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radler2

Versicherung stellt Vertrag eigenmächtig auf mich um und mahnt mich per Anwalt

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radler2

Hallo Leute,

mein Vater ist vor ca. 6 Monaten verstorben. Ich habe allen seinen Versicherungen den Todesfall gemeldet und die Verträge gekündigt. Bis auf eine Sachversicherung war das kein Problem.  Bei besagter Sachversicherung hatte ich in den Unterlagen meines Vaters keine Versicherungsbedingungen gefunden. In meinem Mitteilungsschreiben über den Tod des Versicherungsnehmers  bat ich daher um Nennung des nächst möglichen Kündigungstermins und die Zusendung der Versicherungsbedingungen.

Anstatt mir zu antworten, haben sie einfach mir eine Beitragsrechnung für das kommende Versicherungsjahr geschickt und anscheinend eigenmächtig das Vertragskonto auf mich umgestellt.  Jetzt kam ein anwaltliches Mahnschreiben.

 

Wie soll ich darauf reagieren? Ich habe mir denen ja keine Vertragsbeziehung  und das Nachlaßgericht hat noch nicht über den Erbfall entschieden. In jedem Fall bin ich nur Miterbe.

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satgar

Gebe ein bisschen mehr Details bekannt.
 

Wie heißt der Versicherer?
was ist das für eine Versicherung, was versichert die?

 

Ist es möglicherweise eine KFZ oder Gebäudeversicherung?

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chirlu
vor 30 Minuten von radler2:

Ich habe mir denen ja keine Vertragsbeziehung  und das Nachlaßgericht hat noch nicht über den Erbfall entschieden. In jedem Fall bin ich nur Miterbe.

 

Wenn du (Mit-)Erbe bist, hast du mit dem Versicherer eine Vertragsbeziehung, denn Erben (als sogenannte Gesamtrechtsnachfolger) treten in die Verträge des Erblassers ein.

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radler2
· bearbeitet von radler2

Gothaer - es ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

 

Ich gehe davon aus, daß die nicht mit dem Tod endet, aber die Forderung gegen mich ist ja unberechtigt.

 

Zudem: ich kenne ja die Kündigungsfrist nicht, da der Laden mir keine Versicherungsbedingungen nennt.

vor 4 Minuten von chirlu:

 

Wenn du (Mit-)Erbe bist, hast du mit dem Versicherer eine Vertragsbeziehung, denn Erben (als sogenannte Gesamtrechtsnachfolger) treten in die Verträge des Erblassers ein.

Ja, wenn! Noch hat das Nachlaßgericht ja nichts entschieden.

 

Nachtrag: es geht ja auch darum, daß solche Forderungen aus dem Erbe bezahlt werden - u.a. wegen mögllicher Erbschaftssteuer.

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satgar

Wie hast du dich dem Versicherer per Mail oder Brief denn „vorgestellt“, wer du selbst bist gegenüber dem verstorbenen?

vor 3 Minuten von radler2:

Nachtrag: es geht ja auch darum, daß solche Forderungen aus dem Erbe bezahlt werden - u.a. wegen mögllicher Erbschaftssteuer.

Versteh ich, ist doch aber wegen der HuG Versicherung vom Betrag her echt kinkerlitzchen

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radler2

Ich habe denen nur den "Tod meines Vaters" gemeldet und um Zusendung der Versicherungsbedingungen gebeten. Kein Wort von Erbe.

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sparfux
vor 2 Minuten von radler2:

Ich habe denen nur den "Tod meines Vaters" gemeldet und um Zusendung der Versicherungsbedingungen gebeten. Kein Wort von Erbe.

Du hast aber offensichtlich auch nicht gekündigt.  30s Google:

 

https://www.aktiv-online.de/ratgeber/versicherungen-erben-auf-was-hinterbliebene-beim-nachlass-achten-sollten-3458

Zitat

Hausrat- und Gebäudeversicherung: Fristen beachten, Bedingungen prüfen

...

Die Wohngebäudeversicherung geht wie die Hausratversicherung auf die Erben über. Sie kann mit einer Drei-Monats-Frist gekündigt werden.

 

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beamter97
vor 2 Minuten von radler2:

Ich habe denen nur den "Tod meines Vaters" gemeldet und um Zusendung der Versicherungsbedingungen gebeten. Kein Wort von Erbe.

dann ist die Rechnung an Dich unberechtigt. Da Du eindeutig nicht gekündigt hast, läuft die Versicherung weiter. Prämien werden aus dem Nachlass gezahlt, so wie die anderen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Entwässerung etc.) auch.

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radler2

Ich hoffe, daß ein einfaches Schreiben an den mahnenden Anwalt reicht?

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chirlu
vor 8 Minuten von radler2:

Ja, wenn! Noch hat das Nachlaßgericht ja nichts entschieden.

 

Sofern du Erbe wirst, bist du es trotzdem seit dem Todesfall; dazu braucht es keine Entscheidung des Nachlassgerichts, das stellt nur fest.

 

vor 12 Minuten von radler2:

es geht ja auch darum, daß solche Forderungen aus dem Erbe bezahlt werden - u.a. wegen mögllicher Erbschaftssteuer.

 

Der Eigentumsübergang hat mit dem Tod stattgefunden. Schulden, die zu dem Zeitpunkt bestanden, kannst du abziehen; aber diese Zahlungsverpflichtung hier ist erst nachträglich entstanden.

 

vor 9 Minuten von radler2:

Ich habe denen nur den "Tod meines Vaters" gemeldet und um Zusendung der Versicherungsbedingungen gebeten. Kein Wort von Erbe.

 

Du kannst ihnen ja mitteilen, dass es sich um eine Erbengemeinschaft handelt.

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radler2
vor 3 Minuten von chirlu:

Der Eigentumsübergang hat mit dem Tod stattgefunden. Schulden, die zu dem Zeitpunkt bestanden, kannst du abziehen; aber diese Zahlungsverpflichtung hier ist erst nachträglich entstanden.

Da bin ich schon mal froh, denn dann wird wohl das Haus nach dem alten Recht besteuert - das ist der Hauptteil des Vermögens.

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