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Bolanger

Rentensplitting zu Lebzeiten - eigene Einbußen ausgleichen?

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

Hallo,

 

es gibt hier: Ausgleich von Abschlägen bei der gesetzlichen Rentenversicherung bereits ein Thema zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Neben dem Ausgleich der Abschläge bei früherem Renteneintritt bietet dieses System auch die Möglichkeit, seine zukünftige Rente zu erhöhen falls man die vorgezogene Rente nicht in Anspruch nimmt. Für den Fall könnte man dieses System auch als Möglichkeit der zusätzlichen Einzahlung in die GRV zur Erhöhung der Rente betrachten.

 

Für Menschen im Angestelltenverhältnis mit Pflichtbeiträgen zur GRV sind mir bis auf einen späteren Renteneintritt oder die Zahlung weiterer Rentenbeiträge während des Rentenbezuges keine anderen Möglichkeiten bekannt, weitere Rentenanwartschaften durch Geldzahlungen zu erwerben. Ggf. könnte man dort noch den Scheidungsausgleich heranziehen, welcher aber neben der rente sicherlich noch viele andere Aspekte mit sich bringt.

 

Die Zahlungs von Beiträgen nach Beginn des Rentenbezuges dürfte für eine Vielzahl allerdings finanziell eher unattraktiv sein, da man im Rentenbezugsalter oft ein geringeres Einkommen hat, aus dem man diese Zahlungen bestreiten müsste und die Absetzbarkeit dann auch geringer ist.

 

Kann man beim sogenannten Rentensplitting eigentlich auch die persönlichen Einbußen durch Zahlungen ausgleichen? Je nach Alterskonstellation der Lebensgefährten könnte dieses Splitting nach meinem Verständnis durchaus noch in eine Zeit fallen, in der ein Partner noch im Erwerbsleben steht und damit auch ein ausreichend hoher Steuersatz zur attraktiven Absetzbarkeit der Zahlung besteht.

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monstermania

Es gibt bis zum 45 Lebensjahr auch noch die Möglichkeit für Schul- und Ausbildungszeiten Beiträge nachzuzahlen: https://www.rentenfuchs.info/nachzahlen-fuer-schulzeiten/

 

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Chris75

Wusst gar nicht, dass das überhaupt möglich ist seine Renten zu splitten. Aber goolge hilft. Für alle, denen es genauso geht hier mal etwas ausführlicher:

 

Was ist Rentensplitting?

Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe oder der Lebenspartnerschaft zu gleichen Teilen aufzuteilen. Die Partnerin oder der Partner mit den höheren Rentenansprüchen gibt dabei einen Teil seiner Ansprüche an seine Partnerin oder seinen Partner ab. Danach sind die während der Ehe oder der Partnerschaft erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche gleich hoch. Diese partnerschaftliche Teilung heißt Rentensplitting. Sie ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich und sinnvoll.

 

Bedingungen für das Rentensplitting

Ein Rentensplitting ist möglich, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Sie beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind oder wenn Sie Ihre Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen haben. Darüber hinaus müssen Sie und Ihr Partner jeweils mindestens 25 Jahre an rentenrechtliche Zeiten im Versicherungskonto haben.

Für ein Rentensplitting entscheiden Sie sich in der Regel gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner. Dazu muss Ihr Erwerbsleben abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass Sie erstmals Anspruch auf eine volle Altersrente haben oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner erstmals Anspruch auf eine volle Altersrente hat. Die Partnerin oder der Partner ohne Anspruch muss die Regelaltersgrenze erreicht haben.

 

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Rentensplitting/rentensplitting_node.html

 

Hab dazu noch diesen Hinweis gefunden:

 

"Das Rentensplitting kann sich zum Beispiel für eine Ehefrau lohnen, die dadurch zusätzliche Rentenanwartschaften erhält. Die eigene Rente der Ehefrau fällt dann höher aus. Bei der erhöhten Rentenzahlung bleibt es auch dann, wenn später der Ehemann verstirbt. Anders als bei einer Witwen- oder Witwerrente wird das Rentensplitting bei der Rente der Ehefrau ohne Anrechnung von Einkommen berücksichtigt. Das Rentensplitting fällt auch nicht weg, wenn die Ehefrau erneut heiratet. Um eine Entscheidung über das Rentensplitting treffen zu können, müssen Sie als Paar deshalb eine Prognose der weiteren Lebensbiografie wagen:
> Welcher Ehepartner wird der überlebende Partner sein?
> Wie wird sich die Einkommenssituation des überlebenden Partners entwickeln?"

 

vor 18 Minuten von Bolanger:

Kann man beim sogenannten Rentensplitting eigentlich auch die persönlichen Einbußen durch Zahlungen ausgleichen? Je nach Alterskonstellation der Lebensgefährten könnte dieses Splitting nach meinem Verständnis durchaus noch in eine Zeit fallen, in der ein Partner noch im Erwerbsleben steht und damit auch ein ausreichend hoher Steuersatz zur attraktiven Absetzbarkeit der Zahlung besteht.

 

Die Möglichkeit von Zuzahlungen wurde dabei nicht erwähnt und daher gehe ich davon aus, dass es diese Option auch nicht gibt.

Zudem gilt: "Dazu muss Ihr Erwerbsleben abgeschlossen sein". D.h. eine noch hoher Steuersatz im Erwerbsleben wäre dann ebenso ausgeschlossen.

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Bolanger

 

vor 58 Minuten von Chris75:

Die Möglichkeit von Zuzahlungen wurde dabei nicht erwähnt und daher gehe ich davon aus, dass es diese Option auch nicht gibt.

Googeln beantwortet eben nicht alle Fragen. Bei Versorgungsausgleich bei Scheidung kann man abgegebene Rentenpunkte ausgleichen. Davon erwähnt google auch eher weniger, wenn es um Informationen zum Versorgungsausgleich geht.

 

vor 59 Minuten von Chris75:

Zudem gilt: "Dazu muss Ihr Erwerbsleben abgeschlossen sein". D.h. eine noch hoher Steuersatz im Erwerbsleben wäre dann ebenso ausgeschlossen.

Ich glaube das gilt nur für einen der Teilnehmer.

 

Die Kernfrage ist aber erstmal, ob es beim Rentensplitting ähnlich wie beim Versorgungsuasgleich die Möglichkeit gibt, Abschläge auszugleichen. Beide (Ausgleich und Splitting) werden im SGB nämlich bei vielen Vorschriften nebeneinander erwähnt. Daher fände ich diese Möglichkeit nicht abwegig.

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Chris75
vor 31 Minuten von Bolanger:

Ich glaube das gilt nur für einen der Teilnehmer.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Rentensplitting/rentensplitting_node.html

 

"Für ein Rentensplitting entscheiden Sie sich in der Regel gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner. Dazu muss Ihr Erwerbsleben abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass Sie erstmals Anspruch auf eine volle Altersrente haben oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner erstmals Anspruch auf eine volle Altersrente hat. Die Partnerin oder der Partner ohne Anspruch muss die Regelaltersgrenze erreicht haben."

 

Interpretiere ich so, dass der eine Partner bereits in Rente ist und der andere die Altersgrenze für Rente erreicht hat. Das schränkt den Gestaltungsspielraum schon erheblich ein, oder?

 

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chirlu
vor 5 Stunden von Bolanger:

Kann man beim sogenannten Rentensplitting eigentlich auch die persönlichen Einbußen durch Zahlungen ausgleichen?

 

Die Idee beim Rentensplitting ist eine vollkommen andere als beim Versorgungsausgleich. Das Paar wird gemeinsam betrachtet; die Vorstellung von „persönlichen Einbußen“ hat da überhaupt keinen Platz, denn das Paareinkommen ändert sich ja nicht (außer in Sonderfällen, dann aber nach oben). Wenn anschließend ein Partner wieder separate Rentenansprüche erwerben würde, wäre der angestrebte Ausgleich ja direkt dahin. Geht also nicht.

 

vor 5 Stunden von Bolanger:

Je nach Alterskonstellation der Lebensgefährten könnte dieses Splitting nach meinem Verständnis durchaus noch in eine Zeit fallen, in der ein Partner noch im Erwerbsleben steht

 

Das wäre dann aber nach beider Regelaltersgrenze.

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