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StillAmLesen

Krankentagegeld 182+ nötig bei greifender BU?

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StillAmLesen

Hallo allesamt,

 

habe mal eine Frage, die ich über die großen Weiten des Netzes nicht so einfach geklärt kriege.

Folgende Situation: Ein Angestellter Arbeitnehmer enthält von seinem AG 6 monate Lang Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser AN ist privat versichert und hat - für den Fall der Fälle - bei seiner PKV noch das 182+ Krankentagegeld in angemessener Höhe versichert.

Gleichzeitig ist der Arbeitnehmer nicht "normaler" Arbeitnehmer, sondern geht einer Tätigkeit mit Lizenzpflicht und hohen medizischen Anforderungen (flugmedizinische Tauglichkeit der Stufe 3) nach, daher hat er keine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung mit 50% Klausel, sondern eine Loss-of-Licence Versicherung, die bei regulärer medizinischer Untauglichkeit schon zahlt - es genügt auch, dass diese Untauglichkeit ledigilich & voraussichtlich 6 Monate vorliegen wird.

 

Bin ich in meiner Annahme richtig, dass das Krankentagegeld eine überflüssige Versicherung ist, da sie 1. redundant ist und zudem 2. schlechter versichert (loss-of-licence vs. "richtig krankgeschrieben sein") ist?

Gäbe es Gründe, das KTG zu behalten oder kann man sie guten Gewissens kündigen?
 

Vielen Dank & freundliche Grüße!
StillAmLesen

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 18 Minuten von StillAmLesen:

Bin ich in meiner Annahme richtig, dass das Krankentagegeld eine überflüssige Versicherung ist, da sie 1. redundant ist und zudem 2. schlechter versichert (loss-of-licence vs. "richtig krankgeschrieben sein") ist?

Ich kenne mich damit nicht aus, aber letztendlich solltest du die AGB deiner "Loss of License" Versicherung mal genau durchlesen und dir die Fragen selbst beantworten. Hier ein paar Denkanstöße, mehr kann ich dir nicht bieten:

  • Wie lange zahlt die Loss-of-License-Versicherung? Monatlich bis zur Rente?
  • Reicht die versicherte Summe für die alle Fixkosten wie Miete, Lebenskosten und inkl. dem PKV Arbeitgeber-Anteil und PKV Selbstbeteiligung?
  • Kann man krankgeschrieben sein, ohne "Loss of License"? Ich könnte mir als Laie schon vorstellen, dass es (vor allem psychische) Krankheiten gibt, bei denen man rein körperlich flugtauglich ist, aber trotzdem nicht arbeitsfähig.
  • Wenn dein AG aktuell 6 Monate (statt den 42 Tagen) dein Gehalt weiterzahlt, ist das schön für dich, aber es könnte auch passieren, dass dein AG pleite geht und der neue AG nur den "Mindeststandard" von 42 Tagen Lohnfortzahlung macht. Daher macht es ggf. trotzdem Sinn, sich ab 43 Tagen zu versichern.

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Okabe

Du liegst (höchstwahrscheinlich) falsch.


Das Problem ist: Berufsunfäigkeitsversicherungen zahlen nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit (und in deinem Fall "medizinischer Untauglichkeit"). Wer entscheidet, ob die "medizinische Untauglichkeit" dauerhaft ist? Nicht der Arzt, sondern erstmal deine Versicherung. Du kannst dann vor Gericht gehen und dann entscheidet der Richter. Es mag aber durchaus sein, dass weder die Krankentagegeld-Versicherung noch die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt. Klingt komisch, ist aber leider so.

 

Nun, die Wahrscheinlichkeit dafür ist gering, aber theoretisch kann das passieren.

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chirlu

Was passiert denn mit der medizinischen Tauglichkeit, wenn eine längere, aber voraussichtlich nicht dauerhafte Erkrankung eintritt – beispielsweise Krebs mit langwieriger Behandlung, aber Heilungsaussicht? Geht die Tauglichkeit dann sofort verloren und wird später ggf. wieder erteilt?

 

vor 20 Minuten von StillAmLesen:

es genügt auch, dass diese Untauglichkeit ledigilich & voraussichtlich 6 Monate vorliegen wird.

 

Wie ist das, wenn am Ende der Lohnfortzahlung festgestellt wird „Derzeit untauglich, aber in fünf Monaten voraussichtlich wieder OK“? Die Frage wäre auch, ob es genug Rücklagen gibt, um eine eventuelle Einkommenslücke ohne Versicherung abzufangen.

 

vor 23 Minuten von StillAmLesen:

habe mal eine Frage, die ich über die großen Weiten des Netzes nicht so einfach geklärt kriege.

 

Ist natürlich auch ein spezielles Thema, das nicht so viele betrifft. Woher kommt denn die Loss-of-licence-Versicherung? Doch wahrscheinlich von irgendeinem Spezialmakler oder einem Berufsverband o.ä.? Dort dürften am ehesten Erfahrungen vorliegen.

 

vor 7 Minuten von slowandsteady:

Wenn dein AG aktuell 6 Monate (statt den 42 Tagen) dein Gehalt weiterzahlt, ist das schön für dich, aber es könnte auch passieren, dass dein AG pleite geht und der neue AG nur den "Mindeststandard" von 42 Tagen Lohnfortzahlung macht. Daher macht es ggf. trotzdem Sinn, sich ab 43 Tagen zu versichern.

 

Da sollte es idealerweise eine Erweiterungsoption in den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung geben. Ansonsten würde ich sagen, höchstens eine Anwartschaft, denn eine überflüssige Versicherung ab 43 Tagen (falls sich der Versicherer überhaupt darauf einlassen sollte) ist viel zu teuer.

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slowandsteady
vor 1 Stunde von chirlu:

Da sollte es idealerweise eine Erweiterungsoption in den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung geben. Ansonsten würde ich sagen, höchstens eine Anwartschaft, denn eine überflüssige Versicherung ab 43 Tagen (falls sich der Versicherer überhaupt darauf einlassen sollte) ist viel zu teuer.

Ich meinte damit nicht, dass es versichert werden muss - aber auch als Pilot/Fluglotse hat man ggf. nicht immer den gleichen Arbeitgeber und soweit ich als Außenstehender weiß, sind da Welten zwischen "alter Lufthansavertrag" und "Ryanair-Pilot". 

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Feranda
vor 7 Stunden von chirlu:

Ist natürlich auch ein spezielles Thema, das nicht so viele betrifft. Woher kommt denn die Loss-of-licence-Versicherung? Doch wahrscheinlich von irgendeinem Spezialmakler oder einem Berufsverband o.ä.? Dort dürften am ehesten Erfahrungen vorliegen. einlassen sollte) ist viel zu teuer.

Ich verweise hier mal auf https://www.worksurance.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/loss-of-licence-versicherung.html

 

Dort sollte alles drinstehen. Abgesehen davon ist die Seite hervorragend, um sich fortzubilden ;) 

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StillAmLesen
vor 5 Stunden von slowandsteady:

Wie lange zahlt die Loss-of-License-Versicherung? Monatlich bis zur Rente?

Monatlich ja, aber nicht bis zur Rente - sondern bis zum Erreichen meiner Altersgrenze für die Übergangsversorgung, und ab diesem Zeitpunkt wäre ein Krankentagegeld auch irrelevant, da dann wieder Gehalt vom AG fließt.

 

vor 5 Stunden von slowandsteady:

Reicht die versicherte Summe für die alle Fixkosten wie Miete, Lebenskosten und inkl. dem PKV Arbeitgeber-Anteil und PKV Selbstbeteiligung?

Jap.

 

vor 5 Stunden von slowandsteady:

Kann man krankgeschrieben sein, ohne "Loss of License"? Ich könnte mir als Laie schon vorstellen, dass es (vor allem psychische) Krankheiten gibt, bei denen man rein körperlich flugtauglich ist, aber trotzdem nicht arbeitsfähig.

Flugtauglichkeit besteht nicht nur körperlich. Wenn ich von starkem Stress & psychischen Problemen berichten würde, würde mich der Flugmediziner in gleichem Maßen untauglich schreiben wie der reguläre Mediziner krank. So ist es grundsätzlich so, dass man deutlich eher eine Untauglichkeit hat als dass man (dauerhaft oder für längere Zeit) arbeitsunfähig ist, insbesondere wenn man diese 50% Regelung der BUs mit einbezieht. Klassische Beispiele sind da ein taubes Ohr/blindes Auge.

 

vor 5 Stunden von slowandsteady:

Wenn dein AG aktuell 6 Monate (statt den 42 Tagen) dein Gehalt weiterzahlt, ist das schön für dich, aber es könnte auch passieren, dass dein AG pleite geht und der neue AG nur den "Mindeststandard" von 42 Tagen Lohnfortzahlung macht. Daher macht es ggf. trotzdem Sinn, sich ab 43 Tagen zu versichern.

Es gibt ja immer sehr viele Szenarien, Sorgen, Kanns, uUs und möglicherweises, aber bevor mein AG pleite geht, muss recht viel Wasser den Rhein runterfließen, da mein AG hoheitliche Aufgaben ausführt und im 100%igen Besitz des Bundes ist. Aber eine Anwartschaft auf ein Krankentagegeld im 'mittleren' Bereich kann Sinn machen, das stimmt wohl nichtsdestotrotz. 

 

vor 7 Stunden von chirlu:

Was passiert denn mit der medizinischen Tauglichkeit, wenn eine längere, aber voraussichtlich nicht dauerhafte Erkrankung eintritt – beispielsweise Krebs mit langwieriger Behandlung, aber Heilungsaussicht? Geht die Tauglichkeit dann sofort verloren und wird später ggf. wieder erteilt?

 

Wie ist das, wenn am Ende der Lohnfortzahlung festgestellt wird „Derzeit untauglich, aber in fünf Monaten voraussichtlich wieder OK“? Die Frage wäre auch, ob es genug Rücklagen gibt, um eine eventuelle Einkommenslücke ohne Versicherung abzufangen.

Szenario 1 ist eine Untauglichkeit, die dann erstmal wieder wiedererlangt werden muss. Also: Untauglich -> Zahlung BU bis man wieder eine Tauglichkeit hat -> Keine Zahlung BU mehr. (und natürlich auch keine Rückzahlungsverpflichtung)

Wenn im zweiten Szenario irgendwann festgestellt wird, dass man ja schon eine ganz schön lange Zeit krank ist und dann bald die 6 Monate gerissen werden, gilt laut AGB des Versicherers dann rückwirkend ab Krankheitsbeginn der BU- bzw. Untauglichkeitsfall. In beiden Fällen hat man für die gesamte Dauer des Ausfalls die Zahlung der BU sicher.

 

vor 7 Stunden von Okabe:

Du liegst (höchstwahrscheinlich) falsch.


Das Problem ist: Berufsunfäigkeitsversicherungen zahlen nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit (und in deinem Fall "medizinischer Untauglichkeit"). Wer entscheidet, ob die "medizinische Untauglichkeit" dauerhaft ist? Nicht der Arzt, sondern erstmal deine Versicherung. Du kannst dann vor Gericht gehen und dann entscheidet der Richter. Es mag aber durchaus sein, dass weder die Krankentagegeld-Versicherung noch die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt. Klingt komisch, ist aber leider so.

 

Nun, die Wahrscheinlichkeit dafür ist gering, aber theoretisch kann das passieren.

Das stimmt so bei mir nicht, wenn ich mich nicht täusche. Es muss nämlich keine dauerhafte Untauglichkeit vorliegen, sondern eine Untauglichkeit und das wars - die ist in dieser Form so oder so auf Dauer. Denn selbst wenn der Flugmediziner sagt: oh, da muss ich Sie mal 3 Monate 'grounden', bedeutet das nichts anderes als: Untauglich ab heute und b.a.w. und wir sehen uns in 3 Monaten dann wieder. So läuft dann auch die Versicherung darauf ab, dass sobald die Untauglichkeit bereits seit 6 Monaten vorliegt oder voraussichtlich 6 Monate vorliegen wird, die BU greift und zahlt. 

 

vor 7 Stunden von chirlu:

Ist natürlich auch ein spezielles Thema, das nicht so viele betrifft. Woher kommt denn die Loss-of-licence-Versicherung? Doch wahrscheinlich von irgendeinem Spezialmakler oder einem Berufsverband o.ä.? Dort dürften am ehesten Erfahrungen vorliegen.

Stimmt. Da könnte man natürlich nachfragen, was da gängige Lösungen in der Kundschaft sind. Gute Idee, ich frage mal nach.

 

 

Der besondere Fall bei mir ist letzlich ja die BU, bei der der Eintritt nicht an so hohe Hürden geknüpft ist wie eine normale, sondern wo letztlich der "Untauglich-Stempel" des Fliegerarztes (gemeinsam mit dem Bericht) schon langt, dass der BU-Fall aktiviert wird - als Goodie für die Versicherung natürlich mit der Möglichkeit, dass es auch in einem 3/4 Jahr o.ä. wieder einen "Tauglich-Stempel" geben kann oder aber auch nicht. Nun weiß ich nicht, ob das naiv ist - aber da dürfte es doch deutlich weniger Diskussionen rund um die Zahlungsbereitschaft der Versicherung geben. In meinen Bedingungen steht eindeutig, dass der BU Fall Eintritt, falls ich meine Tauglichkeit verliere - ich muss dann zwar Dokumente einreichen und der Versicherer hat das Recht, den Fall ebenfalls auf eigene Kosten zu prüfen, aber ich muss niemanden davon überzeugen, ob das, was ich habe, jetzt dauerhaft ist oder nicht - es geht um Tauglichkeit oder nicht. Das wirkt deutlich klarer für mich, da es genau hierfür ja einen Katalog bei de Medizinern mit entsprechenden Kriterien gibt.

 

Mal andersrum gefragt: Wenn da plötzlich Seitens eines Versicherers Krankentagegeld gezahlt wird und zwar nicht nur für ein oder zwei Monate, sondern für mehrere Jahre - da werden die doch genauso nachbohren und nachhaken wie eine BU, die sich mit einer jahrelangen Zahlungsverpflichtung konfrontiert sieht?

 

Danke für eure Antworten schonmal.

 

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dw_

Krankentagegeld kann zur Überbrückung der Zeit dienen bis der Verwaltungsapparat anderer Versicherungen zu einem Ergebnis kommt.

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ER EL
vor 8 Stunden von chirlu:
vor 9 Stunden von StillAmLesen:

es genügt auch, dass diese Untauglichkeit ledigilich & voraussichtlich 6 Monate vorliegen wird.

 

Wie ist das, wenn am Ende der Lohnfortzahlung festgestellt wird „Derzeit untauglich, aber in fünf Monaten voraussichtlich wieder OK“?

Voraussichtlich heißt, dass (bei Atest) sofort gezahlt wird und man nicht erst 6 Monate warten muss auf das Geld. 

Stellt sich dann heraus, dass man doch schon nach 5 Monaten genesen war muss man natürlich zurück zahlen. 

Andersherum aber, wenn es nicht vorraussichtlich 6 Monate dauert, dann aber nach 6 Monaten keine Genesung eingetreten ist, bekommt natürlich auch das Geld, rückwirkend für 6 Monate und weiterhin bis die Unfähigkeit nicht mehr besteht 

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