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br4v3m

1.5 Mio aus Erbschaft sicher parken?

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br4v3m

Bitte entschuldigt, wenn die ursprüngliche Formulierung mißverständlich war: Eine Erbauseinandersetzung ist in den nächsten 2-3 Jahren nicht möglich und es gilt weiterhin, dass das Geld u.U. bis dahin kurzfristig verfügbar sein muss. Die Erbengemeinschaft hat sich inzwischen zwar geeinigt, das Geld in kurzlaufenden Bundesanleihen zu parken, dieses Vorhaben lässt sich aber nicht umsetzen, weil die Einrichtung eines Depots im Falle eines Nachlasskontos bei der Deutschen Bank gar nicht möglich ist (Tagesgeld geht auch nicht). Und damit ist dann ja auch die ursprüngliche Frage, wie man in solch einem Spezialfall das Geld parkt, obsolet. Denn außer auf dem Konto liegen lassen und verplemperte Jahre hinzunehmen wird nichts anderes übrig bleiben.

 

 

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StE
· bearbeitet von StE

Sache schon erledigt, OP? Erbschein schon da? Gibt Ämter die lassen sich unfassbar Zeit. Würde Druck langsam aber exponentiell aufbauen. Sonst stellt man denen entgangene Zinsen in Rechnung, wie das Finanzamt das einem auch aufbrummt. Keine Ahnung ob das geht, vielleicht gibts Urteile. Wenn sich die Erbengemeinschaft einig ist, warum nicht im Depot für die gesamt Knete EUWAX Gold II kaufen und physisch grammgenau in der gewünschten Stückelung liefern lassen? 1oz Maple Leaf ab 2013 mit dem Laser-Emblem wären so 684 Münzen. Man trifft sich, unterschreibt eine kurze Erklärung, teilt alles auf und geht seiner Wege. Und falls noch irgendwer daherschüsselt, den man ggfs eh nicht leiden kann, auf ne Klage ankommen lassen. Den meisten Kandidaten fehlt Stamina, Grips und/oder Geld. 9999 Echtheit kann man mit so einer Kippschablone bei Maple Leafs recht leicht verifizieren. Mit Krügerrand wegen Kupferanteil eher nicht so. Am besten jedoch gar nicht auspacken, Fingerabdrücke ergeben ratzfatz Wertverluste beim Verkauf. Alles in ein Bankschließfach mit adäquater Versicherung und gut. Inflation wird den Goldpreis eher steigen lassen, was den Aspekt "wertsicher" noch abdenken täte. Achja Verkauf nach 1 Jahr als Privatgeschäft steuerfrei. Keine Anlageberatung und Vorsicht vor jeglichen Tipps von irgendwelchen komplett Unbekannten und möglicherweise bisschen Durchgeknallten aus dem Internet. ;)

 

Edit: Achso. Hat der Erblasser die Verzögerung festgesetzt? §2044 BGB? Oder warum dauert das? Wenn die indiskrete Frage erlaubt ist. Wenn nicht, trotzdem alles Gute... =)

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vanity
vor 18 Minuten von StE:

.... Vorsicht vor jeglichen Tipps von irgendwelchen komplett Unbekannten und möglicherweise bisschen Durchgeknallten aus dem Internet.

Das habe ich mir auch gerade gedacht. 

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