrag 1,80 Euro nur 0,19 Euro (15% von 1,26 Euro) abgezogen werden und das Ergebnis betrüge dann 1,61 Euro. Ich habe aber nur 1,53 Euro erhalten, weil eben exakt 15% vom Bruttobetrag abgezogen wurden. Meinst du mit "da fehlt die Teilfreistellung", dass der Broker hat die Teilfreistellung vergessen hat und es sich um eine fehlerhafte Abrechnung handelt?

 

vor 25 Minuten von Sapine:

Bei niederländischen Fonds wie dem NL0011683594 Vaneck Morningstar Developed Markets Dividend Leaders ist es ein Sonderfall, denn in den Niederlanden muss der Fonds selbst eine Quellensteuer abführen (was nichts mit den Änderungen von 2018 zu tun hat, bei denen es um Quellensteuern innerhalb des Fonds geht). Für Anleger, die den Pauschbetrag nicht ausschöpfen und auch auf absehbare Zeit nicht ausschöpfen werden, sind niederländische Fonds ungünstig, denn das Geld bekommt man nicht zurück sondern es ist nur anrechenbar. Da hilft auch die Teilfreistellung nicht. 

 

Meiner Strategie zufolge werde ich den Freibetrag in ~2 Jahren erreicht haben. Und der ETF passt bisher gut in meine Strategie. Ich hatte ihn aufgenommen und war mir der Steuerproblematik zu dem Zeitpunkt noch nicht bewusst. Und jetzt überlege ich, ob ich ihn austauschen soll. Was heißt das jetzt genau, was du geschrieben hast? Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Pauschbetrag, Geld zurückfordern und Anrechenbarkeit noch nicht. Heißt das, dass man die 15% anrechnen kann, sobald man über dem Freibetrag von demnächst 1.001 Euro ist? Aber ich dachte, diese Art des Anrechnens gibt es bei ETFs nicht mehr. Danke für die Unterstützung!

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Sapine

Meine Kenntnisse stammen im wesentlichen aus der verlinkten Diskussion und auch mir war die Problematik nicht bewusst, als ich einen NL-Fonds erworben habe. 

 

Die Niederlande ist eines der wenigen Länder die Quellensteuer auf Ausschüttungen von Fonds einbehält. Dabei ist ihr völlig egal, ob es in Deutschland eine Teilfreistellung gibt. Die soll seit 2018 einen Ausgleich schaffen für nicht erstattbare Quellensteuern, die innerhalb des Fonds angefallen sind beispielsweise für Dividenden von Aktiengesellschaften. Die in den Niederlande einbehaltene Quellensteuer auf Ausschüttungen des Fonds werden in Deutschland auf Deine Kapitalertragssteuer angerechnet, sofern Du denn eine bezahlst. Wenn Du den Pauschbetrag nicht ausschöpfst, ist diese Steuer für Dich verloren. Wenn null Steuern anfallen (in Deutschland) hilft die Anrechnung der 15 % niederländischer Steuern nichts. Sobald Du über dem Pauschbetrag bist, werden die in NL abgezogenen Steuern mit denen in Deutschland anfallenden Kapitalertragssteuern gegengerechnet. Dann kostet es Dich praktisch nichts mehr. Statt in Deutschland hast Du dann in den NL Steuern bezahlt und de facto sparst Du den Solizuschlag darauf. Wenn Du den Pauschbetrag in absehbarer Zeit überschreitest, hättest Du ab dann einen kleinen Vorteil. 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 6 Stunden von Konkordanzia:

Wird die Kapitalertragssteuer nicht abgeführt, weil sie praktisch automatisch mit meinem nicht ausgeschöpften Freibetrag verrechnet wird? Wieso aber wird sie dann bei der Dividende durch Einzelaktien (wie im Fall 1) abgeführt?

 

Eigentlich nur zu erklären dadurch, daß die Papiere in unterschiedlichen Depots mit unterschiedlichen Freistellungsaufträgen liegen. Oder du hast die eine Zahlung bekommen, als noch Freistellungsvolumen übrig war, und die andere später, als keines mehr übrig war.

 

vor 3 Stunden von Konkordanzia:

Das heißt doch, dass die 15% Steuern dann nur auf Basis des 70%igen Dividendenbetrags berechnet werden? Demzufolge würden vom Bruttobetrag 1,80 Euro nur 0,19 Euro (15% von 1,26 Euro) abgezogen werden und das Ergebnis betrüge dann 1,61 Euro. Ich habe aber nur 1,53 Euro erhalten, weil eben exakt 15% vom Bruttobetrag abgezogen wurden.

 

Die Niederlande kennen keine Teilfreistellung; die behalten 15% von 1,80 Euro ein. Aus deutscher steuerlicher Sicht hast du aber nur 1,26 Euro bekommen (70% von 1,80 Euro); darauf fallen 0,315 Euro Steuern an, worauf 0,19 0,27 Euro angerechnet werden, so daß 0,125 0,045 Euro Steuern verbleiben plus der Solidaritätszuschlag darauf (0,006875 0,002475 Euro).

 

vor 3 Stunden von Konkordanzia:

ich dachte, diese Art des Anrechnens gibt es bei ETFs nicht mehr.

 

Du mußt Fondsebene (keine Anrechnung beim Anleger mehr) und Anlegerebene auseinanderhalten. Es geht hier nicht um die Quellensteuer auf die Dividenden, die dem Fonds zufließen.

 

vor 3 Stunden von Konkordanzia:

Freibetrag von demnächst 1.001 Euro

 

1000 Euro. Die 1 bei 801 Euro ist noch ein DM-Relikt (750 Euro plus 100 Mark Werbungskostenpauschale).

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whister
vor 1 Stunde von chirlu:

Die Niederlande kennen keine Teilfreistellung; die behalten 15% von 1,80 Euro ein. Aus deutscher steuerlicher Sicht hast du aber nur 1,26 Euro bekommen (70% von 1,80 Euro); darauf fallen 0,315 Euro Steuern an, worauf 0,19 Euro angerechnet werden, so daß 0,125 Euro Steuern verbleiben plus der Solidaritätszuschlag darauf (0,006875 Euro).

Wieso sollen nur 0,19 Euro Quellensteuer angerechnet werden? Die Quellensteuerbelastung beträgt 0,27 Euro (15% von 1,80 Euro) und sollte voll anrechenbar sein.

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chirlu

@whister: Mein Fehler, habe es oben korrigiert.

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Konkordanzia
· bearbeitet von Konkordanzia

@Ramstein, @Sapine, @chirlu, @whister: Vielen Dank für eure Hilfen! Ich komme leider erst heute zum Antworten -.-

 

Ehrlich gesagt bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich es verstanden habe. Beispielsweise habe ich im Dezember erneut eine Dividende aus dem ETF erhalten. Ich besitze 15,812 Anteile und je Anteil wurden 0,20 Euro ausgeschüttet (vgl divvydiary). Brutto macht das bei mir 3,16 € und abzgl. Quellensteuer (0,47€) sind es dann 2,69€. Zum Verständnis: 

 

Bei diesen 0,47€ handelt es sich doch um jene Steuer, die sich die NL direkt einbehält, oder? Aber lt. PDF, welche ich von meiner Bank erhalte, landet diese doch in meinem Quellensteuertopf. Heißt das nicht, dass ich sie wiederbekomme, obwohl ich ja aufgrund des nicht ausgeschöpften Freibetrags noch gar keine Kapitalertragssteuern zahle? Und woher tauchen die 2,21€ in der Auflistung auf?

Also, eigentlich bin ich ein Mensch, der nicht gerade auf den Kopf gefallen ist. Aber dieses Steuerthema überfordert mich kognitiv dann doch etwas. Daher: Falls jemand noch einmal bereit zum Helfen ist: Könnte es mir jemand nochmal Schritt für Schritt durchdeklinieren, wie ich die untenstehende Auflistung interpretieren muss? Danke nochmal für eure Hilfe!

 

 

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Sapine

3,16 EUR ist die Bruttoausschüttung (0,20 x Anteile). Davon behalten die NL 15 % = 0,47 EUR an Quellensteuern. 

 

Für die Bemessung der deutschen Steuern werden von der Bruttoausschüttung 30 % abgezogen (Teilfreistellung für Aktienfonds). Als zu versteuernden Ertrag in Deutschland werden so 2,21 EUR ermittelt. Bei Dir geht dieser Betrag komplett vom Freistellungsauftrag ab. 

 

Quellensteuern kann man sich manchmal rückerstatten lassen. Die Details sind in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Für die ersten 15 % QS (Quellensteuer) geht meist nur die Anrechnung, Erstattungen betreffen in der Regel die Beträge oberhalb von 15 %. Meist entstehen Kosten für die Erstattung und Aufwand mit Papierkram. Bei Beträgen Deiner Größenordnung lohnt sich das ganz sicher nicht. 

 

Bleibt die Anrechenbarkeit von Quellensteuern auf die deutsche Steuerschuld bei Kapitalanlagen. Meist sind das maximal 15 % der im Ausland gezahlten Quellensteuern (Doppelbesteuerungsabkommen). Angenommen Du müsstest 100 Euro Kapitalertragssteuern zahlen in Deutschland, würde davon Deine im Ausland bereits bezahlte Quellensteuer (3,07 EUR) abgezogen und Du müsstest nur den Differenzbetrag zahlen. Das machen die Banken automatisch für Dich, sofern sie Steuern für Dich abführen. In Deinem Fall hilft Dir die Anrechenbarkeit nichts, denn Du hast wegen nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrag (Rest 751,84 EUR) keine deutsche Kapitalertragssteuer zu zahlen. Weniger als null Euro Steuerschuld kannst Du nicht erreichen, eine Auszahlung findet nicht statt. 

 

Glückwunsch übrigens zur detaillierten Aufstellung Deiner Bank, da lässt sich das noch recht gut nachverfolgen. Ich wollte meine Bank würde sich davon eine Scheibe abschneiden. 

 

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Konkordanzia

Ah okay, langsam kommt Licht ins Dunkel. Ich habe mir zum Verständnis nochmal kleine Übersichten gemacht.  In meinem aktuellen Fall (Szenario 1) wird von der Bruttodividende also nur die Quellensteuer abgezogen, weil mein Freistellungsauftrag nicht erschöpft ist.

 

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Das bedeutet also, dass bei einem ausgeschöpften Freistellungsauftrag (Szenario 2) von der Bruttodividende a) die Quellensteuer abgezogen wird sowie b) die (um den Prozentsatz der Quellensteuer reduzierte) Kapitalertragssteuer. Wäre mein Freistellungsauftrag aktuell also erschöpft, hätte ich unter sonst gleichen Bedingungen eine Nettodividende von 2,43 €. Ist das korrekt?

Kurzer Einschub @Sapine: In deinem 100-Euro-Beispiel hast du mit Absolutbeträgen gerechnet. Demzufolge müsste ich von meiner absoluten Kapitalertragssteuer (0,58€) die absolute Quellensteuer (0,47€) abziehen. Das wären dann aber Steuern von lediglich 0,11€. Das wirkt auf mich sehr wenig, weshalb ich davon ausging, dass man die Prozentsätze voneinander abziehen muss und nicht die Absolutbeträge. Oder irre ich?

 

 

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Sobald mein Freibetrag überschritten ist, scheint es trotz dieser Verrechnungsmöglichkeit sinnvoller zu sein, quellensteuerfreie ETF zu verwenden (mal vom Kurswachstum, was ja auch eine bedeutende Rolle auf die Entscheidung hat, abgesehen). Denn nach meiner Rechnung im Szenario 3 würden dann insgesamt weniger Steuern anfallen, was zu einer Nettodividende von 2,58 € führen würde. Ist das korrekt soweit?

 

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Danke für deine Mühe und Geduld!

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Sapine

Du solltest Kapitalertragssteuer und Soli auf die Kapitalertragssteuer rechnerisch trennen. 

Beim Szenario1 hat das keine Auswirkung weil es egal ist welchen Prozentsatz Du auf 0 Euro anwendest. Aber bei Szenario 2 führt es zu einem Fehler im Ergebnis. 

 

Szenario2 (NL-Fonds mit QS, ausgeschöpfter Pauschbetrag):

 

Bruttoertrag 3,16

Bemessungsgrundlage 2,21 = Bruttoertrag abzüglich 30 %

Kapitalertragssteuer 25 % auf Bemessungsgrundlage 2,21 Euro = 55 Cent

angerechnet 47 Cent QS (15 % von 3,16) --> restliche Kapitalertragssteuer 8 Cent

Soli auf 8 Cent = 0 (gerundet)

 

3,16 - 0,47 - 0,08 - 0 = 2,61

Es wird durch den eingesparten Soli um 3 Cent günstiger. 

 

 

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chirlu
vor 35 Minuten von Konkordanzia:

In meinem aktuellen Fall (Szenario 1)

 

Die niederländische Quellensteuer wird angerechnet. Daher reduziert sich dein Freistellungsvolumen nicht um 2,21 Euro, sondern um 2,21–(4*0,47) = 0,33 Euro.

 

vor 42 Minuten von Konkordanzia:

bei einem ausgeschöpften Freistellungsauftrag (Szenario 2)

 

Siehe @Sapine. Bedenke aber, daß die Rundungen nicht pro Anteil erfolgen, sondern insgesamt; wenn du mehrere Anteile hast, verschwindet der Solidaritätszuschlag also nicht mehr. – Übrigens ist es kein Zufall, daß Steuern wiederum auf 0,33 Euro anfallen, derselbe Betrag wie in Szenario 1 der Verbrauch des Freistellungsvolumens.

 

vor 46 Minuten von Konkordanzia:

nach meiner Rechnung im Szenario 3 würden dann insgesamt weniger Steuern anfallen, was zu einer Nettodividende von 2,58 € führen würde. Ist das korrekt soweit?

 

Die 2,58 Euro in Szenario 3 schon, aber da der Betrag in Szenario 2 falsch ist, ist auch der Vergleich falsch. Im Ergebnis zahlst du in Szenario 2 minimal mehr Steuern.

 

vor 49 Minuten von Konkordanzia:

Sobald mein Freibetrag überschritten ist, scheint es trotz dieser Verrechnungsmöglichkeit sinnvoller zu sein, quellensteuerfreie ETF zu verwenden

 

Solange er nicht ausgeschöpft ist, ist es jedenfalls sehr viel besser, ETFs ohne Quellensteuer zu haben.

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Konkordanzia

Großartig, danke für eure Erklärungen. Das hat mir viel gebracht. Meine Übersicht habe ich ergänzt. Es müsste nun passen, oder findet ihr noch einen Fehler?

 

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Tatsächlich empfinde ich die Differenz zwischen den drei Szenarien gar nicht so groß. Im Szenario 1 werden 85% meiner Bruttodividende ausgezahlt, im Szenario 2 nur noch 82,5% und im Szenario 3 schließlich 81,5%. Mein Plan ist, spätestens in 2-3 Jahren den Freibetrag ausgeschöpft zu haben. Deshalb beziehe ich in meine langfristige Planung nur Szenario 2 und 3 ein. Und wenn es stimmt, dass sich die Steuerlast nur durch einen Prozentpunkt unterscheidet, dann fällt es doch eigentlich kaum ins Gewicht.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Die exakten Werte für die Steuer ohne Rundung sind 17,6375% und 18,4625% (Differenz 0,825).

 

Der Solidaritätszuschlag macht 5,5% der Kapitalertragssteuer aus, nicht 1,25%.

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