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user1960

Vorabpauschale und Verkaufsgewinn/Verkaufsverlust

Empfohlene Beiträge

user1960
· bearbeitet von user1960

Hallo,

 

ich konnte zu diesem Thema leider nicht die komplette Information finden.

 

Stiftung Warentest
Zitat: "Die Vorabpauschalen werden aber auf den späteren Verkaufsgewinn angerechnet..."

 

Fragen:
1. Wie sieht die Anrechnung beim Verkaufsverlust aus?
1.1 Wenn also der Verlust höher als alle/teilweise bereits gezahlten Vorabpauschalen (Bsp.: aus 15 Jahren) ist,
wird es dann Rückerstattung erfolgen?
2. Wenn zu dem Zeitpunkt des Verkaufs der Inhaber nicht mehr in DE steuerpflichtig ist
(der Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt im Ausland), wird es auch dann Kapitalertragssteuer erhoben?
2.1 Wie sieht es mit Anrechnung den bereits gezahlten Vorabpauschalen aus, als Inhaber noch in DE steuerpflichtig war?

 

Danke

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Sapine

In den Vorjahren gezahlte Vorabpauschalen bekommst Du nicht zurück. Wenn eine Vorabpauschale erhoben wird, erhöht sich der Kaufkurs entsprechend.  D.h. wenn danach ein Kursrutsch erfolgt und du verkaufst dann, wird der Verlust größer. Diesen kannst Du mit anderen Gewinnen verrechnen. Wenn keine Gewinne da sind bekommst du keine Gutschrift. 

 

Sofern du das Depot nicht löschen musst, könnte der Verlusttopf später wieder aufleben vermute ich. Aber das wird nicht bei jedem Ausland klappen, weil Banken gerne mal das Depot kündigen bei Auslandsadressen. Wie ist mit Verlustbescheinigungen aussieht bei so einem Fall muss ich passen. 

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migieger
· bearbeitet von migieger

@Sapine, zum Verständnis, wenn ich z.B. für 10.000 EUR thesaurierende ETFs gekauft und z.B. darauf 255 EUR Vorabpauschale 26,375 EUR Kapitalertragssteuer und Soli zahle, dann erhöht sich der Anschaffungswert meiner ETFs steuertechnisch auf 10.255 EUR?
 

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Sapine
vor 26 Minuten von migieger:

@Sapine, zum Verständnis, wenn ich z.B. für 10.000 EUR thesaurierende ETFs gekauft und z.B. darauf 255 EUR Vorabpauschale 26,375 EUR Kapitalertragssteuer und Soli zahle, dann erhöht sich der Anschaffungswert meiner ETFs steuertechnisch auf 10.255 EUR?

Genaugenommen funktioniert es noch ein wenig anders, wobei das Ergebnis das gleiche sein dürfte (Bei der Berechnung fehlt noch die Teilfreistellung). 

Zitat

Wirtschaftlich betrachtet ist die Vorabpauschale eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Daher wird die Vorabpauschale beim Verkauf der Fondsanteile auch vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen.

 

Die Anleger versteuern den Veräußerungsgewinn erst beim Verkauf ihrer Fondsanteile Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die Vorabpauschale vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Ein Beispiel:

(Fondsanteile Verkaufspreis 20.000 Euro – Kaufpreis 10.000 Euro) - 61 Euro (bereits versteuert) = 9.939 Euro, die noch der Abgeltungssteuer unterliegen.

https://www.bvi.de/faq/faq-vorabpauschale/

 

Das mit der Teilfreistellung ist tatsächlich doof, denn wenn ich es richtig verstehe, dann bleibt der 30%-Teil permanent als unversteuert im Topf stehen. Bei einer echten Ausschüttung könnte man den Betrag vereinnahmen. Sehe ich das richtig oder habe ich gerade einen Denkfehler? 

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migieger

Danke für Deine Erläuterungen.

Ich glaube es bleibt sich gleich. Habe 'mal ein Beispiel durchgerechnet:

grafik.png.77258da2614bf7c3f68ca6a37c5badd7.png

Vorabpauschale-Beispiel.xlsx

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chirlu
vor 4 Stunden von Sapine:

Das mit der Teilfreistellung ist tatsächlich doof, denn wenn ich es richtig verstehe, dann bleibt der 30%-Teil permanent als unversteuert im Topf stehen. Bei einer echten Ausschüttung könnte man den Betrag vereinnahmen. Sehe ich das richtig oder habe ich gerade einen Denkfehler?

 

Vermutlich (aber ich verstehe die Aussage nicht). Die Teilfreistellung gilt jedenfalls für alle Investmenterträge, ob Verkaufsgewinn, Ausschüttung oder Vorabpauschale.

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Der Horst
On 1/16/2023 at 3:47 PM, Sapine said:

 

Das mit der Teilfreistellung ist tatsächlich doof, denn wenn ich es richtig verstehe, dann bleibt der 30%-Teil permanent als unversteuert im Topf stehen. Bei einer echten Ausschüttung könnte man den Betrag vereinnahmen. Sehe ich das richtig oder habe ich gerade einen Denkfehler? 

Wo siehst Du, dass die 30% unversteuert stehen bleiben? Ich hatte die Vorabpauschale vor Teilfreistellung als Gewinnmindernd verstanden.

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MichaelMueller

Ich habe dieses Jahr umgeschichtet und einen Verlusttopf. Da Anfang des Jahres eine Erholung stattfand bin ich dadurch wieder deutlich im Plus. Alle ETFs sind thesaurierend. Ist das jetzt gut oder schlecht und ich muss Ende des Jahres etwas beachten (falls es so weiter geht)?

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