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Eric333

Kein Soli bei Verrechnungstopf ausländ. Quellensteuer?

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Eric333

Hallo,

 

ich habe vor kurzem meinen Freibertrag ausgeschöpft und eine Dividendenzahlung aus den USA erhalten.

 

Im Rahmen der Abrechnungen, seitens der Bank, wurde die anfallende Kapitalertragsteuer von 25% mit dem Verrechnungstopf ausländ. Quellensteuer verrechnet.
Jedoch wurde der Solidaritätszuschlag weder mit dem Verrechnungstopf ausländ. Quellensteuer verrechnet noch separat abgeführt.

 

Auf Nachfrage bei der Bank wurde mir mitgeteilt: "Soli-Zuschlag wird auch nicht verrechnet, weil das im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Wird also, wegen der Verrechnung mit der Quellensteuer, keine Kapitalertragsteuer berechnet, kann auch kein Soli entsprechend ausgewiesen werden. Am besten Sie wenden sich zur Beantwortung weiterer steuerlicher Fragen direkt an einen Steuerberater.".

 

Durch Internetrecherche konnte ich für diesen speziellen Fall leider nichts finden. Kann mir jemand näheres dazu erklären?  Im Grunde möchte ich in Erfahrung bringen, ob die Bank, wie bisher, alle steuerlichen Verrechnungen und Abgaben durchgeführt bzw. abgeführt hat oder ich selbst tätig werden und den Soli im Rahmen der Steuererklärung noch zahlen muss.

 

Liebe Grüße 

 

Eric

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Sapine

Die Quellensteuer wird bei der Berechnung der Kapitalertragssteuer angerechnet. Soli fällt nur auf die Kapitalertragssteuer an (Ausnahmen gibt es auch da noch bei Günstigerprüfung beispielsweise). Die Bank hat korrekt gerechnet und Du musst nichts weiter deklarieren. Kein Soli auf den angerechneten QS-Anteil. Soweit habe ich das jedenfalls immer verstanden.

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reckoner

Hallo,

 

geht die Frage in die Richtung, dass bei ausländischen Kapitalerträgen mit Quellensteuer der Soli nur auf den Rest anfällt?

Etwa USA: 100 Euro Dividende, davon 15 Euro US-Steuer ab. Dann 25 Euro Abgeltungssteuer, darauf die 15 Euro von vorher angerechnet macht 10 Euro. Und nur darauf Soli.

 

Das ist korrekt, und das du dazu nichts finden konntest erstaunt mich doch ein wenig. Dieser - kleine - Steuervorteil wird doch andauernd angesprochen, etwa bei Unternehmen mit mehreren Aktiengattungen (Shell z.B. lange Zeit).

 

Stefan

 

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chirlu
vor 27 Minuten von Eric333:

Durch Internetrecherche konnte ich für diesen speziellen Fall leider nichts finden.

 

Also ehrlich … Hast du einmal „Solidaritätszuschlag“ in die Suche eingegeben? :rolleyes:

 

 

vor 1 Minute von reckoner:

das du dazu nichts finden konntest erstaunt mich doch ein wenig. Dieser - kleine - Steuervorteil wird doch andauernd angesprochen

 

:thumbsup:

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Sapine

Wenn man weiß nach welchen Begriffen man suchen muss wird es leichter - etwas Nachsicht mit Neulingen ;)

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

„Solidaritätszuschlag“ ist nun wirklich kein abwegiges Suchwort in diesem Zusammenhang.

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Eric333
vor einer Stunde von chirlu:

 

Also ehrlich … Hast du einmal „Solidaritätszuschlag“ in die Suche eingegeben? :rolleyes:

 

 

 

:thumbsup:

Mir ging es hier um meinen "speziellen" Fall, dass kein Soli berechnet wird, wenn eine Verrechnung der Kapitalertragsteuer auf Dividende mit dem Quellensteuertopf erfolgt. Dazu habe ich auch in deinen verlinkten Beiträgen nichts gefunden. Dort sind nur die "normalen" Berechnungen erklärt. 

vor einer Stunde von reckoner:

Hallo,

 

geht die Frage in die Richtung, dass bei ausländischen Kapitalerträgen mit Quellensteuer der Soli nur auf den Rest anfällt?

Etwa USA: 100 Euro Dividende, davon 15 Euro US-Steuer ab. Dann 25 Euro Abgeltungssteuer, darauf die 15 Euro von vorher angerechnet macht 10 Euro. Und nur darauf Soli.

 

Das ist korrekt, und das du dazu nichts finden konntest erstaunt mich doch ein wenig. Dieser - kleine - Steuervorteil wird doch andauernd angesprochen, etwa bei Unternehmen mit mehreren Aktiengattungen (Shell z.B. lange Zeit).

 

Stefan

 

Hallo Stefan,

nein, mir ging es um die Frage, ob es korrekt ist, dass, wenn die Kapitalertragssteuer aus Dividende mit dem Quellensteuertopf verrechnet wird, kein Solidaritätszuschlag anfällt bzw. verrechnet oder bezahlt werden muss.

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chirlu
vor 4 Minuten von Eric333:

Mir ging es hier um meinen "speziellen" Fall, dass kein Soli berechnet wird, wenn eine Verrechnung der Kapitalertragsteuer auf Dividende mit dem Quellensteuertopf erfolgt.

 

Das ist derselbe Fall. Es macht keinen Unterschied, ob sofort verrechnet wird oder erst später.

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Eric333
vor 2 Minuten von chirlu:

 

Das ist derselbe Fall. Es macht keinen Unterschied, ob sofort verrechnet wird oder erst später.

Aber wenn mein Quellensteuertopf leer wäre, dann würden auf meine Dividende 25% Kapitalertragsteuer und darauf 5,5% Soli anfallen. Beide Positionen wären an das Finanzamt abzuführen.

Nun ist mein Quellensteuertopf gefüllt und die Bank verrechnet die 25% Kapitalertragsteuer mit dem Betrag aus dem Quellensteuertopf. Fertig. Von Soli keine Spur, aber wieso??? 

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chirlu
vor 8 Minuten von Eric333:

Von Soli keine Spur, aber wieso???

 

Am 5.9.2022 um 08:20 von chirlu:

Das ergibt sich einfach aus der Systematik des Solidaritätszuschlag als Zuschlag auf die deutsche Steuer.

 

Keine deutsche Steuer, kein Solidaritätszuschlag. Wenn du deinen Freibetrag ausnutzt, zahlst du ja auch keinen Solidaritätszuschlag auf die nicht anfallende Kapitalertragssteuer.

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Eric333
vor 3 Minuten von chirlu:

 

 

Keine deutsche Steuer, kein Solidaritätszuschlag. Wenn du deinen Freibetrag ausnutzt, zahlst du ja auch keinen Solidaritätszuschlag auf die nicht anfallende Kapitalertragssteuer.

Aber es ist ja trotzdem eine deutsche Steuer. Ich bekomme Dividende (egal aus welchem Land) und muss, nachdem mein Freibetrag ausgeschöpft ist, auf diesen "Dividendengewinn" Steuern zahlen, weil ich in Deutschland lebe. Oder sehe ich das falsch?

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chirlu
vor 1 Minute von Eric333:

Ich bekomme Dividende (egal aus welchem Land) und muss, nachdem mein Freibetrag ausgeschöpft ist, auf diesen "Dividendengewinn" Steuern zahlen, weil ich in Deutschland lebe. Oder sehe ich das falsch?

 

Hier geht es doch darum, daß Quellensteuer angerechnet wird, so daß du eben keine Steuer bezahlst.

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Eric333
vor 3 Minuten von chirlu:

 

Hier geht es doch darum, daß Quellensteuer angerechnet wird, so daß du eben keine Steuer bezahlst.

Ich wollte doch nur wissen, ob es korrekt ist, dass kein Soli zu zahlen ist, wenn die auf Dividende anfallende und in meiner Abrechnung ausgewiesene Kapitalertragssteuer mit dem Quellensteuertopf verrechnet wird.

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chirlu
vor 2 Minuten von Eric333:

Ich wollte doch nur wissen, ob es korrekt ist, dass kein Soli zu zahlen ist, wenn die auf Dividende anfallende und in meiner Abrechnung ausgewiesene Kapitalertragssteuer mit dem Quellensteuertopf verrechnet wird.

 

Ja, ist korrekt.

vor 10 Minuten von chirlu:

Hier geht es doch darum, daß Quellensteuer angerechnet wird, so daß du eben keine Steuer bezahlst.

Und folglich keinen Zuschlag auf die nicht bezahlte Steuer.

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Eric333
vor 1 Minute von chirlu:

 

Ja, ist korrekt.

Und folglich keinen Zuschlag auf die nicht bezahlte Steuer.

Vielen Dank! Für mich war folgendes schwer nachzuvollziehen: Der Freibertrag von 801 € wird im Beispiel der Dividende um den Gesamtbetrag der Dividende reduziert. Dort ist auch in der Abrechnung von der Bank keine Position zur Kapitalertragssteuer aufgeführt. 

In meinem Fall wurde die Kapitalertragssteuer in der Abrechnung jedoch als Position und Wert vor der Verrechnung mit dem Quellensteuertopf aufgeführt und deshalb habe ich sie als angefallen bzw. bezahlt angesehen, da diese zum einen separat aufgeführt wird und zum anderen den Wert des Quellensteuertopfes mindert. Und dazu führte dann zu der Frage nach dem Soli.

War das nachvollziehbar? :)

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reckoner

Hallo,

 

sieh es mal so: Du zahlst grundsätzlich nur auf die Abgeltungsteuer Soli. Fällt die nicht an, warum auch immer, dann auch kein Soli.

 

Oder noch anders: Du hast vorher ja mal Quellensteuern gezahlt obwohl du eigentlich noch unter dem Sparer-Pauschbetrag lagst (was den Staat USA aber nicht interessiert). Und diese Quellensteuer kann eben in Deutschland angerechnet werden, auch auf Steuer von inländischen Kapitalerträgen. Und damit fällt der Soli insoweit nicht an.

Wäre das anders so müsste man ja darauf achten, dass die US-Dividenden erst später gezahlt würden. Auf sowas muss man aber nicht achten, es gilt immer das gesamte Jahr.

 

Festhalten können wir, dass du den Soli nicht nachzahlen musst, und das wolltest du ja wissen.

 

Stefan

 

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Eric333

Vielen Dank an alle für die Hilfe!!!

Ich habe es nun gecheckt. :)

Mein Problem war einfach, dass mir nicht bewusst war, dass die Kapitalertragssteuer nur dann als angefallen gilt, wenn diese auch tatsächlich gezahlt und an das Finanzamt abgeführt wird.

Da in meinem Fall die Kapitalertragssteuer aber verrechnet wird, gilt sie somit als nicht angefallen und demnach kann auch kein Soli berechnet werden.

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