Zum Inhalt springen
teffi

Alles muss raus - Langfristanlagenmix 2007-2020 verkaufen für Immobilienfinanzierung

Empfohlene Beiträge

teffi
· bearbeitet von teffi

Moin.

 

ich war lange nicht mehr hier - und ein Blick aufs Depot sagt, dass das schon in Ordnung so ist und ich damals wohl die richtigen Sachen hier mitgenommen habe. Ich habe ich natürlich weiter um meine Anlagen gekümmert, aber keine komplizierten Verrenkungen gemacht und tatsächlich auch die Steuergesetzgebungsänderungseskapaden etwas mehr ignoriert als es vielleicht angebracht gewesen wäre. Jetzt brauche ich aber doch mal wieder Eure Hilfe - ich will nämlich bald oder wahrscheinlich in nicht zu ferner Zukunft (ein Jahr?) einen Großteil (je nach dem 50-100%) meiner Aktien und Fonds verkaufen, um ein Haus zu kaufen. Genaues weiß ich selbst noch nicht, es gibt noch keine Zusage oder gar einen Hausverkauf - ich habe zwar ein Objekt im Auge, aber ob das klappt oder es doch was anderes wird ist unklar. Der genaue Hauskauf und Aktienverkaufstag ist also noch nicht klar - ich werde aber sinnvollerweise jetzt schon anfangen, das Aktiendepot etwas zu verkleinern, damit nicht alles von gestern auf heute zu jedem Preis raus muss.

 

Genug des Vorgeplänkels. Das Depot setzt sich aus Einzelaktien und ETFs zusammen - viel vor 2009 gekauft, aber seitdem auch immer mal wieder. Meine Frage ist, wie so ein Verkauf heutzutage tatsächlich abläuft - ich habe in der Tat das  Rebalancing komplett über Nachkäufe gelöst und mir fehlt daher inzwischen die praktische Erfahrung. Ich habe die Steuergesetzgebungsänderungen nachgelesen und das eine oder andere mal gestaunt, deshalb bin ich unsicher, ob ich das alles richtig kapiert habe. Das habe ich verstanden:

1) Aktien von vor 2009: Verkaufsgewinne auch jetzt noch steuerfrei.

2) Aktien nach 2009 gekauft: Wie gehabt unterliegen Gewinne der Abgeltungssteuer

3) ETFs vor 2009: Gewinne bis 2017 steuerfrei - dann virtueller Ver- und Neukauf, d.h. Gewinne ab 2018 abgeltungssteuerpflichtig

4) ETFs nach 2009: Unterliegen wie gehabt der Abgeltungssteuer, d.h. 2017 keine großen Änderungen

 

(mir ist klar, dass es zu den Punkten 3 und 4 dann noch auf die Fonds ankommt, wie thesaurierungen usw. versteuert werden, aber das ignoriere ich hier der Einfachheit mal)

 

Was die Steuern beim Verkauf angeht sind die Punkte 2 und 4 vermutlich einfach - die Bank zieht beim Verkauf die Abgeltungssteuer direkt ab und damit ist die Sache im Wesentlichen geklärt. Bei Punkt 1 ist es hoffentlich auch einfach - es wird einfach keine Abgeltungssteuer abgezogen und ich schulde auch keine. Mir ist klar, dass das nur geht, wenn die Bank die richtigen Daten zum Kauf noch hat - das scheint bei mir überwiegend der Fall zu sein.

 

Bei Punkt 3 zieht die Bank nur die Kursgewinne ab 2018 direkt ab, richtig? Zusätzlich gibt es für ETF-Gewinne (3 und 4) nach 2018 einen Freibetrag von 100K - das Geld sehe ich aber erst nach Abgabe einer Steuererklärung, also 2 Jahre später.

 

Für die Planung einer Baufinanzierung und weiterer Ausgaben wäre es natürlich wichtig, zu wissen, wie viel Geld mir "sofort" zur Verfügung steht, wenn ich jetzt Teile des Depots verkaufe - daher die etwas umständliche Frage. Wenn ich das einigermaßen richtig verstanden habe würde ich dann beim Verkaufen natürlich mit den Punkten 4, 3, 2 anfangen (wenn ich alle Werte theoretisch auch halten wollen würde).

 

Danke Euch für die Hilfe!

 

teffi

 

(Ps: Fifo usw. habe ich beachtet, da sollte es keine Komplikationen geben. Sparerfreibetrag spielt jetzt auch nicht so die große Rolle)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Metasom
· bearbeitet von Metasom
vor 17 Minuten von teffi:

Ich war lange nicht mehr hier - und ein Blick aufs Depot sagt, dass das schon in Ordnung so ist und ich damals wohl die richtigen Sachen hier mitgenommen habe. Ich habe ich natürlich weiter um meine Anlagen gekümmert, aber keine komplizierten Verrenkungen gemacht und tatsächlich auch die Steuergesetzgebungsänderungseskapaden etwas mehr ignoriert als es vielleicht angebracht gewesen wäre.

Wie verlief dein Portfolio nach all den Jahren? Du warst früher wohl ziemlich aktiv und hast dann dein Depot schlafen gelegt und nur gerebalanced?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
vor 1 Stunde von teffi:

Für die Planung einer Baufinanzierung und weiterer Ausgaben wäre es natürlich wichtig, zu wissen, wie viel Geld mir "sofort" zur Verfügung steht, wenn ich jetzt Teile des Depots verkaufe - daher die etwas umständliche Frage.

Die comdirect hat für so etwas einen sehr praktischen Steuersimulator.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
vor 6 Stunden von teffi:

3) ETFs vor 2009: Gewinne bis 2017 steuerfrei - dann virtueller Ver- und Neukauf, d.h. Gewinne ab 2018 abgeltungssteuerpflichtig

für die Gewinne ab 2018 hast Du einen Freibetrag von 100k€.

Du bezahlst beim Verkauf erstmal die Steuern, kannst sie dann aber bei der Steuererklärung gelten machen und sie werden erstattet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 10 Stunden von teffi:

3) ETFs vor 2009: Gewinne bis 2017 steuerfrei - dann virtueller Ver- und Neukauf, d.h. Gewinne ab 2018 abgeltungssteuerpflichtig

4) ETFs nach 2009: Unterliegen wie gehabt der Abgeltungssteuer, d.h. 2017 keine großen Änderungen

nicht ganz

vor 10 Stunden von teffi:

Bei Punkt 3 zieht die Bank nur die Kursgewinne ab 2018 direkt ab, richtig?

stimmt

vor 10 Stunden von teffi:

Zusätzlich gibt es für ETF-Gewinne (3 und 4) nach 2018 einen Freibetrag von 100K - das Geld sehe ich aber erst nach Abgabe einer Steuererklärung, also 2 Jahre später.

stimmt auch

also müsste es oben heißen

vor 10 Stunden von teffi:

3) ETFs vor 2009: Gewinne bis 2017 steuerfrei - dann virtueller Ver- und Neukauf, d.h. Gewinne ab 2018 abgeltungssteuerpflichtig

4) ETFs zwischen 2009 und 2017: virtueller Ver- und Neukauf Ende 2017, danach wie gehabt Abgeltungssteuer

5) ETFs nach 2017: Unterliegen wie gehabt der Abgeltungssteuer

Technisch funktioniert das so:

Ende 2017 wurde virtuell verkauft, das Ergebnis ist bei der Bank gespeichert. Der Endwert 2017 wurde als neue Anschaffungskosten gespeichert.

Bei einem Verkauf jetzt wird dem Gewinn ab 2018 das Ergebnis Ende 2017 (bei Käufen vor 2018 als Null) hinzugerechnet und die Summe normal versteuert.

 

Was bei Deiner Aufzählung fehlt, aber wichtig sein könnte, ist die Teilfreistellung ab 2018. Im Gegensatz zum Sparerfreibetrag und den Vorabpauschalen wirkt sich das bei Aktienfonds deftig aus. Die TFS gilt auch für die Berechnung des 100k-Freibetrags - es sind also entsprechend höhere Gewinne steuerfrei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
teffi
Am 6.3.2023 um 22:35 von Metasom:

Wie verlief dein Portfolio nach all den Jahren? Du warst früher wohl ziemlich aktiv und hast dann dein Depot schlafen gelegt und nur gerebalanced?

Genau, ich habe nur noch balanciert, und glücklicherweise ging das Ausschließlich durch Käufe. Ich habe mir alle paar Monate eine Erinnerung geschrieben aber realistisch betrachtet höchstens einmal im Jahr wirklich was gemacht. Das Gefühl beim Blick aufs Depot ist ganz gut, aber ich habe es nie wirklich mit irgendeiner Benchmark verglichen. Vielleicht aktualisier ich ja wirklich mal das Musterdepot, das Du gefunden hast;).

Am 7.3.2023 um 00:16 von Fondsanleger1966:

Die comdirect hat für so etwas einen sehr praktischen Steuersimulator.

Danke für den Tipp, den guck ich mir mal an.

 

Am 7.3.2023 um 09:26 von kleinerfisch:

3) ETFs vor 2009: Gewinne bis 2017 steuerfrei - dann virtueller Ver- und Neukauf, d.h. Gewinne ab 2018 abgeltungssteuerpflichtig

4) ETFs zwischen 2009 und 2017: virtueller Ver- und Neukauf Ende 2017, danach wie gehabt Abgeltungssteuer

5) ETFs nach 2017: Unterliegen wie gehabt der Abgeltungssteuer

Danke! Der Unterschied zwischen 4 und 5 ist aber nur, was mit thesaurierenden ETFs passiert oder? Also hat es für einen jetzigen Verkauf eher keine großen Auswirkungen. Danke auch für die Erinnerung mit der Teilfreistellung, das hatte ich schon wieder vergessen - da ist also eine niedrigere Steuer zu erwarten. Mir ging es vor allem erstmal um unliebsame Überraschungen, aber sowas ist natürlich auch gut, einzukalkulieren.

 

Für die wenn-ich-was-verkaufe-womit-fange ich-an-Reihenfolge bedeutet das dann eigentlich, dass man Aktien von vor 2009 am längsten liegen lässt. Bei ETFs ist es prinzipiell egal - aber wenn man viele Steuererstattungen wegen des 100k-Freibetrags erwartet ist es unter Umständen besser, die älteren ETFs eher zu verkaufen, damit man das Geld früher bekommt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 23 Stunden von teffi:

Danke! Der Unterschied zwischen 4 und 5 ist aber nur, was mit thesaurierenden ETFs passiert oder?

Nein, mit allen Fonds, aktiv, passiv, thesaurierend oder ausschüttend.

Vor 2017 gekauft ergab für alle Fonds einen fiktiven Verkauf per Ende 2017, neue Anschaffungskosten für die Zeit ab Anfang 2018 und 100k-Freibetrag pro Person für die Gewinne ab 2018.

Was Du wohl meinst, ist die Vorabpauschale, die nur bei thesaurierenden (oder gering ausschüttenden) Fonds erhoben wird.

vor 23 Stunden von teffi:

Für die wenn-ich-was-verkaufe-womit-fange ich-an-Reihenfolge bedeutet das dann eigentlich, dass man Aktien von vor 2009 am längsten liegen lässt. Bei ETFs ist es prinzipiell egal - aber wenn man viele Steuererstattungen wegen des 100k-Freibetrags erwartet ist es unter Umständen besser, die älteren ETFs eher zu verkaufen, damit man das Geld früher bekommt?

Aktien sehe ich auch so.

Fonds: kommt drauf an

  1. Wenn die 100k dicke überschritten sind, ist es egal.
  2. Wenn man nur knapp drüber ist, mag es auch vorteilhaft sein, die betroffenen Fonds zuerst zu verkaufen. Dann hat man das Thema aus den Haaren und nicht das Risiko, dass man wieder unter die Grenze rutscht.
  3. Wenn sie nicht erreicht sind, aber erreicht werden könnten, würde ich die betreffenden Fonds so lange wie möglich halten.
  4. Wenn sie sowieso nicht erreicht werden können, weil die Anlagesumme schlicht zu klein ist, ist es wieder egal.

In Deiner Situation (braucht Geld erst in 1-2 Jahren) spricht bei Fall 2 und evtl. auch 3 einiges für schnelles Verkaufen dieser Fonds wegen der Wartezeit auf die Steuerrückzahlung.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Die erste Frage wäre für mich, wieviel Kapital deines Depots du benötigen wirst, sofern das Projekt Haus zum Tragen kommt. Immer komplett oder vielleicht nur 80? Je nachdem könnte man tatsächlich planen ein paar der Positionen zu retten. Aber natürlich nur solche die man beispielsweise auch heute kaufen würde. Es ist auch eine Frage, wie lange eine eventuelle Finanzierung laufen würde. Angenommen du brauchst 100 % des Kapitals und die Finanzierung läuft über Jahre. Dann würde ich tatsächlich einen etwas höheren Kredit nehmen, um die Steuerfreiheit von einigen Altanteilen zu erhalten. Rechne dir das mal im Excel durch was das bedeutet an Unterschieden wenn du beispielsweise auf Sicht von 20 Jahren rechnest. 

 

Grundsätzlich die richtige Idee, jetzt bereits den Risikoanteil zu reduzieren. Natürlich in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit und Flexibilität mit der ihr den Hauskauf angehen wollt. Halbierung im ersten Schritt klingt gut für mich. 

 

Beim Aufräumen meines Altdepots hatte ich einige Fonds dabei, die seit 2018 Verlust gemacht hatten (Magellan, MSCI Russia und noch einer der mir gerade nicht einfällt). Die Gewinne bis Ende 2017 wurden mit dem fiktiven Verkauf quasi gesichert und wenn dann ab 2018 Verluste aufgelaufen sind, konnte ich die mit anderen Gewinnen gegenrechnen. Wo ab 2018 Gewinne aufgelaufen sind, habe ich die Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurück bekommen. Daher Verlustfonds möglichst nicht erst am Ende des Jahres verkaufen und danach noch genügend Gewinne realisieren, dass Pauschbetrag + Verluste ausgenutzt werden. Grundsätzlich würde ich bei Altfonds (vor 2009) in drei Kategorien einteilen (kann sofort weg wegen Verlusten, soll mittelfristig weg, kann evtl. behalten werden guter Fonds mit Altstatus). 

 

Ein update deines Musterdepots macht Sinn, vielleicht fällt dem einen oder anderen dann noch was sinnvolles ein. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
Am 6.3.2023 um 22:19 von teffi:

[...] ich will nämlich bald oder wahrscheinlich in nicht zu ferner Zukunft (ein Jahr?) einen Großteil (je nach dem 50-100%) meiner Aktien und Fonds verkaufen, um ein Haus zu kaufen.

 

Ist das denn mehr so eine 50/50 Option, oder steht der Hauswunsch definitiv fest und nur der Zeithorizont ist nicht 100% sicher?

 

Gerade bei steuerlichem Altbestand können die Opportunitätskosten ja relativ hoch sein, wenn das Vorhaben dann doch nicht zu Stande kommt. 

 

Im ersten Fall könnte man daher auch darüber nachdenken, das Aktienrisiko für die Anbahnungsphase temporär aus dem Portfolio herauszunehmen oder zu reduzieren, ohne die aufgelaufenen Gewinne zu realisieren, z.B. mit einem Short-ETF oder ähnlichen Produkten (wobei das zugegebenermaßen natürlich unter komplizierte Verrenkungen fällt, die du ja vermeidest ;) Ich würde das wahrscheinlich auch nur in Betracht ziehen, wenn ich mich ausführlich mit der Funktionsweise derartiger Produkte auseinandergesetzt hätte ...).

 

Falls der zweite Fall zutrifft und also in jedem Fall etwas früher oder eben später eine Immobilie erworben wird, bist du wohl schon auf dem richtigen Weg, jetzt schon zumindest Schrittweise durch Verkäufe das Risiko zu reduzieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
teffi
vor 21 Stunden von kleinerfisch:

Nein, mit allen Fonds, aktiv, passiv, thesaurierend oder ausschüttend.

Vor 2017 gekauft ergab für alle Fonds einen fiktiven Verkauf per Ende 2017, neue Anschaffungskosten für die Zeit ab Anfang 2018 und 100k-Freibetrag pro Person für die Gewinne ab 2018.

Was Du wohl meinst, ist die Vorabpauschale, die nur bei thesaurierenden (oder gering ausschüttenden) Fonds erhoben wird.

 

Genau, Details halt;). Ich muss die gewinne ab 2018 mal durchrechnen, bisher hab ich nur noch mal geprüft, was ich wirklich wann gekauft hatte.

vor 18 Stunden von Sapine:

Die erste Frage wäre für mich, wieviel Kapital deines Depots du benötigen wirst, sofern das Projekt Haus zum Tragen kommt. Immer komplett oder vielleicht nur 80? Je nachdem könnte man tatsächlich planen ein paar der Positionen zu retten. Aber natürlich nur solche die man beispielsweise auch heute kaufen würde. Es ist auch eine Frage, wie lange eine eventuelle Finanzierung laufen würde. Angenommen du brauchst 100 % des Kapitals und die Finanzierung läuft über Jahre. Dann würde ich tatsächlich einen etwas höheren Kredit nehmen, um die Steuerfreiheit von einigen Altanteilen zu erhalten. Rechne dir das mal im Excel durch was das bedeutet an Unterschieden wenn du beispielsweise auf Sicht von 20 Jahren rechnest. 

 

Grundsätzlich die richtige Idee, jetzt bereits den Risikoanteil zu reduzieren. Natürlich in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit und Flexibilität mit der ihr den Hauskauf angehen wollt. Halbierung im ersten Schritt klingt gut für mich. 

 

Beim Aufräumen meines Altdepots hatte ich einige Fonds dabei, die seit 2018 Verlust gemacht hatten (Magellan, MSCI Russia und noch einer der mir gerade nicht einfällt). Die Gewinne bis Ende 2017 wurden mit dem fiktiven Verkauf quasi gesichert und wenn dann ab 2018 Verluste aufgelaufen sind, konnte ich die mit anderen Gewinnen gegenrechnen. Wo ab 2018 Gewinne aufgelaufen sind, habe ich die Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurück bekommen. Daher Verlustfonds möglichst nicht erst am Ende des Jahres verkaufen und danach noch genügend Gewinne realisieren, dass Pauschbetrag + Verluste ausgenutzt werden. Grundsätzlich würde ich bei Altfonds (vor 2009) in drei Kategorien einteilen (kann sofort weg wegen Verlusten, soll mittelfristig weg, kann evtl. behalten werden guter Fonds mit Altstatus). 

 

Ein update deines Musterdepots macht Sinn, vielleicht fällt dem einen oder anderen dann noch was sinnvolles ein. 

Ich mach bei Gelegenheit mal ein Update, ja. Das mit den Verlusten ist auch eine gute Idee, ich denke da wird auch was seitwärts gelaufen sein. Zum benötigten Kapital schreibe ich unten was.

vor 17 Stunden von s1lv3r:

 

Ist das denn mehr so eine 50/50 Option, oder steht der Hauswunsch definitiv fest und nur der Zeithorizont ist nicht 100% sicher?

 

Gerade bei steuerlichem Altbestand können die Opportunitätskosten ja relativ hoch sein, wenn das Vorhaben dann doch nicht zu Stande kommt. 

 

 

Tja, das ist so eine Sache. Als ich den Thread gestartet habe war es so, dass unser angebot für ein sehr großes Objekt (Zweifamilienhaus) nicht angenommen worden war, aber ich gemarkt habe, dass ich mich auf die Situation, das Geld zu benötigen, besser vorbereiten sollte. Fürs Zweifamilienhaus bräuchte ich tatsächlich das ganze Kapital (je nach Renovierungsförderung) - für ein Einfamilienhaus sollten es eher zwischen 50 und 80% sein.

 

Tja, und nun ist das Angebot doch angenommen worden und es wird relativ bald (1-2 Monate?) sehr konkret. Ich habe schon mal angefangen für alles, was keinen vollen Bestandsschutz (Aktien vor 2009) hat, Verkauflimits zu setzen, die allerdings etwas über den aktuellen Kursen liegen. Habe noch mit keinem Notar gesprochen aber das Ganze sieht schon recht konkret aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
teffi

Kleines Update zu meinen Überlegungen: Ich habe noch einen Haufen Aktien mit Bestandsschutz. Ich tendiere momentan dazu, nicht alles zu verkaufen, sondern einen Teil des Kaufpreises  zu finanzieren. Der Hintergedanke ist, dass wir einen Teil des Hauses vermieten wollen und die Finanzierung dann spezifisch nur für den vermieteten Teil läuft. Ich würde dann die alten Aktien genau im Gegenwert des vermieteten Hausteils liegen lassen. Selbst wenn die Aktien nicht steuerfrei wären würde sich das vermutlich rechnen - effektiv sind die Finanzierungszinsen derzeit bei ca. 3.6%. Für die Mieteinahmen würde ich mehr Steuern zahlen als für die Kapitalerträge, und die Mieteinnahmen würden die Zinsen übersteigen. Selbst wenn wir jetzt in eine Rezession rutschen sehe ich nicht, dass die Aktien schlechter performen würden über sagen wir 10-15 Jahre.

 

Der größte Nachteil ist der bürokratische Albtraum, das wirklich alles so einzurichten.

 

Aber das ist hier nicht so ganz das Thema, fürchte ich;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Bist du sicher, dass du das steuerlich so trennen kannst für selbst bewohnt / vermietet? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
teffi
· bearbeitet von teffi
vor 6 Minuten von Sapine:

Bist du sicher, dass du das steuerlich so trennen kannst für selbst bewohnt / vermietet? 

Das ist ja der Albtraum. Theoretisch muss das schon gehen, die Frage ist nur, wie groß der Aufwand ist. Der eine Hausteil ist 40 Jahre nach dem anderen angebaut worden. Das im Kaufvertrag separat auszuweisen ist einfach, aber reicht das? Muss das ins Grundbuch? Keine Ahnung, ich befinde mich da gerade im Beraterwirrwar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 32 Minuten von Sapine:

Bist du sicher, dass du das steuerlich so trennen kannst für selbst bewohnt / vermietet? 

 

vor 26 Minuten von teffi:

Das ist ja der Albtraum. Theoretisch muss das schon gehen, die Frage ist nur, wie groß der Aufwand ist. Der eine Hausteil ist 40 Jahre nach dem anderen angebaut worden. Das im Kaufvertrag separat auszuweisen ist einfach, aber reicht das? Muss das ins Grundbuch? Keine Ahnung, ich befinde mich da gerade im Beraterwirrwar.

 

gelöscht; Rechtslage hat sich wohl seit dem letzten Jahrtausend geändert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Ich denke, Du brauchst steuerlich und bankechnisch eine Teilung der Immobilie in zwei Einheiten, sonst wird der Kredit steuerlich auf beide Wohnungen aufgeteilt.

Für die Teilung braucht es eine Teilungserklärung vom Notar, für die wiederum eine Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig ist. Letztere macht wohl ein Architekt.

Das alles muss ins Grundbuch, kostet Geld und braucht Zeit.

 

Kaufst Du vorher und teils auf Kredit, mag es Probleme mit der Bank geben, den gesamten Kredit auf die Mietwohnung umzuschreiben.

Schreibst Du den Kredit auf die Mietwohnung nach dem Kauf um, mag es Probleme mit dem Finanzamt geben, da der sog. "Finanzierungszusammenhang" fehlt. Damit ist gemeint, dass die Kreditzinsen nur absetzbar sind, wenn sie auf Grund einer Finanzierung für diese Immobilie entstanden sind. Man kann also zB nicht einfach auf ein abbezahltes Mietobjekt einen neuen Kredit für anderre Zwecke aufnehmen und die Zinsen dann absetzen.

Der Finanzierungszweck fehlt hier aber teilweise (der andere Teil diente der Finanzierung der selbst bewohnten Wohnung) und würde wiederum dazu führen, dass nur ein Teil der Zinsen absetzbar wäre.

 

Es kann also gut sein, dass der ganze Aufwand steuerlich zu nichts führt.

 

Die saubere Lösung wäre, die Teilung vom alten Eigentümer durchführen zu lassen. Wahrscheinlich wäre es möglich eine entsprechende Klausel in den Kaufvertrag zu schreiben (Vertrag unter Vorbehalt der Teilung). Der Verkäufer hat dann aber den Nachteil, dass das Geld später fließt (wenn vorher bezahlt wird, kommt wieder das Problem des Finazierungszusammenhangs ins Spiel) oder das ganze Geschäft sogar platzen könnte, wenn die Teilung aus irgendwelchen Gründen nicht klappen sollte.

Ich würde mich als Verkäufer eher nicht darauf einlassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
teffi

Hallo kleinerfisch,

 

habe inzwischen mit dem Steuerberater gesprochen. Laut Ihm ist die Teilung im Grundbuch nur nötig, wenn es anschließend verschiedene Besitzer gibt. Was hier reicht ist eine saubere Trennung der Kosten. Interessanterweise ist wohl ein eigenes Konto für die Vermietung ausschlaggebend, auf das dann der Kredit gezahlt wird und von dem auch alle Handwerkerrechnungen beglichen werden. Man muss sonst vor allem darauf achten, dass im Kreditvertrag (evtl. sogar in der Grundschuld?) ausreichend spezifiziert ist, dass der Kredit für den vermieteten Teil ist.

 

Was ich eh vorhatte ist, die beiden Hausteile und das Grundstück separat im Kaufvertrag aufzuführen, das ist schon für die Abschreibung wichtig.

 

Ich halte Euch mala uf dem Laufenden, wie das dann alles so klappt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 13 Stunden von teffi:

habe inzwischen mit dem Steuerberater gesprochen. Laut Ihm ist die Teilung im Grundbuch nur nötig, wenn es anschließend verschiedene Besitzer gibt.

Das wäre ja gut, weil wesentlich einfacher.

 

vor 13 Stunden von teffi:

Ich halte Euch mala uf dem Laufenden, wie das dann alles so klappt.

Gern

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...