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shark25

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odensee

Er will mit 55 Privatier werden. Die Jahre zwischen 55 und 63 zählen nicht.

Da er aber anscheinend schon mit 18 begonnen hat, passt es doch wieder.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 3 Stunden von Sapine:

kann aber auch gut sein, dass sie dann 40 Jahre Beiträge verlangen statt 35, um mit Abschlägen in Rente gehen zu können

 

vor 3 Stunden von hilflos:

die Rente mit 63 gibt´s nur wenn man 35 Beitragsjahre hat

 

Falsch. Die Voraussetzung für die Rente für langjährig Versicherte (ab frühestens 63, mit Abschlägen) sind 35 Jahre mit beliebigen rentenrechtlichen Zeiten, nicht nur mit Beitragszeiten. Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen natürlich auch die Beitragszeiten (Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge, auch durch Nachzahlung), aber ebenso viele weitere Zeiten, insbesondere Anrechnungszeiten für Schul-/Hochschulausbildung bis zu deren Höchstdauer von acht Jahren (ab dem 17. Geburtstag).

 

Daher ist es nicht besonders schwierig, die Wartezeit von 35 Jahren zu erreichen. Ich habe beispielsweise (mit Nachzahlungen) die Zeit seit meinem 16. Geburtstag lückenlos mit rentenrechtlichen Zeiten belegt. Wenn das so bleibt – und dafür kann ich im Zweifel immer noch durch freiwillige Beitragszahlung sorgen –, werde ich also mit knapp 51 schon die 35 Jahre beisammen haben.

 

vor 42 Minuten von odensee:

Er will mit 55 Privatier werden. Die Jahre zwischen 55 und 63 zählen nicht.

 

Außer wenn er freiwillige Beiträge zahlt in diesem Zeitraum. Aber ist ja nicht nötig, wie es aussieht.

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Sapine
vor 26 Minuten von chirlu:

Falsch. Die Voraussetzung für die Rente für langjährig Versicherte (ab frühestens 63, mit Abschlägen) sind 35 Jahre mit beliebigen rentenrechtlichen Zeiten, nicht nur mit Beitragszeiten. Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen natürlich auch die Beitragszeiten (Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge, auch durch Nachzahlung), aber ebenso viele weitere Zeiten, insbesondere Anrechnungszeiten für Schul-/Hochschulausbildung bis zu deren Höchstdauer von acht Jahren (ab dem 17. Geburtstag).

Die korrekte Formulierung ist wohl Versicherungsjahre (wobei ich auch nie von Pflichtbeiträgen gesprochen hatte). Aber so ist es natürlich korrekter. 

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chirlu
vor 7 Minuten von Sapine:

Die korrekte Formulierung ist wohl Versicherungsjahre

 

Nein, das ist eine Vereinfachung, die die DRV auf der verlinkten Seite für die Kommunikation mit Laien verwendet. Du siehst es leicht daran, dass sie ebenfalls bei den 45 Jahren (für eine abschlagsfreie Rente) von Versicherungsjahren sprechen; da zählt aber eine andere Auswahl von Zeiten.

 

vor 10 Minuten von Sapine:

wobei ich auch nie von Pflichtbeiträgen gesprochen hatte

 

Nein, aber von Beiträgen.

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Sapine

Auf der von mir verlinkten Seite der GRV sind jedenfalls noch deutlich mehr Zeiten aufgeführt als die von Dir genannten. Wen es betrifft kann dort gerne nachlesen. 

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chirlu
vor 6 Minuten von Sapine:

Auf der von mir verlinkten Seite der GRV sind jedenfalls noch deutlich mehr Zeiten aufgeführt als die von Dir genannten.

 

Was für eine Überraschung! :rolleyes:

vor 55 Minuten von chirlu:

Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen natürlich auch die Beitragszeiten (…), aber ebenso viele weitere Zeiten, insbesondere …

 

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shark25
· bearbeitet von shark25
vor 16 Stunden von odensee:

Er will mit 55 Privatier werden.

Das wird wahrscheinlich aber auch nur funktionieren wenn es bist dahin zum Erbe kommt.

Falls nicht, werde ich wohl weiter die Arbeitszeit reduzieren.

Plan ist also zur Zeit:

1. Arbeitszeit dieses Jahr reduzieren von 40 auf 35 Stunden (evtl. 32), bei 35 könnte die Sparrate gleich bleiben, da meine Frau von 16 auf 19 Stunden erhöht hat (+3 St. Steuerfrei/Minijob) 

2. so ca. im Alter von 55 (in 4 Jahren) schauen wir dann mal. Wenn es gehen würde Privatier :smoke:  oder aber weiter die Arbeitszeit reduzieren.

3. mit 63 in Rente, wenn bis dahin noch möglich. Die 35 Jahre sollte ich bis dahin voll haben. Mit den 14,4% Abschlag könnte ich leben. In die KVdR würde ich schon gerne.

 

So der Plan,... :rolleyes:

 

Wo ich mir immer noch unschlüssig bin Ausschütter oder Thesaurierer,

vor allem auch deshalb da Ich und meine Frau bei geringen Einkommen (als Privatier :D) ja zusammen in die Familienversicherung könnten.

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odensee
vor 2 Minuten von shark25:

Das wird wahrscheinlich aber auch nur funktionieren wenn es bist dahin zum Erbe kommt.

Der Hinweis war an der Stelle auf die fiktive Person gemacht, die erst mit 28 das Studium beendet hat. 

 

vor 2 Minuten von shark25:

 In die KVdR würde ich schon gerne

Das halte ich auch für erstrebenswert. Solltest du dich genauer informieren.

 

vor 2 Minuten von shark25:

Wo ich mir immer noch unschlüssig bin Ausschütter oder Thesaurierer,

vor allem auch deshalb da Ich und meine Frau bei geringen Einkommen (als Privatier :D) ja zusammen in die Familienversicherung könnten.

Den Zusammrnhang zwischen Thes/Aussch und Familienversicherung verstehe ich nicht.

Für einen Thesaurierer spricht mMn  dass du genau soviel "abhebst" wie du brauchst. Kostengünstiger Broker vorausgesetzt.

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shark25
· bearbeitet von shark25
vor 6 Minuten von odensee:

Den Zusammrnhang zwischen Thes/Aussch und Familienversicherung verstehe ich nicht.

Bei der Familienversicherung ist die Einkommensgrenze bei 485 Euro.

Das will ich mit der höhe der Ausschüttungen nicht gefährden, und mir evtl. offen halten

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chirlu
vor 5 Minuten von odensee:

Den Zusammrnhang zwischen Thes/Aussch und Familienversicherung verstehe ich nicht.

 

Bei einem Ausschütter hat man zwangsläufig Einnahmen, mit denen man möglicherweise die Grenze für die Familienversicherung reißt. (Ob Vorabpauschalen ebenfalls für die Einkommensgrenze mitgerechnet werden, ist in irgendeinem Thread auch schon diskutiert worden. Ich meine, es gab kein sicheres Ergebnis.)

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Schlumich
vor 3 Stunden von shark25:

Bei der Familienversicherung ist die Einkommensgrenze bei 485 Euro.

Das will ich mit der höhe der Ausschüttungen nicht gefährden, und mir evtl. offen halten

Hier zählen Kapitalerträge aber mW nicht hinzu.

 

 

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magicw
vor einer Stunde von Schlumich:

Hier zählen Kapitalerträge aber mW nicht hinzu.

richtig. Nur Einkommen aus unselbstständiger Arbeit zählt.

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shark25
vor 33 Minuten von magicw:

Nur Einkommen aus unselbstständiger Arbeit zählt.

Hm, das habe ich gefunden

 

Was zum Gesamteinkommen zählt

Das Gesamteinkommen ergibt sich nicht nur aus Lohn- und Gehaltszahlungen.

Auch Renten, zum Beispiel die Hinterbliebenenrente, sowie Miet- und Pachteinnahmen gehören dazu. 

Ebenfalls eingerechnet werden Kapitalerträge, etwa Zinsen auf Sparbücher und Dividenden und Verkaufsgewinne aus Aktienfonds.

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magicw
vor 4 Minuten von shark25:

Was zum Gesamteinkommen zählt

Das widerspricht sich ja erst mal nicht- du musst aber genau lesen z.B.

https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/voraussetzungen-familienversicherung--dak-gesundheit-2462276.html#/

Zitat

Sie können berechtigte Familienangehörige beitragsfrei versichern, wenn diese die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Wohnsitz ist in Deutschland.
  • Er oder sie verdient monatlich maximal 485 Euro (2023) / 470 Euro (2022) oder übt einen Minijob aus. 
  • Es besteht keine hauptberufliche Selbstständigkeit.
  • Ihr Familienmitglied ist nicht versicherungsfrei oder privat versichert, wie zum Beispiel Soldaten, Beamte oder Richter. 
  • Ihr Familienmitglied ist nicht versicherungspflichtig, zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung oder Rente.
  • Kinder dürfen nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichert sein.

 

Da steht nichts von Gesamteinkommen

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magicw
· bearbeitet von magicw

Es geht aber nicht um das steuerliche Gesamteinkommen sondern um das Gesamteinkommen nach Sozialgesetzbuch - da sind Kapitalerträge erst mal ausklammern. Meine Frau war sowohl während einer Minijobphase und ist als auch jetzt mit 0 EUR Verdienst trotz hoher Kapitaleinkommen immer familienversichert.

Zitat

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
§ 16 Gesamteinkommen

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__16.html

 

Edit: nachdem ich noch einige Links durchgesehen habe muss ich dir doch Recht geben. Es muss doch gesamtheitlich bewertet werden:

https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/gemeinsame-vorschriften/1019-gesamteinkommen.html

Zitat

Das Gesamteinkommen

Da das Gesamteinkommen entsprechend der Regelung des § 16 SGB IV die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts ist, umfasst dies die folgenden Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz, kurz EStG):

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13; § 14 EStG)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15; § 16; § 17 EStG)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 19 EStG)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  • Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)

 

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shark25
vor 11 Minuten von magicw:

Es geht aber nicht um das steuerliche Gesamteinkommen

Wie kommst Du denn darauf?

Steht auch z.B. hier eindeutig:

 

Ehepartner: Welche Verdienstgrenze gilt für die Familienversicherung?

Je nach Einkommensart gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen für die Familienversicherung von Ehepartnern. Wer darüber liegt, muss sich selbst versichern.

Generell gilt: Angehörige, die in die Familienversicherung wollen, dürfen nur ein geringes Einkommen erwirtschaften.

Als Einkommen zählen zudem alle Einkünfte im steuerlichen Sinn, also neben Arbeitseinkommen aus einer Anstellung oder Selbstständigkeit auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalerträgen sowie aus Renten oder anderen Versorgungsbezügen.

 

vor 12 Minuten von magicw:

und ist als auch jetzt mit 0 EUR Verdienst trotz hoher Kapitaleinkommen immer familienversichert.

Das ist aber meiner Meinung nach nicht rechtens und kann teuer werden wenn Sie mit ihren Kapitalerträgen über der Grenze ist

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magicw
vor einer Stunde von shark25:

Sie mit ihren Kapitalerträgen über der Grenze ist

Sie selbst hat 0 Kapitaleinkünfte - die Depots laufen auf mich. Vermutlich hat uns das vor einer Pflichtversicherung bewahrt damals. Pauschbeträge und Kinderbetreuung kann auch noch verrechnet werden - sind also doch einige Faktoren zu berücksichtigen. Jetzt mit 0 EUR Einkommen ists eh kein Problem mehr. So riesig sind sie dann doch nicht^^

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