Zum Inhalt springen
ifsk

Steuerliche Grundfreibetrag für das Einkommen verstehen

Empfohlene Beiträge

ifsk

Ich habe ein kleines Problem, den steuerlichen Grundfreibetrag zu verstehen bzw. ergeben Rechnungen von sog. Brutto-Netto-Rechnern für mich keine Sinn und ich will daher mal fragen, ob ihr mir bei meinem Denkfehler helfen könnt?!

 

Ich verstehe den Grundfreibetrag so: Wenn ich ein Einkommen habe und davon dann meine Kosten abziehe (die man eben abziehen darf), ich einen Wert bekomme und wenn dieser unter dem Grundfreibetrag ist, ich das Geld vom Finanzamt wiederbekomme über eine Steuererklärung. Und zwar dann nur dieses Geld und nicht mehr.

 

Nun ist es so, dass der Arbeitgeber im Voraus schon die Einkommenssteuer einbehält und davor irgendwie ausrechnet. Dies stelle ich mir so vor, dass er von der jährlichen Summe ausgeht und dann guckt, ob man über den Grundfreibetrag ist oder nicht. Ist man es, behält er eben Steuern ein.
Bsp.: Wenn ich also arbeite und pro Monat 800 Euro Brutto verdiene, behält der Arbeitgeber nichts von der Steuer ein und ich muss und kann am Ende nichts zurückholen.

 

Wenn ich nun aber pro Monat 2.000 Euro Brutto verdiene, behält der Arbeitgeber eben die Steuer ein. Auch, wenn ich nur 3 Monate in der Firma bin, da er wahrscheinlich aufs Jahr rechnet und nicht weiß ob ich zuvor oder danach noch steuerpflichtig arbeiten werde. Ist der Verdienst in Brutto dann 6.000 Euro, kann ich mir die ganze Steuer, die vom Arbeitgeber einbehalten wurde, zurückholen. Und nicht mehr.

 

Als ich in einem Brutto-Netto-Rechner etwas spielte, auch um das Steuersystem besser zu verstehen, traf ich allerdings auf etwas, was mich sehr verwirrte:

 

Auch wenn ich dort mehr Bruttolohn angebe als die 10.908 Euro pro Jahr, die der Grundfreibetrag momentan in 2023 ist, wird dort keine Steuer abgezogen.

Die Grenze, bei der erstmals Steuern fällig werden, ist bei mir 1.286 Euro pro Monat und 15.432 Euro pro Jahr.

 

Ich hatte paar Vermutungen, denn im Internet konnte ich dazu nichts finden bisher.

1. Die Werbungskostenpauschale (momentan bei 1.230 Euro pro Jahr) wird mit einberechnet. Allerdings passt das dann trotzdem nicht von der Summe her und der der Verdienst ist trotzdem über die 10.908 Euro pro Jahr.

2. Die anderen Kosten wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Kranken- und Pflegeversicherung habe ich auch zusätzlich davon abgezogen. Allerdings komme ich hierbei trotzdem nicht auf die 10.908 Euro pro Jahr, sondern bin etwas höher.

 

Und das verstehe ich nicht. Warum ist das so und wo habe ich einen Denkfehler?

 

PS: Ich möchte mich zu diesem Thema gerne noch mehr weiterbilden und bin über Buchtipps oder andere Informationen sehr dankbar!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Der Begriff der dir fehlt ist "zu versteuerndes Einkommen (zvE)": https://www.bildungspraemie.info/de/was-ist-das-zu-versteuernde-einkommen-und-wo-steht-es-.php

 

Die Einkommenssteuer zahlst du nur auf das zvE (wie du schon selber erkennt hast, brutto-Einkommen minus allem was man halt so abziehen darf ...).

 

Kannst sonst auch mal den Einkommenssteuerechner des Finanzministeriums nutzen. Das Diagramm, welches da ausgeben wird, erklärt es vielleicht besser als 1000-Worte:  https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ifsk

Danke dir!

 

Aber nichtsdestotrotz verstehe ich kein bisschen, wie diese Rechner oder die Arbeitgeber rechnen.

 

Denn auch wenn ich die oben genannten Kosten wie wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Kranken- und Pflegeversicherung abziehe (berücksichtigt das der Arbeitgeber überhaupt?) und auch davon ausgehe und nur vermute, dass die Werbungskostenpauschale vom Arbeitgeber berücksichtig wird, passt es nicht mit der Rechnung.

Der Wert am Ende bleibt über dem des Grundfreibetrags. Und das kann ja irgendwie nicht sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
WerPinguin
vor 14 Minuten von ifsk:

Ich hatte paar Vermutungen, denn im Internet konnte ich dazu nichts finden bisher.

1. Die Werbungskostenpauschale (momentan bei 1.230 Euro pro Jahr) wird mit einberechnet. Allerdings passt das dann trotzdem nicht von der Summe her und der der Verdienst ist trotzdem über die 10.908 Euro pro Jahr.

2. Die anderen Kosten wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Kranken- und Pflegeversicherung habe ich auch zusätzlich davon abgezogen. Allerdings komme ich hierbei trotzdem nicht auf die 10.908 Euro pro Jahr, sondern bin etwas höher.

Du hast es im Prinzip schon richtig gemacht, bloß ist es etwas komplizierter. So ist die ALV nicht abziehbar und von der KV nur 96%.

 

Wenn es dir auf das grundsätzliche Verständnis ankommt und nicht auf Nachvollziehbarkeit auf einen Euro genau, bist du bereits am Ziel.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
vor 6 Minuten von ifsk:

Aber nichtsdestotrotz verstehe ich kein bisschen, wie diese Rechner oder die Arbeitgeber rechnen.

 

Wie @WerPinguin schon schreibt: Du hast es eigentlich verstanden. ;) Irgendeine Variable fehlt dir bzw. dem verwendeten Rechner aber noch, so dass es noch eine Abweichung gibt.

 

Wenn du den offiziellen Rechner des BMF verwendest, anstatt irgendeinen im Internet, solltest du eigentlich auch auf das Centgenau richtige Ergebnis kommen können: https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2023/eingabeformbl2023.xhtml?pv=true&acckey=true

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
WerPinguin

Mich hat es jetzt auch nicht losgelassen. Ich denke, der wesentliche Punkt, der in der Überlegung noch fehlte, war die Vorsorgepauschale.

 

In diesem Rechner:

http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=lohnsteuerrechnerjavamitb

 

kann man sich auch die Berechnungsschritte anzeigen lassen (wenn auch nur bis 2022). Damit sollte man es im Detail verstehen können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Aber nichtsdestotrotz verstehe ich kein bisschen, wie diese Rechner oder die Arbeitgeber rechnen.

Dazu musst du wissen, dass der Arbeitgeber mit der Lohnsteuertabelle rechnet (da sind die absetzbaren Sozialversicherungsbeiträge und auch der Werbungskostenpauschbetrag bereits eingerechnet).

Das Finanzamt rechnet hingegen mit der Einkommensteuertabelle, und da ist nichts eingerechnet, Basis ist dort das zvE (wurde ja oben schon beschrieben).

 

Deine leichten Unterschiede können dadurch entstehen, dass in der Lohnsteuertabelle eben immer die gleichen Werte eingerechnet sind, obwohl es beispielsweise leicht unterschiedliche KV-Beiträge gibt. Grob müssten aber trotzdem beide Rechenwege auf ein ähnliches Ergebnis kommen, Differenz maximal ein- bis zweistellig.

 

Stefan

 

PS: Deine Überlegungen im Eröffnungsbeitrag waren alle korrekt, du hast es gut verstanden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor einer Stunde von ifsk:

Aber nichtsdestotrotz verstehe ich kein bisschen, wie diese Rechner oder die Arbeitgeber rechnen.

 

Wenn du es wirklich ganz genau wissen willst (ich rate davon ab), kannst du es im offiziellen Programmablaufplan nachlesen.

 

vor 40 Minuten von reckoner:

Deine leichten Unterschiede können dadurch entstehen, dass in der Lohnsteuertabelle eben immer die gleichen Werte eingerechnet sind, obwohl es beispielsweise leicht unterschiedliche KV-Beiträge gibt.

 

Lange vorbei. Tabellen werden nur noch im Ausnahmefall benutzt, dann aber verschiedene je nach Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Vielleicht gibt es da Vereinfachungsregeln (z.B. nur eine Nachkommastelle). Bei der maschinellen Berechnung, heute der Normalfall, wird das sowieso exakt einberechnet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation

Auf Seite 30 sieht man dann auch, warum bei der Berechnung Mist rauskommt: :D

 

image.png.97cf3843861fe695060b2000a8f24704.png

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Der Aufbau ist in § 2 EStG geregelt. Einfach mal nachlesen. Da sieht man, wie die Begriffe hierarchisch aufgebaut sind, und worin der Unterschied von Werbungskosten und Sonderausgaben, Altersentlastungsbetrag usw. besteht.

 

Die Zauberwörter in § 2 EStG heißen:

Absatz 1: Einkünfte (7 Einkunftsarten: Überschuss der Einnahmen abzgl. Werbungskosten oder Gewinn per Vermögensvergleich/Bilanzierung)

Absatz 4: Gesamtbetrag der Einkünfte

Absatz 4: Einkommen

Absatz 5: zu versteuerndes Einkommen

Absatz 6: Tarifliche Steuer und Berechnung

 

Edit: Etwas aufgearbeitet z.B. hier https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/zu-versteuerndes-einkommen-berechnungsschema_idesk_PI20354_HI2071031.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation

Um die Verwirrung komplett zu machen, gibt es in 2022 auch noch 300 € Energiepreispauschale.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 4 Minuten von stagflation:

Um die Verwirrung komplett zu machen, gibt es in 2022 auch noch 300 € Energiepreispauschale.

 

Die wurden aber als normale Einmalzahlung behandelt, nicht anders als Weihnachtsgeld o.ä.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation

Ich habe mich noch nicht näher damit beschäftigt. Aber die 300 € tauchen explizit in der Steuerberechnung auf:

 

image.png.4e057e34b9e78b11ac31f3a7a4451cb2.png

 

Wenn also nach unerklärlichen Unterschieden gesucht wird, könnte es damit zusammenhängen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Stunde von stagflation:

Aber die 300 € tauchen explizit in der Steuerberechnung auf

 

Das ist aber jemand, der sie nicht mit dem Arbeitslohn ausbezahlt bekommen hat, oder? Hier wird sie jetzt nachträglich vom Finanzamt gezahlt (durch Verrechnung). In der Lohnabrechnung und -steuer ist sie dann natürlich gar nicht aufgetaucht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Bei der Energiepreispauschale (EPP) sind zwei Sachen zu unterscheiden. Vereinfacht.

 

a) Wie kriegte man sie?

b) Wie wird sie versteuert?

 

zu a): Anspruchsberechtigt sind die, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13 EStG (LuF), § 15 EStG (Gewerbe), § 18 EStG (Selbständige Arbeit) oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Arbeitnehmer) erzielen.

Bei Arbeitnehmer war vorgesehen, dass der AG sie auszahlt, andere bekommen sie per Verrechnung mit ESt-Steuerzahlungen "ausbezahlt" (gibt da verschiedene Varianten, z.B. mit Vorauszahlungen oder per Verrechnung im Steuerbescheid für 2022.

Wer keine Steuererklärung abgeben muss, der hat auch obige Einnahmen nicht und ist dann auch nicht anspruchsberechtigt. Arbeitnehmer haben dazu das LSt-Verfahren ihres AG. (So zumindest die Grundlogik, aber der Teufel sitzt da im Detail, auf die ich nicht näher eingehe.)

 

zu b) Sie gilt als steuerpflichtige Einnahme. Für Arbeitnehmer wie zusätzlicher Lohn als Einnahme auf der LSt-Karte (ohne die Lohnbasis für Sozialabgaben zu erhöhen), für die anderen als sonst. Einkünfte nach § 22 EStG. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...