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Thomas_384

Erstmalig Zweitwohnsitz in Lohnsteuer angeben - welche Dokumente mitschicken?

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Würde mich über Ihren Input hier freuen zum Thema "Zweitwohnsitz dem Finanzamt begründen - welche Dokumente mitschicken".

 

Folgender Sachverhalt:

  • Juergen hat eine bisherigen Hauptwohnung (20km oder 23 Minuten von der ersten Arbeitsstätte) in der Metropole
  • Juergen ist nun zum neuen Lebensmittelpunkt (105km oder 1 Stunde 8 Minuten von der ersten Arbeitsstätte) in ein Haus der Familie (gehört Juergens Vater) aufs Land gezogen
  • Vater stellt Haus unentgeltlich zur Verfügung (also wird keine Miete gezahlt) - Laufende Kosten für das Haus (Heizöl, Strom, Müll, etc.) werden jedoch natürlich von Juergen gezahlt um die Eltern nicht zu belasten
  • Juergen ist in das Haus mit Lebenspartnerin und Ihrem Kind aus früherer Ehe zusammen gezogen (beide sind nicht verheiratet) um einen gemeinsamen Hausstand zu begründen, davor wurde getrennt in der Großsstadt gelebt. Die Wohnungen in der Großstadt waren zu klein zum Zusammenziehen. Ausserdem wollte man näher an Juergens Familie sein.
  • Das Haus liegt 11 km / 14 Minuten von Juergens Eltern /  Schwester / Neffen weg und die Region ist quasi Juergens "Heimat" (Rückzug in die Heimat zu Freunden und Familie)
  • Das Kind von Juergens Freundin geht am neuen Hauptwohnort auf dem Land auf die Schule (Schule ist 500 Meter vom Haus weg)
  • Juergens Lebenspartnerin arbeitet 100% vom Home-Office aus (also vom Haus)
  • Die bisherige Hauptwohnung  von Juergen in der Metropole wurde mit Umzugszeitpunkt ins Haus auf dem Land zur Zweitwohnung umgemeldet um unter der Woche näher an der Arbeit zu sein und damit Juergen nicht täglich die 105km x2 = 210 km im Berufsverkehr fahren muss sondern eben von der Zweitwohnung in die Arbeit fahren kann
  • Zweitwohnsitzsteuer wird von Juergen entsprechend bezahlt. Juergen zahlt die komplette Miete der Zweitwohnung in der Metropole.

 

Soweit ich sehe müsste die Absetzung der Wohnung in der Metropole (ehemals Hauptwohnsitz, nun Nebenwohnsitz) damit möglich sein.

 

Frage:

  • Welche Dokumente sind zusätzlich zum ausgefüllten Elster-Steuerformular beim Finanzamt einzureichen um den Zweitwohnsitz zu "begründen" und Fragen zu vermeiden?
  • Sollten solche Dinge mitgeschickt werden:
    • Beschreibung des Sachverhalts in Textform (so ähnlich wie oben)?
    • Screenshots von Google Maps um die Zeiten und Strecken vom Haus auf dem Land und der Wohnung in der Metropole zur Arbeitsstätte zu begründen?
    • Irgendetwas anderes um den neuen Lebensmittelpunkt zu "begründen"?
    • Zweitwohnung in der Metropole:
      • Mietvertrag?
      • Zweitwohnsitzsteuerbescheid?
      • Nachweis Bezahlung Zweitwohnsitzsteuer?
    • Hauptwohnung/Haus auf dem Land:
      • Meldebestätigung?
      • Kopie von Ölkauf / Stromvertrag oder welche sonstigen Dokumente um die laufenden Kosten nachzuweisen?
      • Benötigt es einen Mietvertrag? Es besteht ja "0" Euro Miete und die Nebenosten werden von Juergen direkt bezahlt

 

 

Leider habe ich dazu nichts im Internet gefunden, was man am Besten gleich mitschickt, sondern nur immer die "Bedingungen" etc.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Kennst du das BMF-Schreiben zur Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern?

 

Zur Beschreibung des Sachverhalts auf die Schlüsselbegriffe achten. "Hauptwohnsitz", "Mittelpunkt der Lebensinteressen", "finanzielle Beteiligung an den Kosten Lebensführung" (über 10% der Kosten sollten es sein). Nebenwohnsitz ist "beruflich veranlasst".

Z.B.: Ich bin mit meiner Lebenspartnerin und ihrem Kind am [Datum] in [Adresse] zusammen gezogen. Die Wohnung gehört meinen Eltern und wird uns unentgeltlich zur Verfügung gestellt, und bildet den Mittelpunkt unserer Lebensinteressen. Ich trage zusammen mit meiner Lebenspartnerin sämtliche Betriebskosten (Nebenkosten) der gemeinsamen Wohnung, sowie die Kosten der gemeinsamen Haushalts- und Lebensführung. Auf beruflichen Gründen behalte ich meine bisherige Wohnung als Zweitwohnung bei. Hier das "gemeinsam" mehrfach zu betonen, schadet nicht :-)

Folgende Entfernungen habe ich (per Google-Maps/Navi/Kilometerzähler) ermittelt: 

Hauptwohnung - 1. Tätigkeitsstätte (km)
Zweitwohnung - 1. Tätigkeitsstätte (km)

 

Belege werden nur auf Anforderung nachgereicht.

 

Wobei schon die neue Adresse auf dem ESt-Mantelbogen für den Hauptwohnsitz "Beleg" ist. Dorthin wird der Bescheid schließlich verschickt. Allerdings solltest du die Belege über die Kosten als Nachweis für die doppelte Haushaltsführung am Zweitwohnsitz beieinander haben. Oft ergibt sich aus der Abrechnung der Stadtwerke auch die Adresse und zwar Hauptwohnsitz = Rechnungsadresse, Zweitwohnsitz = Leistungsort, wenn man die Stadtwerke entsprechend informieret hat. (Muss man selbst wissen, ob man Post an beide Adressen geschickt bekommen möchte.)

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass dein FA da Rückfragen stellt, ist ziemlich gering und wenn, dann einfach konkret zu beantworten, z.B. mit Telefonvertrag, Stromvertrag usw., denn Dauerschuldverhältnisse/Verträge nehmen Bezug auf die Adresse und wer bezahlt. Wenn es um die Höhe von Beträgen (Zweitwohnung) geht, dann z.B. Kontoauszug mit Abschlagszahlungen bzw. Jahresabrechnung.

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Vielen Dank, das hilft schonmal sehr. Den referenzierten Klopper mit den 100 Seiten habe ich jetzt angefangen durchzulesen.

 

Frage:

- Also lege ich quasi "nur" ein Blatt bei wo ich in der Art wie du geschrieben hast die Sachlage darstelle.

 

Text wäre dann so:

Zitat

 

Ich bin mit meiner Lebenspartnerin und ihrem Kind am [Datum] in [Adresse] zusammen gezogen und wir haben einen gemeinsamen Hausstand begründet. Davor haben wir getrennt gewohnt. Die Wohnung gehört meinen Eltern und wird uns unentgeltlich zur Verfügung gestellt, und bildet den Mittelpunkt unserer Lebensinteressen.

 

Meine Eltern, sowie Schwester und Neffen wohnen im Nachbarort, auch sind meine langjährigen Freunde hier. Das Kind meiner Lebenspartnerin geht hier in [Ort der Hauptwohnung] auf das Gymnasium.

 

Ich trage zusammen mit meiner Lebenspartnerin sämtliche Betriebskosten (Nebenkosten) der gemeinsamen Wohnung, sowie die Kosten der gemeinsamen Haushalts- und Lebensführung. Auf beruflichen Gründen habe ich meine bisherige Wohnung als Zweitwohnung [Adresse Zweitwohnung] bei behalten.

 

Folgende Entfernungen habe ich (per Google-Maps/Navi/Kilometerzähler) ermittelt: 

Hauptwohnung - 1. Tätigkeitsstätte (km)
Zweitwohnung - 1. Tätigkeitsstätte (km)

 

Vielen Dank 

XYZ

 

 

Verstehe ich das richtig:

- Sonstige Kopien von Dokumenten / Zahlungsnachweisen reiche ich erstmal nicht ein, sondern nur auf Nachfrage?

- Kosten für die Ausstattung der Wohnung (Schrank, Tisch, etc.) reiche ich auch nur auf Nachfrage ein?

 

Ich komme noch aus einer Welt, wo sogut wie jede Angabe in der Lohnsteuer gleich "mitbelegt" werden muss - das scheint sich mittlerweile geändert zu haben.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/wegfall-der-belegvorlagepflicht-fuer-die-steuererklaerung

 

Das hat sich 2017 alles geändert. Damals gab's sogar noch nach Wegfall der Belegvorlagepflicht (seitdem nur noch die sog. Belegvorhaltepflicht**) die Empfehlung, dass man grundlegende Sachverhalte dennoch gleich "belegt". Aber inzwischen geht man dahin, dass man nichts beifügt, wonach nicht ausdrücklich gefragt wird. Erst recht, wenn man die Steuererklärung elektronisch (Elster) macht.

 

Es ändert aber nichts an Deinem Aufwand, die Reisekosten (doppelte Haushaltsführung) auszurechnen. Also Tage, Entfernung, Kilometer, Kosten der doppelten Haushaltsführung (Miete, NK, Internet-/Telefonanschluss usw) sowie Ausstattung.

 

Kleiner Tipp am Rande, weil viele unsicher sind, was ein Beleg ist. Speichere das nicht nur in einer Exceltabelle, sondern drucke sie entweder altmodisch aus oder speichere die Tabelle als Pdf in der Fassung, die für die Steuererklärung maßgeblich ist. Die Tabelle selbst ist sonst zu schnell "überschrieben/verändert". Sie gilt als "Erläuterung" der Kostenaufstellung, ist damit selbst ein Beleg. Das gilt nur nicht in Trivialfällen, wo auch ohne Tabelle sich jemand "schnell" einen Überblick verschaffen kann.

 

Und zu jeder Zahl, die in der Auswertung eingetragen wird, hast du eine Belegquelle (Vertragsabrechnung, Kontoauszug, Tagesnachweise, Fahrkartenn usw.).

 

***Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ... änderte dutzende Einzelvorschriften in der AO, EStG, EStDV bis hin zu Kleinbetragsverordnung.

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Vielen Dank nochmal.

 

Habe mir das jetzt alles durchgelesen. Also Belege werden nicht mehr mitgeschickt. Ich schicke das Elster Formular ab.

 

Den oben grob umrissenen Text zur "Beschreibung des Sachverhalts" zum neu gegründeten Zweitwohnsitz kriege ich ja dann auch nicht mehr unter.

Sprich: Ich schicke einfach das Elster Formular inkl. der absetzbaren Kosten für den Zweitwohnsitz ab und warte? Kein zusätzlicher Text etc.?

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MeinNameIstHase

So ungefähr. Ein aufmerksamer Sachbearbeiter merkt allein an der neuen Anschrift im Mantelbogen (dem Hauptformular der Steuererklärung), dass du umgezogen bist.
Die melden sich dann schon, wenn ihnen was nicht geheuer ist.

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

@MeinNameIstHase: Habe jetzt Post bekommen mit einm Fragebogen. Der ist soweit klar (KM zum Arbeitsort, etc.).

 

Als Anlage soll ich Nachweise beilegen für:

 

- Mietzahlungen und Lebensmitteleinkäufe vor Ort (ich denke das Bekomme ich hin - mit den Käufen vor Ort, Miete zahle ich ja keine)

 

- Nachweise über engere persönliche Beziehungen zu diesem Ort (ich bin in keinem Verein oder Kirche oder Partei, meine persönliche Beziehungen hier sind meine Schwester, meine Eltern, meine Nichte, mein Neffe, etc.) - wie weißt man sowas am Besten nach? Mit einem bloßen Text (so wie oben) oder soll ich Kopien der Personalausweise inkl. Adresse von meinen Eltern und meiner Schwester mit schicken? 

 

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PKW
vor einer Stunde von Thomas_384:

- Nachweise über engere persönliche Beziehungen zu diesem Ort (ich bin in keinem Verein oder Kirche oder Partei, meine persönliche Beziehungen hier sind meine Schwester, meine Eltern, meine Nichte, mein Neffe, etc.)

Du hast das Wichtigste vergessen: die Lebensgefährtin mit Kind in der gemeinsamen Wohnung. Ich würde das formlos schriftlich darstellen.
Wenn Du mit dem Auto fährst, dann könntest du einmal die Woche am Zweitwohnsitz tanken und einmal die Woche am Hauptwohnsitz. Die Tankbelege (mit deiner Giro/Credit-Card bezahlt) wären ein weiterer Baustein um die zwei Wohnsitze wasserdicht zu belegen.
 

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Thomas_384

Belege habe ich, das war für den Nachweis, dass ich einen eigenen Hausstand führe.

 

Das Finanzamt fragt zusätzlich nach Nachweisen zu persönlichen Beziehungen vor Ort. Mir fällt momentan auch nichts anderes ein als das formlos schriftlich zu machen mit der Lebenspartnerin im gemeinsamen Haushalt.

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dw_

Ruf einfach die Telefonnummer vom Sachbearbeiter an die auf dem Brief steht und kläre das. Geht ganz einfach. Danach dann den Papierkram oder den Scan online zurück senden.

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