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Zaiga

Fremdwährungskonto - D Steuern

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Zaiga

Hallo zusammen,

 

verstehe ich folgenden Zusammenhang richtig:

Für Fremdwährungsgeschäfte erfolgt die Versteuerung wie eine Veräußerungsgeschäft mit Haltedauer unter 1 Jahr ( ab 1j Steuerfrei).


Beispiel wie das ganze "steuerneutral" funktionieren sollte.

1.) Tausch EUR - Dollar Tag1

2.) Am gleichen Tag1 mit gleichem Kurs erwerb von X (zb. Anleihe)

-> Hier würde theoretisch schon das erste Veräußerungsgeschäft stattfinden wenn sich der Kurs ändert zwischen Tausch EUR -> Dollar und anschließend Dollar -> Anleihe, ist der Kurs "gleich" somit lässt sich das vernachlässigen

3.) Anleihe wird für länger als 1 Jahr gehalten -> Anleihe wird in Dollar umgetauscht -> Haltedauer über 1j keine Steuern

4.) Jetzt kann man am gleichen Tag die Dollar in Euro umtauschen oder etwas anderes kaufen solange sich der Kurs nicht substantiel gändert hat somit ebenfallls kein "Kursgewinn unter 1Jahr"

 

Ist das soweit korrekt, v.a. Punkt 4?

 

Im Endeffekt, ist doch die Regel entweder alles am gleichen Tag zum gleichen Kurs tauschen oder länger als 1j liegen lassen?


Danke Gruß!

 

 

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

was du mit deinem 3. meinst verstehe ich nicht so ganz, die Haltedauer der Anleihe hat jedenfalls überhaupt keine steuerliche Relevanz.

 

Der mögliche Kursgewinn der Anleihe plus Stückzinsen muss natürlich versteuert werden (jeweils umgerechnet in Euro) .

Und beim Verkauf der Anleihe erwirbst du erneut US-$, das ist dann ein völlig neues Geschäft und wieder der erste Tag.

 

Praktisch tätigst du in dem beschriebenen Fall 3 Geschäfte, du erwirbst erstens US-Dollar, zweitens die Anleihe und drittens wieder US-Dollar, alles unabhängig voneinander. Und bei jedem Verkauf wird abgerechnet.

 

Zitat

Im Endeffekt, ist doch die Regel entweder alles am gleichen Tag zum gleichen Kurs tauschen oder länger als 1j liegen lassen?

Grundsätzlich kann man das so sehen.

Es kann aber sinnvoll sein, Währungsverluste bewusst zu realisieren (wenn man sie brauchen kann, für Spekulationsgewinne halt).

Außerdem gibt es die Freigrenze von 600 Euro. Wenn man wie beschrieben nur kurzfristig in die Währung investiert ist kommt man da wahrscheinlich nicht drüber.

 

Stefan

 

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Zaiga
10 minutes ago, reckoner said:

Hallo,

 

was du mit deinem 3. meinst verstehe ich nicht so ganz, die Haltedauer der Anleihe hat jedenfalls überhaupt keine steuerliche Relevanz.

 

Der mögliche Kursgewinn der Anleihe plus Stückzinsen muss natürlich versteuert werden (jeweils umgerechnet in Euro) .

Und beim Verkauf der Anleihe erwirbst du erneut US-$, das ist dann ein völlig neues Geschäft und wieder der erste Tag.

 

Praktisch tätigst du in dem beschriebenen Fall 3 Geschäfte, du erwirbst erstens US-Dollar, zweitens die Anleihe und drittens wieder US-Dollar, alles unabhängig voneinander. Und bei jedem Verkauf wird abgerechnet.

 

Grundsätzlich kann man das so sehen.

Es kann aber sinnvoll sein, Währungsverluste bewusst zu realisieren (wenn man sie brauchen kann, für Spekulationsgewinne halt).

Außerdem gibt es die Freigrenze von 600 Euro. Wenn man wie beschrieben nur kurzfristig in die Währung investiert ist kommt man da wahrscheinlich nicht drüber.

 

Stefan

 

Danke für die Antwort.

 

Naja bei Fall 3:

 

US Dollar zu US Anleihe -> ist ein Veräußerungsgeschäft  (Kurs Erwerb US Dollar  zu  Kurs Erwerb Anleihe)

Wenn die Anleihe zb. nach 5 Monaten verkauft wird -> zweites Veräußerungsgeschäft (neben den Kapitalerträgen/verlusten) (Kurs Erwerb Anleihe  zu  Kurs Verkauf Anleihe)

 

Bei beiden Geschäften fällt (im Steuerparadis Deutschland) die Einkommenssteuer an.

 

https://www.brainguide.de/upload/publication/42/2e6m0/116f60790ac7da07ff2bde1c5b18cbb2_1462884475.pdf

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reckoner

Hallo,

 

ich verstehe es immer noch nicht (oder du).

 

1. Geschäft: Kauf US-Dollar - Verkauf US.Dollar, als Spekulationsgeschäft zu versteuern soweit die Bedingungen erfüllt sind (insbesondere <1 Jahr)

2. Geschäft: Kauf Anleihe - Verkauf Anleihe, als Kapitalertrag zu versteuern

3. Geschäft: Kauf US-Dollar - Verkauf US-Dollar, als Spekulationsgeschäft zu versteuern soweit die Bedingungen erfüllt sind (insbesondere <1 Jahr)

(der Bindestrich steht dabei jeweils für eine Zeitspanne)

 

Zitat

Wenn die Anleihe zb. nach 5 Monaten verkauft wird -> zweites Veräußerungsgeschäft (neben den Kapitalerträgen/verlusten)

Was meinst du mit "neben"? Bei der Anleihe sind nur der Kursgewinn und die Stückzinsen zu versteuern. Und insbesondere keine Währung.

 

Stefan

 

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Zaiga
· bearbeitet von Zaiga
12 minutes ago, reckoner said:

Hallo,

 

ich verstehe es immer noch nicht (oder du).

 

1. Geschäft: Kauf US-Dollar - Verkauf US.Dollar, als Spekulationsgeschäft zu versteuern soweit die Bedingungen erfüllt sind (insbesondere <1 Jahr)

2. Geschäft: Kauf Anleihe - Verkauf Anleihe, als Kapitalertrag zu versteuern

3. Geschäft: Kauf US-Dollar - Verkauf US-Dollar, als Spekulationsgeschäft zu versteuern soweit die Bedingungen erfüllt sind (insbesondere <1 Jahr)

(der Bindestrich steht dabei jeweils für eine Zeitspanne)

 

Was meinst du mit "neben"? Bei der Anleihe sind nur der Kursgewinn und die Stückzinsen zu versteuern. Und insbesondere keine Währung.

 

Stefan

 

 

Ja die Kursgewinne der Währung müssen noch besteuert werden, unabhängig vom Kursgewinn/Verlust.

Die US Anleihe welche von einem Fremdwährungskonto gekauft und wieder in einer Fremdwährung verkauft wurde, ist ebenfalls zusätzlich noch ein Veräußerungsgeschäft:

 

Kauf US Anleihe von einem Fremdwährungskonto in $ - Tag1 für 100$ Kurs 1,00

Verkauf US Anleihe, erlös auf ein Fremdwährungskonto in $ - Tag50  für 100$ (kein Gewinn) Kurs 1,20

 

Die Verluste/Gewinne zwischen der Fremdwährung zum Euro auf dem Konto zu Tag1 und Tag50 müssen jedoch zusätzlich besteuert werden.

Tag1 waren die 100$ - 100€ Wert

Tag50 waren die 100$ - 120€Wert

 

Dadurch müssen die Kursgewinne durch das Veräußerungsgeschäft von 20€ mit der EK Satz besteuert werden.

Soweit mein Verständnis nach:

https://www.brainguide.de/upload/publication/42/2e6m0/116f60790ac7da07ff2bde1c5b18cbb2_1462884475.pdf

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WOVA1
vor 36 Minuten von Zaiga:

Kauf US Anleihe von einem Fremdwährungskonto in $ - Tag1 für 100$ Kurs 1,00

Verkauf US Anleihe, erlös auf ein Fremdwährungskonto in $ - Tag50  für 100$ (kein Gewinn) Kurs 1,20

 

Die Verluste/Gewinne zwischen der Fremdwährung zum Euro auf dem Konto zu Tag1 und Tag50 müssen jedoch zusätzlich besteuert werden.

Tag1 waren die 100$ - 100€ Wert

Tag50 waren die 100$ - 120€Wert

 

Dadurch müssen die Kursgewinne durch das Veräußerungsgeschäft von 20€ mit der EK Satz besteuert werden.

Nein, der deutsche Fiskus rechnet das Anleihengeschäft in EUR - egal ob Du in EUR kaufst/verkaufst oder via Fremdwährungskonto. 

 

Also Kauf im Wert von 100 EUR / Verkauf für 120 EUR -> 20 EUR unterliegen der Kapitalertragssteuer (also 25 % + Soli).

Am Tag 50 gelten dann die erlösten 100 $ mit einem Kurs von 1,20 als angeschafft. Und für die läuft ab dann die Jahresfrist.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Die Verluste/Gewinne zwischen der Fremdwährung zum Euro auf dem Konto zu Tag1 und Tag50 müssen jedoch zusätzlich besteuert werden.

Nein, das ist natürlich falsch. Kursveränderungen sind nur während der Haltezeit steuerpflichtig, und zwischen Tag 1 uns 50 hält man die Anleihen, nicht aber die Währung.

 

Zitat

 

Kauf US Anleihe von einem Fremdwährungskonto in $ - Tag1 für 100$ Kurs 1,00

Verkauf US Anleihe, erlös auf ein Fremdwährungskonto in $ - Tag50  für 100$ (kein Gewinn) Kurs 1,20

 

Und auch das stimmt nicht.

 

Man rechnet immer in Euro.

Der Kauf erfolgte umgerechnet zu 100 Euro, und der Verkauf umgerechnet zu 120 Euro. Das ergibt einen Kapitalertrag von 20 Euro, und der ist zu versteuern (aber Abgeltungssteuer).

 

In dem verlinkten Dokument wird das auch genauso beschrieben.

 

Anmerkung: Ich hab jetzt mal deine umgekehrten Währungskurse übernommen (eigentlich wäre bei einem Kurs von 1,20 nämlich ein Verlust entstanden - man betrachtet gewöhnlich den Euro in US-$, und nicht US-$ in Euro).

 

Stefan

 

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Zaiga
· bearbeitet von Zaiga
37 minutes ago, WOVA1 said:

Nein, der deutsche Fiskus rechnet das Anleihengeschäft in EUR - egal ob Du in EUR kaufst/verkaufst oder via Fremdwährungskonto. 

 

Also Kauf im Wert von 100 EUR / Verkauf für 120 EUR -> 20 EUR unterliegen der Kapitalertragssteuer (also 25 % + Soli).

Am Tag 50 gelten dann die erlösten 100 $ mit einem Kurs von 1,20 als angeschafft. Und für die läuft ab dann die Jahresfrist.

 

35 minutes ago, reckoner said:

Hallo,

 

Nein, das ist natürlich falsch. Kursveränderungen sind nur während der Haltezeit steuerpflichtig, und zwischen Tag 1 uns 50 hält man die Anleihen, nicht aber die Währung.

 

Und auch das stimmt nicht.

 

Man rechnet immer in Euro.

Der Kauf erfolgte umgerechnet zu 100 Euro, und der Verkauf umgerechnet zu 120 Euro. Das ergibt einen Kapitalertrag von 20 Euro, und der ist zu versteuern (aber Abgeltungssteuer).

 

In dem verlinkten Dokument wird das auch genauso beschrieben.

 

Anmerkung: Ich hab jetzt mal deine umgekehrten Währungskurse übernommen (eigentlich wäre bei einem Kurs von 1,20 nämlich ein Verlust entstanden - man betrachtet gewöhnlich den Euro in US-$, und nicht US-$ in Euro).

 

Stefan

 

 

Habt recht! Vielen Dank, jetzt habe ich die Besteuerung in D verstanden.

 

Tag1 waren die 100$ - 100€ Wert

Tag50 waren die 100$ - 120€Wert (verkauf -> 25% plus soli auf 20€)

 

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten diese virtulle Kapitalertragssteuer nicht zu zahlen?

Vor allem:

 

Erneuter Kauf

Tag51 100$ - 120€ Wert

Tag100 100$ - 100€ Wert (verkauf)

 

Somit hätte man am Ende 100€ minus die Steuern für den Verkauf an Tag 50. -> Man sollte aber die 20€ Verlust aber geltend machen können, in welchem Jahr?
Somit kann man in D überhaupt nicht das Geld in kurzlaufenden Fremdwährungsanleihen belassen .. :/

 

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WOVA1
vor 30 Minuten von Zaiga:

Erneuter Kauf

Tag51 100$ - 120€ Wert

Tag100 100$ - 100€ Wert (verkauf)

 

Somit hätte man am Ende 100€ minus die Steuern für den Verkauf an Tag 50. -> Man sollte aber die 20€ Verlust aber geltend machen können, in welchem Jahr?
Somit kann man in D überhaupt nicht das Geld in kurzlaufenden Fremdwährungsanleihen belassen .. :/

Der Verlust ( und damit die Steuererstattung / oder Buchung in den Verlusttopf ) fällt in das Jahr, in dem der Tag 100 nun mal liegt.

 

Natürlich kannst Du Dir kurzlaufende Fremdwährungsanleihen kaufen - nur 'Steuern sparen' funktioniert halt nicht.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,


 

Zitat

 

Erneuter Kauf

Tag51 100$ - 120€ Wert

Tag100 100$ - 100€ Wert (verkauf)

 

Das wäre ja dann ein ebenso großer Verlust. Bei einer inländischen Bank würde der direkt verrechnet und die Steuer wieder erstattet. Und bei einer ausländischen Bank würde es sich in der Steuererklärung ausgleichen.

 

Eine Ausnahme ist, wenn der zweite Verkauf ins nächste Jahr rutscht. Das wäre dann etwas blöd.

 

Zitat

Somit kann man in D überhaupt nicht das Geld in kurzlaufenden Fremdwährungsanleihen belassen .. :/

Doch, natürlich kann man das.

Der Punkt, dass man Gewinne nicht mit zukünftigen Verlusten (aus späteren Jahren) verrechnen kann ist ein allgemeines Problem bei allen Wertpapieren.

 

Stefan

 

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Zaiga
9 hours ago, reckoner said:

Hallo,


 

Das wäre ja dann ein ebenso großer Verlust. Bei einer inländischen Bank würde der direkt verrechnet und die Steuer wieder erstattet. Und bei einer ausländischen Bank würde es sich in der Steuererklärung ausgleichen.

 

Eine Ausnahme ist, wenn der zweite Verkauf ins nächsate Jahr rutscht. Das wäre dann etwas blöd.

 

Doch, natürlich kann man das.

Der Punkt, dass man Gewinne nicht mit zukünftigen Verlusten (aus späteren Jahren) verrechnen kann ist ein allgemeines Problem bei allen Wertpapieren.

 

Stefan

 

Darf man Dividenden (von GmbH) mit Verlusten verrechnen ?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Darf man Dividenden (von GmbH) mit Verlusten verrechnen ?

Dividenden gibt es nur von Aktiengesellschaften, bei einer GmbH heißt das Ausschüttung.

 

Ob das dann verrechenbar ist weiß ich allerdings auch nicht sicher.

 

Stefan

 

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