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Teufelchen

Darlehensverzicht bei altem Bausparvertrag

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Teufelchen

Hallo,

ich habe einen alten Bausparvertrag (R66 Dresdner Bauspar AG/jetzt Wüstenrot) aus dem Jahr 2000 und dieser ist jetzt im Sommer dann seit 10 Jahren zuteilungsreif. 

Ich gehe davon aus, dass die Bausparkasse den Vertrag mit Verweis auf das BGH-Urteil dann kündigen wird. 

Der Vertrag sieht einen Bonus bei Darlehensverzicht vor. Ich bin nun am überlegen die Kündigung abzuwarten oder vorher selbst zu kündigen?

Kann ich nach einer Kündigung durch die Bausparkasse überhaupt noch einen Darlehensverzicht erklären? 

Ich habe bei meiner Recherche im Internet unterschiedliche Auffassungen (vorher selbst kündigen oder erst Kündigung durch BSK) gelesen. 

Weiß jemand Rat?

Vielen Dank.

VG

 

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bondholder

Ich würde mir überlegen:

  • Welcher Betrag entgeht dir (in Euro), wenn du jetzt selbst kündigst und das Geld danach bis zum Sommer zu etwa 2% p.a. auf einem Tagesgeldkonto/in einem Geldmarktfonds anlegst?
  • Wieviel Geld verlierst du, falls die Bausparkasse dir den Bonus streicht?

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hilflos

diese Fragen beantwortet der freundliche Mitarbeiter bei Wüstenrot, da die ARG vermutlich mehrfach geändert wurden und die hier niemand kennt. Es hängt auch davon ab wie hoch die Zinsen sind im vergleich zu aktuellem Festgeld und wie dringend Wüstenrot Geld braucht. Normalerweise ist es aber so, dass der Bonus nicht gewährt wird, wenn die Bausparkasse kündigt. Du kannst ja Mal die Zinsen ausrechnen, wenn du einen Monat später kündigst im Verhältnis zur Gefahr, dass der Bonus nicht gewährt wird. Lottospielen ist vermutlich erfolgreicher

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cjdenver

Ich musste in einem aehnlichen Fall dreimal schriftlich bei der LBS nachfragen um eine eindeutige schriftliche Antwort zu erhalten. Das wuerde ich dir auch empfehlen, dann kannst du das naemlich als Nachweis nutzen wenns doch daneben geht. Das was dir der "freundliche Mitarbeiter" muendlich mitteilt eher nicht. 

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