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Chips

Möglichkeiten bei Namensaktiengewinn 2023

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Chips
· bearbeitet von Chips

Hallo, 

 

leider hab ich keinen Thread für schnelle Frage, schnelle Antwort zu Steuern gefunden. 

Mein Arbeitgeber wird verkauft und der Käufer kauft meine Vorzugsaktien zu einem großzügigen Angebot ab. Gekauft hab ich die Aktien über so ein Programm, womit man diese mit dem Bruttolohn zu einem geringen Umfang (unter 400€ pro Jahr). Der Ertrag entspricht etwa 3 Monatsgehälter, aber eben ganz nett. 

 

Nun reden die immer von "Soll man mit Steuerexperte besprechen", aber ehrlich gesagt weiß ich nicht, welche Möglichkeiten einem da bleiben außer: 

 

(Ertrag minus Anschaffung*) x 25% + Soli

-> Bei Steuererklärung angeben und Finanzamt glücklich machen. 

 

Gibt es da noch was anderes zu beachten? Kann man kreativ werden? 

 

*Ja, hab mich erst verschrieben

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chirlu

Und wo kommen jetzt die Namensaktien ins Spiel? Sind die vinkuliert, existieren die in Papier und müssen per Indossament übertragen werden?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ich verstehe jetzt nicht wo dein Problem ist.

Du hast Mitarbeiteraktien bekommen (und versteuert), und jetzt verkaufst du sie wieder. Den Gewinn muss da natürlich wieder versteuert werden, mit 25% plus Soli & Kirche.

 

Und ob das Namensaktien, Vorzugsaktien, weniger als 400 Euro p.a. oder 3 Monatsgehälter sind - alles uninteressant.

 

Zitat

(Ertrag minus Gewinn) x 25% + Soli

Nee, Ertrag minus Anschaffungskosten (Anschaffungskosten ist das, was dir im Rahmen der Gehaltsabrechnung versteuert wurde).

 

Stefan

 

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Yerg
vor 5 Stunden von Chips:

Nun reden die immer von "Soll man mit Steuerexperte besprechen"

Das interpretiere ich als Code für: "Wir dürfen keine Steuerberatung machen und möchten keine Haftung übernehmen."

 

vor 5 Stunden von Chips:

Kann man kreativ werden?

Das solltest Du mit einem Steuerexperten besprechen :lol:

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jgobond

:lol:

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Chips

 

vor 18 Stunden von Yerg:

Das interpretiere ich als Code für: "Wir dürfen keine Steuerberatung machen und möchten keine Haftung übernehmen."

Ja und eine Erinnerung, dass man Steuern zahlen muss? Aber ok. Ich hab ja nur gedacht, dass jemand was mit ner 70 30 Sonderfallextrawurstregelung um die Ecke käme. 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
Am 22.12.2022 um 10:31 von Chips:

"Soll man mit Steuerexperte besprechen"

Das ist eine gängige Klausel, bei mir findet die sich zB wortgleich bei dem PKV-Beitragsrückerstattungsrechner. Das bedeutet übersetzt nur "Deine Steuern sind uns egal, kümmer dich selbst".

 

Zu Mitarbeiteraktien generell: Vom Arbeitgeber geförderte Mitarbeiteraktien (zB nach jahrelanger Haltedauer bekommt man weitere "geschenkt") sind wie Brutto-Arbeitslohn zu versteuern und auch sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass selbst ein Mitarbeiteraktienprogramm, bei dem man für jede gehaltene Aktie eine weitere vom Arbeitgeber geschenkt bekommt, schon vor -50% Kursverfall negativ wird. Man sollte also nur teilnehmen, wenn man steigende Kurse erwartet ;) 

Am 22.12.2022 um 10:31 von Chips:

(Ertrag minus Anschaffung*) x 25% + Soli

-> Bei Steuererklärung angeben und Finanzamt glücklich machen. 

Beim Verkauf von Aktien wird das nicht anders behandelt als wenn du die Aktien selbst gekauft hättest. Also 25% (+ ggf Kirchensteuer) an KAP und fertig.

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Taxadvisor
vor 42 Minuten von slowandsteady:

Das bedeutet, dass selbst ein Mitarbeiteraktienprogramm, bei dem man für jede gehaltene Aktie eine weitere vom Arbeitgeber geschenkt bekommt, schon vor -50% Kursverfall negativ wird. Man sollte also nur teilnehmen, wenn man steigende Kurse erwartet ;) 

 

Kannst Du das präzisieren, was Du damit meinst? 

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Kannst Du das präzisieren, was Du damit meinst? 

Ich vermute mal, dass man bei einem "Kauf eine und bekommen eine weitere geschenkt"-Programm nicht davon ausgehen sollte, dass man quasi eine 50%-Absicherung hat.

Denn man zahlt zwar nur die Hälfte der Aktien, muss aber die andere Hälfte auch noch versteuern und versichern.

 

Stefan

 

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